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LKW H-Kennzeichen vs. Wohnmobilzulassung

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Sleepwalker
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...und hat diesen Thread vor 1062 Tagen gestartet!


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1. Magirus Deutz 170D11 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. Nissan Terrano II Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Honda XL 500R Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 02.05.2021 10:33:36    Titel: LKW H-Kennzeichen vs. Wohnmobilzulassung
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Hallo zusammen Winke Winke ,

wir haben uns einen FM2 Shelter gekauft um den zu einem Wohnkoffer umzubauen. Nun geht es um ein Basisfahrzeug bzw. die "beste" Zulassung. Wünschenswert wäre immer unter 7,5t zulässiges Gesamtgewicht. Ist aber tatsächlich nicht so einfach zu realisieren, wenn man 4 Sitzplätze benötigt und etwas aufs Geld gucken "muss".

Preislich wäre z.B. ein Magirus 170D11 mit Seilwinde denkbar. Damit wäre das 7,5t Thema vom Tisch. Der wäre defintitv schwerer.

Fahrzeug ist aktuell mit H-Zulassung. Man könnte den FM2 Shelter also als Ladung mitführen. In Deutschland soweit auch super, weil man in Umweltzonen darf, die Steuer günsitg ist und keine Maut zahlen muss. Als "Nachteil" wäre da die SP zu nennen.

Wie schaut es aber im Ausland aus?
Hat man da mit dem Deutschen H-Kennezichen überhaupt "Vorteile" oder zähle ich überall als normaler LKW? Muss ich als rein privat genutzter LKW aufs Sonntagsfahrverbot achten, wie schauet es mit der Maut aus? Gerne mit dem Unterschied über/unter 7,5t zulässiges Gesamtgewicht.


Ich habe mal eine Tabelle gemacht.. Leider sind noch ein paar Felder offen. Ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt die Lücken zu füllen. Die Tabelle würde ich dann mit den neuen Erkentnissen füllen Hau mich, ich bin der Frühling

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Gruß Marcel

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BeitragVerfasst am: 02.05.2021 11:00:13    Titel:
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Zum Sonntagsfahrverbot, §30 StVO wurde rst geändert, wenn privat ob mit oder ohne H keinbProblem.

Zum Ausland in Österreich gibt es regional LKW-Fahrverbote ab für Euro 0 und Euro 1 Fahrzeuge da sind H-Kennzeichen wohl ausgenommen.
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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 02.05.2021 11:01:41    Titel:
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Für die Schweiz muss anscheinend ein Dokument für die Mautbefreiung von historischen LKW´s ausgefüllt werden.
Da gibt es aber auch widersprüchliche Aussagen.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 02.05.2021 13:19:18    Titel:
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Wenn ich mich nicht irre gibt es ausser (vielleicht) im deutschsprachigen Raum die Grenze zwischen kleiner/grösser 7,5 to gar nicht, dort gilt nur kleiner/grösser 3,5 to.

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Sleepwalker
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BeitragVerfasst am: 18.05.2021 13:17:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hier ist eine Seite, die sich mit den Fahrverboten für LKWs beschäftigt.

https://www.svg.de/svg-wiki/artikel/lkw-fahrverbotsregelung-deutschland-und-europa

Natürlich nur für den gewerblichen Bereich. Als Anhalt für private Fahrten aber schon mal okay.
Wenn es in einem Land für gewerbliche Fahrten keine Fahrverbote gibt sollte es ja für private Fahrten auch so gelten, würde ich mal annehmen.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 18.05.2021 13:36:02    Titel:
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Hier als Beispiel mal Italien: alle Fahrverbote gelten AUSSCHLIESSLICH für gewerbliche Transporte (einschliesslich Werksverkehr) [mezzi di trasporto per cose]. Das wird explizit ausformuliert.

Daraus den Schluss zu ziehen dass diese Regelungen auch für Privatfahrzeuge gelten könnten ist zwar sehr deutsch, aber dennoch falsch.

Bei allen anderen europäischen Ländern ist es nicht anders.

Und ich habe gelernt dass meine bisherige Annahme in dieser Hinsicht auch falsch war - diese Regelungen gelten tatsächlich erst ab 7,5 to zGg aufwärts.

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Sprotte
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1. Landcruiser J15
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BeitragVerfasst am: 18.05.2021 14:12:51    Titel:
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Beim Wohnmobil bis 7,5t hat man noch den Vorteil, daß man auf der Autobahn 100 darf, in der Praxis wird man wohl eher mit den LKW mitschwimmen....

