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Heraufsetzung der Anhängelast

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riri
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...und hat diesen Thread vor 684 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.05.2022 12:15:52    Titel: Heraufsetzung der Anhängelast
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Hallo liebes Forum,
ich möchte zur Rockinger Anhängekupplung welche ich habe die Anhängelast raufsetzen lassen auf 3500 oder wenn es geht auf 4000kg.
Die Kupplung selbst darf 4000kg.
Könnte mir freundlicher weise jemand aus dem Forum welcher so eine Eintragung hat einen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugzulassungsdingsda anonymisiert einscannen und zu senden, so dass ich es dem Ingenieur als Muster vorlegen kann. Er möchte so was als "Handreichung".
Ich hatte auch schon Landrover Deutschland angeschrieben, aber die melden sich nicht. Auch durch einen Anruf war nichts erhellendes zu erfahren (müssen wir mal sehen). Ist ja jetzt Ford.
Zur Westfalia Platte kam in Lichtgeschwindigkeit das Datenblatt von denen zugesandt, sehr vorbildlich.
Dank im Voraus und Gruß vom Mittellandkanal riri
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dpedv
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BeitragVerfasst am: 15.05.2022 15:03:49    Titel:
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Hallo,

vielleicht solltest du dem geneigten Leser/in nicht verheimlichen, was du für einen Landrover hast. Das könnte die Sache bestimmt etwas erleichtern.


Grüße Daniel Winke Winke

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 15.05.2022 20:18:35    Titel:
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Er hat einen serie III 88" und einen Ingenieur der offensichtlich nicht weiß, das er >3,5t eine durchgehende Bremse braucht.

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riri
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...und hat diesen Thread vor 684 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.05.2022 20:27:00    Titel:
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Stimmt, serie III Diesel, Bj 1979, ist aber mit Bremesen ab Ausführung 1980 ausgestattet, 7,5" Räder.
Also 3500 Anhängelast wären ja auch schon was.
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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 16.05.2022 03:08:42    Titel:
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Hmm. 3,5 Tonnen am Haken mit 63 PS. Stelle ich mir relativ friedlich vor.
Und – aha? Land Rover ist jetzt Ford? Sieh mal einer an! Haben die Inder das den Amis zurück verkauft? Sicher eine hochgeheime Sache.

PS: Könnte schwierig werden beim series III. Ist er als Pkw oder als Lkw zugelassen? Also: verkehrsrechtlich? – Oder als Zugmaschine? (Da wären die Aussichten am größen.)

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 16.05.2022 11:21:13    Titel:
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Die Aussichten sind unabhängig von der Zulassungsart exakt dunkelschwarz solange nicht das beigebracht wird, was ich schon im Landyfriends gesagt habe: der D-Wert der verbauten Zugvorrichtung. Damit kann man in Verbindung mit dem zGG des Zugfahrzeuges die maximale Anhängelast errechnen. Für die technische Seite braucht es nicht mehr, auch das sollte der Ingenieur wissen.

Rechtlich muss man dann überlegen wie oft man solche Anhänger ziehen will; ich hab schon Anhängelast >3,5t ohne Druckluftbremse eintragen lassen wenn man die Nutzung durch "Nur zu Rangierzwecken auf Privat- oder Werksgelände" beschränkt. Aber auch das geht halt nur wenn die fahrzeugseitige Anbindung das technisch zulässt.

Es wird doch wohl auf dieser dämlichen Anhängerkupplung irgendein Typenschild geben?!?

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riri
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...und hat diesen Thread vor 684 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 16.05.2022 11:43:19    Titel:
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Doch, doch auf der Anhängerkupplung Rockinger ist ein Typenschild mit der Anhängelast von Zentralachsanhängern von 4000kg, und dem D Wert von 18KN. Eingetragen ist der Landy als LKW. Das Land Rover zu Ford gehören soll habe ich im Forum aufgeschnappt, aber nicht überprüft. Wenn´s nicht so ist, nehme ich das zurück und behaupte das Gegenteil ;-)
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 16.05.2022 12:01:43    Titel:
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Die Rockinger ist erstmal egal - es geht um den Anhängebock am Fahrzeug. Die eigentliche Anhängerkupplung.

Wenn da keinerlei Typenschild dran ist (mutmaßlich, bei der serie dürfte das ja nur dieses Flacheisen sein was an die Traverse gedübelt wird), gilt die Aussage des Fahrzeugherstellers.

Im Handbuch steht bei den Serien wohl was von "4ton with coupled brakes", also 4ton bei durchgehender Bremse. ABER: das sind alte imperiale Tonnen, irgendwas um 3600kg umgerechnet.

Wenn man das also wirklich ernsthaft verfolgen will, braucht es eine selbstgebaute AHK mit Einleitung in die Längsholme und eine Einzelabnahme für das ganze Konstrukt.

