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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4917 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 12.05.2011 08:26:26 Titel: |
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Wo steht, dass es verboten ist? - Nirgends, weils auch Quatsch wäre.
Es gibt solch ein Verbot in D nicht.
Also erzähl nicht so einen Blödsinn.
Warum müsst ihr einen auf dicke Hose machen, wenn ihr sowas von gar keine Ahnung von der Sache habt?
Bei Ahnungslosigkeit hilft auch kein Diplom. Im Gegenteil, damit rumzuprotzen, gibt einen nur der Lächerlichkeit preis.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten! | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4917 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 12.05.2011 10:35:47 Titel: |
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Aha, der Trött lebt noch ...
Ich hatte ja nach Erfahrungen mit einem USB- High- Power - Wlan Adapter im Auddo gefragt- hier kam nix ausser Wardriver -blabla
Versuch macht kluch:
Mit so einem Alpha- Adapter kann man seinem 08/15- Notenbuch in der Karre schon eine gehörige Reichweite verschaffen.
Getestet habe ich es ein paar Wochen in Südamerika auf den riesigen Raststättenparkplätzen in BRA/ARG, die meist
über Wifi verfügen.
Jetzt kann ich mich da auch ins letzte Eck stellen weit weg von den Gebäuden und Kühllastern
und die Funke funzt trotzdem- Vorrausetzung ist dass man den Adapter aussen an die Karre hängt -ist mit einem USB- Verlängerungskabel
kein Problem. Tropische Regenfälle waren trotz exponierter Lage auch kein Problem.
Funzt auch ganz gut in JWD- Dörfern, in denen der Alcalde oder die municipalidad das offene WLAN- Netz betreibt, muss man sich meist nicht mehr direkt an die Plaza stellen um sich anzuschnallen...
Mein Fazit: 30 Euronen, die sich für mich gelohnt haben- machen das Wildcamper - Online- Leben einfacher.
Disclaimer: Der Bertrieb dieses Teufelszeugs in Mitteleruopa ist natürlich zutiefst illegal und wird mit einstweiliger Erschiessung bestraft,
don't try that at home.
Und jetzt könnt ihr euch weiterhin über pickelgesichtige Wardriver ausmöhren. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.05.2011 12:25:13 Titel: |
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@walkabout: genau das hatt ich ja gesagt ^^ im Notfall tuts auch ne Richtantenne | |
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 12.05.2011 12:29:23 Titel: |
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HZJ80 hat folgendes geschrieben: |
Wo steht, dass es verboten ist? - Nirgends, weils auch Quatsch wäre.
Es gibt solch ein Verbot in D nicht.
Also erzähl nicht so einen Blödsinn.
Warum müsst ihr einen auf dicke Hose machen, wenn ihr sowas von gar keine Ahnung von der Sache habt?
Bei Ahnungslosigkeit hilft auch kein Diplom. Im Gegenteil, damit rumzuprotzen, gibt einen nur der Lächerlichkeit preis.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten! |
jetzt wo du es sagst............. selber............. | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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Bin neu hier
Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Monschau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux N25T 2,5 D4D x-tra-cab-sol mit Aeroplast EXPLORER Kabine und eine Herde Moppädts |
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Verfasst am: 12.05.2011 15:20:40 Titel: |
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. . . und es geht doch
Mal abgesehen von den offenen W-LAN Netzen (Woran soll ich erkennen ob ein Besitzer unabsichtlich oder absichtlich nicht verschlüsselt) von Hotels, Cafés und CP's gibt es noch eine Möglichkeit
FON
guggsdu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/FON | _________________ Gruß aus der Eifel
-scout- Erich
Garmin GPSmap60csx, TTQV4 |
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Verfasst am: 12.05.2011 23:24:29 Titel: |
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HZJ sollte mal zum Augenarzt gehen
Zitat: | Internetnutzer müssen ihren drahtlosen Anschluss (WLAN) durch ein persönliches Passwort vor dem Zugriff durch Dritte schützen. |
aber das ist ja nur ein nichtssagendes BGH Urteil, die anderen von Landgerichten zählen erst recht nicht
Siggi, ich schliesse mich Dir an, hast Du schön gesagt | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4917 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 13.05.2011 01:36:03 Titel: |
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Der kleine, jedoch feine Unterschied liegt in den Formulierungen.
