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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.11.2016 08:31:42    Titel:
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quadfahrer hat folgendes geschrieben:
xenon hat folgendes geschrieben:

Hier geht es um das 1,4-fache des zGG als Mindestzuglast für Zugmaschinen und um die Sitzplätze für Personentransport.

haben einige atv's auch nicht, sondern wenger zuglast eingetragen. scheint wirklich im ermessensspielraum des tüvers zu liegen. atv's haben allerdings geringere z.g.g.


Und? - meine Omma auf Hawai hat ne Harley als Omnibus zugelassen, ist genauso zielführend.

Diskutiert mal schön weiter über Quads und die 3,5t Grenze und wir schaun dann mal was dabei im Ergebnis für das Objekt der Begierde rauskommt.

Viel Erfolg!
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firefish
Bin neu hier
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Mit dabei seit Anfang 2008
Wohnort: Radbruch
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2682 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Ford Excursion 6,8l V10 Triton "
2. Eddie Bauer"
BeitragVerfasst am: 25.11.2016 11:37:49    Titel:
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Ich habe mich schon mit dem Zollamt auseinandergesetzt, von denen bekam ich die ganz klare Ansage:
Zitat...wir können das so nicht entscheiden...aber eine zugmaschine ist immer Last abhängig besteuert, ein LKW kann das nicht sein, da das Fahrzeug ja mehr als drei Sitzplätze hat. ....Sie haben aber die Möglichkeit, gegen den Steuerbescheid Widerspruch einzulegen....Darum muss es ein PKW sein....Rückfrage von mir, und was ist mit dem zGG??? das hat nichts zu sagen....

Ich glaube ich stehe im Wald....

Es bleibt wohl nichts anderes, als das Fahrzeug mit einer Druckluftbeschaffungsanlage und vielleicht noch einer Hydraulikanlage auszurüsten.

....oder nicht kaufen und einen eine Nummer kleiner wählen...kommt letztendlich auf das Gleiche unterm Strich heraus....

Herzlichen Dank..für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.

_________________
Zuerst schließen wir die Augen, dann sehen wir weiter....
(geklaut im Dodge-Forum)
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firefish
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...und hat diesen Thread vor 2682 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Ford Excursion 6,8l V10 Triton "
2. Eddie Bauer"
BeitragVerfasst am: 25.11.2016 11:49:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich habe mich schon mit dem Zollamt auseinandergesetzt, von denen bekam ich die ganz klare Ansage:
Zitat...wir können das so nicht entscheiden...aber eine zugmaschine ist immer Last abhängig besteuert, ein LKW kann das nicht sein, da das Fahrzeug ja mehr als drei Sitzplätze hat. ....Sie haben aber die Möglichkeit, gegen den Steuerbescheid Widerspruch einzulegen....Darum muss es ein PKW sein....Rückfrage von mir, und was ist mit dem zGG??? das hat nichts zu sagen....

Ich glaube ich stehe im Wald....

Es bleibt wohl nichts anderes, als das Fahrzeug mit einer Druckluftbeschaffungsanlage und vielleicht noch einer Hydraulikanlage auszurüsten.

....oder nicht kaufen und einen eine Nummer kleiner wählen...kommt letztendlich auf das Gleiche unterm Strich heraus....

Herzlichen Dank..für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.

_________________
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.11.2016 11:54:10    Titel:
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Moins

Bockmist, was die von Deinem ZA da sagen. Wie ist das denn mit den DoKa-12-Tonnern oder so (wobei es DoKas auch schon bei den kleinen U-Mogs gibt und selbst bei 3,5-Tonnern)? Wie ist das denn mit den Schausteller-Zugmaschinen? Die haben alle mehr als drei Sitzplätze ...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.11.2016 11:58:08    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Moins

Wie ist das denn mit den Schausteller-Zugmaschinen? Die haben alle mehr als drei Sitzplätze ...


und ein grünes Kennzeichen?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.11.2016 12:03:08    Titel:
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Meistens.
Du meinst, für Schausteller gelten Sonderregelungen?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.11.2016 12:11:16    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Meistens.
Du meinst, für Schausteller gelten Sonderregelungen?


Nein, ich weiß es. Smile

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von
...
8.
a)
Zugmaschinen, solange sie ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden,
b)
Wohnwagen und Wohnmobile jeweils mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 Kilogramm und Packwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 500 Kilogramm im Gewerbe nach Schaustellerart, solange sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen;

und dazu 70 StvZO + Erlasse und Erläuterungen
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.11.2016 12:34:24    Titel:
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Ok, danke. Manchmal kann man hier ja doch noch was lernen. Smile

Bleiben die anderen von mir genannten Versionen.
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muzmuzadi
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1. SUZUKI SAMURAI
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3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 25.11.2016 14:01:09    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Wie ist das denn mit den Schausteller-Zugmaschinen? .

Die haben grünes Nummernschild und sind steuerfrei.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 25.11.2016 16:21:42    Titel:
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Um was geht es jetzt um Steuern sparen oder um Zugmaschine/Anhängelast?

Mit der Steuer ist ganz klar, die Geschichte Pkw/Lkw ist nur aktuell bis 3,5 To, im ehemaligen §2a steht "Klasse N1" das sind LKW Bis 3,5 TO.

Für entsprechende Anhängelasten über 3,5 To, bis da ist eine Auflaufbremse zugelassen, ist immer eine durchgehende Bremse notwendig ob Lkw oder zugmaschine, beim Lkw ist dann Standardmässig beim 1,5 fachen der zugelassenen Gesamtmasse Schluss bei der zugmaschine geht da mehr. Natürlich trägt einem das Keiner wegen den schönen blauen Augen ein.

Kommunikation mit Behörden sollte in solchen Fällen schriftlich erfolgen, und in Sachen Kfz-Steuer ist das Zollamt nicht zuständig, Zollämter sind als Kontaktstellen für Schwerbehinderte, und zum kassieren von Rückstanden die beim Zulassungsverfahren bekannt werden, für die Festsetzung sind Die Hauptzollämter zuständig, das Aktuelle für den TE wurde schon gepostet.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 25.11.2016 22:50:41    Titel:
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firefish hat folgendes geschrieben:

Reicht es dann, wenn auf dem Pick Up eine Sattelplatte montiert ist???
Oder...
Muss ich eine Druckluftanlage nachrüsten, damit ich auch luftgerbremste Anhänger ziehen kann??? alte, und kleine Schlepper haben ja auch keine Druckluft.


Dass ein LOF eine Sattelplatte hat wäre mir neu.
Das zGg wird von der Anhängelast heruntergerechnet.
Bei 3,5t sind das dann 2,5t zGg.
Für höhere Anhängelasten benötigst du eine Freigabe des Herstellers.
Die Auskunft deiner Zollbehörde ist mit Vorsicht zu genießen,
es gibt da auch schon wieder anderslautende Urteile.
Übrigens gehen auch 8t Anhängelast mit Auflaufbremse:

"(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als

8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,

3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt."

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php

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BeitragVerfasst am: 08.12.2016 11:38:57    Titel:
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und es geht mit 5 Sitzen.
Güße ay
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BeitragVerfasst am: 08.12.2016 12:04:30    Titel:
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Ja klar geht das.
Je nach Zollamt kommt ein lustiger Bescheid ins Haus.

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BeitragVerfasst am: 08.12.2016 12:15:46    Titel:
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Ja wie bei einem LKW 173.€
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