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auf dicken Socken unterwegs
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Verden Status: Online
...und hat diesen Thread vor 6781 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Husaberg TE250 2. MB W211 3. Chevy ElCamino 4. AMC Pacer |
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Verfasst am: 22.11.2005 18:38:57 Titel: Schaltweise Nebelscheinwerfer ? |
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also, kann mir einer von euch sagen, wie genau die Nebescheinwerfer geschaltet sein dürfen ? ich weiß, die dürfen nur angehn, wenn Standlicht brennt, und bin mir fast sicher, die müssen ausgehen wenn ich fernlicht anmache, oder ? ich will nämlich jetz endlich meine Neblies anklemmen, bei dem Wetter kann ich die evtl doch noch gebrauchen.
MfG Karsten | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 22.11.2005 19:01:11 Titel: |
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Kommt auf den Abstand der einzelnen Leuchten untereinander an. Normalerweise kannst du sie immer so schalten das sie immer mitbrennen können. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 22.11.2005 19:09:05 Titel: |
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Hi,
nach 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52 sind Nebelscheinwerfer zulässig mit Abblend- und oder Fernscheinwerfer. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 22.11.2005 19:12:35 Titel: |
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Ah ja, dann hat mal wieder eine EG regelung eine alte deutsche Vorschrift ersetzt. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 22.11.2005 19:16:15 Titel: |
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Terranosaurus Jens
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: 7730 Hanstholm Danmark Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota Landcruiser Prado 150 |
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Verfasst am: 22.11.2005 22:00:32 Titel: |
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Nebelscheinwerfer mit Fernlicht zu schalten macht wenig Sinn.
Nebelscheinwerfer werden mit dem Abblendlicht über das Massekabel eines Zusatzrelaise geschalten.
Nebelscheinwerfer sollten nicht ( ich kenne aber kein Verbot ) mit dem Standlicht verschalten werden.
Die Benutzung von Nebelscheinwerfern ohne Ablendlicht ist aber verboten, auch wenn viele so rumfahren weil es schick ist.
Deshalb der Name .
Achso, das Zusatzrelaise nicht vergessen. Wer schon mal so einen stinkenden Kabelbrand im Auddo hatte, weiß jetzt wozu das gut ist. | _________________ Achs- & Diffbruch!
Terranosaurus Jens |
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time is running ²°°7 / °4
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Salzburg
| Fahrzeuge 1. Defender 110 2. Landcruiser 300 3. Mitsubishi Triton |
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Verfasst am: 23.11.2005 10:48:26 Titel: |
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das ist so nicht ganz richtig.
Nebelscheinwerfer dürfen grundsätzlich mit standlicht gefahren werden (allerdings nur bei Schneefall, Regen oder eben Nebel). Das mach ja auch Sinn, denn die Nebelscheinwerfer sollen den Nebel unterleuchten. Deswegen werden soweit unten wie möglich montiert. Das Abblendlicht würde bei starkem Nebel möglicherweise blenden.
Jetzt kommen die Sonderregelungen.
1.Sind die Nebelscheinwerfer mehr als 30cm von der Fzg.Kanten verbaut, zB in der Mitte eines Rammschutzes, dann dürfen Sie nur mit dem Abblendlicht brennen um die ganze FzgBreite sichtbar zu machen. Standlichter können ausfallen und dann wirkt das Auto schmäler als es ist.
2. es dürfen insgesammt nur 4 Lampen leuchten! sind also Zusatzfernscheiwerfer verbaut, dann müssen die Nebelleuchten ausgehen wenn man das Fernlicht einschaltet.
außnahme ist BMW mit seinen extra Ferns cheinwerfen da die in einem Gehäse sitzen. klingt komisch ist aber so. | _________________ |
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auf dicken Socken unterwegs
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Verden Status: Online
...und hat diesen Thread vor 6781 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Husaberg TE250 2. MB W211 3. Chevy ElCamino 4. AMC Pacer |
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Verfasst am: 23.11.2005 10:59:39 Titel: |
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gut, danke erstmal an alle.
das heißt bei mir, die dürfen nur mit abblendlicht angehn und müssen bei Fernlicht ausgehn, hmm, naja, ich werd wohl nochmal nachmessen, aber die sind glaub ich mehr als 30cm von der Außenkante entfernt.
MfG Karsten | |
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