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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4182 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Iveco Massif 2. Pajero 3. Pajero 4. Passat |
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Verfasst am: 07.02.2014 11:15:10 Titel: Sonntagsfahrverbot LKW mit Anhänger |
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Wie haltet ihr es, wenn ihr mit dem Iveco Massif mit LKW Zulassung am Sonntag mit einem Anhänger fahren wollt?
Nicht fahren oder doch fahren?
Bin gespannt auf die Antworten.  | _________________ Viele Traumziele, zu wenig Zeit. |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Norge Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37" 3. Unimog U1750L 4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger 5. Volvo BV202 |
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Verfasst am: 07.02.2014 11:46:00 Titel: |
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Nicht fahren.....oder Almosen für unterwegs bereitgehaltene Klingelbeutel parat halten.
Eine Liste von Hotels oder Zelt im Auto zur Übernachtung auf Parkplatz sein angeraten.
Gutes Schuhwerk vom Parkplatz zum Hotel kann auch nützlich sein. | _________________ The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.02.2014 13:37:47 Titel: |
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Siehe Offroad Wiki in diesem Forum!!!
Wohnwagen und Anhänger zu Sport oder Freizeitzwecken dürfen sehr wohl gezogen werden.
Kann ich aus eigener Erfahrung mit Kontrolle bestätigen.
Alles Andere wird allerdings teuer!
Schöne Grüße
Horst | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. T4 Bulli 1999 2. Skoda Citigo 3. Moto Guzzi LMIII 1983 |
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Verfasst am: 07.02.2014 15:41:01 Titel: |
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Horst und Bärbel hat folgendes geschrieben: | Wohnwagen und Anhänger zu Sport oder Freizeitzwecken dürfen sehr wohl gezogen werden.
Kann ich aus eigener Erfahrung mit Kontrolle bestätigen. |
Aber nicht in jedem Bundesland. Also vorher erkundigen, sonst wirds teuer...
Gruß Frank | _________________ Ich habe keine Freunde sondern eine sorgfältig ausgesuchte Sammlung von Verrückten...! |
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 Behind Flashi in Morocco

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
| Fahrzeuge 1.  LandRover Disco 2 TD5 2.  RallyePatrol Version2.0 3.  Opel Monty 3,2 V6 4.  kleines Wiesel LR110 S2B 5.  Polaris 500HO 6.  F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7.  Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 07.02.2014 16:07:50 Titel: |
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kostet bei mir 11 Euro in der stadt und ein antragsformular. zwei tage später ist ein unterschriebener wisch mit stempel in der post.
ob das überall akzeptiert wird? keine ahnung... | _________________
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: zwickau Status: Offline
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Verfasst am: 07.02.2014 16:39:53 Titel: |
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grafe hat folgendes geschrieben: | kostet bei mir 11 Euro in der stadt und ein antragsformular. zwei tage später ist ein unterschriebener wisch mit stempel in der post.
ob das überall akzeptiert wird? keine ahnung... |
Ja, Genehmigung gilt bundesweit! Hab' meine ja auch vom selben Straßenverkehrsamt. Auch schon mal per Fax innerhalb von 2 Stunden bekommen. Ohne Genehmigung kostet es 80,00€ und einen Punkt, außerdem darf die Weiterfahrt untersagt werden! | _________________ Werte OffRoad-Fahrer, schützt den Wald... esst mehr Spechte !!!
Alle reden vom öffentlichen Verkehr... aber keiner traut sich! |
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 Enfield Treiber

Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Massif lang 2. Enfields und alte Mopeds, Knaus Deseo zum Mopedtransport |
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Verfasst am: 07.02.2014 16:49:42 Titel: |
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siehe Wikipedia:
WE-Fahrverbot
dort steht unter "Behördliche Ausnahmen":
Zitat: "Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden."
in Österreich gilt:
Zitat: Fahrverbot "für Lkw mit Anhänger, wenn entweder der Lkw oder der damit gezogene Anhänger mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat."
Servus
Dietrich | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4182 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Iveco Massif 2. Pajero 3. Pajero 4. Passat |
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Verfasst am: 07.02.2014 18:11:30 Titel: |
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Wie lange gilt den dann die Ausnahmegenehmigung? | _________________ Viele Traumziele, zu wenig Zeit. |
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 Enfield Treiber

Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Massif lang 2. Enfields und alte Mopeds, Knaus Deseo zum Mopedtransport |
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Verfasst am: 07.02.2014 18:41:37 Titel: |
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Diese Ausnahme vom gilt grundsätzlich immer. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 07.02.2014 20:09:08 Titel: |
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skeletonkey hat folgendes geschrieben: | siehe Wikipedia:
WE-Fahrverbot
dort steht unter "Behördliche Ausnahmen":
Zitat: "Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden." |
Das wird dir in Sachsen nicht helfen. Es ist keine bundesweit einheitliche, verbindliche Regelung.
Ich glaube nicht das Du einen Autobahnpolizisten mit einem Wikipedia Ausdruck überzeugen kannst.  | _________________
sebbo hat folgendes geschrieben: | generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :) |
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 07.02.2014 20:20:27 Titel: |
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In Niedersachsen gibt es ganz klar KEINE Möglichkeit, OHNE Ausnahmegenehmigung zu fahren!!!
Egal, was bei Wikipedia steht  | _________________ Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.02.2014 20:37:26 Titel: |
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Komisch?
Mein VW Bus ist auch als LKW angemeldet. Wenn ich Sonntags mit meinem "normalen" Autotrailer mit meinem Crossauto drauf angehalten wurde (allg. Kontrolle, Ladungssicherungskontrolle, blablabla), hatte ich in Hinsicht des LKW's keine Probleme! --> Weil ich den Anhänger zu sportzwecken genutzt habe!! (Wörtlich vom Freundlichen)
Und vor dem Kauf des Busses teilte mir meine Zulassungsstelle auf Anfrage das selbe mit!!!
Außerdem wird die Rechtsabteilung des ADAC wohl kaum so eine Aussage machen, wenn dies nicht bundesweit gilt.
Wer's net glaubt, fährt eben Sonn und Feiertags solo, dann habe ich frei Bahn.
Schöne Grü0e
Horst | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.02.2014 20:40:00 Titel: |
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Achso, hätte ich fast vergessen, Oederquart liegt in Niedersachsen!  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 07.02.2014 20:40:37 Titel: |
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Horst und Bärbel hat folgendes geschrieben: | Komisch?
Mein VW Bus ist auch als LKW angemeldet. Wenn ich Sonntags mit meinem "normalen" Autotrailer mit meinem Crossauto drauf angehalten wurde (allg. Kontrolle, Ladungssicherungskontrolle, blablabla), hatte ich in Hinsicht des LKW's keine Probleme! --> Weil ich den Anhänger zu sportzwecken genutzt habe!! (Wörtlich vom Freundlichen)
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Nochmal deutlich: Es ist in jedem Bundesland anders. | _________________
sebbo hat folgendes geschrieben: | generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :) |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.02.2014 20:52:42 Titel: |
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Damit jeder weiß, was ich mit Crosser meine.
Und jo, die Ladungssicherung ist auf diesem Bild unvollständig
Schöne Grüße
Horst | |
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