Für 4 braucht ihr ja ne große Kabine, dazu noch 4,20m für den Shelter, das wird eng mit kleiner 7,5t , den VW Man gibt's noch bei der Feuerwehr mit langem Radstand, nur sind die Allrad Versionen meist die kurzen ( TLF oder RW ), Unimog 1300 gibt's noch in lang ( LF8 ), aber sehr beliebt und oft unverschämt teuer, gehen bei Zoll Auktionen oft über 25t€, wenn's über 7,5t sein darf , der Nachfolger eures genannten Magirus läuft als LF16 und auch beim THW in recht großen Stückzahlen, da kann man die Kabine kürzen ( lassen )...

Früher wurden Schlauchwagen gerne mit Staffelbesatzung versehen, so eine Kabine wäre natürlich für vier ideal...
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Sleepwalker
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BeitragVerfasst am: 18.05.2021 17:50:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
Hier als Beispiel mal Italien: alle Fahrverbote gelten AUSSCHLIESSLICH für gewerbliche Transporte (einschliesslich Werksverkehr) [mezzi di trasporto per cose]. Das wird explizit ausformuliert.

Daraus den Schluss zu ziehen dass diese Regelungen auch für Privatfahrzeuge gelten könnten ist zwar sehr deutsch, aber dennoch falsch.

Bei allen anderen europäischen Ländern ist es nicht anders.


Aber trotzdem sollte ich mit der These doch auf der sichereren Seite sein. Klar kann man das nicht 1 zu 1 auf private Fahrzeuge übertragen. Wenn es aber in einem Land keine Einschränkungen für gewerbliche LKWs gibt sollte man doch annehmen können, dass es dann auch keine Einschränkungen für private LKWs gibt oder nicht?
Ich würde in meinem "typisch deutschen Denken" denken, dass private LKWs höchstens mehr Freiheiten genießen.

Keine Fahrverbote für gewerbliche LKW => auch keine Fahrverbote für private LKW
Fahrverbote für gewerbliche LKW => nicht automatisch auch Fahrverbote für private LKW

Sprich: Ich würde im Zweifel mit meinem privaten LKW öfter stehen bleiben, weil ich nicht wusste (bzw. mich vorher zu schlecht informiert habe), dass das Fahrverbot ausschließlich für gewerbliche LKW galt. Ich also mit meinem privaten LKW hätte trotzdem fahren können.


So meinte ich das. Hau mich, ich bin der Frühling




Sprotte hat folgendes geschrieben:
Beim Wohnmobil bis 7,5t hat man noch den Vorteil, daß man auf der Autobahn 100 darf, in der Praxis wird man wohl eher mit den LKW mitschwimmen....

Für 4 braucht ihr ja ne große Kabine, dazu noch 4,20m für den Shelter, das wird eng mit kleiner 7,5t , den VW Man gibt's noch bei der Feuerwehr mit langem Radstand, nur sind die Allrad Versionen meist die kurzen ( TLF oder RW ), Unimog 1300 gibt's noch in lang ( LF8 ), aber sehr beliebt und oft unverschämt teuer, gehen bei Zoll Auktionen oft über 25t€, wenn's über 7,5t sein darf , der Nachfolger eures genannten Magirus läuft als LF16 und auch beim THW in recht großen Stückzahlen, da kann man die Kabine kürzen ( lassen )...

Früher wurden Schlauchwagen gerne mit Staffelbesatzung versehen, so eine Kabine wäre natürlich für vier ideal...


Wir haben mittlerweile einen Magirus Deutz 170D11 mit Seilwinde gekauft. YES
Zugelassen als Oldtimer mit H-Kennzeichen. Dadurch sind die "festen Unterhaltskosten" (Steuer und Versicherung) unschlagbar günstig.
Steuer: ~192€ jährlich
Versicherung: ~210€ jährlich mit Teilkasko (SB 150€)

Den 90-16 haben wir uns natürlich auch angeguckt. Leider fiel mir keine sinnvolle Möglichkeit ein die Kabine so zu kürzen, dass die "hinteren" Sitze nicht quer zur Fahrtrichtung eingebaut werden. Nach der Kürzung kommt man mit den Sitzen leider zu hoch, so dass man mit den hinteren Sitzflächen fast "ebenerdig" im Fahrzeug sitzt

https://herman-unterwegs.de/gekuerzte-kabine-iveco-90-16-sitze/

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Gruß Marcel

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Sprotte
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2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 18.05.2021 19:48:25    Titel:
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Denn mal viel Spaß beim Umbau, gerne auch hier was posten.....
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Robert Stückle
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9. MAN TGX 18.400
BeitragVerfasst am: 18.05.2021 20:01:32    Titel:
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Hallo, der Umbau würde mich auch sehr interessieren.

