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Offroader
Mit dabei seit Ende 2018 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1919 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 CR |
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Verfasst am: 24.01.2019 12:20:54 Titel: Gesetzliche Vorschriften Schweiz |
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Hallo zusammen
Kennt jemand so etwas wie eine Übersichtsseite, welche Änderungen in der Schweiz eingetragen werden müssen, welche Limiten jeweils vorgegeben sind und welche Bescheinigungen nötig sind?
Ich denke da an:
Reifen
Spurverbeiterung
Schnorchel
Stossstange vorne / hinten
grösserer Tank / Zusatztank
Fahrwerk
Bodylift
Unterfahrschutz
LED-Licht (Zusatzscheinwerfer rund/Balken sowie LED-Leuchtmittel für bestehende Lampen)
Rücksitzentfernung / Betteinbau (rückbaufähig!)
Zusatzbatterie im Motorraum
generell zusätzliche fest eingebaute elektrische Anlagen (z.B. CB-Funk)
Irgendwie finde ich nur vereinzelte unvollständige Hinweise.
Wenn's nichts gibt, lässt es sich vielleicht auch hier zusammentragen.
Gruss
Nivus | |
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Erntehelfer
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Zurich Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Land Rover Defender TD5 2. Fahrrad |
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Verfasst am: 24.01.2019 16:00:36 Titel: |
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Das muss so ziemlich alles eingetragen werden. Schau mal bei facebook in der gruppe offroad schweiz nach, da gibts das wissen und die hilfe. | _________________ Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2018 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1919 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 CR |
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Verfasst am: 25.01.2019 08:21:55 Titel: |
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Hallo bueti
Danke für den Tipp. Wie es scheint, gibt's die Info wirklich nur verstreut zu haben. Mal schauen.
Hab' mir übrigens grad deine granviaje Seite angesehen. Hammer! | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Hochborn Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX |
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Verfasst am: 25.01.2019 11:08:52 Titel: |
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Ich behaupte mal, das vieles nicht eintragbar ist.
Gerade Fahrwerk, Reifen und Stoßstange ist in der Schweiz ein Problem. | _________________ Owner of the "Bastelbudenfred" |
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Erntehelfer
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Zurich Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Land Rover Defender TD5 2. Fahrrad |
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Verfasst am: 25.01.2019 16:39:52 Titel: Re: Gesetzliche Vorschriften Schweiz |
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Nivus hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen
Kennt jemand so etwas wie eine Übersichtsseite, welche Änderungen in der Schweiz eingetragen werden müssen, welche Limiten jeweils vorgegeben sind und welche Bescheinigungen nötig sind?
Ich denke da an:
Reifen
Spurverbeiterung
Schnorchel
Stossstange vorne / hinten
grösserer Tank / Zusatztank
Fahrwerk
Bodylift
Unterfahrschutz
LED-Licht (Zusatzscheinwerfer rund/Balken sowie LED-Leuchtmittel für bestehende Lampen)
Rücksitzentfernung / Betteinbau (rückbaufähig!)
Zusatzbatterie im Motorraum
generell zusätzliche fest eingebaute elektrische Anlagen (z.B. CB-Funk)
Irgendwie finde ich nur vereinzelte unvollständige Hinweise.
Wenn's nichts gibt, lässt es sich vielleicht auch hier zusammentragen.
Gruss
Nivus |
Jetzt bin ich am Laptop, etwas einfacher ausfuehrlicher zu schreiben:
Wie Team-Widlsau schreibt, Eintragen ist nicht einfach, es geht einiges aber es wird schnell teuer (Einzelpruefung, FAKT, etc). Reifen/Felgen, Stossstangen mit Wind etc fast unmoeglich.
Funk musst du nicht eintragen, brauchst aber eine Lizenz(?) - kostet 30 Franken oder so pro Jahr - die kann dir der Funkgeraetverkaeufer ausstellen.
Zusatzbatterie muss meines Wissens nach auch nicht eingetragen werden.
