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80km/h mit Hänger
auf BAB nicht mehr gültig?!?

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 12.12.2016 12:24:35    Titel:
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Plan_b hat folgendes geschrieben:
Servus,

Es gibt eine 120km/h Zulassung für Anhänger.


falsch, ein Anhänger muß für 120km/h bBauartbedingte Reifen und Achsen haben um die 100er Zulassung zu bekommen


in Frankreich darf man 120 fahren, aber nur wenn der Anhänger Bauteile bis 140 km/h verbaut hat und in den Papieren keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist

neuere Achsen sind alle bis 140 km/h zugelassen, hat man noch ältere Achsen bis 100 oder 120 oder steht im Schein nur 80 oder 100 als Höchstgeschwindigkeit, kassieren die Franzmänner gnadenlos ab bei deutschen
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 21.12.2016 23:16:10    Titel:
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Ich weiß, dass sich das in der Praxis kaum umsetzen lässt, aber ich finde, man sollte auch berücksichtigen, ob ein Hänger bis an die Grenze (oder darüber) beladen oder leer ist.

Ich fahre manchmal mit einem leeren Autotransportanhänger deutlich schneller als erlaubt und habe dabei gar kein schlechtes Gewissen. Das Ding liegt wie ein Brett auf der Straße und hat eine eigene Bremse. Warum also nicht? Was (abgesehen vom Bußgeld) spricht dagegen?

Voll beladen fahre ich manchmal langsamer als die Sattelschlepper auf der rechten Spur. Das finden die LKW-Fahrer auch nicht toll.

Ich bilde mir ein, anhand der "Rückmeldungen" des Fahrzeugs, mit einem gewissen technischen Verständnis und unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse die jeweils angemessenen Höchstgeschwindigkeit sinnvoller abschätzen zu können, als es der Gesetzgeber mit einer pauschalen Höchstgeschwindigkeit kann.

Damit möchte ich jetzt nicht die rumänischen Autoschieber entschuldigen, die wahrscheinlich ganz einfach nach der "Zeit ist Geld"-Devise fahren. Trotzdem frage ich mich gerade, ob die besagte Klientel eine tatsächliche Verkehrgefährdung darstellt oder ob das nur eine gefühlte Gefahr ist. Gibt es dazu offizielle Zahlen?
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Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 21.12.2016 23:42:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
Plan_b hat folgendes geschrieben:
Servus,

Es gibt eine 120km/h Zulassung für Anhänger.


falsch, ein Anhänger muß für 120km/h bBauartbedingte Reifen und Achsen haben um die 100er Zulassung zu bekommen


in Frankreich darf man 120 fahren, aber nur wenn der Anhänger Bauteile bis 140 km/h verbaut hat und in den Papieren keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist

neuere Achsen sind alle bis 140 km/h zugelassen, hat man noch ältere Achsen bis 100 oder 120 oder steht im Schein nur 80 oder 100 als Höchstgeschwindigkeit, kassieren die Franzmänner gnadenlos ab bei deutschen


Völliger Unsinn, und zwar alles.

In Frankreich gelten für Anhänger -
Auf Autobahnen 130, bei Regen 110.
Auf Schnellstrassen etc 110.
Auf Landstrassen 90.

Wer den Führerschein erst bis zu zwei Jahren hat, für den gelten besondere Bestimmungen.

Es gibt auch in Frankreich keine Cops, die genügend technische Kompetenz hätten um zu wissen, für welche Geschwindigkeit eine Anhängerachse zugelassen ist.

Es gibt in DE keine Fahrzeugscheine für normale Anhänger, in denen eine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist.
Ob die 100er-Zulassung eingetragen wird, weiss ich jetzt gerade nicht.

Wie sowas unwidersprochen hier stehen kann begreife ich nicht.

Liebling hat folgendes geschrieben:
Ich weiß, dass sich das in der Praxis kaum umsetzen lässt, aber ich finde, man sollte auch berücksichtigen, ob ein Hänger bis an die Grenze (oder darüber) beladen oder leer ist.

