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Bei rot geblitzt

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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 09.06.2017 22:11:59    Titel: Re: Bei rot geblitzt
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Skipper hat folgendes geschrieben:
Trooper hat folgendes geschrieben:
Moin

Mal angenommen ein Auto wurde bei Rot geblitzt und war über eine Sekunde drüber. Der Halter gibt an das er es nicht zugibt weil er nicht der Fahrer war und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch weil es wohl ein naher Verwandter war .Das wird so auch angenommen ( Alter ,Foto ) . Wie geht das in der Regel weiter ? Es wird ja mit Fahrtenbuch gedroht - ist das eher die Regel oder die Ausnahme das das durchgesetzt wird ? ist mit weiteren Ermittlungen zu rechnen ?


Das ist überall anders.
Die Cops versuchen gerne, einen vorzuladen um ihn mit dem Foto zu vergleichen. Da muss man nicht drauf reagieren.
Wenn sie Hausbesuch machen, nicht selbst an die Tür gehen, wenn man gefahren ist.

Fahrtenbuchauflage kann per Strafbefehl von der StA angeordnet werden, dagegen kann man Widerspruch einlegen, dann wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Das ist ein Glücksspiel, weil dort im Allgemeinen die unfähigsten Richter dieses Landes sitzen.

Fahrtenführung von den Cops verordnet ist Amtsmissbrauch, Kompetenzüberschreitung und noch das eine und andere mehr. Aber die Berliner Cops scheinen sich ihre Gesetze ja sowieso selbst zu machen.

hast du für deine aussagen auch seriöse quellen, die das belegen, was du hier behauptest? nicht, dass du wieder etwas verwechselst und sich bei der nächsten kontrolle jemand darauf verlässt und es dadurch teuer wird!
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 11.06.2017 16:02:57    Titel:
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Wenn Du Dich auf Aussagen verlässt, die einer hier macht - noch dazu in dem Ton und mit dem Inhalt wie oben - bist Du eh selber schuld. ;)

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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 11.06.2017 18:42:24    Titel:
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na ja, er hätte ausnahmsweise mal positiv punkten können, wenn er seine aussagen hieb- und stichfest untermauert hätte. nach zwei tagen nix, also aussagen (wie so häufig, leider) für die tonne! Nee, oder?
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der präsident
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BeitragVerfasst am: 12.06.2017 12:48:48    Titel: Re: Bei rot geblitzt
 Antworten mit Zitat  

Skipper hat folgendes geschrieben:
Trooper hat folgendes geschrieben:
Moin

Mal angenommen ein Auto wurde bei Rot geblitzt und war über eine Sekunde drüber. Der Halter gibt an das er es nicht zugibt weil er nicht der Fahrer war und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch weil es wohl ein naher Verwandter war .Das wird so auch angenommen ( Alter ,Foto ) . Wie geht das in der Regel weiter ? Es wird ja mit Fahrtenbuch gedroht - ist das eher die Regel oder die Ausnahme das das durchgesetzt wird ? ist mit weiteren Ermittlungen zu rechnen ?


Das ist überall anders.
Die Cops versuchen gerne, einen vorzuladen um ihn mit dem Foto zu vergleichen. Da muss man nicht drauf reagieren.
Wenn sie Hausbesuch machen, nicht selbst an die Tür gehen, wenn man gefahren ist.

Fahrtenbuchauflage kann per Strafbefehl von der StA angeordnet werden, dagegen kann man Widerspruch einlegen, dann wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Das ist ein Glücksspiel, weil dort im Allgemeinen die unfähigsten Richter dieses Landes sitzen.

Fahrtenführung von den Cops verordnet ist Amtsmissbrauch, Kompetenzüberschreitung und noch das eine und andere mehr. Aber die Berliner Cops scheinen sich ihre Gesetze ja sowieso selbst zu machen.



Servus !!

wie wäre es mit :

EINFACH zu dem stehen was man verbockt hat und bezahlen ??

Obskur Hau mich, ich bin der Frühling Obskur

ehrlich sein ist irgendwie cooler als Polizei und richter zum deppen zu machen .
DIE machen nur ihren Job .



gruss ,michi

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Skipper
Stehauf-Wattwurm
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BeitragVerfasst am: 12.06.2017 13:21:26    Titel:
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Der TE hat eine Frage gestellt und ich habe ihm darauf geantwortet, das heisst, ihm Möglichkeiten aufgezeigt.
Wertungsfrei.

Was er dann schliesslich macht ist sein Ding und er entscheidet das so wie er es für richtig hält.

Ich könnte natürlich auch die Moralkeule schwingen um zu zeigen, welch guter Mensch ich bin, aber hilft das dem TE?
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BeitragVerfasst am: 12.06.2017 15:13:22    Titel:
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Sag' mal Schlickskipper ... sorry .. ... surfer ... Mann ... Skipper, mein' ich doch (ist aber auch verwirrend), bist du Jura-Abbrecher, oder so was? Diese bestimmten, aber doch falschen Äußerungen zu juristischen Themen sind ein typisches Verhalten dieser (wachsenden) Bevölkerungsgruppe.

Fahrtenbuchauflage per Strafbefehl ... Zeigst mir den mal? ... und die pöhsen Bullen ... Amtsmißbrauch .... muahahaha ... also ehrlich ...

Ich wollt mich nicht öffentlich dazu äußern, wegen solcher Experten wie dir, die es sowieso besser wissen ... Mannohmann. Bei Rechtsschutzversicherung und Verkehrsverstoß ab zum Rechtsanwalt. Falls keine RSV ... Arsch zusammenkneifen für dieses Mal oder selbst in die Tasche greifen und auf jeden Fall eine RSV abschließen für die Zukunft. Bessere Tipps wirst du einem allgemeinen Forum nicht bekommen.

Wer sich einen Chauffeur leisten kann, soll zu seinen Verkehrsverstößen stehen, die anderen bitte zu mir Grins
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Skipper
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BeitragVerfasst am: 12.06.2017 20:34:06    Titel:
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rotfl
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der präsident
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BeitragVerfasst am: 12.06.2017 22:30:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Skipper hat folgendes geschrieben:
Der TE hat eine Frage gestellt und ich habe ihm darauf geantwortet, das heisst, ihm Möglichkeiten aufgezeigt.
Wertungsfrei.

Was er dann schliesslich macht ist sein Ding und er entscheidet das so wie er es für richtig hält.

Ich könnte natürlich auch die Moralkeule schwingen um zu zeigen, welch guter Mensch ich bin, aber hilft das dem TE?



Servus

Wertfrei ????

Richter und Polizisten anpatzen

Geht echt GAR nicht .

Gruß, michi

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BeitragVerfasst am: 12.06.2017 23:18:06    Titel:
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Wir sinds doch nicht anders gewohnt von ihm. Das ist wie bei nem Dreijährigen, den nimmt man ja auch nicht wirklich ernst...

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 13.06.2017 10:12:52    Titel:
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Wie tief muss man eigentlich sinken, das man sich nach einem Rauswurf noch einmal anmeldet?
Finde das einfach nur peinlich!

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