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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 15.07.2022 22:17:24 Titel: |
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ReiseRex hat folgendes geschrieben: | Ja. Wir schreiben ein bisschen aneinander vorbei. Aber ist ja alles gut, das Problem scheint sich ja eh in Wohlgefallen aufgelöst zu haben – auch wenn man da jetzt noch mühelos abendfüllend weiter diskutieren könnte. |
Hab grad einen interessanten Hinweis gefunden:
"Hinweis der Redaktion: Der Begriff »Anhängelast« steht im EG-Recht stets für die Gesamtmasse
des (abgekuppelten) Anh. In der StVZO wird der Begriff »Anhängelast« für die
Gesamtmasse des Anh. minus der Stützlast, gebraucht."
Wonach wird jetzt bei einer deutschen Verkehrskontrolle geprüft?
Zum Thema Reifenabstand nach STVZO habe ich nichts gefunden.
Früher wollten die immer eine Hand dazwischen schieben können. | _________________ www.x-offroad.de |
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Unterirdisch!
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Kia Sorento 2.5 CRDi |
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Verfasst am: 16.07.2022 00:44:58 Titel: |
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Jetzt wird das skurrill hier.
Wenn das Ding abgenommen is, das is es wohl so.
Allerdings geb ich, wie auch einige vor mir, die Beleuchtung zu bedenken.
In der StVZo is da wohl ne geometrische Sichtbarkeit von 12 ° vorgesehen. (Steinigt mich nicht, wenn da ne Zahl falsch ist)
Bei dieser Anbringung der Beleuchtung sind diese 12° wohl eher nicht gegeben.
Bedeutet: auch wenn Dir Dein wohlgesonnener TÜV Mensch das alles abgenommen hat, beim nächsten Termin jann Dir das um die Ohren fliegen.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013
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Verfasst am: 16.07.2022 08:44:13 Titel: |
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ab Seite 52
Leute, das ist Learning bei doing, ihr müsst nicht immer alles kaputt quatschen,
konstruktive Informationen wehren viel Hilfreicher. Zumal jeder seinen Senf dazu gibt, aber auf die Information, die er von sich gibt, sämtliche Garantien für die Richtigkeit ablehnt, obwohl es ein leichtes ist seine Behauptung zu untermauern.
Und damit meine ich nicht, dass mir irgendjemand oder ein Vöglein etwas gezwitschert hat.
Sollten sich irgendwelche Differenzen zu deinen Anhängerleuchten und den Gesetzestext ergeben, kannst du, für dich selbst entscheiden, ob du dieses ändern möchtest oder nicht.
Die Zulassung hast du jetzt erst einmal, und damit Zeit sich Gedanken zu machen.
Ich empfehle dir oder allen, die so etwas planen und umsetzen wolle dieses Buch.
Kraft fahr-Technisches Taschenbuch (auch Bosch Buch genannt) ISBN-13: 9783658363864
ISBN-10: 365836386X
Wer so ein Projekt anfängt, hat Jahre damit zu tun bis es das ist, was man sich vorgestellt hat.
Oder man verkauft es und macht es noch ein mal, aber besser.
Grüße Thomas
Text
K+W Kuhnert GbR, Hannoversche Str. 49, 37075 Göttingen Telefon: 0551-35262 FAX: 0551-375376 eMail:info@kuh
Pos 1 - Vorderer Rückstrahler
Anzahl: 2
Farbe: weiß
Form: nicht dreieckig
Anbauhöhe mind 250mm über Fahrbahn
Anbaubreite max. 150 mm, mind. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern
Jedoch mind. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1300 mm
Geometrische Sichtbarkeit:
10° nach oben und nach unten; der Winkel nach unten darf auf 5° verringert werden, wenn die Anbauhöhe der Leuchte < 750 mm beträgt.
30° nach außen und nach innen.
Ausnahme: bei einstellbarer Deichsel (bauliche Gegebenheiten)
kann dieser Wert auf 10° verringert werden.
Pos. 2 - Begrenzungsleuchte:
Anzahl: 2
Farbe: weiß
Gefordert für: Fahrzeuge > 1,6m Breite
Anbauhöhe:
mind. 400 mm, max. 1300 mm (Ausn. 2100 mm), max. 2100 mm; nur bei Caravan.
