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Erhöhung der Anhängerlast mit Gutachten
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 2642 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 03.01.2017 23:06:02    Titel: Erhöhung der Anhängerlast mit Gutachten
 Antworten mit Zitat  

Nach irgendeinem EU-Regelwerk dürfen die Geländewagen jetzt (bzw. seit einiger Zeit) 3,5 t Anhängerlast haben.

Für Autos, die vorher gebaut wurden, kann nachträglich diese höhere Anhängerlast eingetragen werden.

Dafür gibt es Gutachten - teilweise bei Nissan (kostenlos?) - teilweise im Zubehör für mehrere hundert Euronen.

Da stellen sich mir einige Fragen:

Sind das Einweg-Gutachten oder kann man die beliebig oft für verschiedene (baugleiche) Autos benutzen?

Gibt es die Gutachten tatsächlich bei Nissan kostenlos? Weiß jemand, für welche Fahrzeuge das ggfs zutrifft?

Muss man da tatsächlich am Fahrzeug nichts umbauen? Das die Begrenzungen der Anhängerkupplung selbst nicht überschritten werden dürfen ist klar.

Die erhöhte Anhängerlast soll nur bis 8% Steigung gelten. Und darüber? Dann wieder die ursprünglich eingetragene Last?

Hat zufällig jemand so ein Gutachten für den WD21 rumliegen Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 03.01.2017 23:49:52    Titel: Re: Erhöhung der Anhängerlast mit Gutachten
 Antworten mit Zitat  

Liebling hat folgendes geschrieben:
Nach irgendeinem EU-Regelwerk dürfen die Geländewagen jetzt (bzw. seit einiger Zeit) 3,5 t Anhängerlast haben.

Für Autos, die vorher gebaut wurden, kann nachträglich diese höhere Anhängerlast eingetragen werden.

Dafür gibt es Gutachten - teilweise bei Nissan (kostenlos?) - teilweise im Zubehör für mehrere hundert Euronen.

Da stellen sich mir einige Fragen:

Sind das Einweg-Gutachten oder kann man die beliebig oft für verschiedene (baugleiche) Autos benutzen?

Gibt es die Gutachten tatsächlich bei Nissan kostenlos? Weiß jemand, für welche Fahrzeuge das ggfs zutrifft?

Muss man da tatsächlich am Fahrzeug nichts umbauen? Das die Begrenzungen der Anhängerkupplung selbst nicht überschritten werden dürfen ist klar.

Die erhöhte Anhängerlast soll nur bis 8% Steigung gelten. Und darüber? Dann wieder die ursprünglich eingetragene Last?

Hat zufällig jemand so ein Gutachten für den WD21 rumliegen Winke Winke


Dieses generelle Regelwerk würde mich sehr interessieren. Hast Du dazu mal einen Link?

1) Einweg.
D.h., jedes Gutachten ist nur für eine FIN gültig (Veränderungen sind Urkundenfälschung).

2) Diese Gutachten -so vorhanden- kosten ein Schweinegeld.

3) Eben, die AHK muss passen, sonst ist das GA für den Eimer.

4) Gibt afaik auch welche bis 10% Steigung.

Was nutzt Dir das, wenn jemand so eines hat? Siehe 1).
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 07:14:42    Titel: Re: Erhöhung der Anhängerlast mit Gutachten
 Antworten mit Zitat  

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
...Dieses generelle Regelwerk würde mich sehr interessieren...


Hej,

dieses Regelwerk ist die StVZO:
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3.Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.


@Liebling,

schreib mal Nissan Deutschland an und frage nach ob eine Erhöhung der Anhängelast für dein Auto möglich ist.
Dabei auch die FIN angeben.

Mir wurde z.B. im letzten Jahr von Ford Deutschland für meinen Ranger eine kostenlose Bestätigung zur Erhöhung von 2200 auf 2800kg ohne Steigungs- und ohne Zuggewichtsbeschränkungen ausgestellt.

_________________
Gruß

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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 09:08:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG:

http://www.jonesco-plastics.com/pdf/cv/EU-Directives/gr/Richtlinie-70-156-EWG.pdf
Seite 56

_________________
Gruß

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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 10:38:56    Titel: Re: Erhöhung der Anhängerlast mit Gutachten
 Antworten mit Zitat  

OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
...Dieses generelle Regelwerk würde mich sehr interessieren...


Hej,

dieses Regelwerk ist die StVZO:
[b][i]§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

...

Mir wurde z.B. im letzten Jahr von Ford Deutschland für meinen Ranger eine kostenlose Bestätigung zur Erhöhung von 2200 auf 2800kg ohne Steigungs- und ohne Zuggewichtsbeschränkungen ausgestellt.


Moins

Danke für Deine Antwort.
Doe StVZO und der von Dir genannte Paragraf ist mir natürlich bekannt, aber da der OP von einem "EU-Regelwerk" schrieb, habe ich dazu nachgefragt.

Tja. Ford macht das - und sogar gratis, bei Nissan würde mich das sehr wundern.
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martin65
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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 11:31:00    Titel:
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Ich hab den Y61 Automatik auf 3500 kg Anhängelast erhöhen lassen,hat ein von Nissan empfohlener Ziviltechniker gemacht.War nur eine Mail an Nissan nötig,der Bescheid kam auch per Mail und war kostenlos.
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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 12:19:44    Titel:
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Nissan CH?
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martin65
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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 12:23:22    Titel:
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Nein Österreich--ist aber egal weil ich sofort zu Nissan in D weitergeleitet wurde
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DerGlonntaler
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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 23:03:30    Titel:
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fürn Y60 Y61 K160 K260 W160 W260 D22 T30 R51

gibts von Nissan Teilegutachten der WD 21 ist leider nicht dabei

hab grad durch geschaut

aber eventuell kriegst es trotzdem auf Anfrage,

die Gutachten die es schon gibt sind kostenlos und allgemein, also nicht FIN gebunden
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 2642 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 04.01.2017 23:25:22    Titel:
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Habe bei Nissan D per Mail angefragt. Die müssen intern aber erst mal jemanden finden, der sich damit auskennt bzw der weiß, an welcher Stelle in der EDV diese Gutachten versteckt sind.