Die muss man nicht nur lesen, sondern auch verstehen können.
Und damit scheinen die Herrschaften Glonntaler, SiggiXXX und der Diploinformatiker gewisse Probleme zu haben.
Daher hier nochmal das Zitat aus dem Artikel zum BGH-Urteil:
Zitat: | Internetnutzer müssen ihren drahtlosen Anschluss (WLAN) durch ein persönliches Passwort vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Andernfalls haften sie, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Zugang Musiktitel oder andere urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen oder verbreiten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. |
Das heißt im Klartext:
Wer sein WLAN nicht durch ein Passwort schützt, der haftet.
Es heißt eben nicht, dass es verboten ist sein WLAN offen zu betreiben.
Und illegal ist es damit auch nicht. Wer sein WLAN offen betreibt haftet. Da es nicht verboten ist, ist es nicht illegal und er wird auch nicht bestraft.
(Zudem ist der verlinkte Artikel im ersten Absatz etwas irreführend, da er pauschal von "Haftung" spricht und dies erst später reletiviert indem er die Haftung stark eingrenzt. Nicht einmal ein Schadensersatzanspruch für illegal heruntergeladenen Lieder wurde bestätigt. Es empfiehlt sich das Urteil mit Bergündung im Originaltext nachzulesen.)
Ein Rückschluß von "wer offen betreibt haftet" auf "damit ist offen betreiben verboten" ist falsch.
Eine Strafe wäre im deutschen Recht die logische Konsequenz bei einer Verbotsüberschreitung.
Dann säßen die Betreiber von HotSpots von fon, freifunk, u.a. schon im Knast.
Ausführungen zur Strafbarkeit und den zu erfüllenden Voraussetzungen findet man in den entsprechenden Skripten im ersten Semester Strafrecht.
Und der Vergleich mit der offenen Wohnungstür ist genauso Panne wie eure Statements zu der rechtlichen Komponente bei dem Thema.
Es ist eben nicht jedem gegeben so etwas zu verstehen.
Es ist eben so wie es immer war:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Ich halt mich dran und äußere mich mit solchen Behauptungen nur zu Themen von denen ich was verstehe.
Und das ist der Unterschied zu den Herren Glonntaler, SiggiXXX und dem Diplominformatiker.
Wobei Glonntaler und der Informatiker je wenigstens noch etwas zur Sache beigetragen haben. Siggi hat wie üblich nichts beizutragen und blubbert nur rum.
Ich werde es weiter amüsiert verfolgen. | |
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Le gerbil plus bleu
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Chasing Llamas
| Fahrzeuge 1. Taxi 2. Toyota LeihCruiser |
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Verfasst am: 13.05.2011 06:27:49 Titel: |
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origin hat folgendes geschrieben: | Du wirst schon aus rein protokolarischen Gründen kein Netzwerk erreichen oder aufbauen können was über ca. 500m umfasst. |
Ich möchte mich HZJ80 anschließen. Hast Du vielleicht was falsch verstanden und bist Diplom-Bäcker oder so? | _________________ Schwanz haben reicht nicht,
Fux muß man sein!
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Bin neu hier
Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Monschau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux N25T 2,5 D4D x-tra-cab-sol mit Aeroplast EXPLORER Kabine und eine Herde Moppädts |
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Verfasst am: 13.05.2011 07:17:19 Titel: |
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Wenn man sich der FON Gemeinde anschließt, kann man ein zusätzliches W-LAN erwerben und dieses wie ein Hot Spot betreiben, damit ist man dann "FONERO" und erhält weltweit die Möglichkeit, sich bei allen anderen FONEROS einzuloggen.
