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Offroader
Mit dabei seit Ende 2016 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 2684 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Partner 1,9D 2. DB613 Düdo 3. Unimog 404 Doka 4. W123 300TDT 5. Disco 1 |
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Verfasst am: 15.12.2016 12:47:21 Titel: Hat jemand ne Preisliste vom 98er discovery 2.5 tdi |
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Was so einer mal neu gekostet hat.
Zwecks Steuerberater.
Ausstattung 4x elfh .Klima. zv.ahk. | _________________ Fast nix ist unmöglich. |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 15.12.2016 22:00:44 Titel: |
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Outdoor Haute-Cuisine Starkoch
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Mückenfrei in Bremen Status: Offline
| Fahrzeuge 1. LR Defender 130CC 2. Sankey I gerade verkauft 3. Sankey II 4. Sankey III 5. Kanu mit Tümmler 6. Fichtenmoped |
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Verfasst am: 15.12.2016 23:21:05 Titel: Re: Hat jemand ne Preisliste vom 98er discovery 2.5 tdi |
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om366 hat folgendes geschrieben: | Was so einer mal neu gekostet hat. |
Wie bist du denn drauf? | _________________ Tschüß
Kurt
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Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus
Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 16.12.2016 06:43:17 Titel: Re: Hat jemand ne Preisliste vom 98er discovery 2.5 tdi |
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Arlo Guthry hat folgendes geschrieben: | om366 hat folgendes geschrieben: | Was so einer mal neu gekostet hat. |
Wie bist du denn drauf? |
Sollte er- z.B. als Selbstständiger- das Fahrzeug steuerlich absetzen wollen, braucht er diesen Wert, wenn er nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer geltend macht. | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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Der Seher
Mit dabei seit Ende 2012 Wohnort: Berlin Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Defender, was sonst ?!? |
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Verfasst am: 26.12.2016 16:46:05 Titel: Discovery |
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Also: Ich habe damals einen Lehrgang "Wirtschaftskriminalität" beim Landeskriminalamt (besser bekannt als LKA Berlin) absolviert und habe immer gut zugehört.
Ein Fahrzeug ist nach 6 Jahren Lebensdauer komplett abgeschrieben und als Arbeitsmittel aus den Büchern ´raus. Punkt.
Das hat alles einen Grund, warum in Berlin (und anderswo) kein ShiSha-Lounge-Besitzer, Immobilien-Makler oder Unternehmensberater mit einem 10 Jahre alten X5 oder Cayenne zur angeblichen "Arbeit" fährt.
Offiziell können die Klitschen nach 6 Jahren in die Schrottpresse oder nach Afghanistan weiterverschenkt werden.
Das Finanzamt will es jedenfalls nicht wissen !
Ich möchte bitte mal vom Themenstarter diejenigen Vorschriften genannt bekommen, aus denen die mögliche steuerliche Abschreibung eines Uralt-Autos hervorgeht.
Vorausgesetzt, das Fahrzeug ist nicht selbst die Geschäftsidee (z.B. ein Camel-Trophy Disco als Erinnerungsstück an alte glorrreiche Zeiten) | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Alpenrod Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Defender 90TD5 SW 2. Range Rover P38 4.6 |
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Verfasst am: 26.12.2016 17:02:46 Titel: |
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Zu Oliver: Er braucht den Neuwert natürlich für die 1% Regelung, also das, was er privat versteuern muß, wenn er kein Fahrtenbuch führt. Mit dem geschäftlichen "Absetzen" hat das ganze überhaupt nichts zu tun. Hier laufen nur die Kosten ein, die tatsächlich angefallen sind.
Zu Lothar: Stimmt natürlich so nicht, ein abgeschriebenes Auto steht immer noch mit einem 1,- Euro Wert in den Büchern und ist nicht einfach raus. Wenn das Fahrzeug dann verkauft wird, muß die Differenz zwischen Erlös und den 1,- Euro ganz normal als Gewinn versteuert werden. | _________________ Gruß
Oliver |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 29.12.2016 00:53:42 Titel: |
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EvoOlli hat folgendes geschrieben: | Stimmt natürlich so nicht, ein abgeschriebenes Auto steht immer noch mit einem 1,- Euro Wert in den Büchern und ist nicht einfach raus. Wenn das Fahrzeug dann verkauft wird, muß die Differenz zwischen Erlös und den 1,- Euro ganz normal als Gewinn versteuert werden. |
Ähhh.nehmen wir mal an,es würde sich jemand ein altes Auto kaufen und in die Firma nehmen
und ein Jahr später wieder verkaufen.
