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Bullbar für kleines Geld zu verkaufen


 
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stobi_de
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...und hat diesen Thread vor 2553 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 30.04.2017 08:50:52    Titel: Bullbar für kleines Geld zu verkaufen
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Da ich keine Möglichkeit finde, hierzulande die Bullbar am Y60 eintragen zu lassen, verkaufe ich das Ding.
Es gibt eine ABE dazu.
Das Ding sieht fast so aus wie der von Scheeren Offroad, ist neuwertig ohne Spuren. Der Hersteller ist die "Designer GmbH", gibt es aber scheinbar heute nicht mehr.

Preis: 70 Euro und nur an Selbstabholer in Gummersbach.
Frank

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Der_Dicke82
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BeitragVerfasst am: 30.04.2017 14:14:14    Titel:
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hast du ein Foto?

Gruß, Stefan
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stobi_de
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BeitragVerfasst am: 30.04.2017 15:52:37    Titel:
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flobsy
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BeitragVerfasst am: 30.04.2017 18:14:35    Titel:
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Hallo, laut unserem TÜV-Gutachter in Bremen reicht die ABE aus, muss nur mitgeführt werden. Ist wohl so eine Art
Bestandsschutz bei älteren Fahrzeugen.

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Gruß
Martin
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 01.05.2017 22:38:53    Titel:
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Teile mit ABE müssen sowieso nicht engetragen werden.
Frontschutzbügel mit Gutachten,können bei Fahrzeugen bis Erstzulassung Juni 2008 eingetragen werden.
Wenn du den behalten möchtest sag ich dir wie.

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stobi_de
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BeitragVerfasst am: 02.05.2017 07:35:19    Titel:
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Also ich war beim TÜV und bei der Dekra in Gummersbach.
Tüv hat Aufstand gemacht, Dekra hat nur gesagt: geht nicht. Das Ding muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wenn bis 2007 nix drin stand, kann es nicht mehr eingetragen werden. Das das Fahrzeug 25 Jahre alt ist, spielt keine Rolle.

Bin aber ganz Ohr, wenn Du da was anderes weist!!!!

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stobi_de
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BeitragVerfasst am: 04.05.2017 18:25:30    Titel:
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So, war beim GTÜ und beim TÜV (hier ein netter und scheinbar kompetenter Mann)
Eintragung geht definitiv nicht, auch nicht als Seilwindenträger.
Das, was ich als ABE bezeichnete, ist ein TEILEGUTACHTEN von Ano Donini 1993. Daran scheitert die Sache schon im Ansatz bei der GTÜ. Alte Teilegutachten sind wohl seit 1995 grundsätzlich nicht mehr gültig.

Der TÜV-Mann meinte: schraubs einfach an und bau keinen Unfall. Vorm nächsten TÜV dann wieder ab. Dann seh ich es ja nicht.


Damit steht das Ding also definitiv zum Verkauf. Ich denke 70 Euro sind nicht zu viel. Wer es allerdings geschenkt haben will, der...der... also der....bekommt es geschenkt.

Frank

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rootoot
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1. Vito 2011, Freelander 2009
BeitragVerfasst am: 04.05.2017 19:48:03    Titel:
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bräuchte noch nen Bugkorb für mein Boot...hmmm...zum Glück ist Gummersbach weit weg und ich komme nicht auf dumme Gedanken...

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BeitragVerfasst am: 04.05.2017 20:04:42    Titel:
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stobi_de hat folgendes geschrieben:
Alte Teilegutachten sind wohl seit 1995 grundsätzlich nicht mehr gültig.



Oh,da werde ich morgen mal nachfragen.
Außerdem gelten für ein KFZ immer die Vorschriften,
die zum Tag seiner Erstzulassung bestanden haben.

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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 05.05.2017 05:55:40    Titel:
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Wenn das Fahrzeug und der Rammschutz vor 2007 hergestellt wurde, ist eine Eintragung möglich.
Nur leider gibt es kaum noch Prüfer mit Eier!

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.05.2017 10:11:50    Titel:
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Es gibt sogar entsprechende Arbeitsanweisungen,
die solche Eintragungen ermöglichen sollen.
Da steht dann auch drin,dass der Stichtag der 1.Juni 2008 ist,
weil die EU-Rili vorher nicht in der STVZO Berücksichtigung fand.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 05.05.2017 12:31:40    Titel:
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Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Nur leider gibt es kaum noch Prüfer mit Eier!


Ich korrigiere etwas: es gibt immer weniger Prüfer mit "Eiern", und immer mehr Kunden die sich vom TÜV jeden Scheiss erzählen lassen und das so hinnehmen.

Auch an nagelneue Fahrzeuge kann man noch Kuhfänger anbauen, das haben wir lang und breit diskutiert. Man muss nur wissen wie, und gegebenenfalls der zuständigen Prüforganisation juristisch auf die Pelle rücken.

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BeitragVerfasst am: 05.05.2017 14:58:25    Titel:
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Bei der GTÜ-Zentrale weiß man nichts von einem Ablaufdatum für Teilegutachten.
Fahr zu einer anderen Station,die haben dich verarscht.

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