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Bin neu hier
Mit dabei seit Ende 2018 Wohnort: Bonn Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2026 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 2018 Subaru Outback Sport |
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Verfasst am: 09.10.2018 09:04:27 Titel: Was tun für einen eingetragen Lampenträger?! |
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Moin!
Seit der Auslieferung meines Subaru Outback im Frühjahr dieses Jahres trage ich mich mit dem Gedanken schwanger, eine LED-Lightbar als zu installieren.
Der erste Gedanke "ab auf's Dach damit" fällt aus, da der Wagen derzeit in einer Duplexgarage steht, die nicht einmal 5cm Luft nach oben lässt. Das ist mir zu knapp.
Also muss die Bar irgendwie vor das Auto kommen.
Die für mich schönste Lösung wäre ein kleiner Frontbügel als Lampenträger. Leider gibt es für Subaru scheinbar in der EU nichts mit Zulassung.
Die Staaten laufen hingegen mit dem Zeug über. Kein Wunder, da gibt's ja auch Outbacks wie Sand am Meer. ;)
Optisch für mich am schönsten und vor Allem auch noch kompatibel mit meinen Front-PDC-Sensoren wäre dieser Bügel:
klick mich
Und eine Vorbereitung zur Aufnahme einer Lightbar hat er auch.
Jetzt aber die kritischen Fragen:
Habe ich überhaupt eine Chance, den Träger als Lampenträger eingetragen zu bekommen?
Welche Anforderungen bestehen an die Montage einer Lightbar? Darf die in "jeder Höhe" montiert werden?
Gruß
Napi | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 09.10.2018 10:15:34 Titel: |
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Das ist mal eine anspruchsvolle Frage!
Auslieferung Anfang 2018 heißt, mit einem wie auch immer gearteten "Frontbügel" geht da gar nichts mehr beim TÜV.
Du müsstest mal anhand Deines Fahrzeuges und diesem Produktfoto nachmessen, in welcher Höhe das obere Querrohr sitzen würde.
Dann kann man im Kommentar zur EG-Fußgängerschutzrichtlinie nachschlagen, ob das ein Bereich ist der "relevant" ist. Falls nicht, sollte eine Eintragung kein Problem sein.
Ein Seitenbild, um abzuschätzen ob die LED-Leiste nach vorne übersteht, wäre auch hilfreich. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 09.10.2018 20:06:46 Titel: |
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Das ist doch gar kein Frontbügel.
Das ist ein Unterfahrschutz. Die sind doch erlaubt...? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 09.10.2018 20:38:54 Titel: |
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Jo...er kann es auch Unterfahrschutz nennen. Aber ein Unterfahrschutz der den Fußgänger-Schutzbereich tangiert ist trotzdem verboten. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 09.10.2018 21:02:16 Titel: |
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In welcher Höhe beginnt denn der Fußgänger-Schutzbereich? | |
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Bin neu hier
Mit dabei seit Ende 2018 Wohnort: Bonn Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2026 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 2018 Subaru Outback Sport |
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Verfasst am: 10.10.2018 07:33:17 Titel: |
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P. Escobar hat folgendes geschrieben: | Das ist mal eine anspruchsvolle Frage! | Sonst wäre es ja auch langweilig.
P. Escobar hat folgendes geschrieben: | Auslieferung Anfang 2018 heißt, mit einem wie auch immer gearteten "Frontbügel" geht da gar nichts mehr beim TÜV. | Das habe ich mir auch schon gedacht. ;)
P. Escobar hat folgendes geschrieben: | Du müsstest mal anhand Deines Fahrzeuges und diesem Produktfoto nachmessen, in welcher Höhe das obere Querrohr sitzen würde. | Das kann ich auch den Hersteller fragen, der ist ziemlich hilfsbereit. (Hofft auf mehr Abnehmer auf dem europäischen Markt) Meinst Du die Höhe zum Boden?
P. Escobar hat folgendes geschrieben: | Dann kann man im Kommentar zur EG-Fußgängerschutzrichtlinie nachschlagen, ob das ein Bereich ist der "relevant" ist. Falls nicht, sollte eine Eintragung kein Problem sein. | Hast Du vielleicht die Nummer für mich? Danke!
P. Escobar hat folgendes geschrieben: | Ein Seitenbild, um abzuschätzen ob die LED-Leiste nach vorne übersteht, wäre auch hilfreich. |
Es könnten verschiedene Leisten montiert werden, da müsste ich dann erstmal eine mit ECE finden. ;) Aber das habe ich gedanklich noch unter Schritt zwei abgespeichert. | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 10.10.2018 22:57:24 Titel: |
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Lichtleisten mit Zulassung gibts von LIGHTPARTZ oder x-vision.
Die gehören aber paarweise montiert.
Ich hab lange nicht reingekuckt aber früher stand in dieser Frontbügelrichtlinie,
dass Teile unter 5kg nicht darunterfallen. | _________________ www.x-offroad.de |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Lindenfels-Seidenbuch Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. Nissan Juke 3. Honda 750cbx |
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Verfasst am: 11.10.2018 12:02:16 Titel: |
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Die einzelne Lichtleiste bekommst du nicht eingetragen, ebenso den Frontbügel.
Geb das Ding einen anderen Namen, Geräteträger und die Lichtleiste ist eine Arbeitsleuchte. Lässt sich offiziell nur mit einem seperaten Schalter schalten. Hilfreich wäre noch, wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass du irgendetwas im Wald bzw. Forst machst.
Das wäre die einzigste Chance und Abnahme nach §21 beim TÜV. Prüfingeniuer wäre von Vorteil und kein Plakettenbapper | _________________ Bitte gebt mir die Gelassenheit eines Stuhles, denn dieser kommt mit jedem Arsch zurecht |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 11.10.2018 21:04:02 Titel: |
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Ein Suchscheinwerfer bis 35Watt ist eintragungsfrei.
Stand früher jedenfalls in der STVZO. | _________________ www.x-offroad.de |
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