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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 17:12:23    Titel:
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Bei manchen Felgen findet sich die KBA-Nummer oder Herstellerbezeichnung auf der Rückseite.
Frontschutzbügel können mit Gutachten weiterhin eingetragen werden.
Ob die Dämpfer nicht von Trailmaster sind würde ich mal bei Trailmaster erfragen.
Das war damals das günstigste Fahrwerk mit Gutachten.
Der Anschlag des Querlenkers ist der halbrunde Gummipilz,
der je nach Fahrwerksvariante in der Höhe halbiert werden sollte.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 17:49:10    Titel:
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Der halbrunde Gummipilz ist der obere Anschlag. Der untere Anschlag scheint aber zu fehlen.

Bezüglich Eintragungen von Frontschutzbügeln habe ich von mehreren TÜV-Prüfern ein ganz klares "nein" bekommen. Auch der Hinweis auf § 72 StVZO interessierte die nicht.

Hatte das gleiche Problem: Bügel eingetragen, aber ein anderer (mit vorhandenem Gutachten) verbaut. Habe glücklicherweise noch rechtzeitig den eingetragenen "gefunden".

Mag ja sein, dass man noch einen Prüfer findet, der das macht. Würde ich mich aber nicht drauf verlassen.
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 18:00:08    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Der untere Anschlag scheint aber zu fehlen.



Okay.Der wäre dann fürs Einfedern zuständig.Da kann man ja irgendetwas hinmachen.
Eintragungen mit Gutachten kann jede Prüforganisation vornehmen,da muss man nicht zum TÜV.

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dor-grufti
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 18:05:50    Titel:
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Die Idee mit zwei Hardyscheiben ist nicht doof. YES

Und billiger als die Spezial Verlängerungen.

Besser wäre es aber erst einen Status zu machen. Denn ob das jetzt alle Baustellen sind?

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 18:43:10    Titel:
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@ all: Reizüberflutung. Zu viel Info auf einmal. Nicht schlimm. Dor-Grufti hat Recht.

Ich sehe keine expliziete Eintragung zum Rammschutz, egal was für einer. Was würde im Schein stehen? Da nehme ich an das keiner eingetragen ist. Ich habe mir einen kleinen Fahrplan zurecht gelegt.

- Rammschutz ab und nach einer Nummer oder Hersteller suchen und mit dem Teilegutachten vergleichen
- Stoßstange hinten ab (dafür muss auch die Hängerkupplung ab weil die Haltebleche übereinander geschraubt sind) und auch nach einer Nummer oder E - Zeichen suchen. Im schlimmsten Fall ablassen, genau wie den Rammschutz
- Puks bleiben erstmal drin, nur Austausch der Schrauben. Ich habe ja die Kopien von F-Scheinen. Dort sind zum einen die 31er Reifen auf 7x15 eingetragen und die Höherlegung mit "PU Buchsen VuH" Höhe 75 mm. Das versuche ich beim Tüvler.
- Auto aufbocken und ein Rad ab um es genau zu untersuchen nach irgendwelchen Nummern.
- neue Koppelstangen verbauen
- neue Anschlaggummis vorne
- Hardyscheiben besorgen (nur fehlt mir diese Glocke) und die Lenkstange vernünftig machen.
- Holz lass ich drauf bis Tüv bestanden, danach runter von der LF.
- Kühler lasse ich bis nach dem Tüv in dieser Position. Nach Tüv lege ich den tiefer Grins
- Bei den Stoßdämpfern mache ich mir keinen Kopf.
- dann noch Kleinkram wie die Nummernschildbeleuchtung hinten neu. Die "billigdinger sind beim ersten zuschmeißen der Heckklappe auseinander gefallen.
-Kotflügelverbreiterungen kaufen und montieren.


Ich denke ich habe nichts vergessen und hoffe noch vor Weihnachten zum Tüv rollen zu können.

Katastrophe.[/csv]

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dor-grufti
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 20:07:05    Titel:
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Schau aber vor den angedachten Reparaturen erst die zugeschmierten Rahmenteile an. z. B. Bild Nr. 8.
Bei Bild Nr. 9/24 sitzt der dran geferkelte Anschlagbock auch schräg. Dann, wie gesagt bei Bild 25, den möglichen Riss. Dort wo auch die Schmiere senkrecht weck ist. Auf Bild 27 ist das Pedalgummi glatt, bei unseren Prüfern immer ein Mangel. (drei Geringe ergeben einen Gravierenden, zwei Geringe dazu = keine Plakette) Das ist zwar ärgerlich. Aber bei dem fahrendem Schrott, den ich täglich sehe, nur eine logische Abfolge. Auf Bild 30 wurde das Typenschild halb übersprüht, mit Verdünnung reinigen. Bild 32 über der Lima, die Kabel lösen, neu abisolieren und sauber mit dem Bougierohr befestigen.
Bild 41, dort den Rahmen vor dem Querlenkeranschluss frei kratzen. Bild 42, die Lenkanschläge reinigen und leicht fetten.
Auf Bild 45, die Vorderachse. Da drückt der untere Winkel in die Gummibuchse. Was so auch nicht sein kann. Links am unteren Träger scheint auch herum gebraten worden zu sein.