Die hier beschriebenen Haftungsrisiken bestehen weder für den W-LAN Betreiber noch für das eingeloggte Mitglied, weil FON alle Log-ins protokolliert. Auf der website kann man sehen, das die schon ganz schön weit verbreitet sind - in Städten sind sie schon weltweit präsent. | _________________ Gruß aus der Eifel
-scout- Erich
Garmin GPSmap60csx, TTQV4 |
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Verfasst am: 13.05.2011 09:54:23 Titel: |
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wie das bei FON ist weiß ich nicht, wir betreiben hier einen HotSpot von http://www.hotsplots.de/
dort kann man sich nach Registrierung einloggen, wir sind zwar für unsere Kunden im Haus Betreiber, aber wenn jemand Blödsinn macht (illegale Downloads) kommt der Staatsanwalt direkt zum User, da dessen IP registriert wird, somit haften wir nicht
komisch das alle Medien das anders sehen, die Überschriften lauten überall ähnlich wie diese
Zitat: | WLAN-Anschluss muss mit Passwort gesichert werden. Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefäll |
Zitat: | BGH-Urteil: WLAN muss gesichert sein. Karlsruhe ... |
Zitat: | Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Inhaber von WLAN-Internetzugängen diese gegen die missbräuchliche Nutzung durch Dritte absichern müssen. Andernfalls müssen sie damit rechnen, abgemahnt zu werden |
Abgemahnt kann man nur werden, wenn man gegen etwas verstößt was vorgeschrieben ist
aber ich sag nun nix mehr, weil ich hab ja keine Ahnung | |
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 13.05.2011 22:16:42 Titel: |
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HZJ80 hat folgendes geschrieben: | Der kleine, jedoch feine Unterschied liegt in den Formulierungen.
Die muss man nicht nur lesen, sondern auch verstehen können.
Und damit scheinen die Herrschaften Glonntaler, SiggiXXX und der Diploinformatiker gewisse Probleme zu haben.
Daher hier nochmal das Zitat aus dem Artikel zum BGH-Urteil:
Zitat: | Internetnutzer müssen ihren drahtlosen Anschluss (WLAN) durch ein persönliches Passwort vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Andernfalls haften sie, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Zugang Musiktitel oder andere urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen oder verbreiten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. |
Das heißt im Klartext:
Wer sein WLAN nicht durch ein Passwort schützt, der haftet.
Es heißt eben nicht, dass es verboten ist sein WLAN offen zu betreiben.
Und illegal ist es damit auch nicht. Wer sein WLAN offen betreibt haftet. Da es nicht verboten ist, ist es nicht illegal und er wird auch nicht bestraft.
(Zudem ist der verlinkte Artikel im ersten Absatz etwas irreführend, da er pauschal von "Haftung" spricht und dies erst später reletiviert indem er die Haftung stark eingrenzt. Nicht einmal ein Schadensersatzanspruch für illegal heruntergeladenen Lieder wurde bestätigt. Es empfiehlt sich das Urteil mit Bergündung im Originaltext nachzulesen.)
Ein Rückschluß von "wer offen betreibt haftet" auf "damit ist offen betreiben verboten" ist falsch.
Eine Strafe wäre im deutschen Recht die logische Konsequenz bei einer Verbotsüberschreitung.
Dann säßen die Betreiber von HotSpots von fon, freifunk, u.a. schon im Knast.
Ausführungen zur Strafbarkeit und den zu erfüllenden Voraussetzungen findet man in den entsprechenden Skripten im ersten Semester Strafrecht.
Und der Vergleich mit der offenen Wohnungstür ist genauso Panne wie eure Statements zu der rechtlichen Komponente bei dem Thema.
Es ist eben nicht jedem gegeben so etwas zu verstehen.
Es ist eben so wie es immer war:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Ich halt mich dran und äußere mich mit solchen Behauptungen nur zu Themen von denen ich was verstehe.
Und das ist der Unterschied zu den Herren Glonntaler, SiggiXXX und dem Diplominformatiker.
Wobei Glonntaler und der Informatiker je wenigstens noch etwas zur Sache beigetragen haben. Siggi hat wie üblich nichts beizutragen und blubbert nur rum.
