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Amarok mit LKW Zulassung?


 
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Hader
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...und hat diesen Thread vor 2772 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.09.2016 10:05:43    Titel: Amarok mit LKW Zulassung?
 Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich versuche gerade ein paar informationen über den VW Amarok zu sammeln und bin dabei auf eine Sache gestoßen, die mich etwas verwundert. Auf dieser Übersicht werden Allrad und der mit Hinterradantrieb als PKW gelistet. Bei Check24 kommt aber raus, dass der 4x4 als Pkw, der andere jedoch nur als LKW zugelassen wird. Wo ist da die Logik? Ich weiss fürher hat man Rückbänke und sonstiges ausgebaut um eine Ladefläche auszuweisen und eine LKW Zulassung zu bekommen aber hat das heutzutage noch irgendwelche Kostenvorteile? Ich meine in Erinnerung zu haben, dass man die Regelung vor Jahren geändert hat und es mittlerweile sogar teurer ist.

Mike
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DaMoRph
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BeitragVerfasst am: 23.09.2016 11:44:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

moin,
ich habe das Thema gerade bei meinem Pajro V60 3,2L

Es gibt neue Gesetzgebung und interne Arbeitsanweisung beim Zoll die durfte ich zwar lesen aber nicht mitnehmen oder kopieren :(

Ich spreche hier aber vom Land Niedersachsen ggf. sind andere Länder abweichend.

Pkw als Lkw ist seit März diesen Jahres stark vereinfacht und eindeutiger geworden.
Ich war beim Zoll und da gibt es eben ein neues Papier vom BGH ...bla bla Maßgeblich und Verbindlich ist die anzahl der Sitze!... (klingt komisch ist aber so) das ist für den Zoll wichtig sonst kann im Brief noch so viel LKW stehen der berechnet dir einfach PKW-Steuern.

Damit dir der TÜV auch n LKW draus macht muss ich in meine Fall die hinter Sitzbank ausbauen samt Gurten und da n paar kleine Schweißpunkte drauf setzen. Weiter brauche ich noch eine kleine nicht hoche Trennung zwischen Vordersitzen und Laderaum, mein TÜV trägt mir mein Innenausbau ein weil die mit Karosse verschraubt ist (also easy).
Natürlich muss die Ladefläche die Fläche Personenbeförderung in Größe überschreiten.

Damit kannst du dann zur Zulassung die Tragen das um und der Zoll rechnet dann nach LKW ab.

Ich hoffe das war verständlich.


Dadurch zahle ich anstatt 600,- Euro Steuer in Jahr nur noch ca 130,- (die LKW-Steuer wird nach Gewicht berechnet).
im Gegenzug wir aber die Versicherung etwas Teurer, alles zusammen spare ich in meinem Fall ca. 350,- Pro Jahr.

nun zum Amarok Hau mich, ich bin der Frühling

Den hatten wir auch im Gespräch beim Tüv als negativbeispiel.
VW hat wohl bei einigen Modell LKW in den Brief rein geschrieben das hat aber in der Vergangenheit auch mal dazu geführt, dass die Zulassung den auch als LKW zugelassen hat deine Versicherung auch so abgerechnet hat also teurer und im Gegenzug hat der Zoll gesagt ist ja ne doppelkbine zur personenbeförderung also besteuern wir das als PKW.
Somit also auch den teureren Satz nach Hubraum.
Somit wa man mit der Karre richtig am Arsch und musste beides teuer blechen ! Hau mich, ich bin der Frühling Respekt Hau mich, ich bin der Frühling

Amarok geht wohl nur als LKW ohne Doppelkabine oder Sitze hinten raus.

Grüße
Sebastian

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nur der Iltis ist ein wahres Tier im Gelände ;)
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Sprotte
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BeitragVerfasst am: 23.09.2016 13:10:34    Titel:
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Die meisten Pickup haben eine LKW Typisierung, das macht man wegen einfacherer Homologation, Abgas und Fußgänger Schutz Vorschriften sind anders. Außerdem ist für einen Gewerbetreibenden ein LKW günstiger, keine steuerliche Berücksichtigung von Privatnutzung.

Das Finanzamt, bzw. Jetzt der Zoll schaut nach Verwendungszweck, große Ladefläche LKW, viele Sitzplätze PKW....

