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M+S in Italien: Winterreifen im Sommer, per 15. Mai verboten

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tolenius
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Mit dabei seit Anfang 2011
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...und hat diesen Thread vor 3630 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Santana Anibal PS10 (verk.)
2. Wrangler JKU Rubicon
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 07:29:43    Titel: M+S in Italien: Winterreifen im Sommer, per 15. Mai verbote
 Antworten mit Zitat  

Bekam zunächst einen Schreck als ich dies las.

In meinen Papieren sind "Q" Reifen vorgeschrieben. Habe "S" Reifen (bis 170 km/h) aufgezogen. Folglich darf ich doch mit den M+S in Italien fahren.

Pfingsurlaub gerettet.

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Offroad-Reifen-Verbot in Italien Vorsicht Falle: drastische Strafen drohen

Geländewagenfahrern drohen in Italien drastische Strafen. Grund: das Winterreifenverbot, das sich auch auf Offroad-Reifen beziehen kann.

Seit Mitte Mai besteht in Italien ein Verbot für die Benutzung von Winterreifen. Vor Beginn der Urlaubssaison betrifft dieses Thema auch Geländewagenfahrer, die mit Offroad-Reifen wie beispielsweise einem AT-Profil unterwegs sind. Denn diese sind in aller Regel als M+S-Reifen typisiert (was auch mit einer entsprechenden Aufschrift auf dem Reifen gekennzeichnet wird).

Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung fallen auch unter das Winterreifenverbot in Italien, wenn sie mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsindex gekennzeichnet sind: Betroffen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben. Dementsprechend sind alle mit M+S-Kennzeichnung versehenen Reifen bis zum Geschwindigkeits-Index Q (=maximal 160 km/h) generell verboten, unabhängig davon, welche tatsächliche Höchstgeschwindigkeit das jeweilige Fahrzeug erreicht und auch unabhängig von den jeweiligen Tempolimits in Italien, die auf den Autobahnen maximal 130 km/h gestatten. So kann beispielsweise selbst die werkseitige Serienbereifung eines Land Rover Defender in Italien unter dieses Verbot fallen.

Bei Reifen mit höherem Speed-Index darf der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegen. In Deutschland ist dies zulässig, wenn im Sichtbereich des Fahrers ein entsprechender Warnaufkleber angebracht wird.
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muzmuzadi
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Fahrzeuge
1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 07:36:32    Titel:
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Irgendwie sind die Santana Fahrer nicht so auf dem aktuellen Stand Grins :

http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=70591


http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=1159006&highlight=winterreifen#1159006

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Kronburg
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Fahrzeuge
1. Bombardier I 503
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 08:46:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die oben angeführten Threads strotzen vor Halbwahrheiten, Unsicherheit und Meinungen.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Das Thema "M+S Reifen Verbot in Italien 15. Mai bis 14. November" ist auch für Deutsche Santana Anibal PS-10 Fahrer aktuell, aber nur wenn sie sommers im Italien-Urlaub einen M&S Reifen mit niedrigem Speedindex fahren.



Status ist:

1. per 15. Mai bis incl. 14. November

2. verbietet Italien den sommerlichen Gebrauch von Reifen mit M&S Kennung der Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q,

3. ist es ferner verboten, Reifen ab der Geschwindigkeitsklasse R zu fahren, wenn die Geschwindigkeitsklasse des gefahrenen Reifens nicht mindestens der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsklasse entspricht

4. Bußgelder liegen im Bereich zwischen mindestens 419 und maximal 1.682 Euro, außerdem kann die italienische Polizei die Beschlagnahme des Fahrzeugs anordnen.


Im Fahrzeugschein des Santana Anibal PS-10 ist für die Reifen ein Speedindex von Q eingetragen. (Bis 160 km/h).


Betroffen sind beim Santana Anibal PS-10 also nur Fahrzeuge, die noch M&S Reifen mit Speedindex bis Q aufgezogen haben. Diese dürfen in Italien im Sommer nicht fahren bzw. riskieren eine Strafe. Positiv gesagt: alle Santanas die M&S Reifen mit Speedindex R (170 km/h) und höher aufgezogen haben, sind in Italien auch im Sommer gut unterwegs (Voraussetzung: Mindestprofiltiefe).