So - wie gesagt, erst den Rahmen an jedem Anschlagbock usw. prüfen. Nicht das du viele Euronen verballerst und der TÜFler dann V. U. (verkehrsunsicher) einträgt. Und damit der Wagen nur noch per Trailer bewegt werden darf. Obskur

Genug damit, jetzt ist WE. Ja

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 21:02:12    Titel:
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Ist es erlaubt einen Rammschutz anzupassen? Der verbaute wurde für die Höherlegung angepasst. An den beiden Rohren die nach oben gehen wurde etwas eingescheißt.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 21:25:30    Titel:
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Der Frontbügel scheint optisch einer der Firma S-O-R zu sein. Dafür habe ich Teilegutachten. Fragt sich nur noch ob die Anpassung erlaubt ist und wo ich ggf am Frontbügel etwas finde das im Teilegutachten steht.

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dor-grufti
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 21:50:09    Titel:
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In jedem Gutachten ist eine Zeichnung mit der Bemaßung vom Bauteil drin.

Ergo ergibt sich schon daraus dass das Gutachten nicht auf den veränderten Bügel abstellt.

Sicher kannst du versuchen das vom TVler abgenommen zu bekommen. Nur ... der fährt mit dem Wagen nicht.

Beispiel: Du parkst und daddelst am Smombiespielzeug herum. Der vor dir rammt beim zurück setzen deinen Bügel, bei dir ein Lack, bei ihm ein Totalschaden. Der ist nicht doof, sieht die Schweißnähte und beanstandet es. Und deine Versicherung macht, wegen dem Prozesskostenrisiko 50-50. Damit nicht genug - wegen der fehlenden ABE, die es nicht gibt, hatte der Wagen keine Betriebserlaubnis. Somit kann dich deine Versicherung auch noch mit den restlichen 50% zur Kasse bitten. Da interessiert es kein Schwein das der TÜVler es ja abgenommen hat. Denn beweisen musst du.

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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 22:39:41    Titel:
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Ok, danke. Dann dürfte das Schrott sein. Wo ist der Unterschied zwischen einem Frontbügel und einem Aufsatzbügel? Das Gutachten ist für Frontbügel MD22 also den Nachfolger und für Aufsatzbügel MD21

Ich will nur den Unterschied wissen. Und ich gehe mit dem Vorbesitzer ins Gebet. Wird mir langsam zu viel.Ich sehe einen Preisnachlass, oder Auto zurück.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 22:57:08    Titel:
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Ich kenne zwar nicht den Unterschied zwischen Aufsatz- und Frontbügel, aber dass ein Bügel beim Bodylift irgendwie angepasst werden muss ist doch klar.

AHK und Stoßstange hinten würde ich gar nicht anfassen. Glaube nicht, dass ein Prüfer daran irgend etwas auszusetzen hätte.

Der Kühler wird nicht tiefer gelegt. Nur die Lüfterzarge wird tiefer gelegt - also der Plastikrahmen, in dem das Lüfterrad läuft (falls überhaupt noch vorhanden).
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Steppenwolf
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BeitragVerfasst am: 09.11.2019 23:39:26    Titel:
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Wenn auf den Felgen nur PCD 139.7 steht, dann kannst Du die vergessen. 139.7 ist der Lochkreis der Radbolzen.
Wenn da sonst nix draufsteht hat auch der toleranteste Prüfer keine Chance, die einzutragen.

Und die Hardyscheibenkonstruktion ist einfach nur gefährlich!

Zur Vorderachse hat Liebling schon alles gesagt. Jedes verstellen der Drehstäbe beeinflusst den Sturz, deshalb hat
er jetzt O-Beine. Eingestellt werden Sturz und Nachlauf durch U-Scheiben zwischen oberem Querlenker und Rahmen.
Das geht aber nur in begrenztem Rahmen! Und da geht auch nicht jede Reifenbude dran, weil die da mit ihren
Pauschalpreisen gewaltig auf die Nase fallen! Und wenn die da murxen und eine der Rahmenschrauben aus Unachtsamkeit
schräg reinschrauben, dann hast Du ein ernsthaftes Problem, weil das Gewinde in den Rahmen geschnitten ist. Hau mich, ich bin der Frühling
Da kann man nicht jeden Reifenwechseler dranlassen, der sollte schon wissen was er tut!

