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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 24.10.2020 20:48:04 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Liebling hat folgendes geschrieben: | "....zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften..."
....also auch die DAMALS geltenden Vorschriften über die Eintragung von Zubehör wie Rammschut/Bullfänger. |
Exakt.
Und diese Vorschriften wurden irgendwann geändert, und ab dem Änderungszeitpunkt gibt es keine neuen Eintragungen mehr, lediglich die bereits bestehenden Eintragungen bleiben gültig.
Ist das SOO schwer zu verstehen?
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Ich verstehe nicht, dass du das nicht verstehst.....ist doch gar nicht so schwer:
Ein Fahrzeug, das 1990 in Verkehr gebracht wurde, soll einen Bügel mit Gutachten bekommen. Bügel mit Gutachten sind 1995 in Verkehr gebracht worden. Nach damals geltenden Vorschriften wurde der Bügel problemlos eingetragen.
Da für Altfahrzeuge, Altzubehörteile und Altgutachten weiterhin die damals geltenden Vorschriften gelten, werden die Teile, genau wie damals, weiterhin nach damals geltenden Vorschriften eingetragen.
Das steht genau so in der oben verlinkten, aktuellen Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO. | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 24.10.2020 21:47:26 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: |
Wo steht denn das, ausser in deiner Einbildung?
Und was hat Wikipedia damit zu tun?
Und was haben TÜV und DEKRA miteinander zu tun, ausser dass beide Organisationen sogenannte "technische Dienste" sind? |
1.in dem darauffolgendem Satz.
Muss man selber lesen und denken.
2.Wurde zusammen mit diesem Link verlinkt.
Muss man selber lesen und ...
3.Müssen sich beide und manche andere,an gleiche Gesetze halten.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Jetzt muss man nur noch einen Prüfer finden,der die Rechtslage kennt
und dem sein Bereichsleiter egal ist. | _________________ www.x-offroad.de |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 25.10.2020 08:36:14 Titel: |
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@Liebling: wenn du meinst...
@Caruso: wenn du das denkst, von mir aus. Aber ein Prüfer dem sein Bereichsleiter egal ist ist nicht mehr so lange Prüfer. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 25.10.2020 09:40:02 Titel: |
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@ Scap
Jetzt muß ich Dich mal was fragen:
Hat nun ein Gesetz aus / in der aktuellen StVZO Gültigkeit? ... oder die Befindlichkeiten einiger weniger, zu denen Du scheinbar zählst ...? | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 25.10.2020 10:38:57 Titel: |
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Dirtrider, von mir aus kann jeder glauben was er will.
Aber - es gibt ausser der StVZO noch eine Menge anderer Regularien, die alle beachtet werden müssen. Und alle diese Regularien einschl. Der StVZO können nicht nach Gutdünken interpretiert werden (wie manche hier das gerne hätten), sondern es gibt ganz klare Hinweise zu den Auslegungen. Und die gefallen mir genausowenig wie vielen anderen - nur spielt das überhaupt keine Rolle.
Für mich ist die Diskussion damit beendet.
Mich würde nur interessieren wie die Problematik des Threaderstellers schlussendlich gelöst wurde. | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 25.10.2020 19:11:18 Titel: |
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Mein bevorzugter Prüfer ist schon ziemlich lange Prüfer
und weil er während der Woche nichts anderes macht,sind ihm die Regularien durchaus geläufig.
Von dem bekomme ich auch nichts geschenkt,
außer,dass ich in seinem Laptop lesen darf,was geht und was nicht. | _________________ www.x-offroad.de |
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