Ich habe mir übrigens von der ADAC Rechtsabteilung sagen lassen, die Italienische Polizei sei vor allem hinter Wohnmobilen her, die im Sommer bei hohen Temperaturen auf schweren Fahrzeugen alte Winterreifen niederfahren wollen.
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Rost(ur)laube(r)
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1. Puch 230 G
2. MB300D
3. Kawasaki ZXR750
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 11:00:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kronburg hat folgendes geschrieben:
Die oben angeführten Threads strotzen vor Halbwahrheiten, Unsicherheit und Meinungen.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Status ist:

1. per 15. Mai bis incl. 14. November

2. verbietet Italien den sommerlichen Gebrauch von Reifen mit M&S Kennung der Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q, .......


.......Im Fahrzeugschein des Santana Anibal PS-10 ist für die Reifen ein Speedindex von Q eingetragen. (Bis 160 km/h).....


........Betroffen sind beim Santana Anibal PS-10 also nur Fahrzeuge, die noch M&S Reifen mit Speedindex bis Q aufgezogen haben. Diese dürfen in Italien im Sommer nicht fahren bzw. riskieren eine Strafe.....




MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Ich hab' jetzt ........ mal die relevanten Gesetzestexte im italienischen Original durchgelesen - und zwar:

http://www.patente.it/normativa/circolare-17-01-2014-n-1049-pneumatici-invernali?idc=2644

und zusätzlich das zu Grunde liegende 'CIRCOLARE N. 104/95' des italienischen Verkehrsministeriums

http://www.centrogomme.com/img/download/circolare_104_95.pdf (wichtig ist ggf. Punkt 6)


Aus erstem Text:

'Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.'


'... Winterreifen die den in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Parametern - inkl. Speedindex - entsprechen unterliegen keinen saisonalen Beschränkungen und dürfen das gesamte Kalenderjahr über genutzt werden.

(was zumindest hier im Thread ja schon bekannt war)

Verwirrend fand ich das 'anche con indice di velocità Q', wofür ich im 'circolare 104/95' die Erklärung gefunden habe:

"6.
I pneumatici idonei alla marcia su neve contraddistinti dalla marcatura M+S (oppure MS, M-S,
ovvero M&S) montati su veicolo devono essere marcati con un simbolo della categoria di velocità non inferiore a “Q”
(corrispondente a 160 Km/h)."

Explizit steht hier dass auf dem Fahrzeug montierte M&S - Reifen mindestens einen Speedindex 'Q' = 160km/h besitzen müssen.

DAS speziell könnte für manche langsame Fahrzeuge die ansonsten keinen Speedindex von 'Q' benötigen und entsprechend (mit M&S Kennung und gleichzeitig mit Speedindex geringer als 'Q', also M,N,O,P) bereift sind ein Problem sein.

Zusammengefasst ergibt das ein für mich etwas aktualisiertes Ergebnis:

[b]Von 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien nur fahren wessen Reifen mindestens dem eingetragenen Speedindex entsprechen, M&S - Reifen mit einem Speedindex geringer als Q (...K,L,M,N,O,P) sind ganzjährig nicht zulässig.

.........



Wer hat jetzt recht ???????????

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BeitragVerfasst am: 29.05.2014 13:00:22    Titel:
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Moins

Himmel hilf, das Ganze nicht noch mal!
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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 18:11:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Sachverhalt wird allein in der italienischen Presse richtig dargestellt:

http://www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-az.asp?bnsvaz_svid=1028944

Die Abschreibeschmierulanten der deutschen Presse leiden IMHO zurecht unter Auflagenschwund. Wer so einen schlecht recherchierten und nicht überprüften Mist an Infos einfach von der Konkurrenz übernimmt verdient keinen einzigen Cent vom Leser. Wo liegt da die journalistische Leistung ? Nicht ein einziges Blatt gibt den wirklichen Sachverhalt wieder.

Am obigen Post von 'Kronburg' stimmt ja nicht einmal das Datum:

konkret:

Winterreifenpflicht (inkl. ggf. Mitführung von Ketten): 15.10. - 15.04.
Übergangszeit zur Ummontage der Reifen: bis (inkl.) 15.05
Verbot von M&S Reifen die nicht der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit entsprechen: 16.05. - 14.10.

Zitiert und fast wortgetreu übersetzt habe (Post oben von 'Rosturlauber') ich (und auch schlicksurfer zuvor im verlinkten Thread) den Gesetzestext, keine Interpretation der Interpretation. Wir spielen ja hier nicht 'Stille Post'.

Ich hab' heute schon an den ADAC geschrieben und mich über den verzapften Mist beschwert. Wohl dem der - und nicht in dem einen Fall - sich ein wenig Urteilsfähigkeit bewahrt hat und nicht alles glaubt was da einem heutzutage alles weisgemacht werden soll.

viele Grüsse

Markus

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Landrübe
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BeitragVerfasst am: 29.05.2014 19:03:05    Titel: Posten mit Hirn, warum auch nicht?
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Servus MarkusZ.

