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Mit Drohnen im Ausland - nicht immer unproblematisch


 
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Surfy
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...und hat diesen Thread vor 1162 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Land Cruiser 200
BeitragVerfasst am: 22.01.2021 10:22:05    Titel: Mit Drohnen im Ausland - nicht immer unproblematisch
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Viele schöne Drohnen Videos und Fotos verleiten zusammen mit der immer einfacheren Bedienbarkeit und Flughilfen dazu. dass immer mehr auch mit Drohnen im Gepäck auf Reisen sind.

In meinem Artikel findet ihr eine Weltkarte die euch visualisiert wo ihr auf Reisen mit Drohne etwas vorsichtiger sein solltet, euch tiefer vorbereiten solltet.

Und einige Beispiele mit Gefängnis Aufenthalten - die zeigen das man das Thema durchaus ernst nehmen sollte.

Und auch Beispiele, wieso es sich lohnt, eine Drohne auf Weltreise mit einzupacken. Ich bereue durchaus dass ich auf meinen Reisen diese nicht öfters eingesetzt habe - aber mich hat es als Hobby einfach nicht genügend gepackt (was obenstehendes Bild gut visualisiert Ich werd ganz rot... )

Nicht dass das Fliegen keinen Spass machen würde, aber nur mit dem aufzeichnen ist es ja nicht getan. Die Datenmenge, deren Datenhaltung/Backup - macht auch Arbeit, und ist im Ausland mit Kosten verbunden, wenn man diese via 3G in die Cloud laden möchte.

Nur offline wegsichern - ist nicht genug, wenn einem mal ins Fahrzeug eingebrochen wird, oder das Mobiltelefon abhanden kommt.

Die Videos zu bearbeiten, dass ist hingegen keine grosse Arbeit mehr, die DJI App zaubert da im Automatik-Modus unglaublich tolle Videos, tolle Schnitte und unterlegt diese mit Musik, welches man noch anpassen kann aber nicht muss. Dies geschieht direkt auf dem Smartphone und muss gar nicht erst auf einen PC exporiert werden.

Nachdem ich in den letzten 2 Jahren schon über mehrere Selbstfahrer Reiseblogs gestolpert bin, die unbedarft die Drohne in Ländern wie den Iran eingeführt haben - dachte ich ich sensibilisiere hier mal etwas.

Artikel: Mit Drohnen im Ausland unterwegs

Schliesslich hat auch das naheliegende Marokko - hat einen recht harschen Umgang damit. Auch hatte ich im letzten Jahr zwei Reiseblogs auf ihrer Transafrika vorgestellt, wo zumindest einer eine Drohne mit im Gepäck hatte. Die entstandenen Bilder über dem Meer und der Tierwelt während des (C)orona Lockdowns sind einfach sensationell geworden.

Nun wisst ihr wenigstens wo die Drohne im Kofferraum liegen darf - und wo dies gegebenfalls nicht ausreicht. Winke Winke

Surfy

_________________
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Transafrika über die Westroute

4x4tripping - Über das Reisen im 4x4: Tipps, Trips, Ideen und Equipment
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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 22.01.2021 19:00:07    Titel:
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Interessant. – Muss ich mir gelegentlich auch mal in epischer Breite reintun, die ganzen links ...
Ich bin vor kurzem auch mit dieser Problematik in Berührung gekommen; hab mir nämlich zu Weihnachten selbst eine DJI Mini geschenkt. – Jetzt muss ich nur noch so fliegen lernen, dass das auch im Video nach was aussieht ... Schwieriger als ich gedacht hätte. Autofahren ist sooo viel einfacher ... ;-)

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Planung heißt: den Zufall durch den Irrtum ersetzen ...
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BeitragVerfasst am: 23.01.2021 10:17:07    Titel:
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Seit dem 1.1.21 gilt auch die neue EU-Drohnenverordnung Vertrau mir

https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/

Sprich auch in Deutschland muss man sich "schlau machen" was man darf und welche "Führerscheine", Versicherungen man braucht.

_________________
Gruß Marcel

ɹǝʌo ǝɯ uɹnʇ sıɥʇ pɐǝɹ uɐɔ noʎ ɟı

Nissan Terrano II mit 31er MT-Bereifung, 5 cm Spacer an der Hinterachse, 4cm Bodylift, Seilwinde, Schnorchel, Rammbügel,CB-Funk, etc...
Umbaufred
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Scap
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BeitragVerfasst am: 23.01.2021 12:14:18    Titel:
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Damit hat sich das Drohnenfliegen hierzulande quasi erledigt.
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mopic
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BeitragVerfasst am: 23.01.2021 14:09:17    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Damit hat sich das Drohnenfliegen hierzulande quasi erledigt.