Ich fahre manchmal mit einem leeren Autotransportanhänger deutlich schneller als erlaubt und habe dabei gar kein schlechtes Gewissen. Das Ding liegt wie ein Brett auf der Straße und hat eine eigene Bremse. Warum also nicht? Was (abgesehen vom Bußgeld) spricht dagegen?

Voll beladen fahre ich manchmal langsamer als die Sattelschlepper auf der rechten Spur. Das finden die LKW-Fahrer auch nicht toll.

Ich bilde mir ein, anhand der "Rückmeldungen" des Fahrzeugs, mit einem gewissen technischen Verständnis und unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse die jeweils angemessenen Höchstgeschwindigkeit sinnvoller abschätzen zu können, als es der Gesetzgeber mit einer pauschalen Höchstgeschwindigkeit kann.

Damit möchte ich jetzt nicht die rumänischen Autoschieber entschuldigen, die wahrscheinlich ganz einfach nach der "Zeit ist Geld"-Devise fahren. Trotzdem frage ich mich gerade, ob die besagte Klientel eine tatsächliche Verkehrgefährdung darstellt oder ob das nur eine gefühlte Gefahr ist. Gibt es dazu offizielle Zahlen?


Dagegen spricht die Erfahrung, die Du -hoffentlich schadenfrei- machst, wenn Dir eine leere Plattform bei 140 mal ins Pendeln kommt. Grins

Zumindest bei den LKW aus dem Ostblock ist eine erhöhte Relevanz technischer Mängel dokumentiert. Ob sich das dann auch auf die rumänischen Autotransportateure (Schieber sind was anderes) umsetzen lässt, musst Du selbst entscheiden.
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 22.12.2016 00:24:29    Titel:
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OK - 140 bin ich noch nicht gefahren. Ist für mich momentan auch schwer vorstellbar, wie der Hänger mit Tandemachse pendeln soll. Das macht er ja nicht mal beladen.
Ich gebe aber zu, dass ich da auch völlig daneben liegen kann.
Hast du einen Link, in dem es um pendelnde Tandem-Achs-Anhänger bei höheren Geschwindigkeiten geht?
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BeitragVerfasst am: 22.12.2016 00:58:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Liebling hat folgendes geschrieben:
OK - 140 bin ich noch nicht gefahren. Ist für mich momentan auch schwer vorstellbar, wie der Hänger mit Tandemachse pendeln soll. Das macht er ja nicht mal beladen.
Ich gebe aber zu, dass ich da auch völlig daneben liegen kann.
Hast du einen Link, in dem es um pendelnde Tandem-Achs-Anhänger bei höheren Geschwindigkeiten geht?


Nee, sowas erlebt man und stellt es nicht ins Netz. Abgesehen davon dass es das damals noch nicht in dieser Form gab (das Netz). Die Hänger waren aber schon so "gut" wie heute.
Und glaub mir, das macht er auch beladen. Ein Fehler genügt.
Ach ja, irgendwann hat irgendjemand genau dazu einen Thread aufgemacht oder vervollständigt. Mit superschönen, sehr plastischen Fotos dazu. Aber frag mich mal wer und wann ...
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kurt (eljot )
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BeitragVerfasst am: 26.12.2016 02:02:21    Titel:
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das die autoschieber aus den ostblockstaaten schneller unterwegs sind is klar
80 %davon sind ja mit nem geknackten auto unterwegs und auf der flucht der deutschen Behörden
deshalb wewrden sie ja net gestoppt weil jeder bestohlene nen neuen wagen braucht und somit die wirtschaft ankurbelt.
die wirtschaft zahlt steuern und davon kriegt der herr seinen lohn.

zum Thema führerscheinenzug :
soweit ich weiß darf der deutsche Staat ausländische Führerscheine nicht einziehen , weil die ja Eigentum des jeweiligen Staates sind
er darf den Besitzer nur ein Fahrverbot erteilen ( für Deutschland ) und das wird nen typen ausm Ausland net interessieren weil der halt dann für des Monat nur daheim rumgurkt.
punkte gibt es auch nur in Deutschland interessieren den also auch net , bleibt also nur noch die Geldstrafe
mfg kurt
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
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BeitragVerfasst am: 26.12.2016 09:18:19    Titel:
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kurt (eljot ) hat folgendes geschrieben:

deshalb wewrden sie ja net gestoppt weil jeder bestohlene nen neuen wagen braucht und somit die wirtschaft ankurbelt.
die wirtschaft zahlt steuern und davon kriegt der herr seinen lohn.


