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Kfz Steuer Verwirrung Ford Maverick 2,4i, 5 Türer 118PS

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JoergMoeller
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...und hat diesen Thread vor 3819 Tagen gestartet!


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1. Ford Maverick 2.4i, 5 Türer, BJ 1996
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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 10:14:31    Titel: Kfz Steuer Verwirrung Ford Maverick 2,4i, 5 Türer 118PS
 Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe mir vor kurzem einen Ford Maverick 2,4i, 118 PS (87kw), EZ 09.06.97 gekauft. Für diesen möchte das Finanzamt 505€ Steuern haben. Ich habe mich jetzt gefühlt durch das ganze Internet gelesen und bin jetzt verwirrter als vorher... Minikat, Kaltlaufregler, Besteuerung nach Gewicht, Nach CO2 Ausstoss ... Anscheinend hes sich das in den letzten Jahren dauernd geändert und ich weiß nicht was gerade Stand ist.

Bei meiner Suche bin ich überfolgenden Beitrag gestolpert:

http://forum.off-road-forum.de/mechanische-und-kfz-technik-allgemein-f14/falsche-schlnr-t16732.html

und frage mich,

1.) Ist mein Maverick vielleicht auch falsch geschlüsselt (evtl. weil der Vorbesitzer ihn mal als LKW zugelassen hatte).
2.) Was hat es mit dieser nebulösen 2500kg Grenze des Finanzamtes auf sich?
2.a.) Gibt es die tatsächlich oder ist das ein Internet Märchen?
2.b.) Wäre es sinnvollauf 2499kg abzulasten?

Mein Fzg Schein sagt:

HSN: 0928
TSN: 963
P.2: 87

14.: S:93/59/III,G:92/97/EWG
14.1: 0424

F.1/F.2: 2510 kg

"FZ ERFUELLT RL 94/12/EG III"

Für jede erhellende Auskunft wäre ich extrem dankbar!

Gruß
Jörg

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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 10:34:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kleiner Nachtrag:

KraftStG § 9 Steuersatz

...

2. Personenkraftwagen

a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil
davon, wenn sie
durch Fremdzündungsmotoren durch Selbstzündungsmotoren
angetrieben werden und angetrieben werden und

aa) mindestens die verbindlichen Grenzwerte
für Fahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 2 500 kg
nach Zeile A Fahrzeugklasse M der Tabelle
in Nummer 5.3.1.4 des Anhangs I der
Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom
20. März 1970 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der
Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen
(ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1) in der jeweils
geltenden Fassung, einhalten oder wenn die
Kohlendioxidemissionen, ermittelt nach der
Richtlinie 93/116/EG der Kommission vom
17. Dezember 1993 zur Anpassung der
Richtlinie 80/1268/EWG des Rates über den
Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an
den technischen Fortschritt (ABl. L 329 vom
30.12.1993, S. 39) in der jeweils geltenden
Fassung, 90 g/km nicht übersteigen 6,75 EUR 15,44 EUR,
bb) als schadstoffarm anerkannt sind, der
Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der
Richtlinie 94/12/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. März
1994 über Maßnahmen gegen die
Verunreinigung der Luft durch Emissionen
von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der
Richtlinie 70/220/EWG (ABl. L 100 vom
19.4.1994, S. 42) entsprechen und die in der
[color=red]Richtlinie 94/12/EG
unter Nummer 5.3.1.4
für die Fahrzeugklasse M genannten
Schadstoffgrenzwerte einhalten 7,36 EUR 16,05 EUR,
[/color]
cc) als schadstoffarm oder bedingt
schadstoffarm Stufe C anerkannt sind und
für sie ein Verkehrsverbot bei erhöhten
Ozonkonzentrationen nach § 40c des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der
bis zum 31. Dezember 1999 geltenden
Fassung nicht galt 15,13 EUR 27,35 EUR,
dd) nicht als schadstoffarm oder bedingt
schadstoffarm anerkannt sind und für sie
ein Verkehrsverbot bei erhöhten
Ozonkonzentrationen nach § 40c des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der
bis zum 31. Dezember 1999 geltenden
Fassung nicht galt 21,07 EUR 33,29 EUR,

