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Scap
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BeitragVerfasst am: 04.01.2021 10:38:41    Titel:
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So kann man es sehen, muss man aber nicht.

Juristen sagen zum Beispiel, dass etwas was nicht beschrieben ist gar nicht verboten sein kann, eben weil es nicht beschrieben ist. Siehe als Beispiel "du darfst nicht stehlen".
Um zurück in die 4x4-Technik zu kommen, hier fällt mir als Beispiel die angeblich vorgeschriebene Eintragung des Schnorchels ein, die von vielen postuliert wird.
Die existiert gar nicht.

Ein Schnorchel ist nirgendwo in der StVZO erwähnt und müsste dann nach der Verbotslogik gar nicht zulässig sein. Ist aber nicht so, und der TÜV (nicht irgendein Prüfer, sondern das IfM des TÜV Nord) sagt auf Nachfrage ganz klar, dass a) Schnorchel zulässig sind und b) nicht eingetragen werden müssen (aber können wenn man unbedingt will).

Soviel zu Postulaten.

PS: Ein Zitat aus der R48 vermisse ich bei Caruso immer noch, trotz Nachfrage.
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 04.01.2021 11:11:35    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:

...der TÜV (nicht irgendein Prüfer, sondern das IfM des TÜV Nord) sagt auf Nachfrage ganz klar, dass a) Schnorchel zulässig sind und b) nicht eingetragen werden müssen...


Hast Du das auch schriftlich?

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Scap
Lottogewinnvordrängler
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 04.01.2021 11:49:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nö, warum?
Ich kann dort jederzeit anrufen und mir das bestätigen lassen. Habe das bisher aber nicht gebraucht weil jeder Prüfer (auch wenn nicht vom TÜV Nord) die Aussage akzeptiert - zumal auch die Begründung dafür schlüssig ist:

- Schnorchel verändert keine Fahrzeugmaße;
- Schnorchel verändert keine Betriebsgeräusche (das Schlürfgeräusch ist zu vernachlässigen weil zu gering);
- Schnorchel verändert nicht den Spritverbrauch und ist damit abgas- und schadstoffneutral;
- die Änderung des Luftwiderstandsbeiwertes durch den Schnorchel ist zu gering um relevant zu sein;
- Schnorchel ist aufgrund technischer Gegebenheiten in einem Bereich angebaut in dem der Aufprallschutz für Fußgänger nur noch eine untergeordnete Rolle spielt und daher vernachlässigt werden kann;

Hast du irgendwelche Probleme in der Richtung?
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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 04.01.2021 21:38:45    Titel:
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Ähnliche Erfahrungen hab ich gemacht. – Beim oben erwähnten TÜV-Besuch wegen der Felgen- bzw Reifengrößeneintragung hatte ich meinen Schnorchel (ein umgebauter eines anderen Fahrzeugs, für meins gab's keinen) auch schon dran. Der Prüfer musterte ihn; ich fragte, ob etwas damit sei und ob der eingetragen werden müsse; der Prüfer sagte mir: nein, schon in Ordnung, es entstünden ja keine scharfen Kanten. – Einschlägig könnten hier aber evtl. die Bestimmungen zu "gefährdenden Fahrzeugteilen" sein. (Wegen sowas wurden mir vor vielen Jahren mal die auf dem Dach meines damaligen Kleinbusses montierten Fanfaren bemängelt; ich musste Bußgeld zahlen, weil die angeblich Fußgänger gefährden würden. Fand ich albern, nicht nur wegen des Bußgeldes und der damit verbundenen drei Führerscheinpunkte; denn wenn ich einen Fußgänger so heftig überfahre, dass der aufs Busdach springt, interessieren ihn vermutlich die potenziellen Blessuren, die er durch die hübsch abgerundeten Hörner entstehen könnten, mutmaßlich nicht mehr so richtig.) - Also auch wieder Auslegungssache.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 04.01.2021 22:22:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ReiseRex hat folgendes geschrieben:
Ähnliche Erfahrungen hab ich gemacht. – Beim oben erwähnten TÜV-Besuch wegen der Felgen- bzw Reifengrößeneintragung hatte ich meinen Schnorchel (ein umgebauter eines anderen Fahrzeugs, für meins gab's keinen) auch schon dran. Der Prüfer musterte ihn; ich fragte, ob etwas damit sei und ob der eingetragen werden müsse; der Prüfer sagte mir: nein, schon in Ordnung, es entstünden ja keine scharfen Kanten. – Einschlägig könnten hier aber evtl. die Bestimmungen zu "gefährdenden Fahrzeugteilen" sein. (Wegen sowas wurden mir vor vielen Jahren mal die auf dem Dach meines damaligen Kleinbusses montierten Fanfaren bemängelt; ich musste Bußgeld zahlen, weil die angeblich Fußgänger gefährden würden. Fand ich albern, nicht nur wegen des Bußgeldes und der damit verbundenen drei Führerscheinpunkte; denn wenn ich einen Fußgänger so heftig überfahre, dass der aufs Busdach springt, interessieren ihn vermutlich die potenziellen Blessuren, die er durch die hübsch abgerundeten Hörner entstehen könnten, mutmaßlich nicht mehr so richtig.) - Also auch wieder Auslegungssache.


