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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Status: Verschollen
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Verfasst am: 06.04.2017 15:28:24 Titel: |
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Zitat: | Wenn 0 - 1 mm Restprofil zwei Jahre halten, wieviele Jahre hat es dann gebraucht, um die vorherigen sieben Millimeter abzufahren?
Und warum walkt ein Reifen mit 0 - 1 mm Restprofil mehr als einer mit z.B. 3 oder 5 mm? |
@Skipper: Ich weiß schon, du willst mich nicht verstehen... :-)
Ich habe mit etwas anderen Worten gesagt: Wenn innerhalb von 2 Jahren 7 mm eines Reifens abgefahren wurden, dann hat eben auch die Karkasse innerhalb dieser 2 Jahre schon die Walkarbeit ihres ganzen Reifenlebens geleistet. Ergo erschöpft, ergo anfällig.
Und ich will damit sagen, dass ich mir sehr gut vorstellen kann, dass ein Richter nach einem durch Reifenplatzer verursachten Unfall mit Personenschaden auch die Überalterung des Reifens als Kriterium für eine Haftbarkeit/Strafbarkeit des Halters oder Fahrers heranzieht, selbst wenn das Profil noch über dem Limit lag. Im vorliegenden Fall brauchte er diesen Aspekt nicht mehr zu prüfen, weil die Verkehrsuntauglichkeit schon durch die Profilunterschreitung (und offenbar noch weitere Umstände) erwiesen war.
Um diesen Aspekt geht es mir schon die ganze Zeit: Dass man sich mit alten Reifen nicht nur einem Risiko im Verkehr aussetzt, sondern u.U. auch dem Risiko einer schärferen rechtlichen Würdigung. Und insofern eine Parallele zu ziehen ist zu dem eingangs geschilderten Fall. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Status: Verschollen
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Verfasst am: 06.04.2017 15:36:25 Titel: |
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Zitat: | Wenn das Restprofil dünner und dünner wird, kommt irgendwann der Punkt an dem sich die Lauffläche sehr schnell und sehr großflächig ablöst. Und nackte Karkasse auf Straße lässt sich nicht viel Zeit bis zum Zerleger...
Laufflächenablöser hast du immer irgendwann - durch Walkbewegungen - und ein abgefahrener Reifen hatte entsprechend viele Walkbewegungen. Umso weniger Profil, umso mehr belastet das Walken auch die Verbindung Lauffläche zu Untergewebe... |
Jepp - na Gott sei Dank. Oder, vielmehr: Matthias sei Dank für diese Erklärung. | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 06.04.2017 16:14:45 Titel: |
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kleisterfahrer hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Wenn 0 - 1 mm Restprofil zwei Jahre halten, wieviele Jahre hat es dann gebraucht, um die vorherigen sieben Millimeter abzufahren?
Und warum walkt ein Reifen mit 0 - 1 mm Restprofil mehr als einer mit z.B. 3 oder 5 mm? |
@Skipper: Ich weiß schon, du willst mich nicht verstehen... :-)
Ich habe mit etwas anderen Worten gesagt: Wenn innerhalb von 2 Jahren 7 mm eines Reifens abgefahren wurden, dann hat eben auch die Karkasse innerhalb dieser 2 Jahre schon die Walkarbeit ihres ganzen Reifenlebens geleistet. Ergo erschöpft, ergo anfällig.
Und ich will damit sagen, dass ich mir sehr gut vorstellen kann, dass ein Richter nach einem durch Reifenplatzer verursachten Unfall mit Personenschaden auch die Überalterung des Reifens als Kriterium für eine Haftbarkeit/Strafbarkeit des Halters oder Fahrers heranzieht, selbst wenn das Profil noch über dem Limit lag. Im vorliegenden Fall brauchte er diesen Aspekt nicht mehr zu prüfen, weil die Verkehrsuntauglichkeit schon durch die Profilunterschreitung (und offenbar noch weitere Umstände) erwiesen war.
