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Neuer Bußgeldkatalog 2017
Hab da mal ne Frage


 
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Hoersturz
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...und hat diesen Thread vor 2379 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Subaru Forester SGS 2.5XT
BeitragVerfasst am: 23.09.2017 06:25:50    Titel: Neuer Bußgeldkatalog 2017
 Antworten mit Zitat  

Hallo,

nach dem ich diesen Text gelesen habe stellt sich mir die Frage:
Ist nun Die Benutzung von Funkgeräten im Auto bei laufendem Motor auch verboten?

Es geht um genau diesen Wortlaut in dem Artikel: "Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie etwa Tablets und Laptops erweitert."


Hat jetzt der Autor einfach den Wortlaut x-beliebig gewählt oder steht der nun irgendwo im Gesetzestext?
Ich konnte hierzu nichts finden.

Denn "alle Kommunikationsgeräte" verstehe ich so, das auch Funkgeräte mit eingeschlossen sind.
Oder geht es nach wie vor nur ums telefonieren?


Grüße
Klaus

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„Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen.
Kannst du es nicht lösen, dann mache kein Problem daraus.“
(Siddhartha Gautama)
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Timhilux
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1. Hilux mit Wohnaufbau
2. King Quad
BeitragVerfasst am: 23.09.2017 10:30:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Soweit ich das nachvollziehen konnte "alle Kommunikationsgräte" taucht in jeder Nachricht darüber auf was evtl auf einen Beschluss am Verkehrsgerichtstag zurück geht.
http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_55_vgt.pdf
Eine Umsetzung existiert bisher noch nicht. Sollte der Text in die Veranschlagte Form geändert werden dann ist ALLES was irgendwie zur Kommunkation in die Hand genommen werden muss weg.
Also Sprechfunk, Meldeempfänger, Telefone, Taschenlampen als Signalgeber und bei sehr enger Auslegung sogar der Sender für das elektrische Garagentor sofern dieser nicht erst auf Privatgrund in die Hand genommen wird.

Das wird ein heilloses Chaos da es viele Ausnahmegenehmigungen geben muss. Funk von Hilfseirichtungen und ärztlicher Bereitschaftsdienst in Privatautos wo dieser noch mit Funkkoffern ausgerüstet wird, Taxi bzw Werksfunk, Fahrschulen bei Motorradschulung, Polizei, usw. Wenn Dein FFW Melder geht und Du nicht auf gut Glück zur Wache fahren willst musst Du rechts ran fahren und den Motor ausmachen BEVOR Du den Piepser quitierst und drauf schaust.
Die schießen mal wieder weit übers Ziel hinaus.
Für cb Funk bin ich dabei mir was zu basteln. Ein Kehlkopfmirkofon mit Sprechtaste am Lenkrad. Derzeit naoch mit gefährlicher gordischer Verdrahtung.....
Man müsste aus einem Motorradfreispecheinrichtung was brauchbares basteln können - knopf im Ohr brauchs ja nicht, kommt nur aufs Mikro an (evtl wenn mal alleine im Wagen ist geht auch VOX wie beim Bordfunk. Geil! Ich sitz dann mit Helm im Auto!!!
Tim
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Hoersturz
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...und hat diesen Thread vor 2379 Tagen gestartet!


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1. Subaru Forester SGS 2.5XT
BeitragVerfasst am: 23.09.2017 17:20:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Timhilux hat folgendes geschrieben:
... "alle Kommunikationsgräte" taucht in jeder Nachricht darüber auf was evtl auf einen Beschluss am Verkehrsgerichtstag zurück geht.

...Eine Umsetzung existiert bisher noch nicht....
Hallo Tim, danke für die Antwort.
Da bin ich schon mal beruhigt. Smile


Timhilux hat folgendes geschrieben:
...Ein Kehlkopfmirkofon mit Sprechtaste am Lenkrad. Derzeit noch mit gefährlicher gordischer Verdrahtung.....
Also "Makramee" für Elektriker rotfl
Freifliegende Verdrahtung ist immer der Anfang von genialen Funktionen. Ja


Grüße
Klaus

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Sprotte
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Status: Offline


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1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 23.09.2017 17:33:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Technisch ist es überhaupt kein Problem ein Funkgerät auch mit einer Art Freisprecheinrichtung zu versehen, bei Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei funkt eh der Beifahrer und zum FME ablesen musst du dann eben anhalten....
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Timhilux
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1. Hilux mit Wohnaufbau
2. King Quad
BeitragVerfasst am: 23.09.2017 17:34:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du hast Recht.
Bei der Anfahrt funkt der Beifahrer....
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Linkshänder
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Mit dabei seit Mitte 2016
Wohnort: LKR Konstanz


BeitragVerfasst am: 25.09.2017 14:54:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Gemäß dieser Änderung, Seite 2...

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-1-17.html

... wird die Benutzung von fest verbauten CB-Funkgeräten noch bis Juni 2020 erlaubt. Also kein Anlass zur Hektik.
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Timhilux
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1. Hilux mit Wohnaufbau
2. King Quad
BeitragVerfasst am: 25.09.2017 19:11:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Danke
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angelone
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1. '17 Jimny Comfort AT
2. '98 Santana Long
BeitragVerfasst am: 26.09.2017 15:42:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Und BOS Funk ist generell kein Problem.
Steht etwas weiter unten im PDF.

Die von uns privat benutzen Baofeng Funkgeräte haben alle eine Voice Aktivierung.
Das funktioniert dann ganz gut als Freisprechfunkgerät ohne PTT

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mfg
Martin
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