rotfl rotfl rotfl
Sorry, aber was für ein Vollpfosten ist dir denn da begegnet? Und du hast das einfach so geschluckt?
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 04.01.2021 22:53:31    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Hast du irgendwelche Probleme in der Richtung?


Nö, mein Schnorchel ist eingetragen.

Ich gehe solchen Aussagen nur gerne bei der Hauptstelle der jeweiligen Prüforganisation auf den Grund, weil ich es unerträglich finde wenn Prüfer derartigen Schwachsinn verzapfen.

War mir eigentlich auch im Vorfeld klar, dass man sich dazu nicht schriftlich positioniert hat rotfl

Schnorchel sind entweder bereits Teil der Typgenehmigung (bspw. beim Land Cruiser, dann aber auch nur das Toyota Originalteil) oder eintragungspflichtig.

Deshalb haben Firmen wie Taubenreuther oder Seikel auch für Unsummen Gutachten erstellen lassen - Ansauggeräusch, Splitterverhalten, Fußgängerschutz,....

Sicher nicht, weil ein Schnorchel eintragungsfrei wäre.

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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 04.01.2021 23:44:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Hast du irgendwelche Probleme in der Richtung?


Nö, mein Schnorchel ist eingetragen.


Selber schuld. rotfl

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Ich gehe solchen Aussagen nur gerne bei der Hauptstelle der jeweiligen Prüforganisation auf den Grund, weil ich es unerträglich finde wenn Prüfer derartigen Schwachsinn verzapfen.


Prima, zumindest hier sind wir uns einig.

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
War mir eigentlich auch im Vorfeld klar, dass man sich dazu nicht schriftlich positioniert hat rotfl


Ach? Du kennst die massgeblichen Leute im IfM? Dann ruf sie doch mal an und frage nach - und du wirst dich wundern wie schnell du das schriftlich bekommst.
Ich, wie gesagt, brauche das nicht. Heiligenschein

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Schnorchel sind entweder bereits Teil der Typgenehmigung (bspw. beim Land Cruiser, dann aber auch nur das Toyota Originalteil) oder eintragungspflichtig.


So eine Typgenehmigung würde ich wirklich gerne mal sehen.
Und natürlich auch einen schriftlichen beleg dafür, dass ein Schnorchel eintragungspflichtig ist. Von einer Hauptstelle natürlich. Heiligenschein

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Deshalb haben Firmen wie Taubenreuther oder Seikel auch für Unsummen Gutachten erstellen lassen - Ansauggeräusch, Splitterverhalten, Fußgängerschutz,....


Da muss ich Bernd glatt mal danach fragen ... und Seikel - ja, wer Metallblöcke für 10 Euro das Stück dann für 800 Euro den Satz als Höherlegung verkauft, der lässt natürlich auch GA für Schnorchel erstellen. Supi

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Sicher nicht, weil ein Schnorchel eintragungsfrei wäre.


Ja nee, iss klar ...
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.01.2021 10:38:23    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Beleg?


Steht etwas weiter oberhalb von 5.22
Kannst du ja wohl selber raussuchen,
kennst dich doch so prima aus.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 05.01.2021 11:15:03    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Beleg?


Steht etwas weiter oberhalb von 5.22
Kannst du ja wohl selber raussuchen,
kennst dich doch so prima aus.