Unsicher Ist das ernsthaft Deine Meinung dazu? Hau mich, ich bin der Frühling

kurt (eljot ) hat folgendes geschrieben:
bleibt also nur noch die Geldstrafe


Das nennt sich dann zusammen gefasst Sicherheitsleistung! Solltest mal sehen, wie gut das wirkt, wenn ein rumänischer Trucker plötzlich aus der kalten Hose 500€+ zahlen soll...

Gruß,
Andreas

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SafariTecPeter
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1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 26.12.2016 10:31:12    Titel:
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Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:

Das nennt sich dann zusammen gefasst Sicherheitsleistung! Solltest mal sehen, wie gut das wirkt, wenn ein rumänischer Trucker plötzlich aus der kalten Hose 500€+ zahlen soll...


Ohne es selbst erlebt zu haben, stimmt das geschriebene nicht 1:1
Die D Polizei kann ein Führerscheinentzug (freiwillig!) vornehmen im Schwerfall & der wird danach den jehweiligen Nationalen Behörden ausgehändigt.
Konkret; Fahre in in D im Suff kann die D Bullerei mir mit meiner Zustimmung den Lappen abnehmen & nach Norwegen schicken. Ich bekomme dann ein Fahrverbot & ggf ein Verfahren in D am Hals. Punkte kassiere ich auch (in D), was ungünstig ist wenn man Wiederhohlungstäter ist. Wie sich die Nationalen Behörden (in mein Fall Norwegen) gegen ein eventuelles Gesetzesverstoss im Ausland zuch verhalten hängt von der "Schlimme" ab.
Wie man dies in Osteurepäischen Ausland handhabt ist mir Fremd....

Das man in D mittlerweile erhebliche Geldstraffen direkt & vor Ort (strassenrand) verhängt ist jedenfalls in einigen Bundesländern nix neues. Solche Fälle laufen doch ständig durch die Klatsch-Presse....

Ich fahre D hoch & runter mit Anhänger "immer wieder -> Ständig".....
Im Schnitt seh ich (bei Helligkeit) mindestens gleich viele Gespanne mit D Zulassung die sich wie Arsch auf Eimer im Verkehr benehmen.... Besonders ungebremste überladene Kleinanhänger mit >100km/h...oder noch besser vollbeladene Pferdetrailers... Hau mich, ich bin der Frühling
Das es bei Dunkelheit zunehmend OstEuropäer mit schweren Bleifuss sind, das kann ich bestätigen...

Um 1 Deutlich Klar zu Stellen; Keiner brauch sich hier den Heiligenschein ausetzten!
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BeitragVerfasst am: 26.12.2016 16:06:31    Titel:
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Auch das stimmt nicht: bei dokumentierten schweren Verstössen gegen die StVO kann die Polizei den Führerschein sicherstellen, dazu braucht sie keinesfalls die Zustimmung des Inhabers (wo kämen wir denn hin wenn ein besoffener Autofahrer zustimmen müsste, um den Lappen abzugeben).
Das weitere Verfahren hängt dann vom Einzelfall ab.
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kurt (eljot )
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5. und noch ne halle voll anderer suzukifracks die enweder teileträger sind oder gerade aufgebaut werden
BeitragVerfasst am: 26.12.2016 22:25:10    Titel:
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ok kann sein das die Polizei den lappen abnehmen darf er wird dann aber im normnalfall an das entsprechende land geschickt und der Straftäter darf ihn dort dann bei der Behörde abholen und auch in diesem land weiter hin ein Fahrzeug führen.