Vielen Dank. Gute Arbeit! Du hast dir ein Bier verdient. Gerne würde ich eins ausgeben.



Herzliche Grüsse
Landrübe
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takeshi
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BeitragVerfasst am: 29.05.2014 19:05:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Der Sachverhalt wird allein in der italienischen Presse richtig dargestellt:

http://www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-az.asp?bnsvaz_svid=1028944

Die Abschreibeschmierulanten der deutschen Presse leiden IMHO zurecht unter Auflagenschwund. Wer so einen schlecht recherchierten und nicht überprüften Mist an Infos einfach von der Konkurrenz übernimmt verdient keinen einzigen Cent vom Leser. Wo liegt da die journalistische Leistung ? Nicht ein einziges Blatt gibt den wirklichen Sachverhalt wieder.

Am obigen Post von 'Kronburg' stimmt ja nicht einmal das Datum:

konkret:

Winterreifenpflicht (inkl. ggf. Mitführung von Ketten): 15.10. - 15.04.
Übergangszeit zur Ummontage der Reifen: bis (inkl.) 15.05
Verbot von M&S Reifen die nicht der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit entsprechen: 16.05. - 14.10.

Zitiert und fast wortgetreu übersetzt habe (Post oben von 'Rosturlauber') ich (und auch schlicksurfer zuvor im verlinkten Thread) den Gesetzestext, keine Interpretation der Interpretation. Wir spielen ja hier nicht 'Stille Post'.

Ich hab' heute schon an den ADAC geschrieben und mich über den verzapften Mist beschwert. Wohl dem der - und nicht in dem einen Fall - sich ein wenig Urteilsfähigkeit bewahrt hat und nicht alles glaubt was da einem heutzutage alles weisgemacht werden soll.

viele Grüsse

Markus


Danke!!

Ich kann den anderen Thread nicht mehr lesen, so dermaßen zerkaut und ausgelutscht ist das Thema...

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BeitragVerfasst am: 29.05.2014 21:49:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Der Sachverhalt wird allein in der italienischen Presse richtig dargestellt:

http://www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-az.asp?bnsvaz_svid=1028944

Die Abschreibeschmierulanten der deutschen Presse leiden IMHO zurecht unter Auflagenschwund. Wer so einen schlecht recherchierten und nicht überprüften Mist an Infos einfach von der Konkurrenz übernimmt verdient keinen einzigen Cent vom Leser. Wo liegt da die journalistische Leistung ? Nicht ein einziges Blatt gibt den wirklichen Sachverhalt wieder.

Am obigen Post von 'Kronburg' stimmt ja nicht einmal das Datum:

konkret:

Winterreifenpflicht (inkl. ggf. Mitführung von Ketten): 15.10. - 15.04.
Übergangszeit zur Ummontage der Reifen: bis (inkl.) 15.05
Verbot von M&S Reifen die nicht der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit entsprechen: 16.05. - 14.10.

Zitiert und fast wortgetreu übersetzt habe (Post oben von 'Rosturlauber') ich (und auch schlicksurfer zuvor im verlinkten Thread) den Gesetzestext, keine Interpretation der Interpretation. Wir spielen ja hier nicht 'Stille Post'.

Ich hab' heute schon an den ADAC geschrieben und mich über den verzapften Mist beschwert. Wohl dem der - und nicht in dem einen Fall - sich ein wenig Urteilsfähigkeit bewahrt hat und nicht alles glaubt was da einem heutzutage alles weisgemacht werden soll.

viele Grüsse

Markus


Danke Markus, nur eine Korrektur: Dein verlinkter Artikel der Südtiroler ist AUCH in der italienischen Presse bisher der Einzige, der den Sachverhalt korrekt wiedergibt.
Ist echt schlimm heutzutage, wenn Berufsschreiber noch nicht einmal mehr lesen können.
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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 22:56:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Vielen Dank für die Blumen - aber wir tun's ja gratis und für unsre Jungs. Schande jedoch über die Bezahltschreiber....

