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airbag auslösen als privatmann

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sebbo
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...und hat diesen Thread vor 2767 Tagen gestartet!


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1. 89-92er Samurai
BeitragVerfasst am: 27.09.2016 19:08:20    Titel: airbag auslösen als privatmann
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darf man als privatmann auf privatgrund einen airbag "benutzen"?
oder gibts da probleme mit irgendwelchen sprengstoffgesetzen?

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flashman
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 19:57:17    Titel:
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Nein. Siehe SprengG. Winke Winke

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steffen
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1. RAV4 V Hybrid AWD, Hilux DOKA,,Dacia Sandero, MTB Schauff Chayenne, ex LR D2a
BeitragVerfasst am: 27.09.2016 19:58:47    Titel:
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ich bin kein Rechtsexperte aber wenn Du den Airbag auslösen möchtest geht das wohl auf Deinem Privatgrund. Aber dieser Privatgrund muß abgesperrt sein, also umzäunt, Tor zu. Ist dann so ähnlich wie bei "fahren ohne Füherschein", das geht auch nur so, jedenfalls offiziell Smile
Denk aber dran das Airbags nur unter bestimmten Umständen auslösen. Also auch wenn Du mehrmals gegen den Baum fährst muß er nicht auslösen Supi Unter 30 geht da mal garnichts.

Gruss
Steffen

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sebbo
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...und hat diesen Thread vor 2767 Tagen gestartet!


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1. 89-92er Samurai
BeitragVerfasst am: 27.09.2016 20:24:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

steffen hat folgendes geschrieben:
ich bin kein Rechtsexperte aber wenn Du den Airbag auslösen möchtest geht das wohl auf Deinem Privatgrund. Aber dieser Privatgrund muß abgesperrt sein, also umzäunt, Tor zu. Ist dann so ähnlich wie bei "fahren ohne Füherschein", das geht auch nur so, jedenfalls offiziell Smile
Denk aber dran das Airbags nur unter bestimmten Umständen auslösen. Also auch wenn Du mehrmals gegen den Baum fährst muß er nicht auslösen Supi Unter 30 geht da mal garnichts.

Gruss
Steffen


ausgebaut sind die dinger schon. und ich geh mal davon aus dass es bumm macht wenn man die beiden kabel die rausschaun auf ne batterie hält. lange kabel hab ich schon daliegen :D
also gibts morgen geschepper aufm hof YES

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imdek
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 21:58:15    Titel:
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flashman
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 22:02:21    Titel:
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steffen hat folgendes geschrieben:
ich bin kein Rechtsexperte aber wenn Du den Airbag auslösen möchtest geht das wohl auf Deinem Privatgrund. Aber dieser Privatgrund muß abgesperrt sein, also umzäunt, Tor zu. Ist dann so ähnlich wie bei "fahren ohne Füherschein", das geht auch nur so, jedenfalls offiziell Smile
Denk aber dran das Airbags nur unter bestimmten Umständen auslösen. Also auch wenn Du mehrmals gegen den Baum fährst muß er nicht auslösen Supi Unter 30 geht da mal garnichts.


Um Gotts Willen - Und zwar gleich doppelt Nee, oder?
Kennst Du den Unterschied zwischen der Straßenverkehrsordnung und anderen Gesetzen? Der Geltungsbereich der STVO beschränkt sich auf öffentliches Straßenland, die meisten anderen Gesetze beziehen sich auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Deiner Logik folgend, wäre Privatgrund ja exteritorial und man kann bei geschlossenem Tor machen, was man will. Sprengen, Morden, Steuern hinterziehen...

Und zu Punkt zwei: So ein Airbag wird seit Ewigkeiten über ein kompliziertes Steuersystem und Sensorik im Fahrzeug ausgelöst. Der Airbag selber hat keine Logik und geht auch bei nem 200 km/h Aufprall nicht auf. Er beseht nur aus einer kleinen Zündpatrone und dem Gassatz (Schwarzpulver).

Ich sage selber, dass man in Foren nu Halbwahrheiten findet. Aber bei all zu großem Unfug, kann ich nicht zuschauen.
Die Antwort von mir oben steht ohne wenn und aber: Nein, ohne entsprechende Befähigung (kleiner Sprengschein), ist das Zünden des Airbags nicht laubt.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 23:32:46    Titel:
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Es ist nicht nur "nicht erlaubt", es ist schlichtweg eine Straftat, normiert in §308 StGB. Und für die dort angeführte Gefährdung reicht die sogenannte "abstrakte Gefahr" aus.

Mindeststrafe: 1 Jahr.

Wie man so etwas auch noch öffentlich ankündigen kann, entzieht sich völlig meinem Verständnis.

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Kini
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 23:33:55    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:


Ich sage selber, dass man in Foren nu Halbwahrheiten findet. Aber bei all zu großem Unfug, kann ich nicht zuschauen.
Die Antwort von mir oben steht ohne wenn und aber: Nein, ohne entsprechende Befähigung (kleiner Sprengschein), ist das Zünden des Airbags nicht laubt.


