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Pflicht zum Mitführen eines Reserverades?

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Jürgen W
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2010
Wohnort: Mülheim Ruhr
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Mercedes W460 YamahaXS 650
BeitragVerfasst am: 22.08.2010 15:48:11    Titel:
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Also bei mir im Fahrzeugschein steht:
Ersatzrad am Haltebock Befestigen U.M. Verk
leid. Abdecken.
Mit anderen Worten ohne Ersatzrad darf ich nicht fahren Nee, oder?

_________________
Gruß Jürgen
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borsti
Schwerkranker Araber
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: In dä Nä fo Fädd


Fahrzeuge
1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 22.08.2010 18:42:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kann aber doch nicht sein, dass ein Fahrzeug ein ersatzrad mitführen muss, das andere aber nicht. Verbandskasten muss ja auch jeder dabei haben.

_________________
Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.08.2010 18:57:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

borsti hat folgendes geschrieben:
Kann aber doch nicht sein, dass ein Fahrzeug ein ersatzrad mitführen muss, das andere aber nicht. Verbandskasten muss ja auch jeder dabei haben.


ich denke das bezieht sich auf die Halterung (ohne R-Rad ggf. vorstehende Teile??) und die Umhüllung des Reifens. Die Reifen müssen ja umhüllt sein, wenn es mit dabei steht. Mit was is eigentlich egal. Hau mich, ich bin der Frühling Mich haben auch schonmal angehalten, als ich es noch an der Hecktür hatte. Dann grosser blauer Müllsack drumgetüttelt. Gut war es.. Hau mich, ich bin der Frühling Bei mir steht ja nur Hülle Grins , nicht Ersatzradabdeckung rotfl

bei mir im Schein steht z.B.:
wahlweise mit Ersatzrad u. Halter am Fz-Heck. Ersatzrad mit Hülle abdecken

Winke Winke
PS. Hab bei mir aber den Halter komplett abgebaut. Also können sie mir da niggs, der Halter is ja abmontiert. Supi
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HamburgerJunge
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Mit dabei seit Ende 2009
Wohnort: Hamburg
Status: Verschollen


Fahrzeuge
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010 09:05:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin,
anbei ein Auszug aus meinen alten G-Papieren:



Mit besten Grüßen
Lars
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tolenius
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Mit dabei seit Anfang 2011
Wohnort: München


Fahrzeuge
1. Santana Anibal PS10 (verk.)
2. Wrangler JKU Rubicon
BeitragVerfasst am: 28.04.2018 18:56:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

In Deutschland besteht keine Pflicht zum Mitführen eines Ersatzrades im Fahrzeug. In der STVO nicht vorgesehen.

- (Neben Führerschein und Fahrzeugpapieren müsst ihr bei einer Kontrolle ein Warndreieck, einen Verbandskasten, der das Ablaufdatum noch nicht überschritten hat, und eine Warnweste mit Kontrollkennzeichen vorzeigen können.)

- Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften ist ein Pannenset, ein Notrad oder ein Reserverad natürlich trotzdem zu empfehlen.

- In manchen europäischen Ländern ist ein Reserverad allerdings Pflicht: Bei Reisen nach Tschechien, Slowakei, Ungarn, Montenegro oder Spanien solltet ihr auf jeden Fall ein Ersatzrad dabei haben, wenn Euer Wagen serienmäßig damit ausgestattet ist. Ist dies nicht der Fall, müsst ihr zumindest ein Reparaturset im Fahrzeug mitzuführen.
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tfet
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Mit dabei seit Ende 2013
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 04.05.2018 16:17:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hängt wohl auch mit der Gewichtsverteilung zusammen. Bei mein Samurai darf ich laut Fahrzeugschein das Ersatzrad weglassen sofern die Rücksitzbank verbaut ist. Ob die dann auch besetzt sein muss, am Ende sogar noch von zwei Erwachsenen Mitreisenden? Keine Ahnung!
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