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Liebe Grüße Robert

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Scap
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BeitragVerfasst am: 18.05.2021 21:08:38    Titel:
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Sleepwalker hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Hier als Beispiel mal Italien: alle Fahrverbote gelten AUSSCHLIESSLICH für gewerbliche Transporte (einschliesslich Werksverkehr) [mezzi di trasporto per cose]. Das wird explizit ausformuliert.

Daraus den Schluss zu ziehen dass diese Regelungen auch für Privatfahrzeuge gelten könnten ist zwar sehr deutsch, aber dennoch falsch.

Bei allen anderen europäischen Ländern ist es nicht anders.


Aber trotzdem sollte ich mit der These doch auf der sichereren Seite sein. Klar kann man das nicht 1 zu 1 auf private Fahrzeuge übertragen. Wenn es aber in einem Land keine Einschränkungen für gewerbliche LKWs gibt sollte man doch annehmen können, dass es dann auch keine Einschränkungen für private LKWs gibt oder nicht?
Ich würde in meinem "typisch deutschen Denken" denken, dass private LKWs höchstens mehr Freiheiten genießen.

Keine Fahrverbote für gewerbliche LKW => auch keine Fahrverbote für private LKW
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So meinte ich das. Hau mich, ich bin der Frühling


Perfekt! So passt das.

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BeitragVerfasst am: 18.05.2021 23:49:04    Titel:
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Sleepwalker hat folgendes geschrieben:

Wir haben mittlerweile einen Magirus Deutz 170D11 mit Seilwinde gekauft. YES
Zugelassen als Oldtimer mit H-Kennzeichen. Dadurch sind die "festen Unterhaltskosten" (Steuer und Versicherung) unschlagbar günstig.
Steuer: ~192€ jährlich
Versicherung: ~210€ jährlich mit Teilkasko (SB 150€)


Sehr gut!

Woran ich aber zu erinnern neige: Führerschein. Also nicht in Deinem Fall; da Du ja ein Auto mit einem eindeutigen zGG über 7,5 to von Anfang an ins Auge gefasst hast, nehme ich an, dass Du den C hast. – Ich wollte das nur allgemein in die Diskussion werfen: Der internationale Pkw-Führerschein B ist seit jeher nur bis 3.5 to gültig. – Das war auch schon so, als wir hier in Deutschland noch von der spezifisch deutschen Sonderregelung profitierten und noch den alten grauen oder auch rosa Lappen hatten, der als 3er noch bis 7,5 to reichte. – Mithin gibt die Beschränkung auf 7,5 to eigentlich in vielen Fällen gar keinen Sinn – nämlich wenn kein C-Schein vorhanden ist und man Länder aufsuchen will, in denen der internationale FS gefordert ist. (Da hat sich schon der ein oder andere hinterher ein Loch in den Bauch geärgert – wenn er mit seinem wunderbaren Fernreisemobil dann nicht über Europa und vielleicht noch EFTA und ein paar Ex-Europakolonien hinaus fahren durfte ...)

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BeitragVerfasst am: 19.05.2021 07:17:42    Titel:
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Führerscheine müssen doch eh alle umgestellt werden, bei Abgabe des grauen oder rosanen wird C1 in den "Eiskratzer" eingetragen, damit dürfte das Problem erledigt sein.

Ich hätte eher Bedenken, das man irgendwann den "C" nicht mehr verlängert bekommt, spätestens ab 50 muss man alle 5 Jahre den Spießrutenlauf bei den Ärzten absolvieren...

Hier geht's wohl eher um ein Familienmobil, da hat man das Problem eher nicht, wer aber ( so wie ich evtl. ) erst zum Ende des Arbeitslebens sowas plant, den kann das schon erwischen....
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BeitragVerfasst am: 19.05.2021 09:37:32    Titel:
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Führerscheinklasse C ist durch meinen Beruf bei der Feuerwehr vorhanden. Klasse C muss ich also beruflich schon alle 5 Jahre verlängern lassen. Damit ist das Thema über 7,5t keine K.O. Kriterium bei mir gewesen.

Meine Frau müsste, wenn sie auch mal fahren möchte, halt den C Führerschein machen.
Das macht natürlich auch Sinn. Wenn ich mich mal auf einer Fahrt verletzen sollte, oder Müde bin, kann sie dann weiterfahren.

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Gruß Marcel

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BeitragVerfasst am: 19.05.2021 15:24:12    Titel:
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Dürfen heißt nicht können.
Meine Frau bedankt sich, wenn ich ihr sage das sie mal fahren soll.
Und das ist nur ein G90.

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