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Dornröschen MAN
Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Weißenborn Status: Verschollen
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Verfasst am: 27.11.2018 17:15:00 Titel: |
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Wenn du glaubst auf die gestellte Frage eine verbindliche Aussage von diesem Verein zu bekommen hoffst du vermutlich auch, daß das Ordnungsamt deine Küche aufräumt!
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Großer Diktator
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Göttingen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1988 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05 2. Deutz D-4006 '71 3. Honda CB250RS '86 4. Yamaha SR500 '80 5. Fahrrad für viel Dreck 6. Fahrrad für weniger Dreck 7. Fahrrad für ohne Dreck 8. Ford Kuga Ecoboost '19 |
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Verfasst am: 28.11.2018 14:02:58 Titel: |
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Also, meine Recherche hat folgendes ergeben:
1. Der Anhänger ist unabhängig vom ein Fahrzeug zum Güterverkehr. Da das zZGG über 3,5 t liegt, greift - in meinem Fall obwohl nicht gewerblich, aber eben entgeltlich transportiert wird - §1 GüKG.
2. Über 7,5 t zZGG ist weiterhin nach EG Richtlinine die Pflicht eins Fahrtenschreibers bestehend, auch wenn das ein Wohnmobil ist. Es besteht Nachrüstpflicht. Weiterhin gelten Lenkzeitn wie auch fürs Gewerbe.
3. Eine Befreiung von der er Maut kann auf Antrag bei gemeinnützigen Vereinen und so erwirkt werden, allerdings nicht in meinem Fall.
Meine Befürchtung bestätigt sich: Ich muss für mein Beispiel Maut entrichten, dagegen hilft nur unter 7,5 t zZGG zu bleiben.
Gruß | _________________
Navigator, Bedenkenträger, Protokolleur und Innovationsbeauftragter beim Матт Еагле Раллы Комбинат |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 28.11.2018 15:57:16 Titel: |
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Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung
Du übernimmst einen Auftrag nach § 662 BGB. Dieser ist per Definitionem unentgeltlich. Du erhälts keine Aufwandsentschädigung, sondern Aufwendungsersatz nach § 670 BGB. Mithin machst du das m.E. auch unentgeltlich i.S.d. § 1 GüKG.
Der Transport darf aber auch nicht geschäftsmäßig sein. "Geschäftsmäßig" ist ein sehr weiter Begriff - im Strafrecht (§ 217 StGB geschäftsmäßige Sterbehilfe) reicht dafür die Wiederholungsabsicht.
Leider habe ich zu dem § 1 GüKG keine Kommentierung da. Somit kann ich es dir nicht mit definitiver Sicherheit sagen. Vorsichtshalber würde ich die Maut zahlen. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: staßfurt Status: Offline
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Verfasst am: 28.11.2018 18:35:31 Titel: |
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wohmobile zahlen in deutschland keine lkw maut,egal ob 100g oder 40t schwehr
da sie nicht für den güterverkehr bestimmt sind.
es steht geschrieben
Zitat: |
die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. |
da du den bagger nicht in deinem womo transportierst sondern aufem hänger
nutzt du das womo ja nicht zum güterverkehr
denn was da hinten dran hängt ist egal,im gesetzestext steht definitiv
Zitat: | Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend. |
das du für den tansport eine aufwandentschädigung bekommst musst du es ja nicht draussen dranschreiben | _________________ Ich hab eh keine Ahnung. |
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Dornröschen MAN
Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Weißenborn Status: Verschollen
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Verfasst am: 28.11.2018 19:08:10 Titel: |
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Ich stricke das hier mal weiter....
Wenn ich nun ein Wohnmobil auf Unimog - Basis nehme und hänge da einen 22to Drehschemelhänger dran. Darf ich damit mautfrei auf Autobahn und Bundesstraße unterwegs sein? Ich habe da meine Bedenken. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: staßfurt Status: Offline
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Verfasst am: 28.11.2018 20:12:48 Titel: |
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es gilt bei fahrzeugkombinationen immer das motorfahrzeug als als ausschlag für die mauterhebung
ist es ein wohnmobil,also mautfrei,dann ist der ganze zug mautfrei
so steht es eindeutig bei der bundesargentur für güterverkehr drin | _________________ Ich hab eh keine Ahnung. |
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