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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Offline
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Verfasst am: 11.04.2022 16:03:23 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: |
Das glaubst du ja wohl selber nicht.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
"(7) ...Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."
"(9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden." |
Vielleicht tun wir hier jetzt dann mal weniger mit Spitzfindigkeiten klugscheixxen wenn jemand mit Fragen kommt - die ich mach immer alles richtig und noch viel genauer als der TÜV es fordert Mentalität nervt jetzt a bissl...
Es gibt sowohl beim TÜV wie auch Bullizei Ermessenspielräume und die Forderung:
Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."
ist beliebig interpretierbar -was ist denn ausreichend....
Fakt ist - früher wollte der TÜV vieles gar nicht eintragen weil eh wurscht oder das gehört so (in D wie in A) und jetzt haben manche Pech und kommen an übergenaue...
Da hilft Paragraphenreiten eher wenig...ich hab meinen Schnorchel als selbstgebaute Ansaugerhöhung eingetragen...ganz ohne ...
A bissl mehr Entspannung und weniger Selbstdarstellung wär hilfreich...
LG | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 11.04.2022 17:47:41 Titel: |
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Bernd_J hat folgendes geschrieben: |
A bissl mehr Entspannung und weniger Selbstdarstellung wär hilfreich...
LG |
Ich lach mich gleich tot.
Immerhin hast du deinen Schnorchel eintragen lassen.
Das ist doch gut.
So eine Leiter ist garnicht eintragungsfähig,weil sie teilweise das Kennzeichen verdeckt.
Zum Thema,was ist ausreichende Entfernung,gibt der Link weiter Auskunft.
So muss die Kennzeichenbeleuchtung dafür Sorge tragen,dass das Kennzeichen auf 20m
lesbar ist.
Vielleicht einfach mal lesen und weniger rumnölen,vor allem,wenn man bei Überwachungsorganisationen
an Mitarbeiter gerät,die den Gesetzestext kennen.
Da steht oftmals der Gleiche,wie vor 30 Jahren.
Da hab ich auch schon alles eintragen lassen.
Mit so einem Quatsch wie "brauchste nich" bin ich nicht nach Hause gegangen.
Heute bekomme ich meine Eigenbauten immernoch eingetragen,weil ich das so mache wie es in den Richtlinien steht.
Es kotzt mich mächtig an,dass diese Mitarbeiter als überkorrekt oder inkompetent betitelt werden.
Das Reserverad ist Übrigens keine Ladung sondern Ausrüstungsgegenstand
und wie das außen zu transportieren ist,steht ebenfalls in der STVZO.
Wohnmobilbastler werden demnächst auch noch große Augen machen.
Da heißt es dann im Internet:
"solche Idioten!Kein Sachverstand mehr!"
Diejenigen,die auf soetwas hinweisen sind natürlich die Deppen.
Ist klar.
Übrigens macht der TÜV nicht die Gesetze.
Was der fordert ist also irrelevant,
wie man dann in der Polizeikontrolle erleben darf. | _________________ www.x-offroad.de |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Offline
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Verfasst am: 12.04.2022 09:19:00 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: |
So eine Leiter ist garnicht eintragungsfähig,weil sie teilweise das Kennzeichen verdeckt.
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Na solange sie das Kennzeichen so verdeckt dass es im richtigen Abstand im richtigen Winkel lesbar ist dann gehts...
Caruso hat folgendes geschrieben: |
Da hab ich auch schon alles eintragen lassen.
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Du bist der größte und beste...
Caruso hat folgendes geschrieben: |
Übrigens macht der TÜV nicht die Gesetze.
Was der fordert ist also irrelevant,
wie man dann in der Polizeikontrolle erleben darf. |
Und wenn du schon sooo schlau bist - in einer parlamentarischen Demokratie macht die Polizei als Teil der Exekutive genau gar keine Gesetze genauso wie die Regierung - Gesetze macht das Parlament...
Und dem Bullizisten fehlt zur Beurteilung auch die nötige Fachkenntnis - der kann dich zu einer Prüforganisation mit Berechtigung zwangsvorführen - also ist das was der TÜV-Ing. fordert relevant, da kann der Herr Kappelständer sich dann brausen gehen... | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 12.04.2022 10:41:38 Titel: |
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Bernd_J hat folgendes geschrieben: | macht die Polizei als Teil der Exekutive genau gar keine Gesetze |
Das hat auch niemand behauptet. | _________________ www.x-offroad.de |
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