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H-Zulassung

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Scap
Lottogewinnvordrängler
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 08.06.2021 10:21:58    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:

Dann schreib doch einfach nichts.


Andern gute (?) Ratschläge geben, aber sich selbst nicht daran halten. TOP.!
Und bring deinen Ironiedetektor mal zum einstellen.

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Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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Sprotte
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Fahrzeuge
1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 08.06.2021 10:42:02    Titel:
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Furchtbar, wie so eine einfache Anfrage ausufern kann...

Ich möchte nur noch anmerken, das von zahlreichen Stellen Bestrebungen laufen, sowohl Anforderungskritierien als auch das Fahrzeugalter zu ändern, wer die 30 Jahre voll hat, sollte die Abnahme nicht auf die lange Bank schieben.....

Ein einmal erteiltes H Kennzeichen kann bei nicht passendem Zustand des Fahrzeug auch wieder aberkannt werden, man muss sein Schätzchen also weiterhin pflegen....
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lodulf
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Fahrzeuge
1. fj 45, bj 42, bj 40, j60, j61..........
BeitragVerfasst am: 08.06.2021 10:58:45    Titel:
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RICHTIG !


- ich habe aus zuverlässiger Quelle erfahren, das es auf 40jahre hochgeschraubt wird. Ja

(......................aber erst nach der Wahl). Grins

L.

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Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - alleine schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren (Gottlieb Daimler, 1901)
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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 08.06.2021 14:23:51    Titel:
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Ein H-Kennzeichen gibt es übrigens auch für Fahrzeuge mit LKW-Zulassung - und auch hier unabhängig von der Art der Versicherung.
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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 08.06.2021 22:21:25    Titel:
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Sprotte hat folgendes geschrieben:
Furchtbar, wie so eine einfache Anfrage ausufern kann...

Ich möchte nur noch anmerken, das von zahlreichen Stellen Bestrebungen laufen, sowohl Anforderungskritierien als auch das Fahrzeugalter zu ändern, wer die 30 Jahre voll hat, sollte die Abnahme nicht auf die lange Bank schieben.....

Ein einmal erteiltes H Kennzeichen kann bei nicht passendem Zustand des Fahrzeug auch wieder aberkannt werden, man muss sein Schätzchen also weiterhin pflegen....


Ja, und seit Jahren wird davon gerdet, dass die Teilegutachten endlich durch etwas besseres ersetzt werden müssen. Mit überwältigendem Erfolg.

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Tonito
jaja ... ich überleg ja noch!
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Mit dabei seit Mitte 2005
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1. TOYOTA LandCruiser BJ70 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. JEEP Grand Cherokee WJ Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. DATSUN 1300 L510 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 09.06.2021 09:26:56    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Heute ist das schwierig geworden, wenn nicht sogar unmöglich. Aber genau weiss ich das leider nicht. Eins jedoch ist klar, wenn es überhaupt geht dann nur mit einem langen Trooper.

Das kann man aber auch nicht so einfach abtun.
Erstmal spricht man mit dem Prüfer seines Vertrauens darüber, welche Kriterien er für eine LKW-Zulassung erfüllt haben möchte. Mit einer Nutz-/Ladefläche, die größer als die Fläche der Personenbeförderung ist, hat man schon gute Karten. Das schaffte selbst mein kurzer Land Cruiser (bei mir Bremspedal bis Sitzkante hinten vs Ladefläche). Ob man nun eine Zwischenwand, verblechte Fenster und zugeschweißte Aufnahmen braucht, entscheidet der Prüfer.
Seit letztem Jahr gilt übrigens die Einstufung in den Papieren für die Steuer, da gibt es keine Diskussion mehr (§ 18 Abs. 12 KraftStG am 17.9.2020 abgeschafft).

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kat i
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1. LR130 CC 300Tdi
2. PZJ75
3. LJ70
BeitragVerfasst am: 09.06.2021 12:19:13    Titel:
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Zitat:
Ob man nun eine Zwischenwand, verblechte Fenster und zugeschweißte Aufnahmen braucht, entscheidet der Prüfer.

