Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
Nebelscheinwerfer auf dem Dach

Gehe zu Seite Zurück  1, 2 =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 25.02.2019 11:21:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Welche Farben die Vorzeltleuchten haben ist völlig egal,
auch,wie hell sie sind. Smile

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jenzz
Goldener User des Jahres!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


...und hat diesen Thread vor 1901 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.02.2019 11:23:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Genau. Und mit dem Alter lassen die Augen nach, daher hat man's gern etwas heller auf dem Weg zum stillen Örtchen...

_________________
https://www.instagram.com/zebradisco/

Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 25.02.2019 11:37:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jetzt muss ich mir doch noch mal widersprechen.
Ich glaube blau dürfen sie nicht sein.

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jenzz
Goldener User des Jahres!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


...und hat diesen Thread vor 1901 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.02.2019 11:53:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Blinken sollten sie dann auf gar keinen Fall.
Von der Farbe rot sollte man im eigenen Interesse auch absehen.

_________________
https://www.instagram.com/zebradisco/

Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 25.02.2019 12:12:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jau,dazu noch aus dem PDF:
"Andere Farben der Leuchten sind unzulässig, wie z.B.:
nach außen wirkende blaue Leuchtdioden,
Lichterketten mit Dauerlicht, umlaufenden oder blinkendem Licht,
beleuchtete Weihnachtsbäume, Schriftzüge als Reklame oder
Namenszüge der Fahrer etc. in oder am Fahrzeug. "

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jenzz
Goldener User des Jahres!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


...und hat diesen Thread vor 1901 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.02.2019 13:24:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Um auf die Nutzung von Scheinwerfern mit e-Kennung zurückzukommen: ich vertrete weiter die Ansicht, dass der Ausschluss von der Anwendung als Arbeitsscheinwerfer _aufgrund der Kennzeichnung_ völlig absurd wäre. Wenn ich Führerschein Klasse 2 hab, dann darf ich trotzdem noch Fahrrad fahren.
Bei der Nummer mit der Sattelzugmaschine hab ich herausgelesen, dass die zusätzlichen Fernscheinwerfer auch entsprechend auf's reguläre Fernlicht geklemmt waren. Ist jedenfalls meine Vermutung. Mal abgesehen davon, selbst wenn es ein entsprechendes Urteil gab, wird das nur Einzelfallgeltung haben. Was hingegen unabhängig davon gelebte Praxis auf der Strasse ist, da kann man sich jeden Tag von überzeugen wenn man ein bisserl auf die LKWs achtet die so rumfahren.

_________________
https://www.instagram.com/zebradisco/

Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 25.02.2019 13:35:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hast du gelesen?