In Werkstätten müssen die Dinger durchaus manchmal gezündet werden.
Die Hersteller haben dafür Vorgehensweisen, die einzuhalten sind.

Einen Airbag unbedarft zu zünden, ist also durchaus lebensgefährlich, ein Sprengschein ist aber dafür nicht erforderlich.
(Zumindest war das so, als ich noch in der Werkstatt gearbeitet hab).

Kini

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 23:35:56    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:

Einen Airbag unbedarft zu zünden, ist also durchaus lebensgefährlich, ein Sprengschein ist aber dafür nicht erforderlich.
(Zumindest war das so, als ich noch in der Werkstatt gearbeitet hab).


...und wie man derlei Unwahrheiten als Moderator postulieren kann (oder: mit derlei wenig Fachwissen Moderator wird) werde ich auch nie verstehen Hau mich, ich bin der Frühling

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Kini
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 27.09.2016 23:41:49    Titel:
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Na gut, is schon lange her, daß ich in der Werkstatt war.

Sprengmeister muß man aber dazu wirklich nicht sein, wenn Wikipedia recht hat:

Zitat:

Airbags und Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1. Nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Ein- und Ausbau sowie der Vertrieb nur Personen mit mindestens eingeschränkter Fachkunde (6-stündiger Lehrgang) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Dies gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.


Als 08/15 Hobbyschrauber darfst die Teile also nicht mal ausbauen.


Kini

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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 23:44:40    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:
...und wie man derlei Unwahrheiten als Moderator postulieren kann (oder: mit derlei wenig Fachwissen Moderator wird) werde ich auch nie verstehen Hau mich, ich bin der Frühling


Ich erkläre es Dir aber gerne. Wir haben keine themenspezifischen Moderatoren. Wir haben eine Crew und die übergreifend dafür zuständig, dass es "flutscht". Es steht aber nirgends geschrieben, dass die Crew in irgend einer Weise fachspezifisches Wissen benötigt oder gar unfehlbar ist. Wenn jemand aus der Crew einen Beitrag schreibt, ist das wie der Beitrag von jedem anderen Nutzer...Und kann auch mal "Halbwissen" enthalten. Ja

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BeitragVerfasst am: 28.09.2016 06:40:47    Titel:
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Moment, ehe hier so wie jetzt es jemand wieder in den falschen Hals bekommt.
Nein Privatgelände ist nicht exterritorial. Ich bin davon ausgegangen das er um sie um zu zünden gegen etwas fahren wird, daher der Vergleich zum Privatgelände und dem Fahren ohne Füherschein. Ich darf zwar selbst auf meinen eigenenem Grund und Boden wenn er abgesichert ist nicht alles tun und machen aber Autofahren darf ich. Auch gegen einen Baum oder Haus fahren. Ich darf nicht die Nachbarn belästigen damit, das ist klar.
Airbagauslösung: ich bin bei dem zu zündendem Airbag von einem älteren Fahrzeug ausgegangen und da haben wir früher immer global gesagt, unter 30 und frontal geht garnichts. Ich wollte halt nicht ins Detail gehen wie das funktioniert.
Sprengstoffgesetz und Airbags sowie befugte Personen. Stimmt auch, die Dinger darf nicht jeder ein/ ausbauen. Nur wo kein Richter, da kein Kläger. Das es verboten ist, ist logisch. Können tut es jeder mit Hausverstand. Auch hier werde ich mich wie oben hüten ins Detail zu gehen.

Gruss
Steffen

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 28.09.2016 07:31:26    Titel:
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Und wieder mal ... auch wenn die gleiche Sprache (zumindest theoretisch) gesprochen wird heisst das noch lange nicht, dass die Gesetze gleich sind.

Ich würde mich hüten, mich in irgendeiner Weise auch nur annähernd über juristische Dinge in Österreich zu äußern.
Wäre vielleicht auch nicht schlecht wenn unsere österreichischen Nachbarn so langsam mal begreifen würden, dass dies andersrum auch keine wirklich verkehrte Idee wäre. Ganz besonders dann, wenn sich sogar die "Einheimischen" mit der Gesetzeslage schwer tun wie in diesem Fall.
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 28.09.2016 07:39:46    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
Sprengmeister muß man aber dazu wirklich nicht sein, wenn Wikipedia recht hat:

Zitat:

Airbags und Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1. Nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Ein- und Ausbau sowie der Vertrieb nur Personen mit mindestens eingeschränkter Fachkunde (6-stündiger Lehrgang) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Dies gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.


Kini


Im konkreten Fall geht es aber um die Vernichtung im ausgebauten Zustand.

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BeitragVerfasst am: 28.09.2016 09:38:36    Titel:
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traurig

und dabei hätte das bestimmt so schön krach gemacht...

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