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Voten für die Rettungshundestaffel Inntal e.V.
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Eljot
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016 19:19:48    Titel: Voten für die Rettungshundestaffel Inntal e.V.
 Antworten mit Zitat  

Mit Eurer Unterstützung können wir es vielleicht packen und den 1. Preis (5000€) abstauben damit wir
das lang ersehnte quad anschaffen können!! YES

also, falls es euch zusagt was wir machen, dann bitte voten unter:

https://ie-projects.net/voting-sp/spk-altoetting/contributors/rettungshundestaffel-inntal-e-v-quad/?item=838




www.rhs-inntal.de

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Rost(ur)laube(r)
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016 20:37:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hätte gerne für Euch gestimmt, hab aber keine deutsche Vorwahl.. Obskur
Aber - solltet ihr das SBS nicht gewinnen - Ihr habt 50 Hunde - wie wärs mit einem Hundeschlitten ? Grins

Viel Glück !!

Winke Winke

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Eljot
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016 20:45:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sauerei dass unsere österreichischen freunde nicht voten können! Wut

Danke trotzdem! YES

Die idee mit den schlittenhunden werd ich bei der nächsten sitzung vorschlagen! Grins

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Rost(ur)laube(r)
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016 21:02:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mit meinen zwei Labradormiezen auf dem Skateboard überhol ich Radfahrer, aber ein Helm ist tatsächlich empfehlenswert..

Supi Supi Supi

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Eljot
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016 21:12:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Rost(ur)laube(r) hat folgendes geschrieben:
Mit meinen zwei Labradormiezen auf dem Skateboard überhol ich Radfahrer, aber ein Helm ist tatsächlich empfehlenswert..

Supi Supi Supi


Das kann ich mir gut vorstellen! Smile

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BeitragVerfasst am: 14.11.2016 21:44:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moins

Die Teilnahmebedingungen sind ja sehr transparent und ermutigend:

**********************************
Teilnahmebedingungen für das Sparkassen-Spenden-Voting
1. Veranstalter:

Veranstalter des Sparkassen-Spenden-Votings ist die Sparkasse Altötting-Mühldorf.
2. Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine und Organisationen aus dem Bereich Soziales (genaue Definition siehe Nr. 5), die über eine gültige Körperschaftssteuer-Freistellung des Finanzamtes aufgrund ihres gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes verfügen und deren Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Altötting-Mühldorf in den Landkreisen Altötting oder Mühldorf (ausgenommen die Gemeinden Gars, Kirchdorf, Maitenbeth, Rechtmehring, Reichertsheim und Unterreit) liegt. Politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte, wie zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
3. Teilnahme:

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zur Sparkassen-Webseite sowie zur zugeschalteten Voting-Webseite tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Internet-Seite der Sparkasse Altötting-Mühldorf, sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich der Teilnehmende mit allen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.
4. Teilnahmezeitraum:

Bewerbungsphase: 24. Oktober bis 11. November 2016
Abstimmungsphase: 14. November ab 12:00 Uhr bis 4. Dezember 2016
5. Anmeldephase:

Teilnahmeberechtigt sind alle unter Nr. 2 aufgeführten Vereine und Organisationen. Liegt der Sparkasse Altötting-Mühldorf kein Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Vereins / der Organisation vor, verpflichtet sich diese(r), einen Nachweis nach Aufforderung durch die Sparkasse Altötting-Mühldorf innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung zum Spenden-Voting nachzureichen. Anderenfalls behält sich die Sparkasse Altötting-Mühldorf vor, den Verein/die Organisation ggf. auch nachträglich vom Spenden-Voting auszuschließen.
Bei der Bewerbung sollte eine Kurzbeschreibung des Projektes/der Idee eingestellt und ein Foto (.jpg oder .png, max. 2MB) hochgeladen werden. Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Altötting-Mühldorf übertragen. Weiter wird der Sparkasse Altötting-Mühldorf das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. vom Voting auszuschließen.
Die Spenden stammen grundsätzlich aus dem „Sozialen Zweckertrag“ des Prämiensparens. Die eingereichten Projekte müssen folgende Vorgaben erfüllen:
Eine gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich besonders förderungswürdige Maßnahme i. S. d. §§ 52, 53 Abgabenordnung (AO) muss vorliegen.
Im Einzelnen kommen hieraus folgende Maßnahmen in Betracht:

Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Erziehung, Völkerverständigung, Jugendhilfe, Kindergartenwesen, Altenhilfe, Behindertenhilfe, öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Sachaufwandsträger, z.B. eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.
Die Zuwendungen werden nur objektbezogen (zur Finanzierung konkreter Anschaffungen von mindestens 1.000 Euro) gewährt. Die genaue Beschreibung der konkreten Anschaffung hat in der Projektvorstellung zu erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden.
Das Projekt darf nicht der Förderung eines Einzelnen dienen.
Das Projekt muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Altötting-Mühldorf umgesetzt werden. Die Freischaltung der geprüften Vereinsvorstellungen erfolgt an Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden nach Upload. Eine Mehrfachteilnahme im Sinne der Abgabe mehrerer Projekte ist nicht erlaubt.
6. Abstimmungsphase:

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Voting. Die Gewinner ergeben sich folgendermaßen: Je Landkreis (Altötting und Mühldorf) gibt es acht Gewinner. Das Projekt mit den meisten Stimmen im jeweiligen Landkreis gewinnt 5.000 Euro. Die weiteren sieben Projekte mit den meisten Stimmen im jeweiligen Landkreis gewinnen jeweils 1.000 Euro. Sollten zwei oder mehr Teilnehmer die gleiche Stimmenanzahl erhalten haben, so wird das Preisgeld in gleichen Teilen unter den jeweiligen Platzierten mit der gleichen Stimmenanzahl aufgeteilt. Zusätzlich werden aus allen verbliebenen Teilnehmern, die mindestens 100 Stimmen haben, sechs weitere Gewinner je Landkreis per Auslosung bestimmt (Preis jeweils 500 Euro). Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Internet-Seite der Sparkasse Altötting-Mühldorf sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen. Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf seinen Gewinn. Die Bestimmung des genauen Termins behält sich die Sparkasse Altötting-Mühldorf jedoch vor.
7. Abstimmungsteilnehmer

Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für das Voting gibt der Abstimmende seinen Namen, Vornamen und seine Mobilfunknummer an. Diese Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet. Die abgegebene Stimme wird bei Nichtangabe des vollständigen Namens nicht in die Stimmenvergabe einfließen. Damit die abgegebene Stimme zählt und in der Stimmensumme ausgewiesen wird, muss der Code aus der Bestätigungs-SMS ins Voting-Formular eingegeben werden.
Sofern der Verdacht besteht, dass die Handynummer des Abstimmenden nur zum Zweck des Votings angelegt wurde, bzw. nicht vom Abstimmenden selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde, bzw. der Abstimmende nicht selbst abgestimmt hat, kann die Sparkasse Altötting-Mühldorf ohne Ankündigung und jederzeit die damit abgegebene Stimme löschen und die Handynummer von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen.
8. Beendigungsmöglichkeiten

Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich das Recht vor, die Aktion aufgrund von unvorhergesehenen Umständen ohne Vorankündigung zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig laufen kann, zum Beispiel bei technischen Fehlern und/oder aus rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen.
9. Haftung:

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse Altötting-Mühldorf von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto keine jugendgefährdende, sexuell anzügliche, pornographische, fremdenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und/oder ehrverletzende Darstellung zeigt. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich ausdrücklich vor, Fotos solcher Art ohne Ankündigung aus dem Wettbewerb zu entfernen. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf haftet nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votings.
10. Datenschutzbestimmungen:

Der Verantwortliche des Vereins, der Institution oder des Projekts gibt für die Teilnahme am Voting die Daten zum Verein oder zur Organisation, seinen vollständigen Namen, seine Adresse, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer an. Diese Daten werden von der Sparkasse Altötting-Mühldorf ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Benachrichtigung des Gewinners verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Gewinnerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Sie werden dann jedoch für eine weitere Verwendung nach dem Spenden-Voting gesperrt. Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Sparkasse Altötting-Mühldorf unter widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die entsprechenden Daten und Fotos von der Seite gelöscht werden und das Projekt somit nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen kann.
Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich das Recht vor, in den Medien und auf der eigenen Webseite über den Wettbewerb, die teilnehmenden Vereine, die eingereichten Projekte sowie die Gewinner zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen und Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist hierbei erlaubt. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Altötting-Mühldorf verwiesen.
11. Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).
****************************

Und obwohl mir absolut nicht klar ist, wofür eine RHS-Staffel ein Quad brauchen können sollte (einen gut ausgerüsteten PU könnte ich mir weitaus eher vorstellen), habe ich für Euch gestimmt.
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 08:08:31    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Und obwohl mir absolut nicht klar ist, wofür eine RHS-Staffel ein Quad brauchen können sollte


Dito. Der DRK Kreisverband hat gerade dutzende Segways (!!) für die Ehrenamtlichen angeschafft...da sieht man ganz deutlich dass die gar nicht mehr wissen wohin mit ihrem Geld Hau mich, ich bin der Frühling Die ganzen Privatfahrten mit den OV-Fahrzeugen fallen da schon gar nicht mehr ins Gewicht...

