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Patrol Y 61 BJ 2008 EX Bundeswehr HS Leuchtweitenreg.


 
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Pepost
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...und hat diesen Thread vor 38 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol y61
BeitragVerfasst am: 20.03.2024 15:40:16    Titel: Patrol Y 61 BJ 2008 EX Bundeswehr HS Leuchtweitenreg.
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Hallo an die Patrol Profis. Erster Tüv Besuch mit unserem 2008 er Patrol war recht positiv.
Unter anderem fiel dabei aber auf, dass der Vorbesitzer neue Hauptscheinwerfer montiert hat. Leider aber nur mit der weltweit ausreichenden, in Deutschland aber nicht zulässigen, Variante mit manueller Verstellung per Aussensechskantschraube.
Also brauchen wir neue HS mit Leuchtweitenregulierung. Leider habe ich nach 3 Stunden Recherche ernüchternd feststellen müssen. Kein Hersteller, weder Nissan Original noch Aftermarket noch in D oder weltweit..... bietet noch die HS mit Leuchtweitenregulierung mit Stellmotoren an bzw. hat noch welche lagernd.
Hat hier noch jemand einen Tip...... oder evtl. gute gebrauchte für links und rechts für Linkslenker zu verkaufen. Möglichst gleich mit den Stellmotoren. Die gesamte Verkabelung, Schalter, Stecker etc. ist noch verbaut.
Falls schon mal jemand gemacht hat..... vielleicht auch eine Umbaulösung die dauerhaft funktioniert und die Stellschrauben durch Stellmotoren ersetzt.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe / Tips oder ein Angebot für nicht mehr benötigte gebrauchte.

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Neuling mit Hoffnung auf wenig Stress und viel Spaß mit einem gerade gekauften BJ 2008 / EX Bundeswehr. In Estland gekauft und 2200 km Probefahrt nach Hause gut überstanden.
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Pappels
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1. Mercedes 1017A Allrad WomoVolvo V70-Suzuki DR 800 Big
BeitragVerfasst am: 20.03.2024 16:24:20    Titel:
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suche dir einen prüfer der das ganze entspannter angeht und lass dir eine ausnahmegenehmigung ausstellen.
mein Patrol w 260 hat so eine bekommen vom deutschen tüv als er im herbst letzten jahres aus spanien importiert wurde und eine vollabnhame gemacht wurde.
die bescheinigung musst du dann immer mitführen.
das muss also auch bei dir gehen.

viel glück

arne

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Sammy2802
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1. Subaru Outback H6
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BeitragVerfasst am: 21.03.2024 08:31:58    Titel:
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Aber klapp die Kabel weg und bau den Schalter aus.
Hab ich auch schon erfolgreich durchbekommen bei Fahrzeugen, für die es keine entsprechenden Teile gab...
Da gibt es Prüfer, da das genauso albern finden wie wir... ;-)

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In D: §3 StVO, Absatz 2: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
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1. Nissan Patrol y61
BeitragVerfasst am: 31.03.2024 11:12:54    Titel:
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Vielen Dank für die Tips. Hat am langen Ende auch bei uns geklappt.

Brauchte aber wirklich sehr hilfsbereite Tüvler. Erster Anlauf erfolglos. Da Fahrzeug schon mal in EU zugelassen war.....ex BWler.... ein Typenschild und eine EG Nr. hatte.... wäre eine Abnahme Par. 21 nicht mehr möglich / zulässig. Und die Ausnahmegenehmigung wäre nur in der Kombi 21 er / Import / Par. 70 möglich. Rückfragen bei obersten Dienststellen beim Tüv hatten das bestätigt und darauf bestanden.

Nachfragen unserer Tüv Prüfstelle und hartnäckiges Dranbleiben durch die beiden Sachverständigen dort.... brachten dann eine Lösung. Komplett Abnahme / HU etc. gelöscht und so getan als wäre noch nichts gemacht worden.
Typenschild raus. Estländischer Brief mit EG Nummer weg. Somit Fahrzeug ohne EG Nummer und Par. 21 möglich.

Dann wieder alles neu erfasst und Ausnahmegenehmigung eingetragen.
Zahlen mussten wir auch nur die finale Variante. Tüv Süd hat dieses Prozedere bzw. diese Variante an oberster Stelle freigegeben und soll so zukünftig auch bei ähnlichen Fällen angewendet werden dürfen.

Vielen Dank somit auch an die beiden mega netten und hilfbereichen Sachverständigen bei unserem Tüv. 100% korrekt und eine Lösung gefunden.

Somit hat unser Wägelchen jetzt offiziellen deutschen Tüv, Zulassung und das ohne LWR. YES

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