Anbaubreite:
max. 150 mm vom äußersten Rand, mind. 600 mm zwischen beiden Leuchten
Geometrische
Sichtbarkeit:
Vertikal 15° jedoch bei Anbauhöhe von > 750 mm darf auf 5° verringert werden.
Horizontal 80° nach außen und 45° nach innen.
Pos. 3 – Vordere Umrißleuchte:
Anzahl: 2
Farbe: weiß
Gefordert für: Fahrzeuge > 2,1 m Breite
Zulässig für: Fahrzeuge > 1,8 m Breite und < 2,1 m
Anbauhöhe: so hoch wie möglich
Anbaubreite: möglichst nahe am äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeuges,
max. 400 mm nach innen
Geometrische
Sichtbarkeit: 80° nach außen 5° über und 20° unter der Horizontalen
darf auf 5° verringert werden. Horizontal 80° nach außen und 45° nach innen.
Beleuchtung Heck
Pos. 4 – Hintere Umrißleuchte:
Anzahl: 2
Farbe: rot
Gefordert für: Fahrzeuge > 2,1 m Breite
Zulässig für: Fahrzeuge > 1,8 bis 2,1 m Breite
Anbauhöhe: so hoch wie möglich
Anbaubreite: so weit wie möglich nach außen, jedoch mind. 200 mm von der Schlußleuchte entfernt.
Geometrische Sichtbarkeit: Horizontal 80° nach außen, Vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen
Sonstige
Vorschriften: die nach vorne (weiß) und die nach hinten (rot) wirkenden Leuchten dürfen in einer Leuchte vereinigt sein.
Pos. 5 – Schlußleuchten:
Anzahl: 2
Farbe: rot
Anbauhöhe: mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme 2100 mm)
Anbaubreite: max. 400 mm von außen, mind. 600 mm zwischen beiden
Schlußleuchten. Jedoch mind. 400 mm bei Fahrzeugbreiten von < 1300 mm.
Geometrische
Sichtbarkeit: Horizontal 45° innen bis 80° außen.
Vertikal +/- 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten.
Hinterer (Dreieck) Rückstrahler:
Anzahl: 2
Farbe: rot
Form: dreieckig
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 900 mm (Ausnahme 1500 mm)
Anbaubreite: max. 400 mm von außen, mind. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch mind. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1300 mm.
Geometrische
Sichtbarkeit:
Horizontal +/- 30°, Vertikal +/- 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten.
Hinweis: Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigem Rückstrahler ist an Anhängern zulässig.
Bremsleuchte:
Anzahl: 2
Farbe: rot
Form: dreieckig
Anbauhöhe: mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme 2100 mm)
Anbaubreite: min. 600 mm; kann auf 400 mm veringert werden bei Fahrzeugbreite < 1300 mm
Geometrische
Sichtbarkeit:
Vertikal 15° (darf auf 5° verringert werden wenn Anbauhöhe der Leuchte < 750 mm beträgt.
Horizontal 45° nach außen und nach innen.
Hinweis: Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigem Rückstrahler ist an Anhängern zulässig.
Nebelschlußleuchte:
Anzahl: 1 oder 2
Farbe: rot
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 1000 mm.
Anbaubreite: max. keine Vorschrift, min. 100 mm von der Bremsleuchte entfernt.
Anbauvorschriften:
Falls nur 1 Stk. NSL angebaut – links von der Mitte bei
Rechtsverkehr (rechts von der Mitte bei Linksverkehr)
Geometrische
Sichtbarkeit: Vertikal 5° nach oben und unten, Horizontal 25° nach außen und innen.
Rückfahrscheinwerfer (zulässig):
Anzahl: 1 oder 2
Farbe: weiß
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 1200 mm.
Anbaubreite: keine besonderen Vorschriften
Anbauvorschriften:
Falls nur 1 Stk. RFL angebaut – links von der Mitte bei
Rechtsverkehr (rechts von der Mitte bei Linksverkehr)
Geometrische Sichtbarkeit:
Leuchte muß so geneigt sein, daß sie nicht mehr als 10m der Fahrbahn nach hinten ausleuchtet. Bei 1 Stk. Leuchte: Horizontal 45° nach außen und innen.