Wenn der Ingenieur vielleicht wirklich derart dumm ist die "4ton" aus dem Handbuch ungeprüft zu übernehmen hätte man vielleicht die Eintragung, aber noch immer keine Bremse.

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riri
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BeitragVerfasst am: 16.05.2022 16:52:36    Titel:
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Doch , auch auf dem Anhängebock ist ein Typenschildchen:
Westfalia Werke Wiedenbrück
Typ 323011
Prüfzeichen F3175
Zul. Ges. Gew d.K.F.Z. 3000kg
Baujahr 1979
zul. Stützlast bei selbsttätiger Anhängerkuppl. 50kg
zul. Anhängelast bei selbsttätiger Anhängerkuppl. 4000kg

Leider keine Angabe zum D-Wert
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 16.05.2022 17:13:18    Titel:
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riri hat folgendes geschrieben:
Doch , auch auf dem Anhängebock ist ein Typenschildchen:
Westfalia Werke Wiedenbrück
Typ 323011
Prüfzeichen F3175
Zul. Ges. Gew d.K.F.Z. 3000kg
Baujahr 1979
zul. Stützlast bei selbsttätiger Anhängerkuppl. 50kg
zul. Anhängelast bei selbsttätiger Anhängerkuppl. 4000kg

Leider keine Angabe zum D-Wert


Da stehts doch!!!

Ich würde mal dringend die Prüfstelle wechseln.

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 16.05.2022 19:33:15    Titel:
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Gehört der Bock überhaupt an das Fahrzeug?
Der 88er hat doch keine 3t zul.GG.

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riri
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BeitragVerfasst am: 16.05.2022 20:23:26    Titel:
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Laut Westfalia Unterlagen, welche ich habe, ist der Bock für: Land Rover 88 und 109
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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 17.05.2022 03:24:20    Titel:
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Naja, früher wurden halt nur das zGG des Zugfahrzeugs und das des Anhängers angegeben. Daraus ergibt sich der D-Wert - bzw. umgekehrt aus dem D-Wert (der nach meiner Erinnerung Ende der Siebziger Jahre eingeführt bzw. angegeben wurde) und der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs die mögliche Anhängelast gemäß:
(T*R)/(T+R) * 9,81 = D
Dabei ist T die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, R die des Anhängers – jeweils in Tonnen.
Ergibt also hier
3*4 / (3+4) * 9,81, also 12/7*9,81, also 1,71…*9,81, also 16,81. – Demnach hat die AHK einen maximalen D-Wert von mindestens 16,81 kN.

Was in diesem Fall egal ist, denn die Werte stehen ja explizit drauf.

Probleme könnte es höchstens geben, wenn das in den Papieren eingetragene zGG des Autos eben NICHT 3000 kg ist (was bei einem kurzen serie 3 der Fall sein dürfte, es sei denn, er wurde mal aufgelastet). Dann wäre mit dem tatsächlich eingetragenen zGG des Landy und dem wie vor ermittelten D-Wert der tatsächlich an diesem Auto zulässige R-Wert (also die maximal mögliche Anhängelast) zu ermitteln.

Der Vorteil der Angabe des D-Wertes ist, dass die gleiche AHZV für unterschiedliche Autos (also solche mit unterschiedlichen zGG, beispielsweise unterschiedliche Motor- oder Radstandversionen des gleichen Fahrzeugtyps) verwendet werden kann – die zulässige Anhängelast ergibt sich ja dann aus D-Wert und zGG.

Übrigens deckt es sich nicht mit meiner Erfahrung/Kenntnis, dass der Festigkeitnachweis der AHK zum Eintragen der Anhängelast ausreicht. Wie mir ein Prüfingenieur sagte, sind dazu im Einzelfall Fahrversuche zu unternehmen; dabei werden zuerst Fahrversuche zur Ermittlung der Fahrstabilität (Pendelversuche) unternommen; geht das mit der gewünschten Anhängelast gut, wird a) geprüft, ob die Feststellbremse das Gespann an der betreffenden Prüfsteigung halten kann und ob das Gespann b) dreimal in Folge an der Prüfsteigung anfahren kann. Standardmäßig beträgt die Prüfsteigung 12%, klapp das nicht, besteht immerhin die Möglichkeit, eine erhöhte Anhängelast für Steigungen bis 8% freigeben zu lassen.
Sollte jemand sicher wissen, dass dieses Prozedere neuerdings nicht mehr einzuhalten/durchzuführen ist, bitte ich um Korrektur.

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BeitragVerfasst am: 17.05.2022 21:51:35    Titel:
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Ja, vielleicht wäre das die Lösung, den LKW erst auflasten auf 2334kg dann davon das 1,5 fache, landet man bei 3500kg anscheinend das höchste ohne Druckluftbremse. Oder als landw. zugmaschine nach alter Eintragung ohne Angaben.
Weiß jemand wo das steht, ab 3500kg nur mit durchgehender Bremse?
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BeitragVerfasst am: 18.05.2022 06:03:27    Titel:
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§41 StVZO

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