Ich habe keinen Unterfahrschutz, keine spezielle Stossstange, dafuer Hubdach, Schnorchel, Fahrwerk, Ueberrollkaefig - alles eingetragen durch Overlandtechnics beim StVA Hinwil.
| _________________ Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2018 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1919 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 CR |
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Verfasst am: 26.01.2019 18:24:58 Titel: |
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inzwischen konnte ich ein paar Antworten finden:
Es gibt die Richtlinien der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) zum online anschauen, welche schon mal einige Fragen beantworten können. Hier der link. Relevant sind die Richtlinien 2a.
Reifen
Solange es die Originalfelge oder eine Felge des gleichen Herstellers (z.B. Nissan) ist und die (z.B. ET10) gleich ist, darf alles ohne Eintragung aufgezogen werden, was den Radumfang bzw. die Gesamtübersetzung um nicht mehr als 8% erhöht.
Zusatzbatterie im Motorraum
erlaubt und nicht eintragungspflichtig
Schnorchel
Muss eingetragen werden. Dazu braucht es ein DTC- oder ein Fakt-Gutachten.
Rückbank ausgebaut/Bett eingebaut
Solange die Gurten nicht demontiert werden und belegt werden kann (am besten zur MFK mitnehmen), dass die Rückbank noch vorhanden ist, kann man das Auto so vorführen, ohne, dass die Anzahl Sitzplätze im Ausweis geändert wird.
grösserer Tank
Muss eingetragen werden. Je nach Kanton muss ein Schweizer Gutachten vorgelegt werden, dass die Dichtheit und das Vertragen von 0.9bar Überdruck bestätigt.
LED-Scheinwerfer
gestattet ohne Eintragung, wenn ECE-geprüft, paarweise montiert und über Fernlichtschalter gesteuert. Bei den asa-Richtlininen stehen noch einzuhaltende Masse, die man beachten muss.
sind auch in Verbindung mit einem Pflug oder einer nur gestattet (Anbau, nicht Gebrauch!), wenn sie mit einer Abdeckung versehen sind, die man während der Fahrt nicht entfernen kann.
Winde
Kann bis ca. August 2019 noch eingeragen werden - egal ob mit Windenstosstange oder auf einer Platte hinter der originalen Stossstange. Später ist's wegen der neuen Fussgängerschutzgesetze nicht mehr möglich (gewisse Autos wie einige Land Rovers ausgenommen). | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2017 Wohnort: Tobel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-Trail 1.6 T32 2. Nissan Patrol Y61 |
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Verfasst am: 30.01.2019 15:28:52 Titel: |
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zu den meint meine MFK, kein Problem, solange klar ersichtlich ist, ob eingeschaltet oder nicht (da ist jede MFK anders)
Bezüglich Felgen:
Du kannst auch eine andere verwenden, solange sich dadurch keine grössere Spurweitenänderung ergibt als 2%, ebenso auch ein anderer Herrsteller, solange du eine Herstellergarantie bringen kannst, das diese Felge auf diesem Auto zugelassen ist
Bezüglich Schnorchel:
Meiner ist lustigerweise nicht eingetragen, hat auch nie einen interessiert
Bodylift + Fahrwerk:
Aufpassen unsere MFK ist besch*** und misst einfach die Fahrzeughöhe, erlaubt sind hier änderungen bis max 5cm (original Fahrzeughöhe in prozent oder max 5cm), das heisst in den meisten Fällen entweder Fahrwerk oder Bodylift, abhilfe schafft hier auch zum vorführen die kleinst möglichen reifen aufzuziehen und nicht voll zu pumpen (siehe Messung der MFK)
Stossstange musst du von Fall zu Fall anschauen, meine ist z.b weder eingetragen noch sonst was:-P was sicher nicht geht ist ein kuhfänger | |
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"Treuer Wüstenleser"
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Mastrils Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 1988 VW T3 Doka 2. 2005 VW T5 4motion Kasten |
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Verfasst am: 30.01.2019 20:14:24 Titel: |
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Hallo ,
Jedermannsfunk ist in der Schweiz inzwischen Lizenzfrei , wurde vor einiger Zeit abgeschafft .
Gruss Mirco | _________________ Der quattro ist kein Geländefahrzeug , dazu ist die Bodenfreiheit zu gering .
(Zitat Audi quattro-Betriebsanleitung)
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2018 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1919 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 CR |
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Verfasst am: 31.01.2019 10:43:41 Titel: |
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Danke für die Inputs!
