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Eintragung Windenstoßstange aus Stahl ohne Gutachten ?

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 10:25:27    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:

Was glaubst Du, was passiert, wenn man mit so einer Stoßstange am Auto ein Kind tot fährt und der Staatsanwalt oder die


Was glaubst du denn,was los ist,wenn du mit der Originalstoßstange ein Kind totfährst?
Da kannst du dich auch nicht an den Fahrzeughersteller wenden.
Und glaub mal ja,der Ermessensspielraum für Einzelabnahmen ist gigantisch.

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derBert
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 11:06:56    Titel:
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Na Moment: Da wendet sich keiner an den Fahrzeughersteller, weil klar ist, dass die div. Crashtests gemacht haben, die den ausreichenden Fussgängerschutz gutachterlich belegen, sonst gäbe es keine Großserienzulassung.

Wenn der Ingenieur um die Ecke in Einzelentscheidung einen Sonderbau abnimmt, haftet er auch dafür. Egal ob es um Staudämme in Brasilien, Seilbahnen in der Schweiz, Spielplätze in Frankreich oder Stossstangen in Deutschland geht. Dafür, dies mit Sachverstand zu prüfen, werden die Leute ja schliesslich ausgebildet und bezahlt.

Die Frage ist nur, wie sachkundig und selbstbewusst ist der Prüfer und wie ist das Verhältnis von Aufwand zu Geld? Der "Ermessensspielraum" dürfte m.E. eher daran liegen, dass der eine Prüfer "Lust drauf" hat und sich schon mit einer ganzen Reihe Offroad-Umbauten beschäftigt hat um diese einschätzen zu können, während der andere Prüfer sich erst einarbeiten müsste und sich nicht traut, hinterher die Haftung zu übernehmen. Der durchschnittliche Angestellte in einer TÜV-Station, der ja dadurch auch nicht mehr verdient, sieht im Zweifel halt nur den Aufwand und das Risiko und macht stattdessen lieber Standard-HUs an Omas 5 Jahre alten Golf. Womit wir wieder bei der ersten Antwort von Ilten in diesem Thread wären: Such' Dir einen anderen Prüfer.

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Beste Grüße!
"derBert"
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 11:18:42    Titel:
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derBert hat folgendes geschrieben:

Wenn der Ingenieur um die Ecke in Einzelentscheidung einen Sonderbau abnimmt, haftet er auch dafür.


Blödsinn.
Dann würde niemand nichts mehr eintragen.
Die sind doch nicht blöd.
Übrigens sind Crashtests keine Pflicht für Fahrzeugbauer.

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derBert
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 11:25:10    Titel:
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Aha. Und die div. Gerichtsverfahren und Urteile gegen die Ingenieure erklärst Du Dir dann wie?

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"derBert"
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 11:43:24    Titel:
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zeig mal eins

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derBert
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 12:09:42    Titel:
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Hier das erstbeste Spielplatz-Urteil:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/toedlicher-unfall-auf-dem-spielplatz-ingenieur-muss-geldstrafe-zahlen-1.1591633

Wenn Du google bemühst, findest Du aber auch selbst Gerichtsverfahren, bei denen es um die Haftung der Ingenieure bei Staudammbrüchen, Zugunglücken, Achterbahnen usw. ging. Und das die BerufsHAFTpflichtversicherung eines kleinen Ingenieur-Büros schnell mal 20.000,- Beitrag pro Jahr kosten kann, fällt ja auch nicht vom Himmel.

Der VDI hat das Thema hier ganz schön zusammengefasst:
https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsrecht/haftung-haft/

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"derBert"
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 12:32:22    Titel:
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Hier gehts um Fahrzeuge.

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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 28.08.2019 15:23:53    Titel:
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...ich finde in den ersten fünf Antworten ist schon alles Wichtige geschrieben.

Mein Auto ist aus 2009. 2015 kam in Russland die ARB commercial ran und wurde in Deutschland dann eingetragen. Inkl. Kühlerschutzbügel...



Gruß Stefan
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 15:27:42    Titel:
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derBert hat folgendes geschrieben:
Hier das erstbeste Spielplatz-Urteil:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/toedlicher-unfall-auf-dem-spielplatz-ingenieur-muss-geldstrafe-zahlen-1.1591633

Wenn Du google bemühst, findest Du aber auch selbst Gerichtsverfahren, bei denen es um die Haftung der Ingenieure bei Staudammbrüchen, Zugunglücken, Achterbahnen usw. ging. Und das die BerufsHAFTpflichtversicherung eines kleinen Ingenieur-Büros schnell mal 20.000,- Beitrag pro Jahr kosten kann, fällt ja auch nicht vom Himmel.

Der VDI hat das Thema hier ganz schön zusammengefasst:
https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsrecht/haftung-haft/


Der Gutachter musste nicht haften, sondern er ist wegen einer Pflichtverletzung strafrechtlich verurteilt worden. Das sind 2 verschiedene Sachen.

