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Ansprechpartner deluxe
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD |
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Verfasst am: 20.11.2016 15:31:28 Titel: |
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Verfasst am: 20.11.2016 16:57:26 Titel: |
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Hans! Wir lieben dich | _________________ Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 20.11.2016 17:03:46 Titel: |
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Nakatanenga hat folgendes geschrieben: | P.Escobar: würdest du bitte die Anschuldigung wg des gefälschten Prüfzeichens mit deinem vollen Namen und Adresse unterschreiben? |
Aber natürlich würde ich das - fühlst Du dich angesprochen?
Es dürfte bekannt sein dass ich mich sehr für alle Art von angepriesenen "Neuentwicklungen" für Land Rover Fahrzeuge interessiere, ganz egal ob Fahrwerk oder Spurverbreiterung, egal ob von Taubenreuther oder Ex-Tec. Und auch, dass ich mir gern mal die Gutachten zu diesen Teilen besorge um darin zu stöbern - was nicht verboten ist, sowohl TÜV-Gutachten als auch EG-BEs oder - wie im konkreten Fall - Bauteilgenehmigungen nach ECE-Richtlinie müssen öffentlich einsehbar sein. Ebenso sollte bekannt sein, dass ich keine Behauptungen aufstelle, die ich nicht schriftlich und juristisch unbestreitbar belegen kann.
Da ich mir nicht nachsagen lassen will hier in irgendeiner Art und Weise in nebelkerzenhafter Art gegen Deine Firma zu stänkern (was mir ja gern von Dir vorgeworfen wird), frage ich daher öffentlich:
bist Du mit der Veröffentlichung der Korrespondenz zwischen mir und diversen Genehmigungsbehörden zu Produkten Deiner Firma einverstanden? | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.11.2016 18:07:00 Titel: |
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P. Escobar hat folgendes geschrieben: |
... die ich nicht schriftlich und juristisch unbestreitbar belegen kann.
... |
Juristisch unbestreitbar gibt es nicht. Denn wenn es das gäbe, bräuchten wir keine Anwälte.
Aber natürlich habe ich verstanden was Du meinst. | |
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Ansprechpartner deluxe
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Verfasst am: 20.11.2016 20:27:26 Titel: |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: wo die Sonne Schatten wirft Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 110er TD5 2. BROOKS Laufschuhe 3. Meindl Bergschuhe |
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Verfasst am: 20.11.2016 20:54:04 Titel: |
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Hast du gelesen was der TÜV in deinem ersten Link geschrieben hat? | _________________ *(73,33 % sind mindestens 75 %) :-)* |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: wo die Sonne Schatten wirft Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 110er TD5 2. BROOKS Laufschuhe 3. Meindl Bergschuhe |
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Verfasst am: 20.11.2016 21:00:15 Titel: |
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Der erste Link sagt aus, dass die EMV-Prüfung Teil des Genehmigungsverfahrens für die E1 ist.
Der Scheinwerfer hat ne E13 und ist somit legal.
Hans mach dein Ding weiter! | _________________ *(73,33 % sind mindestens 75 %) :-)* |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.11.2016 21:07:03 Titel: |
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Sachlich und fachlich inkorrekte Antwort.
Die EMV-Prüfung ist -wenn sie denn notwendig ist, was Du noch nicht schlüssig nachgewiesen hast (da könnte man höchstens wohlwollend anmerken, dass Marci für Dich eingesprungen ist)- Teil des Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahrens und betrifft einen (potentiellen) Kunden überhaupt nicht.
Btw - haben Deine Scheinwerfer denn eine EMV-Prüfung und wenn ja, wo findet man die?
Wenn das alles ist, was Du dazu zu sagen hast, nehme ich mir die Freiheit und das Recht, Dich als unseriösen Anbieter zu bezeichnen, was diesen Artikel betrifft. Denn Du streust jedem Interessenten Sand in die Augen, verbreitest falsche Informationen und versuchst (nicht sehr subtil), Mitanbieter mit Deiner Taktik zu schädigen.
Btw - jeder Mitbewerber ist selbst für seine Homologationsprozeduren und Abläufe verantwortlich. Genau wie Du das auch bist.
Ich habe es ja bereits schon mal geschrieben und wiederhole es gerne öffentlich - wenn das alles ist, was Du dazu zu sagen hast, sollte man bei solch einem Anbieter tunlichst nicht kaufen. | |
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Ansprechpartner deluxe
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Verfasst am: 20.11.2016 22:56:23 Titel: |
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Ist schon geil, was hier läuft.....WO ist denn dann der NACHWEIS über die EMV? Das bisher zur Verfügung gestellte Gutachten ist nur das lichttechnische Gutachten. Nicht der Nachweis über die EMV und glaubt mir bitte, ich weis wie das aussehen muss.
