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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 2354 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 04.12.2017 11:47:05 Titel: Das Ende des Sonntagfahrverbots für private LKW |
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Gilt seit dem 19. Oktober 2017:
Private LKW Fahrten am Wochenende sind nun mehr grundsätzlich zulässig, sofern keine geschäftsmäßige Transporttätigkeit vorliegt.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html - Absatz 3
Endlich problemlos Autos Trailern, keine Probleme nach Rallies mehr. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Hirnfurz-Vergolder
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Donauwörth Status: Offline
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Verfasst am: 04.12.2017 12:58:53 Titel: |
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Yeah! Liegt schon ausgedruckt im Handschuhfach.
Axel | _________________ NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de |
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Buford t´ Justice
Mit dabei seit Ende 2005
| Fahrzeuge 1. 2018er Toyo GRJ71-Ist aber HolgisTINA 2. 76er IHC 433 3. 78er Yamaha DT 250 4. 2011er Utopia Silbermöwe 5. 97er tägliche Wichsschüssel namens Polo |
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Verfasst am: 04.12.2017 18:34:21 Titel: |
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Vielleicht bin ich ja bescheuert, aber woraus kann ich lesen, daß ich mit dem Chevy+Anhänger am Sonntag rumgurken kann?
Irgendwie blick ich da nicht so ganz durch. | _________________ "Du spinnst doch, was willst Du denn mit dem dicken Ami, der braucht doch viel zuviel Sprit?!"-->Pause-->"Ich darf den dann aber mal fahren, gell!!!???"
Nach dem Fahren mit fettem Grinsen im Gesicht: "Naja, is aber schon ne geile Karre!" |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Hennef Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes GD350 2. Jeep TJ 3. McCormick D324 4. Jeep JKU Rubicon |
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Verfasst am: 04.12.2017 19:04:54 Titel: |
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Holgi hat folgendes geschrieben: | Vielleicht bin ich ja bescheuert, aber woraus kann ich lesen, daß ich mit dem Chevy+Anhänger am Sonntag rumgurken kann?
Irgendwie blick ich da nicht so ganz durch. |
Zitat: | An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. |
Ist zwar blöd formuliert (Beamtendeutsch halt), aber da steht im Prinzip, wenn du keine Kohle nimmst, darfst fahren.
Wenn deine Frau/Freundin oder ähnliches dir 5€ gibt, damit du mit Chevy+ Anhänger um den Kirchturm fährst,
damit sie Ihre Ruhe hat, must halt stehen bleiben. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2012 Status: Verschollen
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Verfasst am: 04.12.2017 19:10:42 Titel: |
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das "sowie Anhänger an Lastkraftwagen" kann man auch andere interpretieren , also das Anhänger an Lkw verboten sind. | |
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Verfasst am: 04.12.2017 22:53:10 Titel: |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 2354 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 04.12.2017 23:03:54 Titel: |
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Chapeau
Aber wie man es auch sehen mag - Jetzt steht es in der aktuellen Fassung der STVO und man braucht keine Kopie einer Erweiterung der Verwaltungsvorschriften via Bundesanzeiger, um etwaigen Missverständnissen mit den Kollegen der Polizei vorzubeugen. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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