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Gebrauchten Geländewagen / Auto in Italien kaufen
Welche Formalitäten sind zu beachten ??


 
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UMI
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Mit dabei seit Anfang 2011
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4129 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 07.01.2013 23:22:35    Titel: Gebrauchten Geländewagen / Auto in Italien kaufen
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Hallo,

worauf ist zu achten, wenn ich einen gebrauchten Wagen in Italien kaufe ?
MAcht es einen Unterschied, ob ich beim Händler kaufe oder bei Privat ?
Ich meine nicht den Zustand, sondern eher welche Dokumente für eine spätere Zulassung in D wichtig sind. Dass hier in D eine Vollabnahme / TÜV zu machen ist, weiß ich.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Andreas
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M38A1
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BeitragVerfasst am: 08.01.2013 00:01:08    Titel: ce und mwst
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Hi Andreas,

achte bitte bei Händlern auf die Märchensteuer ... sonst kannst Du Zuhause eine 19% Überraschung erleben.

Bei neueren Fahrzeugen sollte / muss eine CE Bescheinigung dabei sein.

Zoll usw. ist kein Thema.

Grüssle Micha
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Makrele
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1. 84er Toyota Hilux 4WD
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4. ...und die beszere Hälfte fährt Subaru Legacy
BeitragVerfasst am: 08.01.2013 16:02:58    Titel:
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Wichtig ist vor allem,das eventuelle Umbauten und/oder Anbauteile genehmigt bzw. in den ausländischen Papieren eingetragen wurden.
Bei Überführung aus eigener Kraft bitte bedenken,keine Kurzzeitkennzeichen!

Gruß Christian Winke Winke

_________________
Luxige Grüße!

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SAR1207
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Mit dabei seit Anfang 2010
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 08.01.2013 20:59:56    Titel:
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BlackDeath hat folgendes geschrieben:
...
Bei Überführung aus eigener Kraft bitte bedenken,keine Kurzzeitkennzeichen!

Gruß Christian Winke Winke


So nicht ganz richtig.
Deutsche Überführungskennzeichen (zB das mit den rot unterlegten Ablaufdatum) dürfen nicht für den Import genutzt werden.
Er bräuchte dann das italienische Pendant.
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M38A1
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Wohnort: Eriskirch


BeitragVerfasst am: 08.01.2013 21:51:42    Titel:
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Ähm, nicht verwechseln ...

Es gibt Kurzzeitkennzeichen die maximal 5 Tage gelten. Die sind eigentlich nur im ausstellenden EU-Land gültig - werden aber in allen EU-Ländern und der Schweiz toleriert. Das Problem bei diesem Kennzeichen ist die Versicherung. Wer also so ein Kennzeichen für die Überführung aus einem anderen Land nutzen will muss sich die Gültigkeit der Versicherung für dieses Land schriftlich bestätigen lassen.
Meistens tun die Zulassungsstellen aber auch noch bisschen Dumm wenn's ums Ausland geht ...

Diese Auskunft ist vom Deutschen Zoll in Bietingen.

In dem Land in dem man das Fahrzeug kauft kann man sich ein Zollkennzeichen ausstellen lassen. Das geht in der Regeln dann, wenn TÜV oder MFK neu sind oder eine Werkstatt den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs bestätigt.
Dieses Kennzeichen gilt bis zu 3 Monate, ist inklusive Versicherung und kann in der EU und Schweiz beliebig verwendet werden - also auch für mehrfachen Grenzübertritt und zum TÜV. Kostet z.B. in der Schweiz ca. 190 Franken. Durch die lange Laufzeit aber nicht ungeschickt - man fährt nach Hause, richtet in Ruhe das Fahrzeug, macht ausgiebige Probefahrten und geht dann zum TÜV ... ist doch cool !

Das habe ich selbst schon gemacht mit einem Mowag aus der Schweiz.

Grüssle Micha
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UMI
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Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4129 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.01.2013 22:54:05    Titel:
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HAllo,

vielen Dank für Eure rege Diskussion.
Meine Erfahrung zu den Kennzeichen: bei einer Nachfrage bei mir auf der Zulasssungstelle wurde mir ausdrücklich nur für Fahren in D geraten. Ist wohl überall unterschiedlich.
Ich spekuliere mit einem älteren Geländewagen / Oldtimer, den ich sowieso nicht per Achse überführen werde. Also aufladen.
Italien deshalb, da ich im äußersten Süden wohne und der Weg nach Italien für mich nicht weiter ist als wenn ich durch halb Deutschland fahre.
Nochmal zu den Dokumenten: Welche "Zettel" mussen bei so einem Wagen vorhanden sein ?

Andreas
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M38A1
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Wohnort: Eriskirch


BeitragVerfasst am: 08.01.2013 23:48:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Welche "Zettel" mussen bei so einem Wagen vorhanden sein ?


Locker gesagt gar keine - ein Kaufvertrag genügt. Natürlich vereinfacht aber alles was Du hast den Prozess der Zulassung und des TÜV ... also nimm was Du kriegen kannst (Technische Daten, Handbuch, Rep. Manual, Fahrzeugschein und Brief, letzter TÜv usw.) ... und wenn das Fahrzeug gut ist und überhaupt keine Papiere hat dann nimm das ... bei einem Oldi können alle Papiere in D neu ausgestellt werden - genau wie Typenschilder und Fahrgestellnummer.

Das Abraten der Zulassungsstelle war genau das was ich beschrieben hatte. Ohne zusätzliche Bestätigung gilt die Versicherung nur in D also logischerweise ist dann vom Ausland abzuraten.

Was verstehst Du unter "äußersten Süden" ? geht's noch südlicher als am Bodensee ? Eventuell wohnen wir nicht weit auseinander ... kannst Dich gerne auch per Mail oder telefonisch melden wenn ich Dir was helfen kann ...

Grüssle Micha
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lord_chaotica
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BeitragVerfasst am: 11.02.2013 20:38:03    Titel:
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Was eventuell auch lohnenswert sein könnte, ist ein Unbedenklichkeitsgutachten vom Kraftfahrtbundesamt
für den Wagen zu beantragen, bevor du ihn kaufst. Einfach die Fahrzeug-Id vom verkäufer geben lassen.
Dann weisst du schon mal, ob der Wagen bei Interpol als gestohlen gemeldet ist.
Der Tipp wurde mir vom Zoll gegeben, als ich meinen Wagen aus der Schweiz importiert habe.

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