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Arbeitszeugnisse


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6498 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.07.2006 10:49:43    Titel: Arbeitszeugnisse
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Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen: ich bin zum 31.7. gekündigt und hätte gern mein Zeugnis zur Vervollständigung meiner Unterlagen. Jetzt weigert sich mein Chef, das Zeugnis jetzt schon zu schreiben, schliesslich würde der vertrag noch bis zum 31.7. laufen.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, bis wann ich das Zeugnis haben kann?

Wenn nicht: Hat jemand den Passus über Zwischenzeugnisse schriftlich? Würd ihm das gern um die Ohren knallen... ähm... ihm vorlegen....
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tom16
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2. Iglhaut 210D
BeitragVerfasst am: 14.07.2006 10:59:35    Titel:
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schwierig...

hier mal ein Auszug aus Arbeitszeugnis.com:

(5) Ein fristgerecht entlassener Arbeitnehmer hat spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei seinem tatsächlichen Ausscheiden Anspruch auf ein endgültiges Zeugnis und nicht lediglich auf ein Zwischenzeugnis. Das gilt auch dann, wenn in einem Kündigungsschutzverfahren über die Rechtmäßigkeit der Kündigung gestritten wird. Zwar kann der Ausgangs dieses Prozesses ergeben, daß der im Zeugnis bescheinigte Zeitpunkt des Ausscheidens sich nachträglich als nicht richtig herausstellt. Dann ist eine spätere Berichtigung möglich, indem gegen Rückgabe des alten Zeugnisses ein neues Zeugnis mit dem richtigen Enddatum ausgestellt wird.
- BAG 27.2.1987 - 5 AZR 710/85

d.h. so weit ich es verstehe - Anspruch auf ein Zeugnis ist natürlich unumstritten. Der Zeitpunkt hängt aber eindeutig mit dem Arbeitsverhältnis und der Kündigung zusammen. Daher: kein Abschlußzeugnis vor dem Ausscheiden ist wohl machbar, möglich wäre natürlich ein Zwischenzeugnis.

gruß

_________________
besser so eine als keine!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6498 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.07.2006 11:03:49    Titel:
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Danke traurig
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6498 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.07.2006 11:18:15    Titel:
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Hi,
zwischenzeugniss muß immer gegeben werden,
abschlußzeugnis muss der dienstgeber nach beendigung des arbeitsverhältnisses austellen, nat. wetrtungsfrei, da hats du ein recht darauf.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6498 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.07.2006 11:19:53    Titel:
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Ich stress mich da jetzt nicht rein, hab keine Lust, dass die letzten Wochen im Kleinkrieg enden ... naja, das tun sie eh, bin ja schon mittendrin, aber ich muss es ja nicht noch mehr anstacheln... schade eigentlich traurig
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Summi
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BeitragVerfasst am: 14.07.2006 12:11:13    Titel:
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Ein Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis muss ein Arbeitgeber Dir immer geben, unabhängig von Kündigung etc.

Verlang das Zeugnis, schließlich willst Du Dich jetzt schon bewerben.

Und ganz wichtig: Sofort dem Arbeitsamt Bescheid geben, dass Du gekündigt bist. Du bekommst sonst Abzüge beim Arbeistlosengeld, wenn Du das nicht sofort machst.

Tschau
ULI
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 14.07.2006 12:23:47    Titel:
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Das mit dem AA ist schon längst am rollen, hab da drin ja Erfahrung, leider :(

Leute, nie wieder ne kleine Klitschenfirma!
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Maddoc
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BeitragVerfasst am: 14.07.2006 14:05:09    Titel:
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Kleiner Tipp am Rande.

Arbeitszeugnisse zu schreiben ist für den Arbeitgeber ein sehr lästiges, durchaus zeitraubendes Übel.
Zumal die Dinger ja sehr vorsichtig und positiv formuliert werden sollen.
Wenn man dem AG damit zusehr auf den Zeiger geht, kann es passieren, daß er nur ein Einfachzeugniss ausstellt, d.h. Frau XYZ war von bis als UVW bei mir beschäftigt.
Dieses Recht hat er. So ein Zeugniss stellt allerdings die schlechteste aller Alternativen dar bei der nächsten Bewerbung.

Also, Schienbeintreten ist kontraproduktiv.........................

_________________
Gruß

Marc
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zorro
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BeitragVerfasst am: 14.07.2006 14:19:34    Titel:
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...und am produktivsten ist es einen zeugnisvorschlag zu formulieren - werden 90% der arbeitgeber nutzen bevor sie sich etwas eigenes ausdenken. es eindenn die trennung erfolgt im bösen...

_________________
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6498 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.07.2006 14:22:48    Titel:
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@Marc ich hab aber auch das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, hab ich schon nachgeschlagen.

@Holger die Trennung geht leider immer mehr ins Böse rein, leider. Und das alles nur, weil ich vorsichtig mal nach etwas mehr Geld gefragt hab, damit ich auch zur Not allein, ohne meinen Freund überleben könnte... Tja und dann gings los, auf einmal sind mir ganz komische Dinge passiert, die zu Fehlern führten, die ich dann zu vernatworten hatte.... aber lassen wir das :(
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Maddoc
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1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb.
BeitragVerfasst am: 14.07.2006 15:20:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Darkangel hat folgendes geschrieben:
@Marc ich hab aber auch das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, hab ich schon nachgeschlagen.

(


Das ist richtig, es hat aber auch der Wahrheit zu entsprechen.
Bist du mit dem Zeugniss nicht einverstanden, gibt es ein Kurz-Zeugnis.
Ist so bereits höchstrichterlich entschieden worden.
Deshalb: Cave!!!

_________________
Gruß

Marc
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6498 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.07.2006 15:30:03    Titel:
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Hm.... mal abwarten .... aber ich bin froh, dass es hier bald vorbei ist traurig
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steffen
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BeitragVerfasst am: 14.07.2006 15:46:13    Titel:
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landman hat folgendes geschrieben:
Hi,
zwischenzeugniss muß immer gegeben werden,
abschlußzeugnis muss der dienstgeber nach beendigung des arbeitsverhältnisses austellen, nat. wetrtungsfrei, da hats du ein recht darauf.


vom Prinzip her ja,
ABER:
Zwischenzeugniss:
ist so eine Sache, es kann in den Arbeitsverträgen geregelt sein, wann und zu welchem Anlass eins gegeben wird. Z.B. beim Wechsel des Vorgesetzten. Ein generelles Recht wird manchmal abgesprochen. Klar das gesetzliche Recht bleibt, aber seinen Arbeitsvertrag mit dieser Klausel hat dann jeder unterschrieben.
Abschlusszeugniss:
würde ich generell vom Anwalt prüfen lassen, dafür sind die Formulierungen heute auf der einen Seite wischiwaschi und auf der anderen präzise in das Negative.

Bin mal gespannt, was in meinem Zwischenzeugniss, was ich angefordert habe, drinsteht. Mein Anwalt wird es mir erklären.

Gruss
Steffen

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kurt (eljot )
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BeitragVerfasst am: 25.07.2006 10:39:58    Titel:
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hi
das Qualifizierende Arbeitszeugnis musst du aber ausdrücklich anfordern sonst schreibt er dir höchstwahrscheinlich nur ein einfaches.
mfg kurt
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