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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
...und hat diesen Thread vor 2545 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 08.05.2017 13:45:27 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | ...solange die Ware dem Versicherungsnehmer gehört.....
Wenn ich für meinen Nachbarn einen Umzug fahre oder ihm freundlicherweise sonst irgendwas transportiere ist es privat und nicht gewerblich - trotzdem also auch bei Team Wildsau bei der günstigen Versicherung nicht erlaubt. Scheint also solche Verträge tatsächlich zu geben. |
Team-Wildsau hat folgendes geschrieben: | In meiner Versicherung ist der gewerblichen Güterverkehr ausgeschlossenem.
Private Transporte sind erlaubt.
Solange die Ware dem Versicherungsnehmer gehört. |
Ähm ... bei privaten Transporten gibt es keine Papiere wie Lieferschein etc., was soll das heissen? Und die Bezeichnung "Ware" ist gewerblich. Fundiertes Halbwissen? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 08.05.2017 14:18:17 Titel: |
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Im konkreten Beispiel ging es darum, ob er mit dem als Oldtimer versicherten LKW privat für den Nachbarn eine Ladung Mutterboden transportieren darf oder beim Verein für historische Landmaschinen bei der Vorführung alter Erntetechniken den geernteten Mais fahren darf. Beides ist privat, beide Ladungen kann man als Ware bezeichnen und beides wäre laut seinem Versicherungsvertreter nicht erlaubt gewesen. | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
...und hat diesen Thread vor 2545 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 08.05.2017 14:44:31 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Im konkreten Beispiel ging es darum, ob er mit dem als Oldtimer versicherten LKW privat für den Nachbarn eine Ladung Mutterboden transportieren darf oder beim Verein für historische Landmaschinen bei der Vorführung alter Erntetechniken den geernteten Mais fahren darf. Beides ist privat, beide Ladungen kann man als Ware bezeichnen und beides wäre laut seinem Versicherungsvertreter nicht erlaubt gewesen. |
Sorry, aber da stelle ich die Urteilsfähigkeit des Vertreters in Frage, zumal es sich bei den Transportgütern eben nicht um Ware handelt. Kannst ja mal die Definition von Ware nachsehen - die hat mit Handel und Kommerz zu tun. Eben das fällt in dem Fall weg. | |
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His Highness Lord Crash
Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Blaubeuren/Ulm Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Audi RS6 2. Sprinter 4x4 313CDI 3. Suzuki Wagon R 4. Kreidler F-Kart 5. Jawa 50 Typ 20 6. Microtrac 7. Mini MAZ537 8. Ural 4320 9. Belarus EO2621 |
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Verfasst am: 09.05.2017 22:12:42 Titel: |
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Schlicki hat nen neuen Account?
Muss man hier wirklich um das Wort Ware streiten?
Ansonsten sehr interessant, ich mache ja gerade Ce... | _________________ www.fzt-gepraegs.de |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 09.05.2017 22:19:48 Titel: |
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Steinbruchsoldat hat folgendes geschrieben: | Schlicki hat nen neuen Account?
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Der Gedanke kam mir bei dem Herrn auch schon... | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
...und hat diesen Thread vor 2545 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 10.05.2017 12:28:05 Titel: |
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Steinbruchsoldat hat folgendes geschrieben: |
Muss man hier wirklich um das Wort Ware streiten?
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Hast du eine Ahnung worüber Versicherungen gerne streiten? | |
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His Highness Lord Crash
Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Blaubeuren/Ulm Status: Urlaub
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Verfasst am: 10.05.2017 20:13:55 Titel: |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 10.05.2017 20:36:34 Titel: |
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Mal im Ernst:
Wenn mir ein Baustoffhändler eine Palette Zement verkauft ist das Ware.
Wenn ich damit als Privatmensch beim Baustoffhändler vom Hof fahre.....ist das dann tatsächlich keine Ware mehr? | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
...und hat diesen Thread vor 2545 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 10.05.2017 22:54:48 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Mal im Ernst:
Wenn mir ein Baustoffhändler eine Palette Zement verkauft ist das Ware.
Wenn ich damit als Privatmensch beim Baustoffhändler vom Hof fahre.....ist das dann tatsächlich keine Ware mehr? |
Natürlich ist das Ware, denn du hast sie ja gekauft.
Ist ein schwieriges Konzept, ich weiss.
Das Gegenbeispiel (vielleicht ist das einfacher verständlich): dein Nachbar reisst seine Garage ab und eine Menge Ziegelsteine sind wiederverwendbar. Du siehst die und fragst deinen Nachbarn was er damit macht. Er sagt dir dass du den Ramsch gerne haben kannst, wenn die sie ihm heute noch vom Hof holst. Weil er den Krempel nämlich sonst als Bauschutt entsorgen und für dessen Transport einen gewerblichen Fuhrunternehmer bezahlen müsste.
Du aber bekommst den Kram geschenkt - und damit ist das keine Ware (mehr).
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 10.05.2017 23:17:26 Titel: |
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"Natürlich ist das Ware, denn du hast sie ja gekauft.
Ist ein schwieriges Konzept, ich weiss."
In der Tat. Ich halte mich für einigermaßen intelligent, aber dafür scheint es nicht auszureichen.....
Heißt das, wenn ich mein Fahrzeug für die ausschliesslich private Nutzung versichert habe, darf ich meinen Zement (Ware - immer gewerblich) für private Verwendung bei mir zuhause nicht selbst im Baustoffhandel abholen?
Müsste ich demnach für einen solchen Fall das ausschliesslich privat genutze Fahrzeug dann doch für gewerbliche Nutzung versichern?
Wäre es dann nicht doch richtig, was mir mein Bekannter mit dem Hanomag erzählt hat? | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
...und hat diesen Thread vor 2545 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 11.05.2017 00:15:23 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | "Natürlich ist das Ware, denn du hast sie ja gekauft.
Ist ein schwieriges Konzept, ich weiss."
In der Tat. Ich halte mich für einigermaßen intelligent, aber dafür scheint es nicht auszureichen.....
Heißt das, wenn ich mein Fahrzeug für die ausschliesslich private Nutzung versichert habe, darf ich meinen Zement (Ware - immer gewerblich) für private Verwendung bei mir zuhause nicht selbst im Baustoffhandel abholen?
Müsste ich demnach für einen solchen Fall das ausschliesslich privat genutze Fahrzeug dann doch für gewerbliche Nutzung versichern?
Wäre es dann nicht doch richtig, was mir mein Bekannter mit dem Hanomag erzählt hat? |
Touché.
Mit deinem Beispiel hast du eine Ausnahme im Bereich Warentransport aufgezeigt - den Eigenbedarf.
Nachdem du das aber weisst und es auch zeigst, kannst du diese Ausnahme für den Eigenbedarf garantiert sehr viel besser erklären als ich.
Und gleichzeitig die falsche Beurteilung des Versicherungsvertreters deutlich demonstrieren. | |
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Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus
Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 11.05.2017 07:21:07 Titel: |
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Skipper hat folgendes geschrieben: |
Hast du eine Ahnung worüber Versicherungen gerne streiten? |
Nö. Erzähl mal. | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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