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Behind Flashi in Morocco
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
...und hat diesen Thread vor 5116 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandRover Disco 2 TD5 2. RallyePatrol Version2.0 3. Opel Monty 3,2 V6 4. kleines Wiesel LR110 S2B 5. Polaris 500HO 6. F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7. Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 26.04.2010 19:39:35 Titel: |
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ich zahle für meinen 5,2 tonner mit anhänger immer exakt 11 euro in meiner stadt
@baja-saxonia
am 9.4. um 8:40 uhr an | _________________
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Standgasstuntman
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance 2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS 3. Samurai HardTop |
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Verfasst am: 26.04.2010 19:41:24 Titel: |
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grafe hat folgendes geschrieben: |
ich zahle für meinen 5,2 tonner mit anhänger immer exakt 11 euro in meiner stadt |
Die Ausnahmeregel gilt nur für Zugfahrzeuge bis 3,5 to | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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Behind Flashi in Morocco
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
...und hat diesen Thread vor 5116 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandRover Disco 2 TD5 2. RallyePatrol Version2.0 3. Opel Monty 3,2 V6 4. kleines Wiesel LR110 S2B 5. Polaris 500HO 6. F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7. Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 26.04.2010 19:43:32 Titel: |
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das steht auf meinem exemplar für sontra, was ich schon da habe, aber anders | _________________
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Standgasstuntman
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance 2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS 3. Samurai HardTop |
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Verfasst am: 26.04.2010 19:55:33 Titel: |
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Imho gilt ein Fahrverbot an Sonn und Feiertagen für LKW mit Anhängern ohne Rücksicht auf das Gewicht
und für Solo-LKW ohne Anhänger ab 7,5to.
Ausnahmeregelung gibt's, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist.
Zitat: | 1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
1.1 Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
1.2 Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
(auch mit Anhänger),
1.4 selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
1.5 Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.
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Mit 5,2 to und Anhänger gilt 1.6 nicht für dich, du brauchst daher eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung. | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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Standgasstuntman
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance 2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS 3. Samurai HardTop |
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Verfasst am: 26.04.2010 20:00:39 Titel: |
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grafe hat folgendes geschrieben: | das steht auf meinem exemplar für sontra, was ich schon da habe, aber anders |
Ausnahmeregel gilt u.a. für Gespanne bis 3,5 to
Ausnahmegenehmigung gibt's grundsätzlich für alle Fahrzeuge, die unter das Fahrverbot fallen,
die Genehmigung muß aber beantragt werden und ist in Allgemeinen gebührenpflichtig. | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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Hiluxmanufakturist
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Bankgeheimniss
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Verfasst am: 26.04.2010 21:25:30 Titel: |
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Tordi hat folgendes geschrieben: | SPNer hat folgendes geschrieben: |
Für welches Bundesland gilt das? |
Für alle.
SPNer hat folgendes geschrieben: | Warum brauchen wir dann eine Ausnahmegen.? ...und bezahlen die? |
Keine Ahnung warum Du das machst (wenn das unter 3,5 to. hat...).
SPNer hat folgendes geschrieben: | Nur aus Interesse - wo stehts genau? |
Für Sachsen (Baja Saxonia) z.B. da:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=40004!0
Ähnliches gibts bei den restlichen Bundesländern auch. Bayern hätte ich noch, den Rest muss man sich selbst suchen, bin ich grad zu faul. |
Nich das Ich hier die Diskussion wieder ankurbeln will
aber erkundigen sollte man sich trotzdem
denn folgendes lies der AVD am 02.03.2010 verlauten
Zitat mit Link:
AvD fordert Ausnahmeregelung beim Sonntagsfahrverbot
scheinbar ist es nämlich nicht bundesweit gleich
oder ändert sich das wie das Wetter???
| _________________ Gruss Fongs
Es ist Zeit...neue Wege zu gehen !! |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Leipzig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. IFA L60, Nissan Patrol GR |
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Verfasst am: 27.04.2010 12:49:01 Titel: |
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Also wir haben uns gerade eben noch mal beim SVA erkundigt, die Länder haben das alle im Herbst 2009 dem Bund zur Absegnung vorgelegt, es ist allerdings nicht durch gegangen. Somit trifft es also immer noch zu, LKW über 3,5t mit Anhänger sowie größer benötigt eine Ausnahmegenehmigung an Sonn-u. Feiertagen. Selbst das SVA sagt, absoluter Schwachsinn aber es geht nicht anders. Es muß ja niemand beantragen, fährt aber dann auf eigenes Risiko. Wir haben das jetzt für alle Antragsteller gemacht sowie eine extra für das fahren am Prologtag.