Bei einigen kann man per Kofferraum Deckel oder hardtop dann richtig einen PKW drauß machen, spart Versicherung und das Anhänger Fahrverbot ( Ausnahmen gelten nur in einigen Bundesländern) fällt weg.....
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 23.09.2016 17:03:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Servus Mike,

das schlimmste Fahrzeug was es gibt, in Hinsicht auf Zulassung (LKW o. PKW), entsprechende Versicherung und vor allem der Spaß mit dem Zoll (Hubraum oder Gewicht) sind die Pickup´s .

Hier findest du einiges zu dem Thema:
http://www.pickuptrucks.de/index.php/kunena/19-plauderecke

@DaMoRph:
Geländewagen mit PKW-Zulassung ´(z.B. dein Pajero) zum LKW umzurüsten ist ein ganz anderes Thema.
Denn Pickup´s sind ja schon LKW´s.

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Gruß

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Kini
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 23.09.2016 19:34:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sprotte hat folgendes geschrieben:

[...]Außerdem ist für einen Gewerbetreibenden ein LKW günstiger, keine steuerliche Berücksichtigung von Privatnutzung.

[...].



Heißt das, für einen GEwerbetreibenden ist ein LKW immer auch steuerlich ein LKW? Oder gilt da auch 4 Sitze = PKW?


Kini

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Sprotte
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1. Landcruiser J15
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BeitragVerfasst am: 23.09.2016 19:52:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@ Kini : Von der 1% Regelung sind nur Fahrzeuge ausgenommen, die steuerlich als Lkw bewertet werden und daher für eine Privatnutzung nicht geeignet sind, , also Kastenwagen, Pritsche, usw....
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 23.09.2016 22:50:25    Titel:
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Was ist die 1%-Regelung?

Kini

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Sprotte
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1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 23.09.2016 23:04:08    Titel:
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Wenn du einen Firmenwagen privat nutzt, musst du monatlich 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil ( Einkommen ) versteuern , das entfällt beim LKW.

( Es ist egal, ob du Angestellter oder der Firmeninhaber selbst bist.... )
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 23.09.2016 23:20:03    Titel:
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Ach so das, ja.

Aber es gilt auch für Gewerbetreibende, daß 4 Sitze = PKW-Steuer?
Oder gibts da ne Grenze mit zGG oder wird ein Doppelkabiner 7,5-Tonner auch als PKW besteuert?


Kini

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1. Amarok SingleCab
BeitragVerfasst am: 24.09.2016 10:07:12    Titel:
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um es kurz zu machen, einen Amarok (DC) wirst als LKW zulassen - aber als PKW versteuern. Es haben schon Einige es nicht gescheut Zeit, Nerven und Geld zu investieren um dies nicht zu akzeptieren - am Ende war es dann aber so. Die Versteuerung richtet sich nach dem Verhältnis Ladefläche und der Fläche die zur Personenbeförderung dient, je nachdem welche größer ist wird versteuert.
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 24.09.2016 11:12:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ICH werde einen Amarok vermutlch überhaupt nie zulassen, weil ich den Karrn nicht mag.

Und das mit dem Verhältnis Ladefläche/Personenfläche ist mittlerweile auch überholt, weil der Zoll scheinbar alles mit 4 Sitzen als PKW versteuert, also auch 1 1/2 Kabiner mit Notsitzen, wenn ich das richtig mitbekommen hab.

Ich frage nur, weil ich das wissen will.


Kini

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sandro2009
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BeitragVerfasst am: 24.09.2016 12:14:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sprotte hat folgendes geschrieben:
Wenn du einen Firmenwagen privat nutzt, musst du monatlich 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil ( Einkommen ) versteuern , das entfällt beim LKW.

( Es ist egal, ob du Angestellter oder der Firmeninhaber selbst bist.... )


Woher kommt diese Erkenntnis? Ich muß die 1% Regelung akzeptieren, trotz heftiger Bemühungen meiner Steurberaterin... keine Chance! Dafür bleibt mein Ranger als 1,5Kabiner mit 4 Sitzplätzen ein LKW, garantiert!

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ANMA
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BeitragVerfasst am: 02.10.2016 09:45:04    Titel:
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@sandro2009:

Ich habe meinen Navara 1 1/2 Kabiner mit 4 Sitzplätzen als LKW versteuert und versichert und komme um die 1% Regelung rum. Nur muss ich mangels privatem Fahrzeug 20% der Unterhaltskosten vom Navara selbst tragen, weil mir das FA vorwirft den Navara privat zu nutzen, weil ich privat kein Fahrzeug auf mich zugelassen habe. Macht aber nur 280€ im Jahr.
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