Die Siebdruckplatten würde ich in jedem Falle erst mal runter machen, allein um zu sehen wie es drunter aussieht.
Und wenn sie wieder drankommen (sollten), dann unbedingt gut mit Karosseriedichtmasse zum Blech hin abdichten.
Sonst kriecht da ständig die Feuchtigkeit rein, kann nicht wieder raus und es MUSS dahinter gammeln.

Stoßdämpfer werden meist nur eingetragen, wenn sie Bestandteil eines Komplettfahrwerks sind.

Bin trotzdem der Meinung, daß der Wagen auf den ersten Blick nicht sooo schlecht dasteht und ein wenig Feintuning verdient hat.

Stefan

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BeitragVerfasst am: 10.11.2019 01:24:06    Titel:
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Ein Aufsatzbügel ist, wie der Name schon sagt, in der Regel auf oder am Stoßfänger montiert.
Während der Frontbügel mit 2 oder 4 Befestigungen am Rahmen verschraubt wird. Der Angebaute ist somit für einen MD22 und nicht für deinen.

In Verruf kamen diese Bullenfänger da es zusehens mehr Tote und Schwer verletzte Radfahrer wie Fußgänger gab.

Siehe >>>Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Und ganz ehrlich ... welchen Nutzen hat das Teil? Außer Optik. Selbst die Abklappbaren, z. B. um ein Strohbund zu transportieren, braucht man das Wirklich?
Auch im hohen Norden, bei Unfällen mit Rentieren, haben sie keinen Taug. Weil die Tiere trotzdem über die Motorhaube in die Windschutzscheibe rutschen. Schützen tut da nur ein vorgesetzter Rahmen mit Stahldraht.

@Liebling Verlängert wurde durch ein, auf die Durchmesser abgestimmtes, Einsteckrohr. Welches nur durch vier Bohrungen, die in das z. B. 48mm Rohr gebohrt wurden, verschweißt wird. Heute nicht mehr zulässig, es werden nur noch geprüfte Kunststoff Einsteckrohre anerkannt. Weil der Bügel ja beim Anprall federn, bzw. nachgeben soll.

Beim Ibää wird gerade ein Beschädigter für den MD 21 bis 1996 angeboten. Schreib den an ob er das Gutachten hat. Wenn ja, fürn 20er eine Kopie.

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 10.11.2019 08:50:01    Titel:
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Schau mal, ob dir jemand eine Hardygelenk vom 60/61iger Patrol schicken kann.
Im Normalfall paßt da sehr viel untereinander.
Bei der Patrol Hardyscheibe ist eine Gussaufnahme deutlich länger.
Nimmt das und du hast schon mal ein deutlich geringeres Problem. Dann noch die 2. Hardyscheibe und es könnte passen.

Man darf sich da aber nichts vormachen. Sobald man du etwas an der Lenkung verändert, musst du die Verantwortung auch tragen können. Die übernimmt keiner mehr für dich.
Wichtig sind auch 10.9er Schrauben und selbstsichernde Metall-Muttern ohne den Plastik Müll.
Dazu noch Sicherungslack und Locktite.
Oder am besten die Muttern mit Stehbolzenkleber dauerhaft verkleben und auf jeden Fall mit dem richtigen Drehmoment anziehen, damit die Schrauben nicht überlastet werden.
Viele überziehen die Schrauben und schädigen sie vor.
So sieht das Gelenk aus:


Muss auch genau so zusammengebaut werden, das im Falle eines Abrisses der Scheibe der Bügel noch die Kraft übertragen kann.
Reicht das nicht, dann eventuell die Lenksäule die ins Waageninnere geht mit dem Zughammer etwas raus holen.
Ich kenne die jetzt nicht persönlich, aber fast immer ist die mit einem Schiebestück versehen, da du bei einem Crash nicht gepfählt werden sollst.
Das geht mit dem Zughammer, sollte aber nicht übertrieben werden, damit noch genügend Überlappung vorhanden ist.

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BeitragVerfasst am: 10.11.2019 10:44:19    Titel:
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Moin,
Danke, danke, danke. Ich bin sehr froh so viel Unterstützung und Informationen zu bekommen. Das hilft sehr. Mit dem Bügel ist es wie dor-Grufti schreibt. Datt Ding ist für den Nachfolger D22 und Veränderungen unzulässig. Altmetall.
Ich denke dass es keine unlösbare Aufgabe ist den auf die Straße zu bringen. Und in Anbetracht der Tatsache dass das Angebot an MD21 eher mau ist (toter Müll für überdurchschnittlich viel Kohle, oder eben brauchbare für sehr viel Geld) bin ich der Ansicht die Baumarkt Arbeit an dem Wagen zu korrigieren und es richtig zu machen.

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