Gruß das Baja-Saxonia-Team | _________________
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Behind Flashi in Morocco
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Verfasst am: 27.04.2010 14:58:44 Titel: |
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Henning hat folgendes geschrieben: | grafe hat folgendes geschrieben: | das steht auf meinem exemplar für sontra, was ich schon da habe, aber anders |
Ausnahmeregel gilt u.a. für Gespanne bis 3,5 to
Ausnahmegenehmigung gibt's grundsätzlich für alle Fahrzeuge, die unter das Fahrverbot fallen,
die Genehmigung muß aber beantragt werden und ist in Allgemeinen gebührenpflichtig. |
ja, ich habe eine genehmigung für mein gespann in meiner stadt beantragt, daraufhin habe ich ein abgestempeltes original bekommen, was mich exakt 11 euro gekostet hat
da steht auch explizit mein gespann mit nummernschild, gewicht, ladung, start und ziel drin...
mich wundern bloss die unterschiedlichen preise, ich zahl 11 euro, SPNer hat 70 euro gezahlt und bei der baja kostet es 45 euro pro stück | _________________
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Leipzig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. IFA L60, Nissan Patrol GR |
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Verfasst am: 27.04.2010 15:52:53 Titel: |
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Ah ich sehe hier kommen Zweifel auf. Um allen Zweiflern die Chance der eigenen Erfahrung zukommen zu lassen, einfach anrufen beim SVA Naumburg und erkundigen. Kein Problem, Ihr könnt auch direkt selbst hinfahren und die Genehmigung abholen, da lasse ich euren Antrag am Donnerstag dort zur Selbstabholung und Gebührenzahlung liegen. Dann wisst Ihr genau was der Automat in der Wand haben möchte. Und dann mit dem Zettel, den er ausspuckt, den Schein abholen. | _________________
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Behind Flashi in Morocco
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
...und hat diesen Thread vor 5116 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandRover Disco 2 TD5 2. RallyePatrol Version2.0 3. Opel Monty 3,2 V6 4. kleines Wiesel LR110 S2B 5. Polaris 500HO 6. F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7. Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 27.04.2010 16:02:58 Titel: |
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nein, um gottes willen, darum geht es nicht
ich wollte nur zum ausdruck bringen, dass das jede gemeinde scheinbar irgendwie anders macht
alles ist gut und wir freuen uns auf eure post
ich verstehe auch den sinn im allgemeinen nicht so recht. ich kaufe hier eine genehmigung in stadt x und bezahle auch an x um von y nach z fahren zu dürfen das macht irgendwie garkeinen sinn | _________________
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: zwickau Status: Offline
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Verfasst am: 27.04.2010 17:35:47 Titel: |
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Es macht jede Gemeinde anders!!! ...und einen Sinn wirst Du in einer Amtsstube nie finden!
In Gera kostet die Genehmigung 20,-€, hier in Zwickau 25,-€, für eine Dauerausnahmegenehmigung ( 12 Monate) habe ich 240,-€ bezahlt.
Aber ohne den Wisch wird´s halt richtig teuer. Für Fahrer 75,-€ und für Halter 225,-€! | _________________ Werte OffRoad-Fahrer, schützt den Wald... esst mehr Spechte !!!
Alle reden vom öffentlichen Verkehr... aber keiner traut sich! |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Kleincarsdorf Status: Verschollen
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Verfasst am: 28.04.2010 09:33:14 Titel: |
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@ baja-saxonia
Es soll wirklich keine Kritik an eurem Engagement sein.
Ok. Vielleicht hättet ihr auf die entstehenden Kosten im Antrag hinweisen können – aber is schon ok.
Und ich sag ja, die Behörde ist manchmal ein Basar!
Und man kaum einschätzen ob sie es nicht besser wissen oder nicht wissen wollen.
Aber ohne Gen. Riskiert man die Kosten für Fahrer und Halter der einem vielleicht mit einem geborgten Fzg. oder Anh. ein gefallen getan hat. Und man wird Festgesetzt...und verpasst den Start! | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Leipzig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. IFA L60, Nissan Patrol GR |
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Verfasst am: 28.04.2010 10:01:27 Titel: |
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Wir haben ja auch erst von den Kosten und das jetzt alle einzeln beantragt werden müssen eben erst erfahren. Im vorigen Jahr hatten wir noch eine Sammelgenehmigung erhalten, wo wir die Kosten dafür übernehmen konnten. Aber jetzt ist das leider nicht mehr möglich. | _________________
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