Ich werde es weiter amüsiert verfolgen. |
ich natürlich nicht.............
ob ich von deinem geschreibsel ahnung hab oder nicht ist nicht die frage.es gibt leute die haben manieren
und es gibt leute die haben keine.leuten die ich nicht kenne schlage ich nicht das NUHR-zitat um die ohren.
ich glaub nicht das du sowas zuhause gelernt hast............. sowas ist respektlos auch wenn du der
meinung bist das man dich nicht verstanden hat oder anderer meinung ist. | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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Verfasst am: 15.05.2011 11:09:32 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | wie das bei FON ist weiß ich nicht, wir betreiben hier einen HotSpot von http://www.hotsplots.de/
dort kann man sich nach Registrierung einloggen, wir sind zwar für unsere Kunden im Haus Betreiber, aber wenn jemand Blödsinn macht (illegale Downloads) kommt der Staatsanwalt direkt zum User, da dessen IP registriert wird, somit haften wir nicht
komisch das alle Medien das anders sehen, die Überschriften lauten überall ähnlich wie diese
Zitat: | WLAN-Anschluss muss mit Passwort gesichert werden. Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefäll |
Zitat: | BGH-Urteil: WLAN muss gesichert sein. Karlsruhe ... |
Zitat: | Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Inhaber von WLAN-Internetzugängen diese gegen die missbräuchliche Nutzung durch Dritte absichern müssen. Andernfalls müssen sie damit rechnen, abgemahnt zu werden |
Abgemahnt kann man nur werden, wenn man gegen etwas verstößt was vorgeschrieben ist
aber ich sag nun nix mehr, weil ich hab ja keine Ahnung |
Das liest sich für mich genau wie bei FON und dürftr damit auch vollkommen korrekt sein.
Schließlich handelt es sich hier nicht um ein anonymes Eindrigen in ein fremdes Netz, sondern das Protokoll kann immer einer IP/Mac Adresse zugeordnet werden.
(Huuuch, der Ton überrascht, mich auch sonst nicht so empfindlichen, Neuling schon) | _________________ Gruß aus der Eifel
-scout- Erich
Garmin GPSmap60csx, TTQV4 |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4917 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 15.05.2011 18:21:27 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | ...
ich glaub nicht das du sowas zuhause gelernt hast............. sowas ist respektlos auch wenn du der
meinung bist das man dich nicht verstanden hat oder anderer meinung ist. |
Siggi, wie wärs wenn Du ausnahmsweise mal was zu Sache beitragen würdest?
Rumstänkern kann ich selbst, dafür brauch ich Dich in Deiner üblichen Rolle als kläffenden Wadenbeisser nicht.
Was ich zuhause gelernt hab kann ich Dir sagen:
a) wenn man nichts zur Sache beitzutragen hat, hält man das Maul; ganz besonders wenn man keine Ahnung hat
b) man mischt sich nicht in Gespräche Erwachsener ein
c) mit Nachtreten macht man sich nur lächerlich
Ev. denkst Du mal drüber nach, auch wenn diese "Leitsätze" schon etwas älter sind.
Vielleicht hilft es Dir ja künftig. | |
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Urgestein
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| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 16.05.2011 19:08:51 Titel: |
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HZJ80 hat folgendes geschrieben: | siggi109 hat folgendes geschrieben: | ...
ich glaub nicht das du sowas zuhause gelernt hast............. sowas ist respektlos auch wenn du der
meinung bist das man dich nicht verstanden hat oder anderer meinung ist. |
Siggi, wie wärs wenn Du ausnahmsweise mal was zu Sache beitragen würdest?
Rumstänkern kann ich selbst, dafür brauch ich Dich in Deiner üblichen Rolle als kläffenden Wadenbeisser nicht.
Was ich zuhause gelernt hab kann ich Dir sagen:
a) wenn man nichts zur Sache beitzutragen hat, hält man das Maul; ganz besonders wenn man keine Ahnung hat
b) man mischt sich nicht in Gespräche Erwachsener ein
c) mit Nachtreten macht man sich nur lächerlich
Ev. denkst Du mal drüber nach, auch wenn diese "Leitsätze" schon etwas älter sind.
Vielleicht hilft es Dir ja künftig. |
zu a.) immer noch nichts gelernt..........
zu b.) ich glaub ich bin schon länger erwachsen als so manchem lieb ist.
zu c.) nachtreten ist nun wirklich nicht mein ding.ich kann vorher nicht wissen was noch für komentare kommen.
ich glaub nicht das du in der situation bist mir ratschläge und verhaltensregeln nahe zu legen.
und überhaupt.......den mund lass ich mir von niemanden verbieten!
m.f.g. | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
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