Bin neu hier
Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Essen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsu V60 2. Suzuki LTA 700 |
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Verfasst am: 12.06.2008 10:56:47 Titel: |
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Hallo sascha,
also was die Kupplung angeht, wie alt ist die denn.
Es gibt ja Garantie bzw Gewährleistungspflichten, und wenn die nicht überschritten sind, dann ist der Fall doch klar.
Was den Motor angeht, wenn regelmäßig die Inspektion gemacht wurde und du nachweisen (Werkstattauftrag)kannst das du mehrfach wegen dem selben Geräusch in der Werkstatt warst, würde ich zusehen, das ein Teil von Mitsubishi übernommen wird (Kulanzantrag), ein Teil deine Werkstatt wegen "Schlampigkeit",
na ja, und auf einem Teil wirst du wohl sitzen bleiben.
Aussicht auf Erfolg wirst du aber nur haben wenn du hartnäckig bleibst.
Leider versucht man sich immer damit raus zu reden das der L ja ein LKW sei, ist ein Standartspruch, aber wieviele benutzen ihn denn als solches?
Genauso wie der tolle Spruch, ich kann ihn schon nicht mehr hören, " das ist Stand der Serientechnik".
Ich hatte 1,5 Jahre einen L, technische Probleme gab es nie, aber meine Werkstatt hat ihn mir anders verhunzt so das ich die Freude daran verloren habe.
Wenn ich einen LKW haben will, dann kaufe ich mir einen, aber ein L ist sicher kein LKW, auch wenn er so zugelassen wird, für mich war er mein Privatwagen und als solches hat er entsprechende ansprüche zu genügen.
Und wenn mein LKW z.b einen kaputten elektrischen Fensterheber hat, muß ich mir dann etwa anhören das es kein PKW ist?
Gruß Ac. | _________________ Nichts ist so hart wie das Leben.....und das ist wirklich schon verdammt hart.....
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