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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Mülheim Ruhr Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mercedes W460 YamahaXS 650 |
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Verfasst am: 22.08.2010 15:48:11 Titel: |
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Also bei mir im Fahrzeugschein steht:
Ersatzrad am Haltebock Befestigen U.M. Verk
leid. Abdecken.
Mit anderen Worten ohne Ersatzrad darf ich nicht fahren | _________________ Gruß Jürgen |
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Schwerkranker Araber
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 22.08.2010 18:42:15 Titel: |
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Kann aber doch nicht sein, dass ein Fahrzeug ein ersatzrad mitführen muss, das andere aber nicht. Verbandskasten muss ja auch jeder dabei haben. | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 22.08.2010 18:57:49 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | Kann aber doch nicht sein, dass ein Fahrzeug ein ersatzrad mitführen muss, das andere aber nicht. Verbandskasten muss ja auch jeder dabei haben. |
ich denke das bezieht sich auf die Halterung (ohne R-Rad ggf. vorstehende Teile??) und die Umhüllung des Reifens. Die Reifen müssen ja umhüllt sein, wenn es mit dabei steht. Mit was is eigentlich egal. Mich haben auch schonmal angehalten, als ich es noch an der Hecktür hatte. Dann grosser blauer Müllsack drumgetüttelt. Gut war es.. Bei mir steht ja nur Hülle , nicht Ersatzradabdeckung
bei mir im Schein steht z.B.:
wahlweise mit Ersatzrad u. Halter am Fz-Heck. Ersatzrad mit Hülle abdecken
PS. Hab bei mir aber den Halter komplett abgebaut. Also können sie mir da niggs, der Halter is ja abmontiert. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. G-350 2. Pajero V20 lang 3. Mini Cabrio 4. Frankia WoMo |
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Verfasst am: 23.08.2010 09:05:01 Titel: |
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Moin,
anbei ein Auszug aus meinen alten G-Papieren:
Mit besten Grüßen
Lars | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: München
| Fahrzeuge 1. Santana Anibal PS10 (verk.) 2. Wrangler JKU Rubicon |
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Verfasst am: 28.04.2018 18:56:51 Titel: |
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In Deutschland besteht keine Pflicht zum Mitführen eines Ersatzrades im Fahrzeug. In der STVO nicht vorgesehen.
- (Neben Führerschein und Fahrzeugpapieren müsst ihr bei einer Kontrolle ein Warndreieck, einen Verbandskasten, der das Ablaufdatum noch nicht überschritten hat, und eine Warnweste mit Kontrollkennzeichen vorzeigen können.)
- Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften ist ein Pannenset, ein Notrad oder ein Reserverad natürlich trotzdem zu empfehlen.
- In manchen europäischen Ländern ist ein Reserverad allerdings Pflicht: Bei Reisen nach Tschechien, Slowakei, Ungarn, Montenegro oder Spanien solltet ihr auf jeden Fall ein Ersatzrad dabei haben, wenn Euer Wagen serienmäßig damit ausgestattet ist. Ist dies nicht der Fall, müsst ihr zumindest ein Reparaturset im Fahrzeug mitzuführen. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013 Status: Offline
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Verfasst am: 04.05.2018 16:17:38 Titel: |
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Hängt wohl auch mit der Gewichtsverteilung zusammen. Bei mein Samurai darf ich laut Fahrzeugschein das Ersatzrad weglassen sofern die Rücksitzbank verbaut ist. Ob die dann auch besetzt sein muss, am Ende sogar noch von zwei Erwachsenen Mitreisenden? Keine Ahnung! | |
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