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Sonntagsfahrverbot

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.10.2012 13:09:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

nö wieso, weil der Ton so deutlich war?

Lies Dir das nochnmal durch

es kommt ein klare einfache Frage

darauf gibt es sofort eine klare einfach sachliche und richtige Antwort

und dann geht das Gefasel von 7,49, Leergwicht usw. usf. los

ist falsch überflüssig und verwirrt den unkundigen Leser

warum muss man sowas absondern wenn man gar keine Ahnung hat?

warum kann man nicht einfach den Griffel still halten?

oder nachfragen statt was Falsches zu behaupten und hier zu veröffentlichen?
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 13:42:32    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:
nö wieso, weil der Ton so deutlich war?

Dann will ich dich besser mal nicht erleben wenn du schlecht drauf bist. Grins

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.10.2012 16:34:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ah ja, ok

also das übliche
nicht auf die Sache eingehen
lieber am Ton rummeckern
die Nebensache wird zur Hauptsache
und gleich kommt noch einer der ins selbe Horn bläst
usw usf
und schon muss man sich keine Gedanken mehr machen um was es eigentlich ging
macht ma schoen
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 17:03:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

xenon hat folgendes geschrieben:

nicht auf die Sache eingehen

Was soll ich mit dir diskutieren? Du liest nicht was geschrieben steht und dein Ton ist nicht so das ich mich gern mit dir austauschen würde.
Von daher lassen wir es so stehen wie es ist.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.10.2012 17:13:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
xenon hat folgendes geschrieben:

nicht auf die Sache eingehen

Du liest nicht was geschrieben steht ...


Ich habs nicht anders erwartet
Rumsülzen und nicht auf die Sache eingehen weil man dazu nichts zu sagen hat
wenns dann hinterfragt wird und man auf den Punkt kommt wirft man dem anderen irgendwelchen Blödsinn vor (du liest nicht was geschrieben steht)
um weiter davon abzulenken das man es nicht verstanden hat und es nur drum geht rumzufaseln
und irgendwann kommt die Betroffenheitsschiene mit dem pösen pösen Ton
komm auf den Punkt und erklär zB was die 7,49 t hier zu suchen haben
oder halt Dich an Dieter Nuhr
jaja ich weiß, der Ton ist wichtiger als die Fakten ...
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 17:36:52    Titel: Re: Sonntagsfahrverbot
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meier19 hat folgendes geschrieben:
Wie verhält es sich in Deutschland? 7500 kg ist ja nicht ein über 7500 kg liegendes Gewicht. Und ist dieser Lkw vom Sonntags- und Nachtfahrverbot in Deutschland jedenfalls ausgenommen, wenn ich im Ausweis ein Gesamtgewicht von 7499 kg eintragen lasse?

7500 kg sind möglich aber ein Teil(vielleicht der größere) sind in D mit 7,49 t zul. GG. zugelassen. Bei 7,49 t gibt es keine Diskussionen über die Auslegung der Gewichte und Grenzen für den Fall das man z. B. bei einer bei einer Kontrolle an einen gerät der es auch nicht genau weis.

Was spricht dagegen sich die 10 kg als Sicherheit einzubauen? Lieber im Zweifel langwierige Diskussionen?

Ich hab auch kein Wort über Leergewicht etc verloren, das mußt du woanders aufgeschnappt haben. Grins

Zitat:
Genau so ist das deshalb hat in D ein 7,5 t LKW meist ein zul. GG. von 7490 kg.

Das Wort hätte noch mit drin stehen können zum besseren Verständnis.

Das es so ist kann man z. B. bei mobile etc. in den Verkaufsanzeigen beim GG nachlesen.