Passt.
Genau DIE Antwort hatte ich erwartet.
Danke.
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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 05.01.2021 19:22:29    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
ReiseRex hat folgendes geschrieben:
Ähnliche Erfahrungen hab ich gemacht. – Beim oben erwähnten TÜV-Besuch wegen der Felgen- bzw Reifengrößeneintragung hatte ich meinen Schnorchel (ein umgebauter eines anderen Fahrzeugs, für meins gab's keinen) auch schon dran. Der Prüfer musterte ihn; ich fragte, ob etwas damit sei und ob der eingetragen werden müsse; der Prüfer sagte mir: nein, schon in Ordnung, es entstünden ja keine scharfen Kanten. – Einschlägig könnten hier aber evtl. die Bestimmungen zu "gefährdenden Fahrzeugteilen" sein. (Wegen sowas wurden mir vor vielen Jahren mal die auf dem Dach meines damaligen Kleinbusses montierten Fanfaren bemängelt; ich musste Bußgeld zahlen, weil die angeblich Fußgänger gefährden würden. Fand ich albern, nicht nur wegen des Bußgeldes und der damit verbundenen drei Führerscheinpunkte; denn wenn ich einen Fußgänger so heftig überfahre, dass der aufs Busdach springt, interessieren ihn vermutlich die potenziellen Blessuren, die er durch die hübsch abgerundeten Hörner entstehen könnten, mutmaßlich nicht mehr so richtig.) - Also auch wieder Auslegungssache.


rotfl rotfl rotfl
Sorry, aber was für ein Vollpfosten ist dir denn da begegnet? Und du hast das einfach so geschluckt?


Tja (räusper). Ich war damals 19, ist - wie gesagt - schon ein paar Minuten her. Zwar neige ich schon seit jeher irgendwie ein bisschen zum Widerborst; aber vor sowas wie nem Tüv-Prüfer hatte man damals, in den späten Siebzigerjahren, schon noch richtig Respekt Vertrau mir – Das ebenfalls auf dem Dach befestigte Ersatzrad trug er mit problemlos ein, die Hupen aber nicht. – (Der Feind und Nepper hatte außerdem den frontseitigen "Christbaum" moniert; der war aber völlig in Ordnung: 2x Haupt, 2x Fern, 2x Nebel, 1x Such -> absolut legal. Fest am Auto angebracht und nicht aufm Dach natürlich - damals waren Zusatzscheinwerfer, die höher angebracht waren als die Hauptscheinwerfer, noch generell schwerst illegal.)

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.01.2021 20:16:27    Titel:
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ReiseRex hat folgendes geschrieben:
2x Haupt, 2x Fern, 2x Nebel, 1x Such -> absolut legal.


Kommt auf die Referenzzahl der Fernlichter an und auf die Leistungsaufnahme von Such.

ReiseRex hat folgendes geschrieben:
damals waren Zusatzscheinwerfer, die höher angebracht waren als die Hauptscheinwerfer, noch generell schwerst illegal.)


Das war und ist bei Nebelscheinwerfern so,
nicht bei Fernlicht
aber die haben ja auch erzählt,es dürften nie mehr als 4 Scheinwerfer gleichzeitig einschaltbar sein.
Den Textverweis dazu suche ich immernoch.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 05.01.2021 20:24:15    Titel:
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ReiseRex hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
ReiseRex hat folgendes geschrieben:
Ähnliche Erfahrungen hab ich gemacht. – Beim oben erwähnten TÜV-Besuch wegen der Felgen- bzw Reifengrößeneintragung hatte ich meinen Schnorchel (ein umgebauter eines anderen Fahrzeugs, für meins gab's keinen) auch schon dran. Der Prüfer musterte ihn; ich fragte, ob etwas damit sei und ob der eingetragen werden müsse; der Prüfer sagte mir: nein, schon in Ordnung, es entstünden ja keine scharfen Kanten. – Einschlägig könnten hier aber evtl. die Bestimmungen zu "gefährdenden Fahrzeugteilen" sein. (Wegen sowas wurden mir vor vielen Jahren mal die auf dem Dach meines damaligen Kleinbusses montierten Fanfaren bemängelt; ich musste Bußgeld zahlen, weil die angeblich Fußgänger gefährden würden. Fand ich albern, nicht nur wegen des Bußgeldes und der damit verbundenen drei Führerscheinpunkte; denn wenn ich einen Fußgänger so heftig überfahre, dass der aufs Busdach springt, interessieren ihn vermutlich die potenziellen Blessuren, die er durch die hübsch abgerundeten Hörner entstehen könnten, mutmaßlich nicht mehr so richtig.) - Also auch wieder Auslegungssache.


rotfl rotfl rotfl
Sorry, aber was für ein Vollpfosten ist dir denn da begegnet? Und du hast das einfach so geschluckt?