Um diesen Aspekt geht es mir schon die ganze Zeit: Dass man sich mit alten Reifen nicht nur einem Risiko im Verkehr aussetzt, sondern u.U. auch dem Risiko einer schärferen rechtlichen Würdigung. Und insofern eine Parallele zu ziehen ist zu dem eingangs geschilderten Fall. |
Ich habe es ehrlich versucht ... dich zu verstehen.
Und du gehst davon aus, dass ein Amtsrichter mit Sachkenntnis belastet ist. Deine Klammer ist im übrigen Mutmassung und nichts offenbares. Und die Urteilsfindung von Amtsgerichten ist ... nunja, oftmals erstaunlich. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Status: Verschollen
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Verfasst am: 06.04.2017 17:47:01 Titel: |
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Zitat: | Deine Klammer ist im übrigen Mutmassung und nichts offenbares |
Die Klammer bezog sich auf die weiter oben verlinkten weiteren Infos.
Ja, ich unterstelle auch Amtsrichtern Sachkenntnis oder den grundsätzlichen Willen, sich solche anzueignen. Ich halte auch diese Entscheidung für sachgerecht, wiewohl sie wahrscheinlich in die Berufung gehen wird. Es ist ja nicht so, das Amtsrichter diejenigen Juristen wären, die zu blöde waren, sich weiter hochzuarbeiten. Dass Urteile - nicht nur von Amtsrichtern - gelegentlich mindestens aus Laiensicht schräg daher kommen, steht auf einem anderen Blatt. Nicht alle Prozesse haben einen solch tragischen Hintergrund wie der hier und vertragen deshalb auch manchmal andere Töne, wenn man sieht, worüber alles gestritten wird.
Dabei habe ich überhaupt keine besondere Hochachtung vor Juristen und weiß um ihre Fehlbarkeit.
Bin selber einer.
So, und jetzt ist der Käse hier für mich gegessen, Grüßle in die Runde... | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 06.04.2017 17:57:22 Titel: |
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kleisterfahrer hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Deine Klammer ist im übrigen Mutmassung und nichts offenbares |
Die Klammer bezog sich auf die weiter oben verlinkten weiteren Infos.
Ja, ich unterstelle auch Amtsrichtern Sachkenntnis oder den grundsätzlichen Willen, sich solche anzueignen. Ich halte auch diese Entscheidung für sachgerecht, wiewohl sie wahrscheinlich in die Berufung gehen wird. Es ist ja nicht so, das Amtsrichter diejenigen Juristen wären, die zu blöde waren, sich weiter hochzuarbeiten. Dass Urteile - nicht nur von Amtsrichtern - gelegentlich mindestens aus Laiensicht schräg daher kommen, steht auf einem anderen Blatt. Nicht alle Prozesse haben einen solch tragischen Hintergrund wie der hier und vertragen deshalb auch manchmal andere Töne, wenn man sieht, worüber alles gestritten wird.
Dabei habe ich überhaupt keine besondere Hochachtung vor Juristen und weiß um ihre Fehlbarkeit.
Bin selber einer.
So, und jetzt ist der Käse hier für mich gegessen, Grüßle in die Runde... |
Schön gerade darüber mit jemand vom Fach diskutieren zu können.
Das Urteil in diesem Fall ist in Ordnung, keine Frage. Aber darum ging es mir zumindest gar nicht.
Meiner Meinung nach ist deine Unterstellung idealistisch und damit illusorisch. Warum?
Weil Amtsrichter in derart vielen Bereichen des Lebens entscheiden müssen, dass Sachkenntnis in den Themen gar nicht möglich sein kann. Die haben schon mit ihrer Juristerei genug am Hals.
Ob sie dann den Willen haben, zumindest gesunden Menschenverstand einzusetzen und ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen ist eine andere Sache.
Dass juristische Laien viele Entscheidung nicht nachvollziehen können ist klar.
Tja, die Fehlbarkeit von Menschen ... | |
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