Bei 2 Stk. Leuchten: Horizontal 30° nach innen und 45° nach außen. Vertikal generell 15° nach oben und 5° nach unten
Hintere Blinkleuchte:
Anzahl: 2
Farbe: gelb
Anbauhöhe: mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme: 2100 mm)
Anbaubreite: kann auf 400 mm verringert werden bei Fahrzeugbreite < 1300 mm
Geometrische Sichtbarkeit:
Horizontal 45° nach innen und 80° nach außen, Vertikal 15° nach oben und unten (nach unten kann auf 5° verringert werden, wenn Anbauhöhe < 750 mm beträgt)
Pos. 6 – Kennzeichenleuchte:
Anzahl: 1 oder 2
Farbe: weiß
Anbau: Anbau: Mitte oder links bei Rechtsverkehr (rechts bei Linksverkehr)
Pos. 7 – 3.Bremsleuchte (zulässig):
Anzahl: 1
Farbe: rot
Vorhandensein:
Kategorie S3 (Zusatzbremsleuchte) für Fz. Klasse M1 vorgeschrieben, sonst zulässig.
Anbauhöhe: mind. 850 mm symmetrisch zur Mitte.
Geometrische
Sichtbarkeit:
Vertikal 10° nach oben, 5° nach unten.
Horizontal 10° nach rechts und links.
Beleuchtung Seite
Pos. 8 – Seitlicher Rückstrahler:
Anzahl: auf beiden Fz. Seiten (s. Längenanbau)
Farbe: gelb
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 900 mm (Ausnahme: 1500 mm)
Längenanbau:
max. 3 m von vorne (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Leuchten (Ausnahme: 4 m)
Geometrische Sichtbarkeit:
Vertikal 10° nach oben und unten (nach unten kann auf 5° verringert werden, wenn Anbauhöhe < 750 mm ist. Horizontal 45° nach vorne und nach hinten.
Sonstige Anforderungen:
Seitliche Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten dürfen in einem Gehäuse vereint sein.
Pos. 8 – Seitenmarkierungsleuchte:
Gefordert für: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge > 6 m
Anzahl: auf beiden Fz. Seiten (s. Längenanbau)
Farbe: gelb, in Kombination mit Fahrzeugheckleuchte auch rot möglich.
Anbauhöhe:
mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme: 2100 mm)
Längenanbau:
max. 3 m von vorne (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Leuchten (Ausnahme: 4 m)
Geometrische Sichtbarkeit:
Vertikal 10° nach oben und unten
(nach unten kann auf 5° verringert werden, wenn Anbauhöhe < 750 mm ist).
Horizontal 45° nach vorne und nach hinten.
Sonstige
Anforderungen:
Seitliche Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten dürfen in einem Gehäuse vereint sein.
K+W Kuhnert GbR, Hannoversche Str. 49, 37075 Göttingen Telefon: 0551-35262 FAX: 0551-375376 eMail:info@kuh | _________________ 4800
Twincam 24 Valve
So much torque it could start a dead planet. |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 16.07.2022 22:03:12 Titel: |
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Also ich habe keine Jahre benötigt meinen ersten Eigenbau Anhänger zugelassen zu bekommen.
(Ja,in den Papieren stehe ich als Hersteller.)
Liegt wohl daran,dass ich vorher gelesen habe,wie es sich gehört.
Selbstredend hätte man ihm die Werte nennen können,
da muss man auch keine 2 Seiten für kopieren.
An einer konstruktiven Diskusion scheint aber kein Interesse zu bestehen.
Da fragt man sich schon,was soll der Thread eigentlich?
Die bei dir fett unterlegten vorderen,nicht dreieckigen Rückstrahler sind übrigens nicht zwingend vorgeschrieben,
bei Fahrzeugen,die keine EG-Typgenehmigung haben,sondern nach STVZO abgenommen werden.
Ich habe jetzt aber auch nicht in dem Hellablättchen gelesen... | _________________ www.x-offroad.de |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013
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Verfasst am: 17.07.2022 09:08:28 Titel: |
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Hi Caruso,
auch Dir Glückwunsch zu Deinem Trailer.
Aber bedenke bitte, dass nicht jeder ein Handwerker ist, oder es gelernt hat strukturiert zu arbeiten.
Oder dass es Menschen gibt, die eventuell noch nicht ein mal seit ihrer Fahrschulzeit sich mit der STVO
auseinandergesetzt haben.
Die Bauzeit eines Trailers ist halt auch abhängig vom technischen und handwerklichen Wissen,
und vor allen Dingen von der Ausstattung.