Tja (räusper). Ich war damals 19, ist - wie gesagt - schon ein paar Minuten her. Zwar neige ich schon seit jeher irgendwie ein bisschen zum Widerborst; aber vor sowas wie nem Tüv-Prüfer hatte man damals, in den späten Siebzigerjahren, schon noch richtig Respekt Vertrau mir – Das ebenfalls auf dem Dach befestigte Ersatzrad trug er mit problemlos ein, die Hupen aber nicht. – (Der Feind und Nepper hatte außerdem den frontseitigen "Christbaum" moniert; der war aber völlig in Ordnung: 2x Haupt, 2x Fern, 2x Nebel, 1x Such -> absolut legal. Fest am Auto angebracht und nicht aufm Dach natürlich - damals waren Zusatzscheinwerfer, die höher angebracht waren als die Hauptscheinwerfer, noch generell schwerst illegal.)


Ich weiss, den [Respekt] hatte ich auch... zumindest so lange bis ich mit den Brüder beruflich zu tun hatte. Da verflüchtigte er sich in Windeseile.

rotfl Ja, bei euch in der Gegend war alles suspekt was nicht nach Kuh oder so aussah.

Das sind sie heute immer noch... Heiligenschein Knuddel
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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 05.01.2021 20:30:12    Titel:
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Denk an die Referenzzahlen. Da hat der TÜVler doch tatsächlich bei der letzten HU genau hingeschaut!
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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 05.01.2021 23:28:54    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
ReiseRex hat folgendes geschrieben:
2x Haupt, 2x Fern, 2x Nebel, 1x Such -> absolut legal.


Kommt auf die Referenzzahl der Fernlichter an und auf die Leistungsaufnahme von Such.



Seufz. – Hatte ich erwähnt, dass das Ganze 1977/78 stattfand? - Ja? - Und wann kam die Bestimmung mit den Referenzzahlen? – Siehste!

Zitat:
ReiseRex hat folgendes geschrieben:
damals waren Zusatzscheinwerfer, die höher angebracht waren als die Hauptscheinwerfer, noch generell schwerst illegal.)


Das war und ist bei Nebelscheinwerfern so,
nicht bei Fernlicht.


Hmm. Da bin ich mir aber ZIEMLICH sicher, dass das damals für ALLE Arten von Zusatzscheinwerfern galt; mit Ausnahme der Sucher bis 35 Watt. – Muss mal kramen, irgendwo hab ich noch ne alte Beck'sche Textausgabe der STVZO.


Zitat:
aber die haben ja auch erzählt,es dürften nie mehr als 4 Scheinwerfer gleichzeitig einschaltbar sein.
Den Textverweis dazu suche ich immernoch.


Das galt nach meiner Erinnerung nur bis irgendwann in den 80er Jahren. Ab da dürfen die Nebelwerfer weiter werfen, wenn Fernlicht fernt. – Weiterhin gilt, dass bei Autos, die mehr als 4 (nämlich 6) Fernscheinwerfer haben (was nur bei großen Lkw mit zGG>12t zulässig ist) nur 4 gleichzeitig an sein dürfen, wobei sie paarweise geschaltet sein müssen.

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BeitragVerfasst am: 05.01.2021 23:43:03    Titel:
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Das war (früher) so:
Auto hat 2 Hauptscheinwerfer (Abblend&Fernlicht) und darf 1 Paar Fernscheinwerfer + 1 Paar Nebelscheinwerfer haben. Alles angebracht an der Stoßstange (die damals noch aus Metall war).
Es durften immer nur 4 Scheinwerfer auf einmal leuchten, kein Problem.

Dann kamen die Sportversionen mit Doppelscheinwerfern (Abblend/Fern getrennt), wobei die Fernscheinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht geschaltet waren, und flugs wieherte der Amtsschimmel schallend und wurden die zusätzlichen Fernscheinwerfer bei diesen Fahrzeugen verboten (weil dann ja auf einmal 6 Scheinwerfer leuchteten). Sinn oder Unsinn einer Regel wird in Deutschland ja grundsätzlich nicht hinterfragt.

Mit den ersten EU-Bestimmungen war dieser Unsinn dann nicht mehr haltbar, die deutschen Sesselpupser mussten zähneknirschend die neuen europaweiten Regeln akzeptieren und seitdem dürfen auch 6 Scheinwerfer leuchten. Wer will darf sogar 8 Scheinwerfer zugleich einschalten (Abblend + Fern + Zusatzfern + Nebel).
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