Würde das dann auch so gehandhabt,obwohl er das Fahrzeug garnicht komplett abgeschrieben hat? | _________________ www.x-offroad.de |
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Christel in the postlux
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Meinerzhagen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY? EZ 96!, Panda 4x4 |
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Verfasst am: 29.12.2016 07:24:43 Titel: |
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Hier geht aber mächtig was durcheinander mit der Steuer......auf 6 Jahre abschreiben kann man immer nur den Preis den man bezahlt hat. In diesem Fall natürlich den beim alten D1 niedrigen Gebrauchtwagenpreis.
Sollte man als Selbständiger diesen Wagen auch privat nutzen, setzt das Finanzamt 1% des Neuwagenwertes als geldwerten Vorteil an. D.h. 1 % des Neuwagenwertes muß als privates Einkommen pro Jahr versteuert werden. Dafür braucht man den Neuwagenpreis aus dem Jahr der Erstzulassung. Die 1% bekommt man vom Finanzmat meist sogar aufgedrückt wenn ein zusätzlicher Privatwagen existiert.
Völlig legal alles und noch nicht mal ein Steuerschlupfloch, im Gegenteil und bestimmt kein Grund für eine rassistische Attacke.
Also lieber Lothar such Dir bitte im Netz eine der netten Blasen wo deine Meinung vorherscht, die hören sich das rassistiche Gesülze eher an....
Funktionieren so fakenews ? Keine Ahnung und losblubbern. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Alpenrod Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Defender 90TD5 SW 2. Range Rover P38 4.6 |
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Verfasst am: 29.12.2016 08:17:25 Titel: |
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@Caruso: Ja, klar....du versteuerst immer die Differenz zwischen dem (realen) Erlös und dem Wert in der Afa. Die Differenz ist eben ein Gewinn oder auch ein Verlust, je nachdem. Wobei gerade bei Autos schaut das Finanzamt gerne mehrfach hin und verlangt auch schonmal ein unabhängiges Gutachten, sonst könnte ja einiges an Schindluder getrieben werden: Also ein Auto für 100.000 € kaufen, ein Jahr abschreiben und dann für 10.000 € wieder verkaufen, den Verlust entsprechend geltend machen: Geht nicht gut... jedenfalls nicht lange.
Die Abschreibung ist ja nur die Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre, im Normalfall eben die Länge der normalen Nutzung. Wobei da in den letzten Jahren die Afa-Tabellen und die Wirklichkeit nicht immer übereinstimmen. Siehe z.B. die 6 Jahre bei Fahrzeugen.
@disco68: 1% des Fahrzeuglistenneupreises wird natürlich pro Monat versteuert, und nicht pro Jahr...sonst wäre es echt günstig :-)
Die Krux ist halt das Problem mit dem Fahrzeuglistenneupreis...total doof wenn man Spaß an "normal alten" Autos hat. Bsp: Ich kaufe einen alten Disco z.B. für 5.000 Euro, muß aber dann, nehmen wir mal einen Listenneupreis von 35.000 Euro an, privat 350,- Euro pro Monat versteuern. Das ergibt einfach keinen Sinn. Da ist es eben besser, Fahrzeug privat kaufen und Kilometer abrechnen.
Eigentlich ist für einen Selbständigen meist finanziell sinnvoller, einen Neuwagen zu kaufen. Was wahrscheinlich die 1% Regelung auch bewirken soll.
Anderes Problem: Ich kaufe ein Neufahrzeug mit 25% Rabatt....für die 1% Regelung wird aber der 'Fahrzeuglistenneupreis' herangenommen.
Interessant wird es erst, wenn ich ein richtig altes Fahrzeug kaufe, welches heute sehr viel Wert ist...Einfaches Beispiel: Alter Roadster aus den 50er mit einem damaligen Listenneupreis von vielleicht 3500 GBP, heute 200.000 Euro wert: Kosten in der Firma hoch, 1% Regelegung. Wobei ich nicht weiß, wie das Finanzamt heutzutage bei solchen Konstellationen handelt....da haben die bestimmt schon etwas dagegen gefunden.
