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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 2088 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 08.08.2018 19:09:57 Titel: DSGVO und Fotos von Wettbewerbe? |
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Hallo zusammen,
irgendwie bin ich sehr verunsichert was ist erlaubt und was nicht mehr.
Es gibt (gab) mehrere Fotos von Breslau, Steinbeißer etc wo man
a) die Autos gut erkennen kann
b) die Gesichter sehr gut erkennen kann
Wenn ich DSGVO richtig verstehe, ist es jetzt nicht mehr erlaubt.
Ist das tatsächlich so, oder gibt es irgendwelche Ausnahmen dafür? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: bei köln Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. subaru, ATV 4x4 |
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Verfasst am: 08.08.2018 19:57:23 Titel: |
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ist eine schwierige frage.
im prinzip muss sich jeder veranstalter bei anmeldung schriftlich zusichern lassen, das sich die personen mit veröffentlichung einverstanden erklären. wie das mit besuchern ist, ist eigentlich nach meinem wissenstand noch ungeklärt. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota FJ Cruiser |
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Verfasst am: 08.08.2018 21:07:42 Titel: |
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Google hilft:
Zitat: | Auch für die abgebildeten Sportler greift in aller Regel eine Ausnahme, die eine Einwilligung überflüssig macht. Regelmäßig wird man sie als sogenannte Personen der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG ansehen können. |
Quelle: rechtambild.de | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2012 Wohnort: im schönen Kärnten.... Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 2003 Liberty Red River 2,8 CRD 2. 2003 Liberty Ltd 3,7l 3. 2002 Grand Cherokee 4,7l |
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Verfasst am: 09.08.2018 06:38:12 Titel: |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 2088 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 09.08.2018 09:26:53 Titel: |
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Cookie II. hat folgendes geschrieben: | Google hilft:
Zitat: | Auch für die abgebildeten Sportler greift in aller Regel eine Ausnahme, die eine Einwilligung überflüssig macht. Regelmäßig wird man sie als sogenannte Personen der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG ansehen können. |
Quelle: rechtambild.de |
Danke! | |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 09.08.2018 11:19:28 Titel: |
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Die Antwort ist korrekt. Ergänzenderweise weise ich mal darauf hin, dass eigentlich schon vor der DSGVO diese Vorgabe (Gesetze) galt, es hat sich nur kaum jemand daran gehalten. Aber man brauchte formell schon immer das OK von Leute etc :-)
Übrigens brauchen Kennzeichen wahrscheinlich nicht verpixelt werden, da die Halterermittlung für Außenstehende nicht möglich ist und es damit nicht unter den Schutz persönlicher Daten fällt. So zumindest die aktuelle Auslegung. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 2088 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 09.08.2018 13:26:29 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Die Antwort ist korrekt. Ergänzenderweise weise ich mal darauf hin, dass eigentlich schon vor der DSGVO diese Vorgabe (Gesetze) galt, es hat sich nur kaum jemand daran gehalten. Aber man brauchte formell schon immer das OK von Leute etc :-)
Übrigens brauchen Kennzeichen wahrscheinlich nicht verpixelt werden, da die Halterermittlung für Außenstehende nicht möglich ist und es damit nicht unter den Schutz persönlicher Daten fällt. So zumindest die aktuelle Auslegung. |
Na ja, früher war das nicht sooo teuer :)
Ich habe einige Bilder diesmal bei Steinbeißer geschossen. Zuerst die "schlechten" gelöscht, danach zur Sicherheit alle Bilder mit Kennzeichen gelöscht. Danach noch die Bilder mit Zuschauer-Gesichter gelöscht. Und die Bilder, wo Kinder drauf waren - auch.
Dann die restlichen Bilder veröffentlicht, paar Tage nachgedacht und doch zur Sicherheit alle (oder fast alle) wieder vom Online genommen
Ich lass lieber die anderen dort fotografieren. | |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 09.08.2018 13:51:52 Titel: |
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Nope - Da herrscht meines Erachtens nach Verwirrung. Was das "teuer" angeht - Hier geht es um die Sätze, die Behörden gegen Unternehmen verhängen können. An den Kosten für Abmahnanwälte (nicht wegen DSGVO, sondern wie vorher Recht am eigenen Bild etc) hat sich nichts geändert.