.. und auch, ob es dann noch ein H-Gutachten gibt, denn der Umbau wurde ja dann definitiv nicht in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung durchgeführt. Da beißt sich was.
Ich hatte das Problem bei Rückschreibung eines PZJ75 von LKW nach PKW. H-Gutachten war für LKW vorhanden (nichts verblecht), Voraussetzung für PKW waren zusätzliche Sitze. Das H konnte nach langer, konstruktiver Diskussion mit der vierten Prüfstelle für den PKW übernommen werden. Grund für die Rückschreibung war die unschlagbar günstige Versicherung von 86 EUR im Jahr. Ich fahre den PZJ damit unschlagbar günstig.
Ich würde versuchen, für den Isuzu als PKW das H zu bekommen und gut ist.

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Wer gegen den Strom schwimmt, kommt nicht vom Fleck.

Gruß

Mathias
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Tonito
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BeitragVerfasst am: 09.06.2021 13:25:13    Titel:
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@kat i
Da hast du natürlich recht. Mein Beitrag zielte jetzt mehr auf die Aussage, es würde nur mit einem langen Fahrzeug gehen eine LKW-Zulassung zu bekommen.
Wenn mit einem PKW ein H möglich ist, ist diese Lösung (für die allermeisten Nutzer) sicher die erstrebenswerteste.

Glückwunsch zum H am PJZ! Da muss ich mich mit meinem BJ langsam auch hinterklemmen, zum Glück sind auch bei mir alle LKW-Umbauten reversibel. Problematischer ist eher der Zustand.

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OffRoad-Ranger
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1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín DerSchwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
BeitragVerfasst am: 09.06.2021 14:28:18    Titel:
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Servus,

die aktuellen Suzuki-Jimny-Modelle ab Baujahr 2021 werden als LKW homologiert. Kurzer Radstand, Zweisitzer, verschraubtes Trenngitter.

Nur so als Info, als Gegensatz zu der Aussage "nur mit langem Ladstand"

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Gruß

OffRoad-Ranger
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Scap
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BeitragVerfasst am: 09.06.2021 16:04:21    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

die aktuellen Suzuki-Jimny-Modelle ab Baujahr 2021 werden als LKW homologiert. Kurzer Radstand, Zweisitzer, verschraubtes Trenngitter.

Nur so als Info, als Gegensatz zu der Aussage "nur mit langem Ladstand"


Sorry, ich hatte vergessen hinzuzufügen "wenn man es nachträglich macht".
Nur so als Info ...

Was die Importeure alles hinbekommen ist ein ganz anderes Ding. Eine Doka als LKW umschlüsseln ist für den Benutzer so gut wie unmöglich oder wenn, dann extrem schwierig. Und ja, natürlich, irgendwer hat es trotzdem hinbekommen.
Aber das sind alles uralte Diskussionen die im Netz schon jahrelang geführt wurden/werden und daher hier und jetzt absolut unnötig.

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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 09.06.2021 21:33:49    Titel:
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Tonito hat folgendes geschrieben:
Ob man nun eine Zwischenwand, verblechte Fenster und zugeschweißte Aufnahmen braucht, entscheidet der Prüfer.


Nein,das entscheidet der nicht.
ER hat lediglich den Istzustand zu überprüfen.
Ein Doka ist immer ein Nutzfahrzeug.
Ab und zu lohnt es sich einfach mal Diskusionen aus dem letzten Jahrtausend zu vergessen,
weil sich Gesetzeslagen ändern.

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Tonito
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BeitragVerfasst am: 11.06.2021 11:32:30    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Tonito hat folgendes geschrieben:
Ob man nun eine Zwischenwand, verblechte Fenster und zugeschweißte Aufnahmen braucht, entscheidet der Prüfer.