Na, den aktuelle Kenntnisnachweis A1/A3 kannst du mit gesunden Menschenverstand
in 20 Minuten machen und bestehen. Vielleicht vorher 1x die Trainingsprüfung machen.
Ist echt nichts wildes.
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Scap
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BeitragVerfasst am: 23.01.2021 14:36:42    Titel:
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Das schon, aber die Einschränkungen dann beim Fliegen sind ja derart gross, dass kaum noch was geht. Schlimmer als beim (freien) OR-fahren.
Das macht doch keinen Spaß (mehr).
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imdek
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BeitragVerfasst am: 23.01.2021 20:47:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
Das schon, aber die Einschränkungen dann beim Fliegen sind ja derart gross, dass kaum noch was geht. Schlimmer als beim (freien) OR-fahren.
Das macht doch keinen Spaß (mehr).


Die Einschränkungen sind genauso wie es in 2020 war, habe keinen Unterschied bemerkt. Dafür gilt die EU-Drohnenverordnung in Östtereich und Kroatien, wo früher drohnenfleigen sehr umständlich / nicht erlaubt war.
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kleisterfahrer
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BeitragVerfasst am: 23.01.2021 23:38:44    Titel:
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Zitat:
Die Einschränkungen sind genauso wie es in 2020 war, habe keinen Unterschied bemerkt. Dafür gilt die EU-Drohnenverordnung in Östtereich und Kroatien, wo früher drohnenfleigen sehr umständlich / nicht erlaubt war.


So sehe ich das auch. Die - durchaus beträchtlichen - Beschränkungen beim Fliegen selbst sind die gleichen geblieben. Allerdings muss ich mich mit der Drohne jetzt registrieren und sie entsprechend mit ID kennzeichnen. Und ich muss z.B. für meine Mavic Air online den Kenntnisnachweis (kleiner Drohnenführerschein) absolvieren und diesen mitführen.

Damit ist aus meiner Sicht die Hürde schon ein Stück höher gelegt worden. Und das dürfte nicht das Ende sein. Die private Drohnenfliegerei ist staatlichen Behörden EU-weit erkennbar ein Dorn im Auge und soll in der Perspektive möglichst unterbunden, mindestens aber streng kontrolliert werden.

Ein Stück weit kann ich das nachvollziehen: Ich mag es auch nicht besonders, wenn ich von einer über mir surrenden Drohne beobachtet werde.

Wenn es nicht meine eigene ist.

Grüßle der Kleisterfahrer
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Hoersturz
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BeitragVerfasst am: 24.01.2021 09:10:26    Titel:
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Danke Surfy für den Link, das finde ich recht interessant Ja
Auch wenn ich (noch) keine Drohne habe, ich mich aber seit einiger Zeit mit dem Gedanken zum Kauf beschäftige.

mopic hat folgendes geschrieben:
Na, den aktuelle Kenntnisnachweis A1/A3 kannst du mit gesunden Menschenverstand
in 20 Minuten machen und bestehen. Vielleicht vorher 1x die Trainingsprüfung machen.
Ist echt nichts wildes.
Stimmt. Allerdings kommt man erst auf das Portal der Prüfung wenn man die Trainingsprüfung mindestens einmal durchlaufen hat.
Der Kenntnisnachweis A1/A3 ist online im Moment noch kostenlos.


imdek hat folgendes geschrieben:
Die Einschränkungen sind genauso wie es in 2020 war, habe keinen Unterschied bemerkt.
In Deutschland wurde die maximal erlaubte Flughöhe von 100m auf 120m angehoben. Spielt in der Realität aber keine Rolle. Den Unterschied sieht man eh nicht.


kleisterfahrer hat folgendes geschrieben:
Allerdings muss ich mich mit der Drohne jetzt registrieren und sie entsprechend mit ID kennzeichnen. Und ich muss z.B. für meine Mavic Air online den Kenntnisnachweis (kleiner Drohnenführerschein) absolvieren und diesen mitführen.
Und wo ist das Problem?
Seit 1.1.21 muss nur noch die E-Id aufs Fluggerät, egal in welcher Art, es geht auch mit Edding. Damit kann kein Privatmann was anfangen.
Vorher musste eine Feuerfeste Plakette mit vollständigen Namen und Anschrift drauf.

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„Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen.
Kannst du es nicht lösen, dann mache kein Problem daraus.“
(Siddhartha Gautama)
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kleisterfahrer
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BeitragVerfasst am: 24.01.2021 13:16:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Und wo ist das Problem?


Kein Problem - gar nicht.

@Hoersturz: Man könnte sagen, dass durch die leichte Anhebung der Flughöhe, die Ausweitung der Regelung auf alle EU-Länder und mehr Datenschutz durch die ID sogar Verbesserungen erzielt wurden.