Bei der Maut ist etwas anders, die gilt ab 12 t, deshalb sinnvoller Weise beim LKW 11,99 t zul. GG.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 18:12:09    Titel:
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nett, aber leider völlig unerheblich
hier gehts ums Sonntagsfahrverbot und da gilt "über 7,5 t" und da gibts nie und keinerlei Diskussionen
hats nie gegeben und wirds nie geben, eindeutiger als "über 7,5 t" geht nicht

alles andere ist nur überflüssig und verwirrend (und zudem sachlich falsch) - ich widerhole mich

und wer lastet im vorauseilenden Gehorsam 10 oder 50 oder 100 kg mehr ab als nötig?

wer fährt immer 10 km/h weniger als erlaubt damits bei einer Kontrolle keine Probleme gibt?


und ich hab nie gesagt, dass ich mich auf Deine Äußerungen beziehe, lies bitte oben wer da was zum Leergewicht geschrieben hat
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.10.2012 18:18:58    Titel:
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die 7.49to kommen aus früheren Zeiten, die aktuelle StVO ist ja nicht allzualt.
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meier19
Bin neu hier
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Mit dabei seit Ende 2012
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...und hat diesen Thread vor 4203 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.10.2012 18:20:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo Henning

Herzlichen Dank auch für die aufschlussreichen Angaben zum Sonntags- und Nachtfahrverbot in andern Ländern. Damit sind in diesem Zusammenhang für mich alle Fragen abschliessend beantwortet.

Beste Grüsse
meier19
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 18:22:35    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:
und ich hab nie gesagt, dass ich mich auf Deine Äußerungen beziehe,

Kam mir aber so vor da du dich immer an den 7,49 festgehalten hast.

Von daher ist ja alles für meier19 gesagt und da brauchen wir ja jetzt nicht weiter machen.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Henning
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 18:23:15    Titel:
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meier19 hat folgendes geschrieben:
Hallo Henning

Herzlichen Dank auch für die aufschlussreichen Angaben zum Sonntags- und Nachtfahrverbot in andern Ländern. Damit sind in diesem Zusammenhang für mich alle Fragen abschliessend beantwortet.

Beste Grüsse
meier19



Gerne geschehen Ja

Viel Spaß bei deiner Reise und lass uns ein wenig (in Form von Berichten / Bildern) daran teilhaben. Smile

_________________
Gruß ........................
Henning
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 21:26:59    Titel:
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Weiss jemand, wie das in Deutschland ( und den anderen genannten Ländern) aussieht, wenn das Gesamtgewicht überschritten wird?
Aus der Erfahrung unserer Monteure weiss ich, dass es in der Schweiz z.B. bei 200Kg zu viel 200.- Busse gibt.
Bei extremen Überladungen muss man vor Ort abladen. Dies kam aber praktisch nie vor.

Es ist sicher nicht ratsam, absichtlich gegen das Gesetz zu verstossen, aber gerade bei den besagten 360Kg Nutzlast würde ich die Busse (wenn man denn kontrolliert und gewogen wird) ev. mit einkalkulieren. Besonders da es Fahrzeugtechnisch keinen Grund gibt, welcher dagegen spricht..

Gruss
Felix
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 21:33:58    Titel:
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ch-wolf hat folgendes geschrieben:
Weiss jemand, wie das in Deutschland

http://www.eurotransport.de/news/3/0/0/4/1/4/Bussgeldkatalog_LKW.pdf

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
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ch-wolf
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 22:12:11    Titel:
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Ist diese Prozentangabe vom Gesamtgewicht her gerechnet oder von der Zuladung?
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 22:17:45    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:
nett, aber leider völlig unerheblich
hier gehts ums Sonntagsfahrverbot und da gilt "über 7,5 t" und da gibts nie und keinerlei Diskussionen
hats nie gegeben und wirds nie geben, eindeutiger als "über 7,5 t" geht nicht

alles andere ist nur überflüssig und verwirrend (und zudem sachlich falsch) - ich widerhole mich

und wer lastet im vorauseilenden Gehorsam 10 oder 50 oder 100 kg mehr ab als nötig?

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und ich hab nie gesagt, dass ich mich auf Deine Äußerungen beziehe, lies bitte oben wer da was zum Leergewicht geschrieben hat






..........und genau darum geht es ja ...........AB 7,5T GILT DAS Sonntagsfahrverbot...........so steht es im gesetz.
also gilt es bis 7,49t nicht................ Der Oberlehrer spricht, also zuhören!

WENN DU DAS NICHT VERSTEHEN WILLST,KANN DA KEINER WAS FÜR UND RECHTFERTIGT NICHT DAS
DU HIER LEUTE ANMACHST.

danke für dein verständniss............... Ja rotfl

_________________
SIGGI109

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