Aber toll das jetzt mal wieder das bashing losgeht......und Schlicki kommt natürlich auch noch dazu und verbreitet Beleidigungen ohne Sinn und Plan, war klar. | _________________ Peter Hochsieder | Nakatanenga 4x4-Equipment | Inhaber: Peter Hochsieder
| www.dachzelt24.de | www.nakatanenga.de | www.komischername.de | www.quickfist.de | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.11.2016 23:00:12 Titel: |
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Bevor Du hier andere anschxxxxxx, bring erst mal Deinen eigenen Stall in Ordnung.
Dann kannst Du auch große Töne spucken.
Und was das "Bashing" angeht - heul doch!
Wie man in den Wald reinruft ...
Du hast bisher NICHTS nachgewiesen, auf KEINE Frage reagiert, KEINERLEI Belege vorgelegt ... aber all das von Anderen verlangen.
Deine Devise scheint zu sein "Frechheit siegt". Das mag in BY funktionieren, wie auf dem Oktoberfest - der mit der größten Schnauze siegt.
Aber vielleicht ist das außerhalb Deiner Spezl-Liga ein klein wenig anders.
Btw - ich wusste gar nicht, dass man Dich beleidigen kann. Oder ist das der Gig mit der beleidigten Leberwurst? | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2012 Wohnort: Passau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Landrover Defender 110 2. Mercedes GLK 3. Mercedes Bremer T1 209D |
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Verfasst am: 21.11.2016 00:12:00 Titel: |
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Ganz schön kompliziert hier....
Vor allem wenn man nur eine Frage stellt - wegen einem EMV Papier....
Ich wollte lediglich wissen ob der Scheinwerfer nun eine EMV Prüfung hat oder nicht bzw. Ob es das Papier irgendwo als Download gibt.
Nur wenn sich hierzu auch der Hersteller nicht äußert oder nicht äußern kann -dann ist das irgendwie blöd.
Zumindest ist das mit den Lumen klarer geworden und es ist keine SRA notwendig.
Bei der EMV Prüfung geht es mir auch darum - ob die Strahlung des Scheinwerfers die Bordelektronik des Fahrzeugs stört oder nicht.
Das geht bei den Störgeräuschen im Radio an und geht über lustig blinkende Display Anzeigen im Cockpit weiter.
Von der Beeinträchtigung anderer Elektronikbauteile im Fahrzeug - die vielleicht auch sicherheitsrelevant sind will ich hier gar nicht reden.
Somit hätte mir eigentlich eine Antwort - EMV Ja oder Nein schon gereicht.
Denn ECE R112 hat doch nichts mit einer EMV Prüfung gemeinsam und wenn ja dann sollte man doch so eine Bestätigung bekommen können oder?
Gruß
Alex | _________________ Schöne Grüße aus Passau
Alex und Nanook |
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Ansprechpartner deluxe
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Verfasst am: 21.11.2016 07:53:51 Titel: |
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Weit weg von Allem
Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Schäbisch Sibirien Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2714 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. ja, hab ich |
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Verfasst am: 21.11.2016 08:46:09 Titel: |
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Oh je, was ist denn hier los. ich hatte das Homologationspapierchen gepostet um Ruhe reinzubringen, nicht um Öl ins Feuer zu gießen. So langsam weiß man gar nicht mehr was man kaufen soll.
Ich zieh mich aus diesem Thread hiermit zurück. Streitet nicht- klärt! | _________________ Schönen Gruß
René
Denken ist wie Googlen, nur krasser! |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 21.11.2016 08:52:50 Titel: |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2012 Wohnort: Passau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Landrover Defender 110 2. Mercedes GLK 3. Mercedes Bremer T1 209D |
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Verfasst am: 21.11.2016 09:55:50 Titel: |
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | Ja ja ... |
Das ist natürlich auch eine Antwort...
Also - da bis jetzt keiner sagen konnte - JA es gibt eine EMV Prüfung - oder NEIN es gibt keine EMV Prüfung - gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es keine für die aktuelle Generation des LTPRTZ gibt.
Ich würde mich das eh nicht trauen, dass ich solche Scheinwerfer dann an Kunden verkaufe - da hätte ich einfach nur ein schlechtes Gewissen.
Wissentlich, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr erlischt, trotzdem an die Kunden verkaufen.
Das ist nicht mein Stil.
Vor allem möchte ich nicht damit in Verbindung gebracht werden im Falle eines Unfalls...
Wenn es dann heisst - wo wurde denn der Scheinwerfer gekauft?
Aber wie gesagt - das muss jeder Händler selbst mit seinem Gewissen vereinbaren können.
Ich kann es nicht.
Schöne Grüße aus Passau
A L E X und Nanook | _________________ Schöne Grüße aus Passau
Alex und Nanook |
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