Das mit den FIN-gebundenen Gutachten bzw. Gutachten, die nur für ein Fahrzeug benutzt werden dürfen/könne, verstehe ich sowieso nicht wirklich.

Wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass ein bestimmter Fahrzeugtyp diese oder jede Anhängerlast ziehen darf, dann gilt das doch für alle Fahrzeuge dieses Typs - nicht nur für das Fahrzeug, dessen FIN (hinterher) in das Gutachten geschrieben wird....?

Oder anders herum:

Wenn ich mit einem WD21 und Gutachten zum TÜV fahre....der Prüfer mir anhand des Gutachtens b.B. 2,8 t Anhängerlast einträgt.....direkt nach mir jemand dran ist, der für ebenfalls einen WD21 die 2,8 t eingetragen haben möchte....dann weiß der Prüfer in diesem Moment doch ganz genau, dass er das eintragen kann und darf....?
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Kini
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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 23:45:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

FIN-gebundene Gutachten kenn ich nur von unabhängigen Händlern oder Ausrüstern, die für das Gutachten ein kleines bis mittleres Vermögen investiert haben, und das natürlich irgendwie wieder einnehmen müssen.

Kini

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BeitragVerfasst am: 04.01.2017 23:54:10    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
...

Wenn ich mit einem WD21 und Gutachten zum TÜV fahre....der Prüfer mir anhand des Gutachtens b.B. 2,8 t Anhängerlast einträgt.....direkt nach mir jemand dran ist, der für ebenfalls einen WD21 die 2,8 t eingetragen haben möchte....dann weiß der Prüfer in diesem Moment doch ganz genau, dass er das eintragen kann und darf....?


Weil es durchaus Änderungen auch in der selben Modellreihe bzw. beim selben Modell geben kann. Und das weiss eben nur der Hersteller, der Prüfer jedoch meist nicht.
Deswegen gibt es u.a. auch FIN-gebundene Gutachten bzw. Freigaben.
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 2642 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.01.2017 08:19:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:

"FIN-gebundene Gutachten kenn ich nur von unabhängigen Händlern oder Ausrüstern, die für das Gutachten ein kleines bis mittleres Vermögen investiert haben, und das natürlich irgendwie wieder einnehmen müssen."

So scheint mir das auch zu sein. Ist ja auch irgendwie verständlich. Aber dem TÜV-Prüfer dürfte das doch eigentlich egal sein...?

Zitat:

"Weil es durchaus Änderungen auch in der selben Modellreihe bzw. beim selben Modell geben kann. Und das weiss eben nur der Hersteller, der Prüfer jedoch meist nicht.
Deswegen gibt es u.a. auch FIN-gebundene Gutachten bzw. Freigaben"

Wenn der Prüfer es nicht weiß bzw. nicht wissen kann - wie kann es dann der Händler wissen, bei dem du für teures Geld dieses (Blanko) Gutachten kaufst?
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BeitragVerfasst am: 05.01.2017 11:20:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Liebling hat folgendes geschrieben:
...
Wenn der Prüfer es nicht weiß bzw. nicht wissen kann - wie kann es dann der Händler wissen, bei dem du für teures Geld dieses (Blanko) Gutachten kaufst?


Eine Freigabe bzw. ein Gutachten -wir erinnern uns, hier geht es um AH-Lasten- kann ausschliesslich vom Fahrzeughersteller des betreffenden Modells erstellt und ausgegeben werden ODER z.B. vom Hersteller einer AHK (oder einem anderen Zubehörhersteller bzw. -importeur), aber nie von einem beliebigen Händler.
Oder hast du schon mal ein GA eines Autohauses gesehen, welches alleine eine zGg-Erhöhung oder die Erhöhung der zulässigen AH-Last verantwortlich bescheinigt?

Und - ich hab ja keine Ahnung, in welchen Kreisen Du unterwegs bist, aber Händler die Blanko-Gutachten verkaufen, die sehe ich mir sehr genau an.
Warum?
Weil ich als Kunde im Endeffekt der Verxxxxxxxx bin, wenn mit diesem Gutachten irgendwas faul ist (und das passiert leider immer wieder). Denn mein Geld sehe ich nie wieder und das was ich wollte bekomme ich dann auch nie.

Natürlich gibt es wie immer auch eine Grauzone. Es gibt GA, die wurden von gewissen Prüforganisationen erstellt und die darin vermerkten zulässigen Änderungen werden nur bei einer einzigen Prüforganisation an einem einzigen bestimmten Ort eingetragen. Diese GA gehören AFAIK zu denen die richtig Geld kosten.
Aber dazu sage ich nichts weiter, darüber mag sich jeder selber eine Meinung bilden.
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K260
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4. Triumph Tiger T400
BeitragVerfasst am: 05.01.2017 13:31:40    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
fürn Y60 Y61 K160 K260 W160 W260 D22 T30 R51

gibts von Nissan Teilegutachten der WD 21 ist leider nicht dabei

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Für K160/260 nehm ich Smile gern per PN oder gelber Post über PN oder so, wäre sehr nett Smile
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