"Erl. 40 zu § 19 StVZO:
Erlöschen der BE bei Anbringung von Lichttechnischen Einrichtungen (LTE). LTE gehören zu den Bauteilen, denen eine besondere Sicherheitsrelevanz zugerechnet wird. Damit die LTE die gewünschten Wirkungen erzielen und unerwünschte Effekte vermieden werden, unterliegen die LTE der Bauart- oder Typgenehmigungspflicht. Neben der vorgeschriebenen Wirkung der einzelnen LTE sind die Art u Weise der Anbringung sowie die Schaltung der Leuchten in Vorschriften festgelegt. Weiterhin sind in den Vorschriften die Mindestanforderung sowie die max zul LTE an Fz festgelegt. Neben den unmittelbaren Wirkungen der LTE wird auch die unbewusste Wahrnehmung der Signalbilder verschiedener FzArten als wichtiges Zielangesehen (§§ 49a – 54 u 60 sowie im Anhang genannte EG-Richtlinien, ECE-Regelungen und TA). Aufgrund der detaillierten international abgestimmten Vorschriften ist davon auszugehen, dass der internationale u nationale Vorschriftengeber bei Nichtbeachtung von einer erheblichen Gefährdungserwartung ausgeht. Somit ist die Frage im Zusammenhang mit § 19 Abs 2 bei einer Änderung eines Fz durch den An- oder Einbau von LTE eindeutig beantwortet:„§ 19 Abs. 2: Die BE des Fz bleibt, . . . wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungenvorgenommen werden, durch die. . .2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder . . .“Gemäß § 19 Abs 3 erlischt die BE nicht, wenn für die LTE eine BG- oder Typgenehmigung erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind. Die eventuellen Einschränkungen oder Einbauanweisungen, wie Anbaumaße u mögliche Anzahl, sind für LTE in den Vorschriften enthalten. Eindeutig wird im letzten Satz des § 19 Abs 3 herausgestellt, dass bei Zuwiderhandlung die BE erloschen ist: „§ 19 Abs 3 letzter Satz: Werden bei Teilen nach Nr 1 oder 2 in der BE, der BG oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die BE des Fz.“
Dies soll an 2 Beispielen dargestellt werden: Werden gegenüber dem genehmigten Zustand eines Fz zusätzliche LTE ein- oder angebaut, liegt eine Änderung des Fz iS § 19 Abs 2 vor. Anhand des Genehmigungszeichens ist erkennbar, um welchen Scheinwerfer es sich handelt. An einem Fz müssen zwei Fernscheinwerfer angebracht sein. Zwei weitere Scheinwerfer sind zusätzlich erlaubt. Ist ein Fz mit vier abdeckbaren Scheinwerfern versehen, so dürfen zwei zusätzliche Scheinwerfer nur dann angebracht werden, wenn mit ihnen am Tag Lichtsignale gegeben werden sollen, die aus kurzen Blinksignalen bestehen (ECE-R 48, 6.1.2) Sind vier abdeckbare Scheinwerfer vorhanden u befinden sich diese in Betriebsstellung, so darf es nicht möglich sein, die zusätzlichenScheinwerfer, mit denen am Tag Lichtsignale gegeben werden sollen, die aus kurzen Blinksignalen bestehen, gleichzeitig einzuschalten (ECE-R 48, 6.1.7.3). Weitere Scheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren, ist nicht möglich. Mit dem Genehmigungszeichen ist die LTE auf den einzigen möglichen Verwendungszweck mit den verordnungsrechtlichen Einschränkungen und Einbauanweisungen festgelegt. Wird davon abgewichen, greift der og letzte Satz des § 19 Abs 3 u die BE des Kfz ist erloschen. Arbeitsscheinwerfer sind nicht genehmigungspflichtig. Wenn Arbeitsscheinwerfer an einem Fz montiert werden, müssen die Vorschriften des § 52 Abs 7 erfüllt sein. An der Front einer SZM verbaute Arbeitsscheinwerfer sind nicht zul, weil die Fahrt der SZM im Sinne von § 52 Abs 7 nicht als Arbeit angesehen werden kann. Für alle genehmigungspflichtigen LTE, die zusätzlich an einem Fz an- oder eingebaut werden, gilt derselbe Sachverhalt wie oben erläutert. Mit einem nicht bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Seitenmarkierungs- oder Umrissleuchten erlischt die BE des Fz. Für die Erteilung einer neuen BE gilt § 21 entspr. Es dürfen nur Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen BE stehen (§ 19 Abs 2 u 5). (2004)"


Dieses Schreiben ist an alle Prüforganisationen gegangen
und beinhaltete noch weitere Themen.

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jenzz
Goldener User des Jahres!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


...und hat diesen Thread vor 1901 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.02.2019 17:29:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dieses Schreiben, wer hat das denn versendet? Der Gesetzgeber, der Verkehrsminister, besagter Verlag?

Zitat:
Mit dem Genehmigungszeichen ist die LTE auf den einzigen möglichen Verwendungszweck mit den verordnungsrechtlichen Einschränkungen und Einbauanweisungen festgelegt.


Da kommen wir wohl nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Ich hab (wie diverse Andere auch) mehrfach erläutert warum ich das für Bullshit halte. Es gibt keinen sachlichen Grund für diesen Ausschluss. Wenn man das so wollte, warum hat man das im §52 nicht entsprechend formuliert?
Das ganze Argumentationskonstrukt in dem SZM Fall basiert darauf, dass die Helden in Abrede stellen dass mit einer Sattelzugmaschine gearbeitet werden kann. Und wer nicht arbeitet, braucht auch keine Arbeitscheinwerfer. Und wenn die montierten keine Arbeitsscheinwerfer sein können, müssen sie nach dem e-Kennzeichen eingeordnet und bewertet werden. Und dann sind sie natürlich in nicht erlaubtem Sinne montiert, und daher erlischt die BE. Hmm, was für ein seltsamer Gedankengang.

Soweit ich das weiterhin sehe steht im Bussgeldkatalog, dass dieser Fall, ob gerechtfertigt oder nicht, 15,- Euro kostet.

_________________
https://www.instagram.com/zebradisco/

Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 25.02.2019 19:51:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja und eine Bescheinigung von einer anerkanten Prüforganisation,dass sich die Lichtanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Ich hab da schon identische LKW gesehen,wegen irgendwelchen lustigen Birnchen am Heck.

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 25.02.2019 20:57:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Wenn man das so wollte, warum hat man das im §52 nicht entsprechend formuliert?


Weil man nicht für jede Kleinigkeit alles dreimal schreiben muss.
Es steht doch in dem kopierten Text,dass es sich aus §19 Abs.3 ergibt.

Aus dem Original kann ich auch nicht erkennen,wer es verfasst hat.
Es gehört zur Loseblattsammlung.

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Gehe zu Seite Zurück  1, 2 =>
Seite 2 von 2 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

59654 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.141  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen