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An die Doka-Fahrer

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P. Escobar
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Mit dabei seit Mitte 2014
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BeitragVerfasst am: 02.11.2022 14:52:03    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:

Die wenigsten Pickups in D dürften ein zGG >3,5t haben, denn darauf beziehen sich die von Dir erwähnten Verbote.
Und auch bei der Rennleitung sollte es sich nach mehreren Jahren rumgesprochen haben, daß es das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger für nicht gewerbliche Fahrten nicht mehr gibt.


Im Großraum FFM gelten die besagten Verbote dank Zusatzzeichen auch für LKW unter 3,5t zGG, weiß ich weil ich dort Wohnungen habe und eine Ausnahmegenehmigung brauche (knapp 100€ p.A).

Diskussionsbedarf entsteht dann, wenn das Fahrzeug "im Alltag" gewerblich genutzt wird. Dann diskutierst Du nämlich aus, ob das gerade auf dem Anhänger befindliche Transportgut eine gewerbliche Fahrt nahelegt oder nicht.

Braucht man das für 40€ im Monat? Also ich nicht.

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Kini
Unterirdisch!
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Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
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...und hat diesen Thread vor 540 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 02.11.2022 16:00:22    Titel:
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Wobei auch durch die Besteuerung als PKW aus dem Pickup zulassungsmäßig ein LKW bleibt.

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


Kein Popel mehr.


Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden!
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DerGlonntaler
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Status: Offline


Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 02.11.2022 16:21:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini, lass ihn labbern, er hat zwar keine Ahnung und davon jede Menge, aber lass ihn einfach in dem Glauben das er es besser weiß
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 02.11.2022 21:21:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
Wobei auch durch die Besteuerung als PKW aus dem Pickup zulassungsmäßig ein LKW bleibt.


...was seit dem Wegfall des §18 (12) KraftStG Ende '20 schlichtweg rechtswidrig wäre...

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Kini
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Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
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...und hat diesen Thread vor 540 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 02.11.2022 23:31:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das eine hat mit dem andern so rein gar nix zu tun.

Aber macht nix, alles ist gut und Du hast recht. Jawohl mein General

Kini

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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 03.11.2022 09:15:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
Das eine hat mit dem andern so rein gar nix zu tun.

Aber macht nix, alles ist gut und Du hast recht. Jawohl mein General


Die steuerliche Einstufung hat mit der Zulassungsart nichts zu tun? Unsicher

Das ist selbst für Deine Verhältnisse ein Kalauer.

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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 03.11.2022 10:09:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Erfahrung, dass das Finanzamt bzw. der Zoll sich bei der Bemessung der KFZ-Steuer nicht für die eingetragene Zulassungsart interessiert hatten doch schon viele PickUp-Fahrer gemacht....?

Ich hatte selbst 2 umgebaute PKW mit LKW-Zulassung, die sowohl das FA als auch später der Zoll weiterhin als PKW besteuert hatten. Fanden die völlig selbstverständlich.
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M38A1
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Eriskirch


BeitragVerfasst am: 03.11.2022 10:14:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich fahre einen Vito Mixto - rein privat und

-> weil ich kein Gewerbe habe
-> und eine Einzelperson in den KFZ Papieren steht
-> und in den Versicherungspapieren "keine gewerbliche Nutzung" steht

... ist der Nachweis einer privaten Fahrt mit Anhänger am Wochenende kein Ding.

Da 4x4 und entsprechend hoch und bereift ist er auch optisch kein Baustellenfahrzeug oder Lieferwagen - bin also noch nie von der BAG angehalten oder kontrolliert worden.

Die KFZ Steuer ist seit 2021 tatsächlich an die Fahrzeugklasse in den KFZ-Papieren gebunden also Pickup, Doka und Mixto sind Transporter und Gewichtsbesteuert (spart beim Euro 5 und älter einige hundert Euro). Diese recht junge Steueränderung aus 2021 ist z.B. beim ADAC nachzulesen oder beim Zoll direkt:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-steuer/lkw-zulassung/

Meiner hat die Fahrzeugklasse "N1G" = Nutzfahrzeug/Güterbeförderung bis 3,5t, Geländewagen -> Gewichtsbesteuert.
Ein normaler Vito 4x4 ist ein "M1G" = Personenbeförderung bis 3,5t, Geländewagen -> Hubraum-Besteuert.

Fahrzeugklassen siehe https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse ... Diskussionen mit dem Zoll (zuständig für die KFZ Steuer) z.B. bei Pickups sind inzwischen also nicht mehr erforderlich und wer bei seinen alten Pickup Klasse "N" in den Papieren hat müsste eigentlich bereits einmal "anders" bezahlt haben denn die Umstellung erfolgt automatisch ... mal Steuerbescheid gucken ...

Also klares JA Pickup's, Doka's und Mixto's sind interessant weil die Versicherung bis auf wenige Euro das Selbe wie beim PKW kostet - die Steuer aber erheblich günstiger ist. Einzig nicht jede Versicherung versichert Nutzfahrzeuge - einige Billigheimer tun das nicht ...

Und noch so ein Gerücht ist das mit den Sitzplätzen ... hier gilt das Selbe wie beim PKW also max. 9 inkl. Fahrer.
Für die Klasse "N" muß zusätzlich noch die erforderliche Ladefläche 55% der Nutzfläche betragen. Also Pedale bis Rückenlehne hinterste Sitzreihe oder Trennwand 45% - Ladeflächenlänge 55%.
Da häufig hinter der 3. Sitzreihe zu wenig Platz vorhanden ist sind oft weniger Sitzplätze und nur eine oder 2 Reihen anzutreffen.

Es muß auch keine Trennwand, Gitter oder ähnliches zum Laderaum vorhanden sein.
Ist die Ladefläche beim Pickup oder beim klassischen Transporter aber durch eine Trennwand abgetrennt ist auch ein kleineres Verhältnis der Nutzfläche möglich.

Und Längssitzbänke sind ganz doof denn wegen der Mitfahrer-Füße ist dort Fußraum und keine Ladefläche (Landy, Pinzgauer usw.) bei klappbaren Längssitzbänken sind manche TÜV's aber gnädig und ich hatte auch schon den Eintrag "keine Ladung bei Nutzung der Sitzbänke"...

Grüßle Micha
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P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 03.11.2022 10:29:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Liebling hat folgendes geschrieben:
Die Erfahrung, dass das Finanzamt bzw. der Zoll sich bei der Bemessung der KFZ-Steuer nicht für die eingetragene Zulassungsart interessiert hatten doch schon viele PickUp-Fahrer gemacht....?

Ich hatte selbst 2 umgebaute PKW mit LKW-Zulassung, die sowohl das FA als auch später der Zoll weiterhin als PKW besteuert hatten. Fanden die völlig selbstverständlich.


Richtig. Und weil diese Praxis ein grober Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit war (mitunter war es vom Zulassungsort abhängig, ob das Fahrzeug als PKW oder LKW besteuert wurde), wurde der besagte Paragraf 18 (12) des KraftStG zum 23.10.2020 vollständig gestrichen.

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Kini
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 03.11.2022 15:23:34    Titel:
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Mooooment....

Das heißt, daß auch jedes andere Vehikel, bei dem "LKW" als Fahrzeugart in den Papieren steht, die LKW Steuer fällig wird?

Das eröffnet völlig neue Perspektiven...

Kini

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Caruso
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2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 03.11.2022 21:26:53    Titel:
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Ja,so ist das,zumindest vorläufig.
Der Bundesrat will da in ein paar Jahren nocheinmal drüber reden.

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