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Fahrzeug aus Holland überführen

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Autor Nachricht
Oliver
Fromage-Offroad-Clique
Barde Grannus
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2007


BeitragVerfasst am: 04.01.2018 18:06:03    Titel:
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Uaaah...Gähn

_________________
Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen.
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Arlo Guthry
Outdoor Haute-Cuisine Starkoch
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Mückenfrei in Bremen
Status: Offline


Fahrzeuge
1. LR Defender 130CC Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
2. Sankey I Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. gerade verkauft
3. Sankey II Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
4. Sankey III Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
5. Kanu mit Tümmler Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
6. Fichtenmoped Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer.
BeitragVerfasst am: 04.01.2018 22:15:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Während der Dauer der Diskussion hätte ich den Eimer längst heim geholt! YES

_________________
Tschüß
Kurt
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siggi109
Urgestein
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: SALZGITTER


Fahrzeuge
1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 05.01.2018 00:57:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
Die Änderung konkret:

ALT= "von Personenbenutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben"
NEU= "für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist."


Soweit richtig - nun müsste noch geklärt werden, wodurch und vor allem ab wann der "regelmäßige Standort im Inland begründet" wird.

Strodthoff "Kommentar zum KraftStG" von 2017 sieht das so:

Code:
...bei Kauf eines Fahrzeuges, welches noch im EU-Herkunftsland zugelassen ist, geschieht dies nach herrschender Meinung ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Fahrzeug durch den in Deutschland ansässigen Käufer in den Geltungsbereich des KraftStG verbracht ist.


Und das heißt für mich: mit Grenzübertritt.

"nach herrschender Meinung" ist der zweittollste Begriff der Juristerei (nur noch übertroffen von "es kommt drauf an"); heißt, im Zweifelsfall überlegt der Richter sich was.

Vielleicht hat er Lust sich Argumentationen aus irgendwelchen Internetforen anzuhören, und folgt dieser dann. Vielleicht greift er aber auch zu irgendeinem der tausend Kommentarbücher, und richtet sich nach diesen.

In Deinem Huppertz-Link steht folgender, interessanter Passus:

Code:
Bei  der  Beurteilung  entsprechender  Sachverhalte  kommt  es  in  Abgrenzung  zum 
regelmäßigen  Standort  nur  auf  den  vorübergehenden  Aufenthalt  des  Fahrzeugs  in 
Deutschland  an.  Nur  in  letzterem  Fall  wird  die  Steuerbefreiung  gewährt;  wird
hingegen  ein  regelmäßiger  Standort  begründet,  entfällt  die  Steuerbefreiung.  Der
Feststellung  des  tatsächlichen  Sachverhalts  (regelmäßiger  Standort?)  kommt  dabei 
erhebliche Bedeutung zu.


Auch das heißt in meinen Augen, im Zweifelsfall obliegt diese Entscheidung dem Richter.

Wenn mein Vater im Ausland lebt und ich mit dessen Wagen unterwegs bin, lässt der eine solche Anzeige vermutlich nichtmal zur Hauptverhandlung zu.

Aber wenn ich ein Fahrzeug kaufe, ist das meiner Meinung nach ein sehr deutlicher Faktor der für die Begründung eines regelmäßigen Standorts in D spricht.

Ich will hier nicht streiten. Es kann jeder tun und lassen was er will, ist sein eigenes Risiko.

Nach meiner Meinung ist es unzulässig, und ich werde einen Teufel tun mir wegen der Ersparnis einer Anhängerfahrt oder 1 Monat KFZ-Steuer so einen Zirkus ans Bein binden, wo dann im Zweifelsfall Jagdschein, Pilotenlizenz etc. dranhängen. Ich bin vielleicht ein Sparbrötchen, aber sicher nicht bekloppt rotfl

In diesem Sinne...




DAS ist doch nicht dein ernst,oder ??? Nee, oder?

mit deinen spitzfindigkeiten machst du nichts anderes. Hau mich, ich bin der Frühling

ja ok,ich halt schon das maul............... Ätsch

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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hot-rod
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2017
Wohnort: Nürnberg
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 2297 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Ford F-100
BeitragVerfasst am: 05.01.2018 18:29:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Arlo Guthry hat folgendes geschrieben:
Während der Dauer der Diskussion hätte ich den Eimer längst heim geholt! YES


Der Verkäufer gibt das Fahrzeug nur Um/Abgemeldet ab. Daher hat sich das alles hier eh erledigt.....

Aber vielen Dank für alle eure Hinweise und Tip´s

Es wird mir wohl nix anderes übrig bleiben als den Bock mit´m Anhänger zu holen..... Wenn ich ihn überhaupt noch hole/bekomme....


gruß hot-rod
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.01.2018 20:45:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

steffen hat folgendes geschrieben:
sag mal liest du auch was Du an Links rauskramst ???
Der Focus Beitrag ist vom Montag, 15.11.1999, 00:00, das ein Bericht aus der Steinzeit Nee, oder?
Der aus der Badischen Zeitung ist zumindestens von 2016.




Bezüglich der Schweiz und anderen Drittländern hat sich aber grundsätzlich nix geändert!

Ausländische Fahrzeuge werden Abgabenfrei zur Vorübergehenden Verwendung angemeldet, geschieht automatisch konkludente Handlungen nennte man sowas, und dürfen dann nur von nicht in der Union ansässigen verwendet werden.

Art. 250 UZK und Art. 212 UZK-DA

mit Einführung des UZK wurden da Ausnahmen ermöglicht, früher war nur die Notsituation als Ausnahme möglich

-Notsituation Art. 214 UZK-DA

-wenn der Halter aus dem Ausland sich in der Union aufhält ist es auch möglich, Art 215 UZK-DA

-oder wenn man aus dem Ausland zu seinem Wohnsitz oder von seinem Wohnsitz in das Ausland, Ausland meint außerhalb der Union, Art 215 UZK-DA


wenn keine der Ausnahmen zutrifft, dann ist die Zollschuld entstanden, heisst zu Deutsch bei einem Pkw 10% und 19% vom Warenwert

Das ist keine Strafe, wird wahrscheinlich nicht mal ne Verwarnung für die OWiG
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