Nein,das entscheidet der nicht.
ER hat lediglich den Istzustand zu überprüfen.

Dann lass mich das umformulieren: "Ob dem Prüfer nun eine Zwischenwand, verblechte Fenster und/oder zugeschweißte Aufnahmen für seine Entscheidungsfindung reichen, entscheidet sich im Einzelfall."
In meiner Realität ist der Sachverständige immer noch die letzte Instanz mit einem gewissen Ermessensspielraum in seinen Entscheidungen. In meinem Fall hieß das z. B., dass die hinteren Fenster unangetastet blieben.

Caruso hat folgendes geschrieben:
Ab und zu lohnt es sich einfach mal Diskusionen aus dem letzten Jahrtausend zu vergessen,
weil sich Gesetzeslagen ändern.

Hau mal raus! Nach etlichen Anläufen habe ich keinen rechtlich belastbaren "Umrüstleitfaden" gefunden. Bisher ist mir nur klar, dass eine technische Einstufung auch steuerlich bindend ist. Man findet immer nur vage Andeutungen und zig Gerichtsurteile für Einzelfälle. Aber gerne lasse ich mich da belehren.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 11.06.2021 16:54:30    Titel:
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Wie war die Eingangsfrage nochmal:

Hat die Nutzung des Fahrzeugs Einfluss auf das H-Gutachten?

LKW Zulasssung wurde ja nur ins Spiel gebracht, weil sich jemand verrannt hat und das nicht zugeben kann.
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Scap
Lottogewinnvordrängler
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 11.06.2021 19:27:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Wie war die Eingangsfrage nochmal:

Hat die Nutzung des Fahrzeugs Einfluss auf das H-Gutachten?

LKW Zulasssung wurde ja nur ins Spiel gebracht, weil sich jemand verrannt hat und das nicht zugeben kann.


Das kennen wir ja, nech?

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 15.06.2021 21:07:44    Titel:
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Tonito hat folgendes geschrieben:
Nach etlichen Anläufen habe ich keinen rechtlich belastbaren "Umrüstleitfaden" gefunden.


Ich schrieb doch schon,dass man das beim TÜV nachlesen kann.
Es steht seit über 20 Jahren im
"Was ist wie"
https://www.kirschbaum.de/aktuelles/artikel/was-ist-wie-bei-begutachtung-zulassung-ueberwachung-betrieb-von-fahrzeugen.html

aktuell heißt es:
"Mehr als 50 % der Gesamtfläche muss Ladefläche sein.
(Gesamtfläche: ab Vorderkante Gaspedal gemessen.
Ladefläche: in Höhe Sitzfläche, ab Hinterkante Vordersitze (in Mittelstellung) (gemessen).
Das Verhältnis von Nutzlast zum zul. Gesamtgewicht muss mindestens 40 % betragen oder im Bereich der für den Gütertransport verfügbaren Ladefläche (mehr als 50 % der Gesamtfläche) muss mit Ausnahme der Radhäuser die Laderaumhöhe mindestens 1 m betragen.
Die Karosserieform des umzuschreibenden Pkw muss für den Gütertransport geeignet sein, d. h., sie muss vergleichbaren Lkw entsprechen; folglich können nur Pkw mit der Karosserieform »Kastenwagen« oder Pkw mit Heckklappe als Lkw beschrieben werden.
Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z. B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers.
..."

In einer alten Version wurde ebenfalls aufgeführt:
"Schutzeinrichtung gegen Eindringen von Ladungsteilen in den Kopf-
bereich und Bedienungsraum (auch Fußraum) des Fz-Führers, wie
Abschrankung, Trennwand, Schutzgitter o.ä. erforderlich."

Für derartige Umschreibungen muss man auch gar nicht mehr zum TÜV.
Die Eu hat uns noch ein paar lustige Fahrzeugklassen beschert,
die davon aber leider nicht berücksichtigt werden,
wobei das KBA genug nationale Klassen benennt.

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