Haften tut, wie du selbst richtig geschrieben hast, gegebenefalls die Haftpflichtversicherung seines Arbeitgebers. Dafür wiederum ist nicht zwingend eine vorherige strafrechtliche Verurteilung notwendig.

Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.
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derBert
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 17:34:17    Titel:
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Nein, haften tut nicht die Versicherung. Haften tut der Verursacher, aber wenn dieser eine Versicherung für die konkrete Konstellation hat, zahlt diese den Schaden (bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihren VN ab). Versicherungen zahlen aber gemäß Bedingungen i.d.R. nicht, sobald es um Straftaten geht. Du hast aber natürlich recht, dass man die zivilrechtliche und die strafrechtliche Seite auseinanderhalten muss.

Ich bin dann jetzt hier raus und habe der ausführlichen Erläuterung vom VDI zu dem Thema nichts mehr hinzu zu fügen.

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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 21:55:15    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
jimny175 hat folgendes geschrieben:

Was glaubst Du, was passiert, wenn man mit so einer Stoßstange am Auto ein Kind tot fährt und der Staatsanwalt oder die


Was glaubst du denn,was los ist,wenn du mit der Originalstoßstange ein Kind totfährst?
Da kannst du dich auch nicht an den Fahrzeughersteller wenden.
Und glaub mal ja,der Ermessensspielraum für Einzelabnahmen ist gigantisch.




Du hast das Problem nicht verstanden. Nicht mal im Ansatz.

Es geht darum, ob ein Prüfer Eintragungen vornimmt, die zum Zeitpunkt der Eintragung nicht rechtens waren.
Bei Personenschäden geht es um mehr als um zivilrechtliche bzw. versicherungstechnische Fragen.
Der Ermessensspielraum der Prüfer ist mittlerweile stark eingeschränkt, was nicht unbedingt auf Zustimmung der Betroffenen trifft. Ist aber trotzdem so. Es werden solche Eintragungen mittlerweile umfangreich beim TÜV intern dokumentiert und bei der internen Revision geprüft. Es ist schlicht nicht mehr gewollt, dass Eintragungen ohne Gutachen gemacht werden. Einerseits doof, andererseits verständlich, weil da unglaublich viel Schindluder getrieben wurde.
Damit das Thema den Schulhof verlässt, würde ich dem Fragesteller empfehlen, zuerst anzufragen, wie eine Eigenbaustoßstange für ein Baujahr 2005-Auto auszuschauen hat, damit sich ein Prüfer überhaupt näher mit dem Thema beschäftigt. Stichwort Radabdeckung, Kantenradien ect..
Erfahrungsgemäß, nach gesundem Menschenverstand und nach der Meinung einiger guter Freunde, die bei dem Laden arbeiten, erhöht das die Bereitschaft, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
„Wer trägt mir XY ein“ war mal. War eine schöne Zeit...
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BeitragVerfasst am: 28.08.2019 22:19:48    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
[
Du hast das Problem nicht verstanden. Nicht mal im Ansatz.



Ich weiß.
Ich mache das ja erst seit 25 Jahren,mit wechselnder Besetzung in den Prüfstellen.

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BeitragVerfasst am: 29.08.2019 01:29:47    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
jimny175 hat folgendes geschrieben:

Was glaubst Du, was passiert, wenn man mit so einer Stoßstange am Auto ein Kind tot fährt und der Staatsanwalt oder die


Was glaubst du denn,was los ist,wenn du mit der Originalstoßstange ein Kind totfährst?
Da kannst du dich auch nicht an den Fahrzeughersteller wenden.
Und glaub mal ja,der Ermessensspielraum für Einzelabnahmen ist gigantisch.




Du hast das Problem nicht verstanden. Nicht mal im Ansatz.

Es geht darum, ob ein Prüfer Eintragungen vornimmt, die zum Zeitpunkt der Eintragung nicht rechtens waren.
Bei Personenschäden geht es um mehr als um zivilrechtliche bzw. versicherungstechnische Fragen.
Der Ermessensspielraum der Prüfer ist mittlerweile stark eingeschränkt, was nicht unbedingt auf Zustimmung der Betroffenen trifft. Ist aber trotzdem so. Es werden solche Eintragungen mittlerweile umfangreich beim TÜV intern dokumentiert und bei der internen Revision geprüft. Es ist schlicht nicht mehr gewollt, dass Eintragungen ohne Gutachen gemacht werden. Einerseits doof, andererseits verständlich, weil da unglaublich viel Schindluder getrieben wurde.
Damit das Thema den Schulhof verlässt, würde ich dem Fragesteller empfehlen, zuerst anzufragen, wie eine Eigenbaustoßstange für ein Baujahr 2005-Auto auszuschauen hat, damit sich ein Prüfer überhaupt näher mit dem Thema beschäftigt. Stichwort Radabdeckung, Kantenradien ect..
Erfahrungsgemäß, nach gesundem Menschenverstand und nach der Meinung einiger guter Freunde, die bei dem Laden arbeiten, erhöht das die Bereitschaft, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
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