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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3067 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Dodge Ram 1500 |
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Verfasst am: 27.11.2015 13:41:15 Titel: Scheinwerfertausch gegen Nachbau |
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Ansprechpartner deluxe
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD |
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Verfasst am: 27.11.2015 14:19:12 Titel: |
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Achtung! "Mit und DOT" - das klingt fragwürdig...
Eine DOT-Kennzeichnug und GLEICHZEITIG eine E-Kennzeichnung (wie für den legalen Betrieb in Deutschland nötig) schließen sich bei Scheinwerfern so gut wie aus. Beides macht jedoch eine unnötig...
Wenn Dir der legale Einsatz wichtig ist in Deutschland, würde ich mir vom Verkäufer bestätigen lassen, das ein E-Prüfzeichen drauf ist.
Andererseits: spätestens nach dem Einbau der Xenon-Brenner ist das Thema "Legalität" dann eh wieder durch
Bitte nicht als Gemecker sehen, nur ein gut gemeinter Hinweis. | _________________ Peter Hochsieder | Nakatanenga 4x4-Equipment | Inhaber: Peter Hochsieder
| www.dachzelt24.de | www.nakatanenga.de | www.komischername.de | www.quickfist.de | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3067 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Dodge Ram 1500 |
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Verfasst am: 27.11.2015 15:15:19 Titel: |
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Nakatanenga hat folgendes geschrieben: | Achtung! "Mit und DOT" - das klingt fragwürdig...
Eine DOT-Kennzeichnug und GLEICHZEITIG eine E-Kennzeichnung (wie für den legalen Betrieb in Deutschland nötig) schließen sich bei Scheinwerfern so gut wie aus. Beides macht jedoch eine unnötig...
Wenn Dir der legale Einsatz wichtig ist in Deutschland, würde ich mir vom Verkäufer bestätigen lassen, das ein E-Prüfzeichen drauf ist.
Andererseits: spätestens nach dem Einbau der Xenon-Brenner ist das Thema "Legalität" dann eh wieder durch
Bitte nicht als Gemecker sehen, nur ein gut gemeinter Hinweis. |
Danke dir, sehe es absolut nicht als Gemecker! Bin froh um jeden Rat.
Die Xenon-Brenner haben aber laut Anbieter ein E4-Prüfzeichen und er wirbt mit legalem Einsatz im Straßenverkehr... Versteh das dann nicht ganz. Ist hier Betrug im Spiel?
Danke und Gruß,
Christoph | |
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Verfasst am: 27.11.2015 15:23:25 Titel: |
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Xenon-Scheinwerfer benötigen zum einen eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
Und zusätzlich muß "das Ganze" typgeprüft sein.
Es ist nicht unmöglich, sowas nachzurüsten, aber sehr teuer.
Für den RAM ist mir keine legale Lösung bekannt, um auf Xenon oder LED umzurüsten, falls es da was gibt, lerne ich gerne dazu - habe regelmäßig Anfrage danach.
Meine aktuelle Empfehlung für RAM Fahrer: möglichst helle, legale Birnen (Osram NightBreaker Unlimited) und legale LED Fernscheinwerfer.
"Ein" E-Prüfzeichen sagt noch nix, viele Dinge haben zum Beispiel ein ECE R10 Prüfzeichen für elektromagnetische Verträglichkeit - das muß noch nicht bedeuten, das man sie legal nutzen darf. "E 4" heißt erstmal nur, das das E-Prüfzeichen (wofür auch immer) in Holland erteilt wurde. Aber selbst wenn der BRenner ein E-Prüfzeichen als Leuchtmittel hat, s.o. - braucht es da bei Xenon eben noch mehr... | _________________ Peter Hochsieder | Nakatanenga 4x4-Equipment | Inhaber: Peter Hochsieder
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Verfasst am: 27.11.2015 15:36:28 Titel: |
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"Legale LED Fernscheinwerfer"? Verstehst du darunter mit dem Fernlicht gekoppelt?
Hast du da was im Angebot?
Danke und Gruß,
Christoph | |
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