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Eljot
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 10:05:29    Titel:
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ein quad für die rettungshundearbeit ist sicherlich kein absolut notwendiges hilfsmittel, jedoch kann es im einsatz die arbeit deutlich erleichtern, bzw. beschleunigen!

wir werden in der regel zu einsätzen gerufen wo wir große waldflächen nach vermissten personen absuchen müssen. oft sind die suchgebiete schwer zu erreichen und mitunter in gebiergigem gelände. unser einsatzfahrzeug hat keinen Allradantrieb und muss nen anhänger mit den suchhunden und einsatzequipment zum suchort ziehen. dass da schnell grenzen gesetzt sind dürfte hier jedem klar sein. oftmals müssen dann die wenigen allradler der hundeführer herhalten. auch bei einsätzen in der wassersuche muss das boot ja irgendwie zum wasser gelangen. hier könnte ein quad gute dienste leisten. ebenso sind kilometerlange anstrengende fussmärsche durch dichtesten wald mitten in der nacht keine seltenheit. oftmals beendet man die suche kilometerweit entfernt vom ausgangspunkt. hier könnte der hundeführer inkl. hund schnell zur basis zurückgebracht werden! Smile

zur info, wir sind ein verein, der keinen cent unterstützung von staatlicher seite bekommt! wir sind allesamt zu 100% ehrenamtlich unterwegs! sämtliche fahrten zu einsätzen, übungen, etc. passieren ausschliesslich mit dem privat-pkw!
keinen verdienstausfall, etc.!
wir finanzieren uns lediglich durch spenden und mitgliedsbeiträge! Smile

dennoch verfügen wir aktuell über 50 aktive mitglieder/hundeführer und 20 geprüfte suchhunde (mantrailer, fläche, wasser)! YES

ausserdem wär so ein quad schon cool! Ätsch

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 12:20:28    Titel:
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Eljot hat folgendes geschrieben:
ausserdem wär so ein quad schon cool! Ätsch


Ganz genau - ein nutzloses Spielzeug zum Posen. Und deshalb unterstütze ich die Aktion nicht.
Anhänger ziehen ist Blödsinn, das Teil hat null Anhängelast und null Traktion.
Personal und Hunde transportieren ist Blödsinn, es passt ja maximal 1 Mann drauf (außer dem Fahrer). Bei 350kg Zuladung ist eh schnell Feierabend.

Wieviel Anhängelast hat das UXV500 überhaupt, 150kg? Den Hundeanhänger will ich sehen...

Für das Geld gibts nen Bus mit 9 Sitzplätzen und Allradantrieb. Es muss ganz sicher kein Quad sein.

Mit dem Geld kann man was sinnvolles machen - da sind Feuerwehren dabei die offensichtlich nicht mal einen hydraulischen Rettungssatz haben Obskur Obskur Obskur

Denen fehlt die Ausrüstung um Menschenleben zu retten, und ihr macht Euch Gedanken um ein Sommerspielzeug. Da fällt mir echt nichts mehr ein.

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Eljot
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 13:15:52    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:

Ganz genau - ein nutzloses Spielzeug zum Posen. Und deshalb unterstütze ich die Aktion nicht.


musst du auch nicht! lass es bleiben! Smile

zum rest sag i nix! is mir zu blöd! Grins

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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 14:38:40    Titel:
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So unrecht hat der Herr E. ja nicht. Für die RH-Arbeit ist so ein Quad genauso nützlich wie ein Pickel am Hintern. Bei der Bergwacht sieht das dann schon anders aus.

Aber einem g'schenkten Barsch schaut man nicht ... hinter die Kiemen.

Und was das rote Kreuz alles veranstaltet ... Schleier der Gnade und so.
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Prosac
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2. 320d E91
BeitragVerfasst am: 15.11.2016 15:11:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Für die RH-Arbeit ist so ein Quad genauso nützlich wie ein Pickel am Hintern..


Da spricht natürlich jahrelange Rettungshundearbeit aus dir, richtig?
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 15:24:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Prosac hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Für die RH-Arbeit ist so ein Quad genauso nützlich wie ein Pickel am Hintern..