Dennoch glaube ich über die ganze bisherige Entwicklung eine Tendenz zu mehr Reglementierung herauslesen zu können. Ob meine Befürchtungen insoweit zutreffen, muss die Zukunft zeigen. Für den Moment bin ich jedenfalls froh, über das Forum von der Neuregelung erfahren zu haben, die hatte ich nämlich noch gar nicht auf dem Schirm. Insoweit Dank an die Vor-Poster.

Grüßle der Kleisterfahrer
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Hoersturz
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1. Subaru Forester SGS 2.5XT
BeitragVerfasst am: 24.01.2021 19:13:54    Titel:
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Hi,
ganz deiner Meinung Kleisterfahrer Ja
kleisterfahrer hat folgendes geschrieben:
Dennoch glaube ich über die ganze bisherige Entwicklung eine Tendenz zu mehr Reglementierung herauslesen zu können.
Ja, schon. Ist aber nicht weiter ungewöhnlich. Es wurden die letzten Jahre immer mehr von den Dingern verkauft.
Das ist wie mit der STVO. Die wurde im Laufe der Jahrzehnte auch immer erweitert und der Straßenverkehr damit immer mehr reglementiert. Einfach weil immer mehr Verkehrsteilnehmer unterwegs waren.

Grüße Klaus

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polaris
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BeitragVerfasst am: 24.01.2021 20:52:15    Titel:
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mopic hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Damit hat sich das Drohnenfliegen hierzulande quasi erledigt.


Na, den aktuelle Kenntnisnachweis A1/A3 kannst du mit gesunden Menschenverstand
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korrekt ... alles in allem 25min vom Gedanke bis zum Zertifikat ! YES

_________________
....wer auf eiern geht sollte nicht hüpfen …
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BeitragVerfasst am: 24.01.2021 21:05:57    Titel:
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Es ist da halt wohl das Gleiche wie mit Allem: Wenn jeder einfach sein Gehirn benutzt und ein bisserl mitdenkt, ist die (verbliebene) Freiheit kein Problem. – Manche Reglementierungen sind ja selbsterklärend und einsichtig. Beispielsweise finde ich es zwar auf Anhieb als einschränkend, dass man in D. grundsätzlich nur innerhalb des Sichtbereiches fliegen darf - also sich nicht allein auf das Kamerabild verlassen darf. Ist zwar eigentlich lästig; aber mal ehrlich: wenn ich mein Kamerabild (also die Trimmung des Gimbal) so eingestellt habe, dass er schräg nach unten schaut (was halt die hübschesten Aufnahmen ergibt und daher die bevorzugte Ausrichtung sein wird) dann sehe ich halt nicht, was oberhalb des Fluggeräts ist. – Lasse ich den Apparat dann steigen, um einen weiteren Bildwinkel zu haben, also quasi auszuzoomen – und dann ist oberhalb beispielsweise ein Drachen-, Gleitschirm- oder auch UL-Flieger, dann sehe ich ihn einfach nicht. Kann dann ziemliche blöde Folgen haben, wenn die beiden Flugkörper kollidieren. (Der Verlust der Drohne ist dabei eher das geringste Übel.) – Insofern leuchtet diese Beschränkung dann doch wieder ein.
Die Registrierung: Naja, da empfinde ich die neue Regelung, dass man einfach den Drohnencode mit Edding draufkritzeln kann, als erhebliche Vereinfachung. Ich hab, wie erwähnt, die DJI Mini. Die wiegt halt genau 249 Gramm, also unter der Grenze von 250, über der (je nach Land) andere Regelungen gelten. – Nagle ich dann ein Schildchen dran, liegt sie über 250 g, also in der nächsten Klasse. Bisher hätte man sie dann registrieren müssen, wenn man das Schild dran macht, wenn man keins dran macht, nicht. Was ja auch irgendwie nicht allzu viel Sinn ergibt.
Die Versicherungspflicht gab's auch schon bisher. – Insofern kann ich mit den Neuerungen gut leben ...

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BeitragVerfasst am: 26.01.2021 09:52:09    Titel:
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Hallo Surfy,
Dein Beitrag hat mir den Anstoß gegeben endlich tätig zu werden. DANKE dafür!
Gestern hatte eine DJI Mini2 ihren Erstflug im Wohnzimmer - Sie wiegt übrigens nur 237g (ohne optionalen Propellerschutz).
Interessant vielleicht auch die Sache mit der Versicherung:
Vorher: Privathaftpflicht bei der Zürich (Familie) 100,55€ pro Jahr.
Jetzt : Privathaftpflicht Top Schutz (Familie) bei der Zürich incl. Drohnenversicherung bis 500g incl. eigenes Segelboot bis 10m² und noch ein paar andere Extras für 99,60€ pro Jahr.
- Auch da lohnt es sich mal hinzusehen !
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