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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 27.12.2016 00:12:29    Titel:
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@ Schlicki,

Ja, an Zivilstreifen habe ich auch gedacht. Gibt es mit Sicherheit. Entweder sind das aber sehr wenige oder sie lassen die Raser rasen - warum auch immer (das wäre wieder Spekulation).
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.12.2016 00:20:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

SafariTecPeter hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Auch das stimmt nicht: bei dokumentierten schweren Verstössen gegen die StVO kann die Polizei den Führerschein sicherstellen


Sicherstellen ist das Lösungswort. Was nicht unbedingt mit einem sofortigen Fahrverbot gleichgestellt werden kann/darf
Aber dass könnte eins meiner (Deutschen) Anwälte dir erklären. Nennt sicht Rechtsstaat auch wenn Du das nicht mags....
Ein Nicht Deutsche "Lappen" ist eben genau dieses, somit wird zB ein Richterliches verordnetes Fahrverbot auch "nur" in D gelten.
Das gleiche gillt ja auch für ein Deutscher der sich zB im Strassenverkehr in England falsch verhällt... Winke Winke
Was Kurt schreibt stimmt schon, der Lappen könnte eingezogen werden & den respektiven Nationalen Behörden zugestellt werden.
Wie diese es jehweils handhaben, das ist sicherlich Unterschiedlich.


Peter, ein sichergestellter FS entspricht einem Fahrverbot, ausgesprochen von der Polizei. Es gilt ab dem Augenblick der Sicherstellung.
Danach folgt ggfs. ein richterliches Fahrverbot, welches natürlich nur auf dem Gebiet der BRD gelten kann und auch gilt. Bei einem durchreisenden Ausländer gilt mehr noch als bei einem Deutschen für die Polizei natürlich die Güterabwägung, denn die Sicherstellung eines FSs ist ein schwerwiegender Eingriff und muss -z.B. zur Schadensabwehr- gerechtfertigt sein, ansonsten bekommt die sicherstellende Behörde ganz schnell enorme Probleme.

Weder deutsche Behörde noch ein deutsches Gericht kann eine ausländische Fahrerlaubnis einziehen, das ist Unsinn. Egal wer es schreibt. Denn wie ein Ausweisdokument ist es zwar im Besitz des Berechtigten, ist aber Eigentum des jeweiligen Staates - und von daher eben von deutschen Autoritäten nicht einziehbar.

@Liebling, es sind mehr als Du oder wir glauben - viel mehr. Aber die können einfach nicht überall sein, und Rowdies gibt es auf unseren Strassen inzwischen derart viele dass es selbst bei durchgehender Videoüberwachung nicht möglich wäre, alle von denen zur Rechenschaft zu ziehen - da ist einfach die Datenmenge zu gross dafür.
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SafariTecPeter
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2015
Wohnort: Fredrikstad


Fahrzeuge
1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 27.12.2016 18:04:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es lauft offenbar auf "feinheiten" hinnaus.
Mit Einziehen meinte ich das selbe was Du unter "Sicherstellung" beschreibst Schlick. Was ja im Normalfall erst die Polizei tuen würde & dann später der Richter.
Ich kenne es "nur" von anderen & die Aussagen von meinen jehweiligen Bekannten im Rechtswesen; Ausländer mussten eine "Sicherstellung" zustimmen. Bzg freiwillig den Lappen aushändigen. (Mit einem Duplikat hat man das dann auch noch umgangen.. fürs Erste.) Das es auch an dieser Stelle mit Sicherheit Unterschiede gibt, jeh nachdem wie "böse" man war, das ist zu vermuten. Ews würde ja der Bullerei reichen, jemand in Uhaft zu stecken bis der Täter einem Richter vorgestellt werden kann...
Ich weiss auch von konkreten Fälle bei Deutschen in D wo nach Unfälle die Polizei beim durchsuchen eine Fzg (nach Unfall) den Lappen "sichergestellt" haben. Der Inhaber war bereits mit KraWa abtransportiert....
Im Edeffekt kommt es auf die Tat, den Täter & die jehweiligen Behörden an, Wir können und hier die Tastaturen wund kloppen, am Ende kommst sicherlich dann doch anders :-0
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