Da spricht natürlich jahrelange Rettungshundearbeit aus dir, richtig?


Jetzt kriege ich so langsam Spass an der Sache ... nun erzähl mal die Fakten, die ein Quad so unabdingbar/enorm wichtig/überaus nützlich bei der RH-Arbeit machen. Vor allem so einen gepimpten Rentnerbuggy wie den Angebotenen.

Denn - es gibt tatsächlich Quads, die bei der RH-Arbeit nützlich sein können. Die laufen dann allerdings in einer ganz anderen Kategorie als das Teil, worüber hier diskutiert wird.

Und es hängt natürlich auch sehr davon ab, wie die Einsätze der Inntaler Staffel organisiert werden bzw sind.
Aber jetzt bist erstmal Du am Zug. YES

PS: Ich hätte mir gewünscht, dass die Verantwortlichen der Staffel das Geld (falls sie gewinnen sollten) sinnvoller ausgeben als für einen solchen Schnickschnack. Aber das ist ihr Ding, gevotet habe ich sie trotzdem.
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Schlum
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4. Ranger 3.2 Limited
BeitragVerfasst am: 15.11.2016 17:28:28    Titel:
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Sorry, aber das ist wirklich Arm, da bittet ein Ehrenamtlicher hier um Hilfe und um Unterstützung für seinen Verein um vielleicht Hilfsmittel für seinen Freiwilligendienst zu erhalten damit er im gegenzug der Allgemeinheit in Notfällen bestmöglich helfen kann. Und da haben irgendwelche Hobbyquerulanten hier nichts Besseres zu tun und die ganze Sache lächerlich zu machen und versuchen hier jemanden öffentlich mit irgendwelchen Hörensagen argumenten Vorzuführen. Hier kann man echt einigen ungesehen die Soziale Kompetenz absprechen. Wenn´s nicht gefällt könnte man doch einfach auch mal nicht kommentieren, ist das so schwer?

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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 19:43:08    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:


Ganz genau - ein nutzloses Spielzeug zum Posen. Und deshalb unterstütze ich die Aktion nicht.
Anhänger ziehen ist Blödsinn, das Teil hat null Anhängelast und null Traktion.

oh, da hat aber einer wirklich die dicke ahnung und den tiefen einblick von sxs Hau mich, ich bin der Frühling

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Personal und Hunde transportieren ist Blödsinn, es passt ja maximal 1 Mann drauf (außer dem Fahrer). Bei 350kg Zuladung ist eh schnell Feierabend.

wieso? ein mann sind 80 kilo und zwei dicke hunde á 50 kilo sind nochmals 100 (+ evtl. boxen, die sind nicht so schwer)
da ist noch einige luft nach oben!

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Wieviel Anhängelast hat das UXV500 überhaupt, 150kg? Den Hundeanhänger will ich sehen...

wie kommst du denn auf 150 kilo? bei der kymco weiss ich das nicht genau, aber vergleichbare haben (je nach tüv) 700 und mehr!

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Für das Geld gibts nen Bus mit 9 Sitzplätzen und Allradantrieb. Es muss ganz sicher kein Quad sein.
oh, den will ich sehen, den bus mit allrad für den preis, der nicht direkt auseinanderfällt. das fahrzeug muss zuverlässig sein und nicht vor jedem einsatz erst einmal durchrepariert werden.

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Mit dem Geld kann man was sinnvolles machen - da sind Feuerwehren dabei die offensichtlich nicht mal einen hydraulischen Rettungssatz haben
das ist aber ein armutszeugnis der jeweiligen gemeinde, wenn die einer eigenen feuerwehr nicht die nötige ausrüstung bereitstellt!

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Denen fehlt die Ausrüstung um Menschenleben zu retten, und ihr macht Euch Gedanken um ein Sommerspielzeug. Da fällt mir echt nichts mehr ein.
ein sommerspielzeug ist das bei weitem nicht, sondern die freiwilligen machen sich gedanken, wie sie schneller, besser und kräfteschonender an den einsatzort kommen. auch dort kann u.u. jede minute über leben und tod entscheiden. und warum sollen die ehrenamtlichen einsatzkräfte nicht ein bischen spass haben und ein "cooles" fahrzeug benutzen dürfen in ihrer freizeit?

aber warum ihr nicht wirklich ein atv, sondern ein sxs haben wollt, erschliesst sich mir auch nicht so ganz. ein atv ist geländegängiger und ihr könnt es vielseitiger einsetzen.
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