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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Köngen Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 1817 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Defender 110, 98, 300 TDi 2. Defender 110, 95, 300TDI 3. Serie 2a, Bj. 64 4. BMW R100RS, Bj. 82 5. R1200GS, Bj 06 |
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Verfasst am: 08.04.2019 17:31:18 Titel: Hallo Untervermieten - Versicherungsfrage |
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Hallo,
ich könnte einen Teil einer nicht unterteilten Halle als Stellplatz/als Lagerfläche ( nicht als Schrauberplatz ) mieten.
Es wäre dann der Eigentümer mit einem Handwerksbetrieb und ich als Mieter in der Halle.
Wie ist das denn versicherungstechnisch?
Brauchen beide "Einheiten" eine eigene Versicherung ( z.B. gegen Brand ) die dann auch für den Schaden der anderen Partei aufkommt, oder wie kann man so eine gemeinsame Nutzung versicherungstechnisch organisieren?
Meine Suche im Internet hat mir gar keine Ergebnisse gebracht, wenn also jemand - am Besten aus der Versicherungsbranche - einen Tipp hat...
Joachim | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 08.04.2019 18:22:44 Titel: |
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Es gibt einmal Gebäudeversicherungen (betrifft nur das Gebäude) und dann die Inhaltsversicheurngen (z.B. Hausrat, Betriebsinhaltsversicherung etc.). Seine Gebäudeversicherung hat nichts mit deinem Kram zu tun, aber durch die Vermietung erhöht sich ggfs. das Schadensrisiko für das Gebäude, daher muss er das anzeigen.
Falls er eine Inhaltsversicherung hat, versichert die grds. auch nur seinen Kram.
Wenn du dort Fahrzeuge/Anhänger unterstellst sind die evtl. über die Kasko versichert (bei Vollkasko auf jeden Fall, bei Teilkasko ) Für anderes Zeug brauchst du eine extra Versicherung, wenn es denn so wertvoll ist, ggfs. ist es schon über deine Hausrat-Versicherung abgedeckt. Ansonsten (falls also von deinem Zeug ein Brand ausgeht und Schäden am Eigentum des anderen verursacht) hilft eine private Haftpflichtversicherung. Falls ein Feuer von deinem Auto ausgeht und sein Eigentum beschädigt, müsste das ein Fall für die KFZ-Haftpflicht sein.
Wenn jetzt der Eigentümer auch noch ein Vermieter- oder GrundeigentümerHaftpflicht hat (falls er fahrlässig einen Schaden an deinem Zeug verursacht), kann quasi nix mehr passieren. (Besoffen mit einem Feuerzug im Benzintank nachschauen würde ich trotzdem nicht.)
Ach so: Bin kein Versicherungsfachmann. Habe halt die Erfahrungen, die man als Hauseigentümer, Selbstständiger und Mieter eines Büros so hat. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Köngen Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 1817 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Defender 110, 98, 300 TDi 2. Defender 110, 95, 300TDI 3. Serie 2a, Bj. 64 4. BMW R100RS, Bj. 82 5. R1200GS, Bj 06 |
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Verfasst am: 10.04.2019 05:30:28 Titel: |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 11.04.2019 14:35:09 Titel: |
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Ich bin auch kein Versicherungsfachmann, aber ich könnte mir vorstellen, dass, wenn dir ein Gewerbetreibender in einer gewerblichen Fläche etwas gegen Rechnung vermietet, dieser (bzw. seine Versicherung) in bestimmten Fällen für Schäden an deinen Sachen haftet. | |
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