Die ganze 1% Regelung ist auf jeden Fall von vorne bis hinten totaler Blödsinn und überhaupt nicht logisch, der Neukauf von Fahrzeugen wird bevorteilt und wenn ich als kleiner Selbständiger einen guten Gebrauchten als Firmenfahrzeug fahren möchte, legt sie mir viele Steine in den Weg.
Bei Angestellten, die einen Firmenwagen bekommen, müssen übrigens neben den 1% auch noch die Fahrten zur Arbeit versteuert werden.....und da muß man sich genau überlegen, ob sich das alles so rechnet...
Alles geschriebene ist wie immer nur Halbwissen eines nicht im Steuerrecht tätigen Menschen :-) | _________________ Gruß
Oliver |
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Christel in the postlux
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Meinerzhagen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY? EZ 96!, Panda 4x4 |
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Verfasst am: 29.12.2016 08:29:06 Titel: |
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Uuups, habe scheinbar selber keine Ahnung , natürlich monatlich....bin aber auch seit 2010 raus aus dem Familienbetrieb, dank Nissan Pickup, langem G als 2-türigem LKW und 110er HT auch immer an den 1% bei Steuerprüfungen vorbeigerutscht. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.12.2016 08:56:52 Titel: Re: Discovery |
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Landylothar hat folgendes geschrieben: | Also: Ich habe damals einen Lehrgang "Wirtschaftskriminalität" beim Landeskriminalamt (besser bekannt als LKA Berlin) absolviert und habe immer gut zugehört.
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der war gut und hat mir den morgen gerettet, danke dafür | |
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Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus
Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 29.12.2016 18:49:57 Titel: |
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EvoOlli hat folgendes geschrieben: | Zu Oliver: Er braucht den Neuwert natürlich für die 1% Regelung, also das, was er privat versteuern muß, wenn er kein Fahrtenbuch führt. Mit dem geschäftlichen "Absetzen" hat das ganze überhaupt nichts zu tun. Hier laufen nur die Kosten ein, die tatsächlich angefallen sind.
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Ich habe mich vermutlich etwas missverständlich ausgedrückt, aber wir meinen beide dasselbe.
@Landylothar: Da sieht man mal wieder, wo es hinführt, wenn man in der Schule immer gut aufpasst. Man vertrödelt dort nur viel Zeit und hat am Ende doch nichts verstanden. | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Mitteldeutschland
| Fahrzeuge 1. Defender 90 V8 5.0 THOR 2. LR Ninety MY´87 200TDI 3. Range Rover Classic MY 77 4. ZIL 157KGD 6x6 5. ZIL 157KG 4x4 4-Door |
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Verfasst am: 01.01.2017 12:47:58 Titel: |
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gut zuhören (Gehör) und verstehen (Verstand) sind ja grundsätzlich erstmal verschieden
EvoOlli hat folgendes geschrieben: |
Interessant wird es erst, wenn ich ein richtig altes Fahrzeug kaufe, welches heute sehr viel Wert ist...Einfaches Beispiel: Alter Roadster aus den 50er mit einem damaligen Listenneupreis von vielleicht 3500 GBP, heute 200.000 Euro wert: Kosten in der Firma hoch, 1% Regelegung. Wobei ich nicht weiß, wie das Finanzamt heutzutage bei solchen Konstellationen handelt....da haben die bestimmt schon etwas dagegen gefunden. |
Ja haben sie.
Wird der fertig restaurierte Roadster für 200.000€ gekauft, wird dieser Wert als Neuerstehung angesetzt und Richtig, darauf werden die 1% angewendet. Damit ist der ehemalige Neupreis irrelevant.
Einziger gangbarer Weg: Oldtimer unrestauriert kaufen, zulassen, und dann restaurieren.
Zu bevorzugen sind englische Fahrzeuge, da der aktuelle Wechselkurs bei der Ermittlung des damaligen Neupreises verwendet wird. | _________________ Cheers
GSMIX
MOLON LABE
und
lieber GEISTREICH als ARMSELIG
Eines der enttäuschendsten Dinge im Leben ist wohl etwas in einem Menschen gesehen zu haben, das nie existierte! |
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