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Bin neu hier
Mit dabei seit Mitte 2017 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2503 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.06.2017 23:57:52 Titel: Minihebekran für Pickup |
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Guten Abend Pickup-Community!
Ich hätte dazu mal eine Frage :
so wie im nachfolgendem unten dargestellten Bild möchte ich mir 4 solcher kleinen Hebeanlagen auf die Ladefläche meiner Transporter bauen lassen.
Grund hierfür ist folgender:
Da die ein Teil der Mitarbeiter für das nächste Jahr in Rahmenverträgen / Stadtverträgen arbeiten muss, werden diese Arbeiten (leider) nur noch als 1 Mann Baustelle "abgefrühstückt" werden können.
Hierbei ist es den Männern aber nicht zumutbar, Rüttelplatten von 150-500 KG alleine auf und ab zu laden.
Frage hierzu :
-Sind solche kleinen Kräne überhaupt zulassungsfähig? (anbauen kann man viel, nur ob es auch TÜV bekommt, ist die andere Frage.
-Muss so etwas eingetragen werden?
-Oder ist das alles nur "murks" was dort angeboten wird (wegen Abnahme usw.)
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 19.06.2017 01:00:57 Titel: |
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Das Bild kann man leider nicht sehen.
Wenn die Suchfunktion funktionieren würde, könntest du hier nach ähnlichen Threads suchen, die gibt es hier nämlich schon. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Oberalm - Austria Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Puch 230 G 2. MB300D 3. Kawasaki ZXR750 |
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Verfasst am: 19.06.2017 05:47:07 Titel: |
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Skipper hat folgendes geschrieben: | Das Bild kann man leider nicht sehen.
Wenn die Suchfunktion funktionieren würde, könntest du hier nach ähnlichen Threads suchen, die gibt es hier nämlich schon. |
Frage : Könnte es sein das man das Bild doch sehen kann ?
| _________________ Wenn es bricht - war es zu schwach...
Wenn es nicht bricht - war es zu schwer.... |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 19.06.2017 09:04:06 Titel: |
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Danke! Auch für die Mühe die du dir gemacht hast.
Ich kann das Bild im O-Posting immer noch nicht sehen (trotz verschiedener Browser auf verschiedenen Plattformen), aber nach deinem Screenshot weiss ich definitiv, dass es hier schon mindestens einen anderen Thread gibt, in dem dieses Thema behandelt wird.
@ den Fragesteller: ambesten den/die Anbieter von solchen Geräten direkt kontaktieren, die können dir deine Fragen ganz sicher beantworten. Solche Teile fallen ja bei gewerblichen Einsatz dann auch in den Bereich Arbeitssicherheit/-schutz und müssen entsprechende Zertifizierungen haben. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Oberalm - Austria Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Puch 230 G 2. MB300D 3. Kawasaki ZXR750 |
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Verfasst am: 19.06.2017 10:27:18 Titel: |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 19.06.2017 11:18:23 Titel: |
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Gewerblich kannst Du diese Spielzeugkräne mal eben vergessen...
Es gibt sehr kompakte "echte" Ladekräne, bspw. der Hiab 013. In jedem Fall muss die Konsole zur Verbindung von Kran und Fahrzeugrahmen ordentlich ausgelegt sein, wegen dem Lasteintrag. Für die gängigsten Fahrzeuge gibts Konsolen bei den Krananbietern zu kaufen. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Verschollen
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Verfasst am: 19.06.2017 18:01:43 Titel: |
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Der Kran ist Ladung und somit nicht eintragungspflichtig .Anders sieht es aus wenn du solche Dinger bauen lässt , dann bist du Hersteller und bist für die Kräne zuständig .Diese müssen auch für die BG zulässig sein . Wenn jemand damit ein Unfall hat das ihm eine Rüttelplatte auf den Fuß fällt ,weil ein Fehler am Kran war , wird sich die BG mit dem Hersteller ,der auch die Prüfungen für die Kräne macht sicher unterhalten .Also wenn was kaufen ,somit bist du schon mal aus der Nummer raus .Mfg Jürgen | |
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