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SafariTecPeter
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1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 17.02.2017 09:31:21    Titel:
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Nightwolve hat folgendes geschrieben:

Natürlich ist eine T24 ein anderes Kaliber Ätsch

Die ist allerdings nicht straßenzugelassen - da ich viel im Dunkeln auf Landstraßen unterwegs bin war das schon ein Kriterium.


Meine nächste grosse Lazer wird warscheinlich die Triple R28. Allerdings scheint dieses Projekt grade etwas abzurücken traurig
Ich habe mich auch schon negativ zur T34 geaussert, so ist es nicht.

Mit Stassenzulassung wäre ja diese eine Option
http://www.genesis-tracks.de/products_in.asp?cat_id=1005&cat_name=&prod_id=1844&prod_name=Lazer_Lamps_Triple-R_1000_PL&langid=2

Wer auf der Adventure Northside im SpätHerbst war, durfte ja allerdings "mitlerleben" wie penetrant die Dinger sind.....sogar am Hellichten Tage Hau mich, ich bin der Frühling
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Nightwolve
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BeitragVerfasst am: 17.02.2017 09:39:27    Titel:
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Die sind mir auch schon "positiv aufgefallen" Love it Supi

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Skipper
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BeitragVerfasst am: 17.02.2017 10:23:37    Titel:
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Ist ja alles ganz nett mit den Lichtorgeln auf den Autos und sieht ja auch irrsinnig cool aus, und mag im Gelände vielleicht sogar seinen Nutzen haben (wenn man denn verrückt genug ist, nachts im Gelände unterwegs zu sein), aber welchen Sinn hat so eine Lichtkanone auf Landstrassen oder generell im öffentlichen Strassenverkehr, wenn man beim Abblenden buchstäblich in ein schwarzes Loch fällt und durch den Helligkeitsunterschied dann so gut wie nichts mehr sieht?
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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 17.02.2017 10:26:18    Titel:
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Skipper hat folgendes geschrieben:

Abgedeckte Scheinwerfer gelten als nicht vorhanden.


Und das steht genau wo?

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Nightwolve
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BeitragVerfasst am: 17.02.2017 11:18:03    Titel:
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Skipper hat folgendes geschrieben:
Ist ja alles ganz nett mit den Lichtorgeln auf den Autos und sieht ja auch irrsinnig cool aus, und mag im Gelände vielleicht sogar seinen Nutzen haben (wenn man denn verrückt genug ist, nachts im Gelände unterwegs zu sein), aber welchen Sinn hat so eine Lichtkanone auf Landstrassen oder generell im öffentlichen Strassenverkehr, wenn man beim Abblenden buchstäblich in ein schwarzes Loch fällt und durch den Helligkeitsunterschied dann so gut wie nichts mehr sieht?


Nicht zu unterschätzen der Effekt, das stimmt. Auch ein Grund warum ich's auf der Straße nicht übertreibe mit Zusatzlicht. Die 25W-Cannons gehen aber gut für die Augen, da ist der "dunkle" Übergang beim Ausschalten zwar schon leicht spürbar, aber ziemlich kurz.

Wenn man aufgrund von Gegenverkehr ausschaltet, dann fällt der Effekt aber nicht wirklich ins Gewicht, da die Augen wegen dem entgegen kommenden Licht sowieso noch mehr dicht machen als sie es schon bei angemessenem Zusatzfernlicht machen.

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Caruso
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2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 17.02.2017 20:13:45    Titel:
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Unter welchen Bedingungen eine Leuchte als nicht vorhanden angesehen wird,
kann man hier unter Punkt 5.22. nachlesen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42016X1723

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Skipper
Stehauf-Wattwurm
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BeitragVerfasst am: 17.02.2017 20:42:11    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:

...
Lichttechnische Einrichtungen verdecken ist das schlimmste,was man machen kann.
...


5.14. Abdeckbare Leuchten

5.14.1. Die Abdeckung von Leuchten ist unzulässig, außer bei Scheinwerfern für Fernlicht, Scheinwerfern für Abblendlicht und Nebelscheinwerfern, wenn sie nicht eingeschaltet sind.


Danke dass Du selbst Dein Gelaber als absurd dokumentierst.


Caruso hat folgendes geschrieben:
Unter welchen Bedingungen eine Leuchte als nicht vorhanden angesehen wird,
kann man hier unter Punkt 5.22. nachlesen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42016X1723


5.22. Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.

Hier hast Du sogar mal recht. Jetzt darfst Du zu einer Missionierungsreise zu allen Prüfstellen im ganzen Land aufbrechen und den Prüfern dies explizit erläutern.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 17.02.2017 21:46:51    Titel:
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Da mach dir mal keine Gedanken das wissen die Prüfer von ganz alleine.

Skipper hat folgendes geschrieben:


5.14. Abdeckbare Leuchten

5.14.1. Die Abdeckung von Leuchten ist unzulässig, außer bei Scheinwerfern für Fernlicht, Scheinwerfern für Abblendlicht und Nebelscheinwerfern, wenn sie nicht eingeschaltet sind.




