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Schaltweise Nebelscheinwerfer ?


 
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DoD
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...und hat diesen Thread vor 6781 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 18:38:57    Titel: Schaltweise Nebelscheinwerfer ?
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also, kann mir einer von euch sagen, wie genau die Nebescheinwerfer geschaltet sein dürfen ? ich weiß, die dürfen nur angehn, wenn Standlicht brennt, und bin mir fast sicher, die müssen ausgehen wenn ich fernlicht anmache, oder ? Was meinst Du? ich will nämlich jetz endlich meine Neblies anklemmen, bei dem Wetter kann ich die evtl doch noch gebrauchen.

MfG Karsten
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 19:01:11    Titel:
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Kommt auf den Abstand der einzelnen Leuchten untereinander an. Normalerweise kannst du sie immer so schalten das sie immer mitbrennen können.
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Strada
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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 19:09:05    Titel:
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Hi,
nach 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52 sind Nebelscheinwerfer zulässig mit Abblend- und oder Fernscheinwerfer. Vertrau mir
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 19:12:35    Titel:
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Ah ja, dann hat mal wieder eine EG regelung eine alte deutsche Vorschrift ersetzt.
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Strada
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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 19:16:15    Titel:
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Ja
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Jens
Terranosaurus Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 22.11.2005 22:00:32    Titel:
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Nebelscheinwerfer mit Fernlicht zu schalten macht wenig Sinn.
Nebelscheinwerfer werden mit dem Abblendlicht über das Massekabel eines Zusatzrelaise geschalten.
Nebelscheinwerfer sollten nicht ( ich kenne aber kein Verbot ) mit dem Standlicht verschalten werden.
Die Benutzung von Nebelscheinwerfern ohne Ablendlicht ist aber verboten, auch wenn viele so rumfahren weil es schick ist.
Deshalb der Name Zusatzscheinwerfer.
Achso, das Zusatzrelaise nicht vergessen. Wer schon mal so einen stinkenden Kabelbrand im Auddo hatte, weiß jetzt wozu das gut ist.

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Terranosaurus Jens
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Gabor
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 10:48:26    Titel:
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das ist so nicht ganz richtig.

Nebelscheinwerfer dürfen grundsätzlich mit standlicht gefahren werden (allerdings nur bei Schneefall, Regen oder eben Nebel). Das mach ja auch Sinn, denn die Nebelscheinwerfer sollen den Nebel unterleuchten. Deswegen werden soweit unten wie möglich montiert. Das Abblendlicht würde bei starkem Nebel möglicherweise blenden.

Jetzt kommen die Sonderregelungen. Vertrau mir

1.Sind die Nebelscheinwerfer mehr als 30cm von der Fzg.Kanten verbaut, zB in der Mitte eines Rammschutzes, dann dürfen Sie nur mit dem Abblendlicht brennen um die ganze FzgBreite sichtbar zu machen. Standlichter können ausfallen und dann wirkt das Auto schmäler als es ist.

2. es dürfen insgesammt nur 4 Lampen leuchten! sind also Zusatzfernscheiwerfer verbaut, dann müssen die Nebelleuchten ausgehen wenn man das Fernlicht einschaltet.


außnahme ist BMW mit seinen extra Ferns Hau mich, ich bin der Frühling cheinwerfen da die in einem Gehäse sitzen. klingt komisch ist aber so.

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DoD
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 10:59:39    Titel:
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gut, danke erstmal an alle.

das heißt bei mir, die dürfen nur mit abblendlicht angehn und müssen bei Fernlicht ausgehn, hmm, naja, ich werd wohl nochmal nachmessen, aber die sind glaub ich mehr als 30cm von der Außenkante entfernt.

MfG Karsten
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