Einer meiner Kunden bekam Post vom Berliner Datenschutzbeauftragten, weil er auf seiner Seite zu viele Personendaten einsammeln wolte - Und das war ganz vorbildlich. Keine Kosten, sondern der Hinweis auf die neue Voerordnung und er möge seine Seite bitte anpassen.
Da steht also meist Angst im Raum, die nicht nötig ist. Was die Thematik Bilder angeht, hat sich in der Praxis (kaum) etwas verändert. Dennoch sollte man sich unabhängig mal informieren, um Rechte und Pflichten zu kennen. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
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Verfasst am: 10.08.2018 07:23:32 Titel: |
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Völlig unabhängig davon kann man sich natürlich Gedanken machen, ob der/die Fotografierte die konkrete Veröffentlichung wohl ok findet oder nicht. Ich z.B. lösche immer die Kennzeichen und veröffentliche grundsätzlich keine Fotos mit Kindern drauf (meine eigenen eingeschlossen - wenn diese alt genug sind, um das Thema qualifiziert zu beantworten, kann ich sie fragen). | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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Hirnfurz-Vergolder
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Donauwörth Status: Offline
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Verfasst am: 10.08.2018 10:39:15 Titel: |
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Wenn ihr euch Sorgen macht, schreibt eure Abgeordneten an. Jeden einzelnen.
Die haben diesen Mist verbockt.
Axel | _________________ NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Scheyern Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MB LAF 1113, EZ 81 |
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Verfasst am: 29.08.2018 10:54:36 Titel: |
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Ich war auf einer Schulung, da sich für Vereine ja auch das Problem stellt.
Kurz gesagt, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung, können auch Fotos von dieser Veröffentlicht werden, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung stehen, also auch Zuschauer.
Es gab dann ein nettes Beispiel: Vater und Sohn besuchen ein Fußballspiel, Fotos von den Fußballern sowie Vater und Sohn als Zuschauer dürfen veröffentlicht werden.
Nun stiftet der Vater seinen Sohn an, in der Halbzeitpause zum Anstoßpunkt zu gehen und diesen anzupinkeln. Diese Fotos dürfen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden, da sie nichts mit der eigentlichen Veranstaltung zu tun haben.
Somit können die Fotos von der Rallye bedenkenlos veröffentlicht werden, wenn sie vom öffentlichen Teil der Veranstaltung stammen.
Viele Grüße
Clemens | |
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Lichtschalter
Mit dabei seit Mitte 2006
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Verfasst am: 29.08.2018 11:19:09 Titel: |
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wayko hat folgendes geschrieben: |
Nun stiftet der Vater seinen Sohn an, in der Halbzeitpause zum Anstoßpunkt zu gehen und diesen anzupinkeln. Diese Fotos dürfen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden, da sie nichts mit der eigentlichen Veranstaltung zu tun haben. |
Gilt das auch beim WM Finale oder wäre das dann ein Dokument der Zeitgeschichte?
Denke da zb. an den Typ der bei einem Spiel den Elfmeterpunkt ausgegraben hatte. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Scheyern Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MB LAF 1113, EZ 81 |
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Verfasst am: 29.08.2018 11:33:00 Titel: |
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KleinerEisbaer hat folgendes geschrieben: | wayko hat folgendes geschrieben: |
Nun stiftet der Vater seinen Sohn an, in der Halbzeitpause zum Anstoßpunkt zu gehen und diesen anzupinkeln. Diese Fotos dürfen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden, da sie nichts mit der eigentlichen Veranstaltung zu tun haben. |
Gilt das auch beim WM Finale oder wäre das dann ein Dokument der Zeitgeschichte?
Denke da zb. an den Typ der bei einem Spiel den Elfmeterpunkt ausgegraben hatte. |
Das ist eher Zeitgeschichte
Mein Beispiel war eher Kreisklasse ;-) | |
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