Naja - wenigstens in der 'Quattroruote' stehts richtig drin:

http://www.quattroruote.it/news/burocrazia/2014/03/31/pneumatici_invernali_se_il_codice_giusto_per_il_ministero_si_possono_usare_anche_in_estate.html

Den Artikel sollte man mal dem ADAC schicken

Für die Nicht - Italiener:

In der italienischen Allradlerzeitschrift steht dasselbe drin was wir (Schlicksurfer und meine Wenigkeit) auch (siehe oben) aus den Gesetzestexten übersetzt haben. Allein ADAC und Gefolge sind auf dem Holzweg (von wegen M&S mit Speedindex 'Q' verboten - dem ist NICHT so)

viele Grüsse

Markus

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Zuletzt bearbeitet von MarkusZ am 29.05.2014 22:59, insgesamt einmal bearbeitet
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takeshi
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BeitragVerfasst am: 29.05.2014 22:58:58    Titel:
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Allmählich entwickelt sich diese Winterreifennummer aus Italien wie ein nerviger Kaugummi, den man nicht wegbekommt vom Schuh.

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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 23:16:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hier gehts net nur um Winterreifen, sondern dass die Meinungsvielfalt im Sterben liegt.

Und morgen schreibt ein Leitorgan 'Ab 5.30 Uhr wird zurückgeschossen' und die Hammelherde rennt mit.

Die Presse als extrem wichtige demokratische Kontrollinstanz funktioniert nicht mehr:

Recherchieren und aufdecken, kontrovers diskutierte Themen im Fernsehen - das alles war gestern. Heutzutage gibts nur noch eine gleichgeschaltete, angepasste und feige abgekochte Brühe als Lektüre.

Huch - die Eminenz ADAC hat etwas geschrieben: Kritiklos und unterwürfig wird das gleich ungeprüft übernommen - in was für Zeiten leben wir denn ? Und ich hatte gehofft die Zeiten Alfred Hugenbergs wären für immer vorbei...

Es ist einfach bestürzend

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takeshi
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BeitragVerfasst am: 29.05.2014 23:25:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Hier gehts net nur um Winterreifen, sondern dass die Meinungsvielfalt im Sterben liegt.

Und morgen schreibt ein Leitorgan 'Ab 5.30 Uhr wird zurückgeschossen' und die Hammelherde rennt mit.

Die Presse als extrem wichtige demokratische Kontrollinstanz funktioniert nicht mehr:

Recherchieren und aufdecken, kontrovers diskutiere Themen im Fernsehen - das alles war gestern. Heutzutage gibts nur noch eine gleichgeschaltete, angepasste und feige abgekochte Brühe als Lektüre.

Huch - die Eminenz ADAC hat etwas geschrieben: Kritiklos und unterwürfig wird das gleich übernommen - in was für Zeiten leben wir denn ? Und ich hatte gehofft die Zeiten Alfred Hugenbergs wären für immer vorbei...

Es ist einfach bestürzend


Wenns darum geht, dann kann ich dir nur beipflichten.

Jetzt haben wir seit mindestens 15 Jahren dieses Internet und die weite große Welt...
Aber keiner macht sich die Mühen, auch mal über den Tellerrand zu schauen.
Speziell bei diesem Thema bietet sich Südtirol an, dank der selben Sprache.

Ja, ich kann dich hier verstehen, wie auch immer - brave new world!

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Plastic Bertrand
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2. Landrover Discovery 5 HSE SDV 6 3.0
3. Sankey WT Cooking Outfit
4. Bürstner Averso 480
BeitragVerfasst am: 29.05.2014 23:26:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hi,

in der Südtiroler Zeitung wird Folgendes geschrieben:

***

Das Transportministerium hat mit Rundschreiben vom 17.01.2014 eine Anweisung erlassen, auf Grund derer es zwar erlaubt ist, Fahrzeuge auch in den Sommermonaten mit Winterreifen auszurüsten, allerdings nur wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens jenem entspricht, der auf der Zulassungsbescheinigung für Reifen angegeben ist. Hingegen dürfen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Mai die am Fahrzeug montierten Winterreifen auch einen niedereren Geschwindigkeitsindex haben als jener, der in der Zulassungsbescheinigung aufscheint, jedoch nicht niederer als Q (160 km/h).

***

Das müsste doch heissen, dass meine Q-Reifen zulässsig sind, so lange die Reifengrösse mit dem Q Index im Fahrzeugschein eingetragen ist. Die reale Endgeschwindigkeit des Fahrzeugs spielt dann ja keine Rolle.

Wenn dieser Text stimmt, gibt es zumindest für mich kein Problem.

Gruß
Guido
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 29.05.2014 23:49:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Schxxxxx an/bei der Sache ist ja, dass es eben nicht nur der ADAC ist, sondern auch ÖAMTC und die gesamte sogenannte Fachpresse - und das nur deswegen, weil irgendein Dummsuff in einer Agentur ... und Du wirst sehen, Takeshi, dass uns das noch bis in den späten November verfolgen wird.
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