@Fenris:
Die Eintragungspflicht beim Schnorchel gelte seit 1.1.19
Im Bündnerland macht offenbar vor allem die Polizei Ärger wenn's um geht. Die Auskunft bezüglich Abdeckung habe ich von einer Offroad-Umbau-Bude.
Ob man mit einer nicht eingetragenen vorderen Stossstange künftig Probleme kriegt beim Vorführen, weiss ich nicht.
Fahrzeughöhe messen für Fahrwerksbeurteilung? | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2017 Wohnort: Tobel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-Trail 1.6 T32 2. Nissan Patrol Y61 |
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Verfasst am: 31.01.2019 11:17:21 Titel: |
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Nivus hat folgendes geschrieben: | Danke für die Inputs!
@Fenris:
Die Eintragungspflicht beim Schnorchel gelte seit 1.1.19
Fahrzeughöhe messen für Fahrwerksbeurteilung? |
gut meiner ist älter ;-P
jops leider, ansonsten gerüchte weise bei der mfk biel möglich fahrwerks (5cm) und bodykit (5cm) eintragen zu lassen, aber auf den versuch ist es nicht wert darunter zu fahren
jo abdeckung ist immer gut, ansonsten sind es zusätzliche fernscheinwerfer (nur paarweise maximal 1 paar) | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2018 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1919 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 CR |
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Verfasst am: 07.02.2019 11:07:03 Titel: |
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Hallo zusammen
Frage zu importierten Autos mit einem X im Fahrzeugausweis.
Wenn der vor dem Import modifiziert wurde (z.B. Fahrwerk), wird dann die Modifikation nicht eingetragen?
Und kann da Änderungen vornehmen, als wärs ein Schweizer Fahrzeug? Z.B. andere Reifen aufziehen?
Ich hab' da einen Kandidaten im Auge.
Gruss
Nivus | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2017 Wohnort: Tobel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-Trail 1.6 T32 2. Nissan Patrol Y61 |
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Verfasst am: 11.02.2019 08:20:24 Titel: |
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Nivus hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen
Frage zu importierten Autos mit einem X im Fahrzeugausweis.
Wenn der vor dem Import modifiziert wurde (z.B. Fahrwerk), wird dann die Modifikation nicht eingetragen?
Und kann da Änderungen vornehmen, als wärs ein Schweizer Fahrzeug? Z.B. andere Reifen aufziehen?
Ich hab' da einen Kandidaten im Auge.
Gruss
Nivus |
Da wird immer der erste Prüfbericht der Inverkehrsetzung nach dem Import als vergleich genommen, das heisst wenn dann müssen die modifikationen vor dem import abgeschlossen sein /(und den schweizer vorschriften entsprechen)
Typenschein X ist kein Freifahrtschein, sondern macht das ganze eher komplexer, da die liebe mfk ned einfach in einer liste nachschauen können was zugelassen ist und was nicht, musst du einzelabnahmen bei der dtc /fakt machen, was ziemlich kostet | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2018 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1919 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 CR |
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Verfasst am: 21.02.2019 07:56:28 Titel: |
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Nachtrag zum Typenschein X:
Inzwischen habe ich mir ja einen importierten gekauft. Davor habe ich mich noch mit zwei 4x4-Ausrüsterbuden (aus verschiedenen Kantonen!) unterhalten und die haben mir beide gesagt, dass der Typenschein X soweit keinen Unterschied macht beim Umbauen. Es sei alles möglich, wie wenn es ein Schweizer Fahrzeug wäre. Z.B. auch bei den Reifen kann man grundsätzlich alles aufziehen, solange die Gesamtübersetzung nicht um mehr als 8% ändert.
Alles was vor dem Import umgebaut und im Ausgangsland zugelassen wurde, müsse nicht mehr eingetragen werden. Es sei jedoch möglich, die Änderungen noch nachtragen zu lassen. Z.B. das OME Fahrwerk beim BW-Patrol.
Bezüglich MFK's sagte man mir, dass diese verschiedene Möglichkeiten hätten, eine Änderung zu prüfen und für ok zu befinden. Eine davon sei, anhand der VIN schauen, was bei dem Fahrzeug "original" ist und üblicherweise zugelassen wird. | |
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