dieses Schlupfloch ein bekannter von mir ausgenutzt er war als handelsvertretter viel unterwegs ca. 200 000 km im jahr
nach einer Radarkontrolle hat er angegeben sein kumpel aus Italien ist gefahren
dieser durfte dann 1-3 Monate in Deutschland nicht fahren ( war dem ja egal weil er eh in Italien lebte)
die strafe hat er deutsche bezahlt und konnte auch weiterhin autofahren .
ähnlich wird es mit den rumänischen autoschiebern auch laufen. die nehmen es in kauf das sie beim erwischt werden ne Zeitlang nicht in Deutschland erwischt werden dürfen , daheim dürfen sie ja trotzdem rumgurken , und jedesmal werden sie ja net erwischt
mfg kurt
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 26.12.2016 22:32:44    Titel:
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Ich bin in den letzten Monaten einige male entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten auf Autobahnen (hauptsächlich in Nord-Süd-Richtung) quer durch D gefahren. Erkennbare Polizeiautos habe ich dabei kaum gesehen. Nicht, dass ich die vermissen würde, aber das erklärt vielleicht auch die höhere Anzahl der offensichtlichen Geschwindigkeitsübertretungen.

Offensichtlich ist die Polizei anderweitig beschäftigt und/oder ist personell überfordert.
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BeitragVerfasst am: 26.12.2016 22:38:21    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Erkennbare Polizeiautos habe ich dabei kaum gesehen.


mission accomplished würd ich sagen Smile
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 26.12.2016 22:40:58    Titel:
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Meinst du damit, dass man sie nicht sieht oder dass keine da sind?
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BeitragVerfasst am: 26.12.2016 23:12:01    Titel:
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kurt (eljot ) hat folgendes geschrieben:
ok kann sein das die Polizei den lappen abnehmen darf er wird dann aber im normnalfall an das entsprechende land geschickt und der Straftäter darf ihn dort dann bei der Behörde abholen und auch in diesem land weiter hin ein Fahrzeug führen.

...



Lieber Kurt, möchtest Du bitte verzichten Dinge zu verbreiten, die Du nicht kennst?

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Und die Variationen sind derart viele, dass es diesen Rahmen hier sprengen würde, sie alle aufzulisten.
Nur als Beispiel - bei einem hier im Lande lebendem ausländischen Staatsbürger bleibt der Führerschein bei der Behörde, die ihn sichergestellt hat, bis ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt. Dann kommt er zum Gericht.

Und die Geschichte vom ausländischen Freund, der das Auto gefahren hat, zieht schon seit Jahren nicht mehr. Es sei denn, die Übertretung ist derart geringfügig, dass sich eine Verfolgung nicht lohnt.

@Liebling: die Zivilstreifen hast Du nicht gesehen. Und gabst offensichtlich auch keinen Grund dazu, von denen näher in Augenschein genommen zu weerden.

Und ja, mit der ganzen Terroristenhysterie ist es auch kein Wunder, dass die Polizei gut beschäftigt ist.
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SafariTecPeter
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1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 26.12.2016 23:31:15    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Auch das stimmt nicht: bei dokumentierten schweren Verstössen gegen die StVO kann die Polizei den Führerschein sicherstellen


Sicherstellen ist das Lösungswort. Was nicht unbedingt mit einem sofortigen Fahrverbot gleichgestellt werden kann/darf
Aber dass könnte eins meiner (Deutschen) Anwälte dir erklären. Nennt sicht Rechtsstaat auch wenn Du das nicht mags....
Ein Nicht Deutsche "Lappen" ist eben genau dieses, somit wird zB ein Richterliches verordnetes Fahrverbot auch "nur" in D gelten.
Das gleiche gillt ja auch für ein Deutscher der sich zB im Strassenverkehr in England falsch verhällt... Winke Winke
Was Kurt schreibt stimmt schon, der Lappen könnte eingezogen werden & den respektiven Nationalen Behörden zugestellt werden.
Wie diese es jehweils handhaben, das ist sicherlich Unterschiedlich.
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