Man sollte auch nicht vergessen, dass der Trailer von Saturnmerkur kein Eigenbau ist, sondern eine vorhandene technische Basis war. Dieses macht die Arbeit noch schwerer, da man dazu verdammt ist dieses Konzept nur aufsatteln zu können.
Des Weiteren kommt ja auch noch die Erprobungsphasen hinzu, um planerische Fehler zu beseitigen.
Auch wenn der Trailer schon im Betrieb ist.
Ein Trailer, der nicht die EU, Norm erfüllt, macht für mich keinen Sinn, zumal wenn ich ihn dazu nutzen möchte, um mein Reisekonzept auf eine dritte Achse zu verlagern.
Grüße Thomas | _________________ 4800
Twincam 24 Valve
So much torque it could start a dead planet. |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 17.07.2022 10:13:58 Titel: Re: Es ist vollbracht... |
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saturnmerkur hat folgendes geschrieben: | ...viel Geschwurbel... |
Schlicki ist wieder da! | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Verfasst am: 18.07.2022 23:48:03 Titel: |
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patrol-gu hat folgendes geschrieben: | Ein Trailer, der nicht die EU, Norm erfüllt, macht für mich keinen Sinn |
warum? ist doch völlig egal, er muß dein Krempel von A nach B transportieren, dazu braucht er keine EU Norm erfüllen | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 19.07.2022 11:30:04 Titel: |
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patrol-gu hat folgendes geschrieben: |
Man sollte auch nicht vergessen, dass der Trailer von Saturnmerkur kein Eigenbau ist, sondern eine vorhandene technische Basis war. Dieses macht die Arbeit noch schwerer, |
Ganz im Gegenteil,das macht es deutlich einfacher.
Große Reifen auf einen ungebremsten Anhänger zu montieren ist ja keine Kunst.
Man muss nur die Beleuchtung dahin setzen,wo der Erbauer sie positionierte. | _________________ www.x-offroad.de |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 19.07.2022 14:27:32 Titel: |
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Ich weiß nicht, ob das allgemein üblich ist, aber "mein" TÜV-Gutachter macht immer viele Fotos, die er der Fahrzeugakte hinzufügt.
Wenn also die "fehlerhafte" Leuchtenpositionierung aktenkundig nachweislich und TÜV-abgenommen ist ...? | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 19.07.2022 15:00:13 Titel: |
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Eine illegale Abnahme/Eintragung bleibt illegal.
Kommt aber auch auf höheren TÜV Ebenen vor... | _________________ www.x-offroad.de |
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Verfasst am: 20.07.2022 09:41:17 Titel: |
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Zitat: | Wenn also die "fehlerhafte" Leuchtenpositionierung aktenkundig nachweislich und TÜV-abgenommen ist ...? |
Leider gibts viel zu viele Prüfer die keine bzw sehr wenig Ahnung haben, gerade was Anhänger betrifft | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 20.07.2022 10:14:22 Titel: |
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Glaube ich sofort, aber wenn du nachweisen kannst, dass der TÜV etwas abgenommen hat, bist du nicht mehr schuldig. Schlimmstenfalls wirst du dazu verdonnert, es nachträglich zu ändern.
Rechtlich gesehen dürfte es ansonsten schwierig werden, Bußgeld, Schadenersatz oder anderweitige Forderungen, die aus dem nicht ordungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs begründet sind, bei dir einzutreiben. Da wird dann gegebenenfalls eher der abnehmende Prüfer ein Problem bekommen - oder es passiert gar nichts. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 20.07.2022 15:10:47 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Glaube ich sofort, aber wenn du nachweisen kannst, dass der TÜV etwas abgenommen hat, bist du nicht mehr schuldig. Schlimmstenfalls wirst du dazu verdonnert, es nachträglich zu ändern.
Rechtlich gesehen dürfte es ansonsten schwierig werden, Bußgeld, Schadenersatz oder anderweitige Forderungen, die aus dem nicht ordungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs begründet sind, bei dir einzutreiben. Da wird dann gegebenenfalls eher der abnehmende Prüfer ein Problem bekommen - oder es passiert gar nichts. |
Da bist Du leider vollkommen falsch informiert. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Hirnfurz-Vergolder
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Donauwörth Status: Offline
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Verfasst am: 20.07.2022 16:43:49 Titel: |
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...da würde ich doch mal ganz pragmatisch sagen "warten wir's ab"! | _________________ NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de |
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