Wenn du es jetzt noch schaffst 5.14.2. und 5.14.3. damit in Zusammenhang zu bringen,
kommen wir zu dem was Nightwolve erläutert hat.

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10000days
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1. alter Aluhaufen mit fünf Rädern, eins auf der Haube
BeitragVerfasst am: 17.02.2017 21:58:02    Titel:
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Skipper hat folgendes geschrieben:
Ist ja alles ganz nett mit den Lichtorgeln auf den Autos und sieht ja auch irrsinnig cool aus, und mag im Gelände vielleicht sogar seinen Nutzen haben (wenn man denn verrückt genug ist, nachts im Gelände unterwegs zu sein), aber welchen Sinn hat so eine Lichtkanone auf Landstrassen oder generell im öffentlichen Strassenverkehr, wenn man beim Abblenden buchstäblich in ein schwarzes Loch fällt und durch den Helligkeitsunterschied dann so gut wie nichts mehr sieht?


Wild... Das sieht man schon deutlich früher (und sogar schon n paar Meter neben der Straße) und es soll ja noch Gebiete mit stärkerem Wildwechsel geben. Trägt meiner Meinung nach schon deutlich zur Sicherheit bei.

Und LR hat 2012 die originalen Zusatzscheinwerfern noch mit montierten Abdeckkappen ausgeliefert.

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 17.02.2017 22:01:54    Titel:
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Das heißt ja nicht,dass du die im Straßenverkehr spazieren fahren darfst.
Ein Kunde von uns hat blautransparente Abdeckkappen.
Dreister gehts nicht.

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LangerG
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...und hat diesen Thread vor 2637 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.02.2017 03:53:50    Titel:
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Zitat:
wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.

Das passt doch.Wenn ich die Lampen per Stecker trenne ist es in Ordnung.
Oder gibt es dann wieder irgendwo einen Paragraphen der das doch untersagt? Hau mich, ich bin der Frühling
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SafariTecPeter
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1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 18.02.2017 09:28:02    Titel:
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LangerG hat folgendes geschrieben:
Das passt doch.Wenn ich die Lampen per Stecker trenne ist es in Ordnung.


Ist "leider" der Fall bzw wird so gehandhabt. Die Leitung sol(te) nicht unter Strohm zu setzen sein Ja
Hatten grade das Geschrei mit einem zukünftigen Arbeitsscheinwerfer aufm Dach wo bei einer Abnahme man über das bereits verlegte Kabel stolperte... Vertrau mir
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Gorli
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BeitragVerfasst am: 18.02.2017 11:59:00    Titel:
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Wenn man in Skandinavien unterwegs ist freut man sich ueber jedes bisschen Extra(fern)licht. Wenn Dir mal des Nachts nen Elch auf die Strasse trabt und Du den zu spaet siehst kanns gut sein, dass Du Dir ueber Licht nie wieder Gedanken machen musst... Oder nochn paar andere Sachen wie Felsbrocken, Schafe auf der Strasse oder ne scharfe Kurve oder oder...
Und ja, hier wird es so richtig finster... Selbst mit guten Standardlicht hat man oft das Gefuehl, dass man nur mit Abblendlicht rumfaehrt obwohl Fernlicht bereits an ist. Gibt wohl nen Grund, dass die Skandinavier soviel Licht ans Auto/LKW bauen

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SafariTecPeter
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1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 18.02.2017 12:19:11    Titel:
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Stimmt GORLI

Wobei es auch unterschiedliche Lichttechniken gibt, aber das Thema mal ich lieber nicht aus.
Bin Donnerstag Nach nach Hause geschlichen durch tiefe Wälder, (Nebel/Schnee(-regen)-1-2Spurige Strasse & Elchgefahr) mit grade mal 5m Sicht. Da FREUT man sich wenn man überhaupt noch ne Kurve miterlebt.
Bei härte-Schneefall über der Hardangervidda (E134) LIEBE ich meine LightForce mit den DunkelBlauen Filter. Es ist wirklich empfehlenswert sich sowas mal anzutuen! Muss man halt selbst mal Erleben.... & da kann kein Lazer T24 gegen anstinken :-/
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Gorli
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1. ML 270CDi W163
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BeitragVerfasst am: 18.02.2017 13:26:20    Titel:
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Ich habe hier auch mitbekommen, ueber Umwege quasi, dass die Schweden auf die LED tehcnik etwas fluchen. Die sagen, bei Schnee hats keine Konturen mehr bei LED Licht. Man sieht also nicht mehr ob das weiss da vorne flach ist oder nen Haufen... Ich kanns Mangels Schnee hier und LED nicht nachpruefen, konnte aber schon bei Baumaschinen mit LED Licht feststellen, dass man Schwierigkeiten hat Konturen im Dreck der Baustelle zu sehen. Fuer unseren Bagger habe ich dann auf normalem Halogenlicht bestanden.

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