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Selbstfahrende Arbeitsmaschine

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Der Tischler
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...und hat diesen Thread vor 15 Tagen gestartet!


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1. 1992 Volvo 940 Kombi
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BeitragVerfasst am: 29.10.2024 20:59:28    Titel: Selbstfahrende Arbeitsmaschine
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Winke Winke

Hallo und guten Abend. Ich benötige geballtes Wissen. Kann ich als "Privatmensch" wenn ich ein Fahrzeug erwerbe das die Eintragung "selbstfahrende Arbeitsmaschine" hat, einen Vorteil daraus ziehen?

Ich habe Steuerbefreiung im Kopf, andere Versicherungseinstufung. Es handelt sich um ein Fahrzeug aus behördlichem Einsatz als Kanalfahrzeug (Transporter) mit genannter Eintragung. Ich habe grüne Kennzeichen im Kopf was dieses Thema angeht.

Wenn ihr was wisst, bitte hier posten. Vielen Dank.

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 29.10.2024 22:11:29    Titel:
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Prinzipiell geht das.
Versicherung:
https://www.bernd-schoemann.de/unimog-tarife/landwirtschaft-und-privat/

Ein Transporter ist keine Arbeitsmaschine.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 30.10.2024 00:03:31    Titel:
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Das wundert mich auch das ein Iveco Transporter als fahrende Arbeitsmaschine eingetragen ist und auch grüne Kennzeichen eingetragen sind. Voreigentümer ist das Landratsamt Paderborn.

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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 30.10.2024 07:04:55    Titel:
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Als Kamerawagen habe ich das schon hin und wieder gesehen. Da ist es ja auch nicht möglich etwas anderes mit dem Auto zu machen. Damit einen Anhänger von A nach B zu ziehen ohne das es für den Arbeitszweck notwendig wäre, ist schon Steuerhinterziehung.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 30.10.2024 10:00:53    Titel:
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Mich erinnert das an die steuerfreien Anhänger zum Transport von Sportgeräten.

Ist aber nur steuerfrei, wenn man auch wirklich ein Sportgerät damit transportiert.

Wenn die Behörde vor dem Verkauf die Arbeitsmaschine aus dem Transporter entfernt, wirst du spätestens bei der nächsten HU die Ansage bekommen, dass das keine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr ist.
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 30.10.2024 21:07:27    Titel:
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Die Eintragung bedeutet nicht zwangsläufig eine Steuerbefreiung. Gut möglich das für eine Steuerbefreiung ein Nachweis zur Verwendung gefordert wird.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 30.10.2024 21:21:43    Titel:
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind per Gesetz steuerfrei.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 30.10.2024 21:33:01    Titel:
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"Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) sind Kraftfahrzeuge, „die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten .... bestimmt und geeignet sind."

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsmaschine

Das heißt, du musst dann immer mit den festen Einbauten rumfahren.
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 02.11.2024 02:58:50    Titel:
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Winke Winke

Meine innere Uhr ist wegen der Zeit Umstellung immer noch durch den Wind.

Moin, ET ist 2:53 Uhr.

Thema selbst fahrende Arbeitsmaschine. Zunächst, ohne ein Gewerbe meinerseits ist eine Zulassung einer selbst fahrenden Arbeitsmaschine nicht möglich. Punkt 2: Grüne Kennzeichen und die damit einhergehende Steuerbefreiung gäbe es mit Gewerbe meinerseits auch nur, wenn das Fahrzeug zum entsprechenden Zweck genutzt wird. Punkt 3: der Karren ist komplett leer geräumt. Somit entfällt eh alles. Ich habe kein Gewerbe, somit gibt's einfach gar nüscht.

Bleibt LKW geschlossener Kasten und fertig. Habt trotzdem vielen Dank für eure Beteiligung. War wie immer sehr hilfreich. Respekt Respekt Respekt

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 02.11.2024 22:02:23    Titel:
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:


Thema selbst fahrende Arbeitsmaschine. Zunächst, ohne ein Gewerbe meinerseits ist eine Zulassung einer selbst fahrenden Arbeitsmaschine nicht möglich. Punkt 2: Grüne Kennzeichen und die damit einhergehende Steuerbefreiung gäbe es mit Gewerbe meinerseits auch nur, wenn das Fahrzeug zum entsprechenden Zweck genutzt wird.


Beides falsch.
Welchen Idioten hast du denn gefragt?

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 02.11.2024 22:55:40    Titel:
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Ist doch letztendlich egal. Die Maschine ist nicht mehr drin im Auto - also keine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr.
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 03.11.2024 09:28:45    Titel:
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Die Zulassungsstelle per Telefon. Ich kann mir aber gut vorstellen das die auch nicht alles wissen.

Wisst ihr ob ich ein Überführungskennzeichen bekomme auch wenn das KFZ keinen aktuellen Tüv hat (08/24 abgelaufen) wenn man sich auf direktem Weg zum Tüv begibt mit dem Fahrzeug?

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sowas
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BeitragVerfasst am: 03.11.2024 12:13:56    Titel:
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offiziell gibt die Kurzzeitkennzeichen wenn das Fahrzeug keine HU hat für den Landkreis/Stadt der Ausgabe und benachbarte Landkreise/Stadt. Ob die Zulassungsstellen das schon bei der Ausgabe an Bedingungen knüpfen?
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 03.11.2024 14:54:26    Titel:
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Genau dafür sind doch die Kurzzeitkennzeichen.

Wie willst du sonst ein abgemeldetes KFZ zur HU bekommen?
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Jerrycan
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BeitragVerfasst am: 03.11.2024 17:03:52    Titel:
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Bei unserem StVA gibt es ohne TUEV kein Kurzzeitkennzeichen mehr.

Entweder faehrt ein Haendler mit seiner roten Nummer das Fahrzeug
oder du brauchst einen Anhaenger, bzw. Tieflader fuer den Karren.

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Das Leben besteht nicht aus vergangenen Tagen, sondern aus Tagen an die man sich
erinnert.
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