ee) nicht die Voraussetzungen für die
Anwendung der Steuersätze nach den
Doppelbuchstaben aa bis dd erfüllen 25,36 EUR 37,58 EUR;

b) bei erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einem Teil davon 2 Euro für
Fremdzündungsmotoren und 9,50 Euro für Selbstzündungsmotoren zuzüglich jeweils 2 Euro für jedes Gramm Kohlendioxidemission
je Kilometer entsprechend der Richtlinie 93/116/EG der Kommission vom 17. Dezember 1993 zur Anpassung der Richtlinie
80/1268/EWG des Rates über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 329 vom
30.12.1993, S. 39) oder die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die
Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionsklassen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen
(Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1),
die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1) geändert
worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, das bei erstmaliger Zulassung

aa) bis zum 31. Dezember 2011 120 g/km,
bb) ab dem 1. Januar 2012 110 g/km,
cc) ab dem 1. Januar 2014 95 g/km

überschreitet;

Wie es aussieht wird das Fzg. nach dd.) besteuert und nicht nach bb.) wie es mir richtig scheint. Oder sehe ich da etwas falsch?

Gruß
Jörg

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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 11:36:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hast das mal versucht?:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Kraftfahrzeugsteuer/BMF_Anordnungen_Allgemeines/KfzRechner/KfzRechner.html


2500 kg Grenze hab ich noch nie gehört, wenn dann 2800 kg zul. GG.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 11:49:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo,

die 2,8t Grenze gilt/galt bei der Frage LKW (gewichts-) oder PKW (Hubraum) besteuert. Die 2,5t Grenze gilt/galt wohl für die Frage der "steuerlichen" Schadstoffklasse, die FAs haben wohl bei Fzg über 2.5t die steuerlich wirksame Schadstoffklasse reduziert (technisch Euro 2, steuerlich behandelt wie Euro 1).

Gruß
Jörg

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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 11:57:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ok, wieder was gelernt.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 13:19:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sofern ich das jetzt richtig verstanden habe, durften ab 1997 keine Neufahrzeuge mehr zugelassen werden, die nicht Euro 2 erfüllt haben. Deshalb hatten viele unter Punkt 33 den Zusatz "FZ ERFUELT RL 94/12/EG III". Im Nachgang wurde dann häufig vergessen die richtige Schlüsselnummer "29" eintragen zu lassen. Mit dem Schlüssel "04" für PKW waäre die richtige Schlüsselnummer dann 0429.

Hab jetzt mal dem Beispiel eines Alt VW Besitzers folgend bei der Ford Service Hotline angerufen.

Ford schickt mir eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle mit der Schlüsselnummer 0429. Das wäre dann immerhin 15,- (Euro 1) statt 21,- (schadstoffarm).

Irgendwie spielt(e) das zGG bei der ganzen Sache noch eine Rolle. Es gibt wohl verschiedene Gewichtsklassen (I-III). Die Bründung ist/war wohl, dass schwerere Fahrzeuge mehr Schadstoffe produzieren.

Die zugehörigen Schlüsselnummern lt. http://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm sind aber für LKW (06 statt 04 - sofern ich das richtig interpretiere).

Kann mir jemand die Daten aus dem Fahrzeugschein für einen 97er/98er 3 Türer 2,4i mit 116 PS zur Verfügung stellen?

Die Frage wäre

a.) ob man generell durch Ablastung eine andere Schadstoffklasse erreichen kann?
b.) wie weit man ablasten müßte und ob sich das mit dem Leergewicht + 7 Personen (a 75kg - so rechnen zumindest Fahrstühle) erreichen läßt?

Gruß
Jörg

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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 14:42:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Habe hier jetzt nicht alles gelesen. Aber ablasten würde ich das Auto nicht. Unter 2,5 to werden ganz andere Werte beim Motor gesetzt wie über 2,5to. Mit unseren alten Diesel und Benziner werden wir nicht mal ansatzweise in die nähe der geforderten Werte kommen die für Pkw unter 2,5 to gefordert/verlangt werden. Es wird somit nur teurer wenn die Bude ablastest.

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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 15:22:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja, so etwas habe ich mir auch schon gedacht...Mittlerweile ist die Bescheinigung angekommen. Mal sehen ob die von der Zulassungsstelle akzeptiert wird ...

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BeitragVerfasst am: 11.11.2013 23:08:02    Titel:
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Ja, es ist manchmal ein Buch mit sieben Siegeln...
Aber es ist auch mein Kenntnisstand, daß die langen R20 wegen über 2500kg zul. Ges.Gew. pauschal eine Stufe niedriger
angesiedelt werden als die technisch gleichen 3-Türer. Und das betrifft nicht nur Nissan/Ford.
Scheinbar haben es sich die Hersteller einfach gemacht und nur die Kurzen abgastechnisch homologiert und dann in
Kauf genommen, daß die Langen pauschal eine Stufe niedriger eingestuft werden. Glaube nicht, daß die Werte in der
Realität so stark voneinander abweichen.

Die 2500kg-Grenze greift auch bei Nachrüstlösungen:
Manche Dieselkats werden erst bei über 2500kg eingetragen und anerkannt( Obskur ), bei Minikats und Kaltlaufreglern
war es teilweise umgekehrt, die waren oft nur bis 2499kg eintragungsfähig.

Jetzt hast Du ja die Herstellerbescheinigung und wirst sehen, was Dein Finanzamt dazu sagt.

Mein Terrano1(!) wurde übrigens auch nachträglich mit Herstellerbescheinigung auf Euro2 umgeschlüsselt ohne technische
Änderungen.

Stefan

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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 12.11.2013 08:45:37    Titel:
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Komme gerade von der Zulassungsstelle. Die Dame hat die Schadstoffklasse ohne Probleme von 0424 auf 0429 (also Euro 1) umgeschlüsselt. Das spart schon mal 5,-€ pro angefangene 100cm3.

Das mit der 2,5t Euro 2 "Disqualifizierung" liegt mir aber quer. Mal schauen ob sich da noch etwas erreichen läßt.

Gruß
Jörg

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BeitragVerfasst am: 12.11.2013 09:09:45    Titel:
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Ich weiß ned mein W160 mit L28 Motor kostet als Emissionsklasse nicht bekannt doch auch nur 730€ rotfl

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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 12.11.2013 11:38:29    Titel:
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Oh weh ... ;-)

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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 12.11.2013 13:38:00    Titel:
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Auskunft des freundlichen TÜV Manns:

Mit einfachen Ablasten ist es nicht getan. Die 96/69/EG III legt bestimmte Bezugsgrößen für Leergewicht und zulässiges Gesamtgewicht fest. Die 96/69/EG III kommt beim 5 Türer zum Tragen weil er als N1 klassifiziert ist (N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern, N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t). Durch die Einstufung als N1 und nicht als M (M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern) gelten günstigere Obergrenzen für die CO2 Werte bei der Abgasprüfung (bei M wäre es ca. 50% weniger). Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Fahrzeug die Abgaswerte für M tatsächlich einhält, aber der Nachweis muß erbracht werden. Am einfachsten natürlich per Herstellerbescheinigung. Ich werde nochmal bei Ford nachfragen ob es vielleicht noch Bescheinigungen für andere Abgasvorschriften gibt.

Gruß Jörg

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BeitragVerfasst am: 27.11.2013 07:42:34    Titel:
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Hallo,

andere Bescheinigungen als die mir vorliegt, gibt es von Ford für den 5 Türer / 118 PS nicht. Ich habe noch bei einem US Car Autoumrüster nachgefragt der sich auf Gutachten / Umrüstungen spezialisiert hat (der Mverick ist zwra kein Ami, aber man weiß ja nie), aber der konnte leider auch nicht weiterhelfen.

Scheint wohl bei Euro 1 zu bleiben.

Wenigstens ist der geänderte Steuerbescheid vom Finanzamt gekommen: 363,-€

Die 140€ Ersparnis waren dann doch leicht verdientes Geld ;-)

@Admins: Gibt es hier einen Bereich wo ich die Bescheinigung des TÜV ablegen kann? Ich denke der Eine oder Andere hätte vielleicht mal Verwendung dafür.
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Der Grader
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BeitragVerfasst am: 27.11.2013 13:28:11    Titel:
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Hatte ich beim Terrano auch. Kaltlaufregler rein, TÜV, Zulassungsstelle und er ist Euro2 YES
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